Rechtskräftige Verabschiedung des Bebauungsplans Ro25 erzwingt Normenkontrollverfahren! (1. erw. Fassung)

Rot: Bebauungsplan Ro25

Leider sind alle Diskussionen, Gespräche, Versprechungen und inoffizielle Zusagen von örtlichen Kommunalpolitikern im Sande verlaufen. Auch führte die kritische Teilnahme der Betroffenen auf den Anliegerversammlungen der Stadt Bornheim zu keinem Ergebnis.

Die Ankündigung des neuen Bürgermeisters vor der Kommunalwahl, „er werde sich alle neuen Baugebiete ansehen” ergaben beim umstrittenen Bebauungsplan Roisdorf 25 (Ro25) keine Änderung und Einsicht. Die Stadt Bornheim, der Ausschuss für Stadtentwicklung und der Rat halten weiterhin ohne Korrektur am Bebauungsplan Ro25 fest.

Trotz aller Ungereimtheiten, den Einsprüchen der Anlieger sowie den Einsprüchen von zwei Rechtsanwaltskanzleien soll der Bebauungsplan Ro25 rechtskräftig verabschiedet werden. Im Ausschuss für Stadtentwicklung am 16.03.2022 (18 Uhr, Ratssaal, Roisdorf) und dann folgend im Rat, am 17.03.2022 (18 Uhr, Rheinhalle, Hersel) wurde der Ro25 gemäß Beschlussvorlage 642/2021-7 (*1) rechtskräftig gegen die Stimmen der ABB-Fraktion beschlossen. Nun kann innerhalb der Frist von 1 Jahr eine Normenkontrollklage eingereicht werden. (*7)

Die Zeit des Redens ist vorbei. Jetzt kann nur noch geklagt werden!

Die örtliche Anliegerinitiative zu den Bebauungsplänen Ro23/25 wird wohl nach der rechtskräftigen Verabschiedung des Ro25 ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht einleiten. Dies wird durch einen Anlieger der Koblenzer Straße erfolgen. Die ABB wird die Klage der Anliegerinitiative Ro23/25 voll inhaltlich und auch finanziell  unterstützen. Die Klage wird, unabhängig wie sie ausgehen wird, erhebliche finanzielle Mittel erfordern. Damit der Kläger die finanzielle Last nicht alleine tragen muss, bitten wir die Bornheimer Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung in Form von Spenden.

Wir bitten die Spenden unter dem Stichwort Normenkontrollklage Ro25 auf das Konto der ABB zu überweisen. Am Ende des Jahres werden entsprechende Spendenquittungen versendet. Spenden an die ABB werden vom Finanzamt zu 50% anerkannt. Diese Spenden werden ausschließlich zur Unterstützung der Klage verwendet.

  • Konto der ABB:
  • Kreissparkasse Köln
  • Stichwort: Normenkontrollklage Ro25
  • IBAN: DE39 3705 0299 0046 0145 71
  • BIC: COKSDE33XXX

Die Klage basiert u. A. auf der Erkenntnis, dass die Abtrennung der Koblenzer Straße (jetzt Ro25) (*3) vom Bebauungsplan Ro23  (*2) als Gefälligkeitsplanung zu Gunsten des Investors und zu finanziellen Lasten der Anlieger (Anliegerbeiträge) zu bewerten ist. Die Ausbaukosten der Koblenzer Straße (Ro25) als Zuwegung zum Ro23 zahlen jetzt die Anlieger alleine. Die Zusage des Investors, sich an den Ausbaukosten zu beteiligen, ist damit hinfällig. Hinzu kommt, dass bei anderen Bebauungsplänen in Bornheim der Investor 100% der Ausbaukosten der Zuwegungen zum neuen Baugebiet zahlen muss. Wir reden hier also auch von einer nicht zu erklärenden Ungleichbehandlung. Aus diesem Grund soll das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan Ro25 als unwirksam erklären. Die Argumentation der Fachanwaltskanzlei, die der Stadt Bornheim bereits als Einspruch vorliegt, (*4) (*5) ist in den Anlagen am Ende des Artikels incl. aller wichtigen Pläne und Beschlussvorlagen verlinkt.

Die ABB wird über die beiden Normenkontrollverfahren zu den Bebauungsplänen Me16 (Merten 16, (*6) Verfahren läuft) und Ro25, Einreichung nach der rechtskräftigen Beschlussfassung vom 17.03.2022, kontinuierlich im Internet der ABB berichten.

Weitere Informationen:
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(*1) Beschlussvorlage Nr. 642/2021-7 zum Ro25
(*2) Plan Ro23 incl. Koblenzer Straße
(*3) Plan Ro25 nur Koblenzer Straße
(*4) Einspruch der Kanzlei Zimmermann zum Ro25
(*5) Erinnerungsschreiben der Kanzlei Zimmermann
(*6) Internetartikel zur Normenkontrollklage Me16
(*7) Rundschau zum Ro25: Wer zahlt den Ausbau (31.03.2022) Neu
(*7) Flugblatt der ABB zur Klage Ro25 vom März 2022
(*7) Wir Bornheimer: 2 Artikel zu Normenkontrollklagen


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