Normenkontrollklage Me16: Danke für die Spenden!

Anlieger haben auch Rechte!

Einige Anlieger des Bebauungsplans Me16 (Merten 16) haben gegen diesen sehr umstrittenen Bebauungsplan eine Klage eingereicht, weil alle Änderungswünsche der Anlieger ignoriert wurden. (2.) Die ABB-Fraktion hat die Zustimmung zum Me16 verweigert, weil wir keine Innenerschließung befürworten und weil die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch den Me16 den Anliegern nicht zumutbar sind. Darüber hinaus halten wir die Abtrennung des Me17 vom Me16 und damit die Übertragung der Kosten für die Erweiterung der Offenbachstraße vom Investor auf die Anlieger für unzulässig (Gefälligkeitsplanung zugunsten des Investors zu Lasten der Anlieger).

Da die Kläger ein hohes finanzielles Risiko,  auch im Namen aller Anlieger des Me16, eingegangen sind, haben wir als ABB und ABB-Fraktion einen Spendenaufruf gestartet. Bis zum 17.12.2021 sind bereits 1.205 € eingegangen. Hinzu kommen weitere 500,00 € von der ABB.

Wir bedanken uns auch im Namen der Kläger recht herzlich für diese Unterstützung. Ganz besonders haben uns die Spenden ermutigt, die von Bornheimer Bürgern und Bürgerinnen überwiesen wurden, die nicht vom Bebauungsplan Me16 betroffen sind.

Die steuerlich absetzbaren Spendenquittungen werden Anfang Januar 2022 versendet. Spenden an kommunal tätige Wählervereinigungen werden vom Finanzamt zu 50% erstattet. Die ABB wird diese Spenden in voller Höhe zur Unterstützung der Kläger verwenden.

Die bisher gespendete Summe von 1.705 € wird mit Sicherheit nicht die Kosten decken. Aus diesem Grunde möchten wir die Kontonummer angeben, auf dem weitere Spenden überwiesen werden können. Sofern diese Spenden vor dem 31.12.2021 eingehen, können Spendenquittungen noch für das Jahr 2021 ausgestellt werden.

Die Stadt Bornheim und die den Beschluss zum Me16 tragenden Fraktionen (CDU, Grüne, SPD, UWG, FDP und Linke (jetzt SPD-Fraktion) sind nicht allmächtig. Das haben mehrere Prozesse, die die Stadt verloren hat, eindeutig gezeigt. (3.) Zum Bebauungsplan Ro25 ist eine Klage in Bearbeitung. Sofern die Stadt Bornheim nicht auf die Forderungen des beauftragten Rechtsanwaltes eingeht, wird es auch zum Ro25 (Roisdorf 25) eine Normenkontrollklage (Gefälligkeitsplanung zu Lasten der Anlieger) geben. Wir werden Anfang 2022 auch darüber ausführlich berichten.

  • Konto der ABB:
  • Kreissparkasse Köln
  • IBAN: DE39 3705 0299 0046 0145 71
  • BIC: COKSDE33XXX
  • Kennwort: Normenkontrollklage Me16

Die Klage zum Me16 wurde vom zuständigen Oberverwaltungsgericht angenommen. Die Stadt Bornheim hat aktuell einen Antrag an das Oberverwaltungsgericht gestellt, diese Klage ohne Verhandlung abzuweisen.

  1. Weitere Informationen:
  2. Die Zeit des Redens ist vorbei (Thema Me16)  <– Klageschrift etc.
  3. Gericht hebt Vorkaufsrecht der Stadt auf

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