Normenkontrollklage zum Me16 – Weitere Informationen zum Verfahren

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Das Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan Me16 läuft. (*2) Inzwischen hat der Anwalt der Stadt Bornheim die Einstellung des Verfahrens beantragt. Aus diesem Grunde hat der Anwalt der Kläger ein weiteres Schreiben an das Oberverwaltungsgericht geschickt, in dem die Einwände der Beklagten sehr umfangreich erwidert werden. Darüber hinaus wurden weitere Gründe, das Baugebiet als unwirksam zu erklären, dargelegt.

Die Kläger hoffen mit diesem 2. Schreiben ausreichende Begründungen geliefert zu haben, um über das juristische Vorspiel hinaus zum eigentlichen Verfahren zu kommen. Ein 1. Gerichtstermin steht jedoch noch nicht fest. In der Anlage (*1) veröffentlichen wir das erwähnte 2. Schreiben der Kläger an das Gericht. Wir werden zum Verfahren fortlaufend berichten.

Wir bedanken uns auch recht herzlich im Namen der Kläger für die eingegangenen Spenden zur Unterstützung der Klage. Damit konnten im ersten Zug 70% der bisher angefallenen Kosten der Kläger abgedeckt werden. Da im Laufe des Verfahrens weitere Kosten anfallen werden, bitten wir um weitere Unterstützung.

Aus diesem Grund nennen wir hier noch einmal die Kontonummer, auf die weitere Spenden zur finanziellen Unterstützung der Kläger überwiesen werden können. Solche Spenden sind absetzbar. Entsprechende Spendenquittungen werden ausgestellt. Diese Spenden werden ausschließlich zur Unterstützung der Klage verwendet.

  • Konto der ABB:
  • Kreissparkasse Köln
  • IBAN: DE39 3705 0299 0046 0145 71
  • BIC: COKSDE33XXX
  • Kennwort: Normenkontrollklage Me16

Weitere Informationen:
(*1) 2. Schreiben an das Gericht
(*2) Klageschrift zum Me16 <—- Anlagen zu Klageschrift siehe 3.
3. Internetartikel der ABB zum Thema vom 11.10.2021
4. Flugblatt zur Klage Me16 vom März 2022
Wir Bornheimer: 2 Artikel zu Normenkontrollklagen


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