Der Bebauungsplan Ro25 wird weiter geführt. (1. erw. Fassung)

Der Bebauungsplan Ro25 (Roisdorf 25) wird gemäß Top 05 der Sitzung des Rates vom 11.05.2021 weiter geführt. (*2) Die ABB-Fraktion hat diesen Bebauungsplan erneut abgelehnt, weil in keiner Weise auf die berechtigten Belange der Anlieger der Koblenzer Straße eingegangen wurde. Alle anderen Fraktionen (CDU, Grüne, SPD, UWG, FDP) haben diesem Bebauungsplan erneut zugestimmt. Betroffenen Bürgern steht laut Baugesetzgebung in NRW ein Einspruchsrecht zu. Von diesem Einspruchsrecht haben etliche betroffene Bürger und die ABB Gebrauch gemacht. (*3) (*4) Wir veröffentlichen als Beispiel den aktuellen Einspruch der Familie Korte.

Einsprüche müssen lediglich von der Verwaltung gesammelt werden. Örtliche Praxis ist, diese Einsprüche erst vor der endgültigen Verabschiedung den Rats- bzw. Ausschussmitgliedern mit geschwärzten Absendern zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung in Bornheim beantwortet Einsprüche nicht inhaltlich, sondern schickt als Antwort nur eine Eingangsbestätigung. Es sollte sich deshalb niemand wundern, wenn die Verwaltung nicht inhaltlich antwortet. Die Baugesetzgebung des Landes NRW ist wenig bürgerfreundlich. Man kann zwar Einspruch erheben, die Verwaltung und damit auch die zuständigen Ausschüsse bzw. der Rat sind nicht verpflichtet Einsprüche zu beantworten und auch nicht in Teilen oder ganz Folge zu leisten. Insofern ist die Wirksamkeit eines Einspruches praktisch gleich Null, weil die Mitglieder der zuständigen Ausschüsse die Einsprüche nicht zeitnah zur Verfügung gestellt bekommen und es auch unwahrscheinlich ist, dass die Befürworter des Ro23/25 sich nachträglich vom ihren vorherigen Beschlüssen distanzieren. Wann die Einsprüche von der Verwaltung den zuständigen Mitgliedern der Ausschüsse bzw. des Rates zur Verfügung gestellt bekommen ist rechtlich nicht festgelegt.

Trotzdem ist es sinnvoll Einsprüche schriftlich zu formulieren und sie der Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Es ist auch sinnvoll zumindest den Fraktionsvorsitzenden eine Kopie zur Verfügung zu stellen. Besser wäre ein Versand an alle Mitglieder des Rates und an alle Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung. Einsprüche können für eventuelle juristische Auseinandersetzungen wichtig werden.

Die ABB-Fraktion wird auch in Zukunft den Bebauungsplänen Ro23 und Ro25 in der derzeitigen Fassung nicht zustimmen. Wir haben in unserem Wahlprogramm auf Seite 14 zu diesen Bebauungsplänen unmissverständlich Stellung bezogen und werden dies auch so weiter handhaben. Unsere Vorstellungen zum Ro23/25 liegen vor, wurden jedoch bei der Beschlussfassung in den städtischen Gremien nicht berücksichtigt. (*5)

Zitat: Den Bebauungsplan Ro23 und Ro25 haben wir in allen Gremien der Stadt Bornheim abgelehnt, weil die verkehrstechnische Erschließung von Innen über die Koblenzer Straße statt von außen über den Wirtschaftsweg erfolgen soll. Auch hier wird die Wohnqualität der Anlieger der Koblenzer-Straße dem neuen Baugebiet Ro23 geopfert. Wir schlagen vor den Ro23 bis zum Wirtschaftsweg zu erweitern, die Zuwegung von der Koblenzer-Straße und dem Fuhrweg nur noch als  Fuß- und Radfahrweg auszubilden. Gespräche mit den Grundstückseigentümern haben ergeben, dass diese bereit sind, dem Investor die zusätzlichen Grundstücke bis zum Wirtschaftsweg zur Verfügung zu stellen. In der Vergangenheit hat es zwei Untersuchung gegeben, die den vergrößerten Bereich Ro23 untersucht haben. Es hat in der Vergangenheit auch eine Initiative der Grundstückseigentümer gegeben, die der Verwaltung ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert hat, die notwendigen Grundstücke bis zum Wirtschaftsweg dem Investor zu  Verfügung  zu stellen. Die angesprochenen  Untersuchungen  wurden den zuständigen Gremien jedoch nie zur Verfügung gestellt. Das Gleiche gilt auch für die Unterschriftensammlung der Grundstückseigentümer. Es ist uns bis heute nicht erklärlich, warum diese vergrößerte Variante des Ro23 bis zum Wirtschaftsweg nicht weiter verfolgt wurde und wer daran ein Interesse hatte. Ursprünglich gab es eine Zusage des Investors des Ro23, sich an den Ausbaukosten der Koblenzer Straße, die ja aktuell als einzige Zuwegung zum Ro23 dient, zu beteiligen. Im Laufe der Beschlussfassung des Ro23 wurde diese Zusage nicht weiter verfolgt und ein separater Bebauungsplan Ro25 für den Ausbau der Koblenzer Straße beschlossen. Die Koblenzer Straße ist derzeit in einem Zustand, der eine Totalsanierung nicht erzwingt. In Anbetracht zusätzlicher zukünftiger Verkehre durch den Ro23 ist eine Neugestaltung mit einseitigem Fußgängerweg sinnvoll. Die Anlieger der Koblenzer Straße wehren sich allerdings zurecht, dass sie nun die Kosten der Zuwegung für das neue Baugebiet Ro23 alleine tragen sollen. Die direkten Anlieger halten einen Ausbau mit beidseitigem Fuß- und Radweg und übertriebener Straßenbreite zurecht als völlig überzogen. Wir werden die Anlieger auch weiterhin unterstützen!  (*6) Zitat Ende

NEU: Aus älterer Untersuchung: Ro23 in erweiterter Form. ABB-Programm Seite 14/15

Bürgermeister Becker hat in der Wahlkampfphase verlauten lassen, er wolle sich die umstrittenen Bebauungspläne nach seiner Wahl ansehen. Ob er das getan hat und ob er die Ungerechtigkeiten wahrgenommen hat, wissen wir nicht. Fakt ist, nicht der Bürgermeister bestimmt die Inhalte von Bebauungsplänen sondern die zuständigen Gremien der Stadt. Da die umstrittenen Bebauungspläne allesamt ohne wesentliche Änderungen weiter geführt werden, lässt vermuten, dass diese Aussage nach seiner Wahl als Bürgermeister keine Bedeutung mehr hat.

  1. Weitere Informationen:
  2. Ratssitzung: Top 05 Bebauungsplan Ro25
  3. Einspruch der ABB zum Ro23
  4. Antwort der Verwaltung zum Einspruch der ABB
  5. Ro23 Vergrößern, Zuwegung über den Wirtschaftsweg
  6. Wahlprogramm der ABB (siehe Seite 14 und 15)

Christine Korte
Eckhard Korte
Koblenzer Straße 23
53332 Bornheim

an den

Bürgermeister der Stadt Bornheim
Rathausstraße 1
53332 Bornheim

Betrifft: Öffentlichkeitsbeteiligung
Bezug: Bebaungsplan Koblenzer Straße/Roisdorf                06.07.2021

Sehr geehrter Herr Becker,

bei der Planung für Ro25 hat die Stadt rechtswidrige Fehler gemacht, die wir im Nachhinein darlegen. Darüber hinaus sind die vorgesehenen Maßnahmen nach unserer Ansicht teilweise fachlich unsinnig, dazu ungerecht und bürgerverachtend. Den Betroffenen wie auch den Außenstehenden bleibt nur Verwunderung und Kopfschütteln!

1. Die Koblenzer Straße ist bereits seit Jahrzehnten mit einer intakten Teerdecke ausgebaut und mit Kanalisation und den kompletten Versorgungsleitungen ausgestattet. Die Stadt hat für diese Leistungen vor Jahren Kostenbeiträge bei den Anrainern erhoben. Damit handelt es sich nicht, wie die Stadt ausführt, um einen Erstbau sondern um eine Neugestaltung der Koblenzer Straße. Die Kosten auf die Anwohner abzuwälzen ist rechtswidrig. Im Streitfall wird eine gerichtliche Klärung notwendig werden.

2. Der Straßenausbau wird dazu führen, dass die Raserei auf der Straße zunimmt. Eventuelle Geschwindigkeitsbeschränkungen sind wirkungslos, wie wir aus eigener leidvoller Erfahrung wissen. Die von der Stadt angeführten Argumente für eine erhöhte Sicherheit sind nicht haltbar, weil es keine entsprechenden Untersuchungen gibt. Die Stadt hat sich im übrigen jahrzehntelang nicht um die Sicherheit seiner Bürger auf der Koblenzer Straße gekümmert und würde das auch die nächsten Jahrzehnte nicht tun. Das urplötzliche Umdenken der Stadt lässt sich unschwer damit erklären, dass die Bedeutung der Straße wegen der einzigen Zuwegung zum Neubaugebiet Ro23 in den Vordergrund gerückt ist.

3. Da das neue Baugebiet Ro 23 ausschließlich über die Koblenzer Straße erschlossen werden soll, bedeutet das auch, dass der komplette Baustellenverkehr über die Koblenzer Straße geführt wird. Das wird sich voraussichtlich über Jahre hinziehen und es werden sicher mehr als 20.000 Durchfahrten von Baufahrzeugen zusammenkommen. Was das für die Sicherheit der Menschen bedeutet (gerade die Sicherheit soll doch künftig in erhöhtem Maße verbessert werden!) kann man sich ausmalen. Dazu kommen Schmutz und Lärm ohne Ende und gleichzeitig sorgen Sie dafür, dass die Straße, die sich heute in gutem Zustand befindet, von Schwertransportern kaputt gefahren wird. Aber Sie wissen ja heute schon, wer für die Kosten herangezogen wird. Dazu kommen während der Erntezeit ca 50 Traktoren, die die Straße täglich passieren und zusätzlich belasten. Findet das auch in Ihren Überlegungen Berücksichtigung?

Natürlich gäbe es die Möglichkeit, die Baufahrzeuge über die vorhandenen Wirtschaftswege Richtung L281 und Autobahn zu leiten. Dort würde niemand gestört bzw. belästigt und die Straßen dort sind nahezu genauso breit wie die Koblenzer Straße (da, wo Traktoren fahren und sich ausweichen können, ist das auch für Baufahrzeuge im Einzelfall möglich). Aber darüber denkt die Stadt nicht nach. Herr Schier wollte sich”kümmern”, aber das muss man wohl nur als belangloses Gerede eines Ihrer Mitarbeiters verstehen.

Für den Fall, dass es bei der Regelung bleibt, erwarten wir von Ihnen vorweg eine Information, damit wir unseren Anwalt wegen entsprechender Maßnahmen (womöglich Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung) konsultieren können.

4. Nach unserem Verständnis hat die Koblenzer Straße den Status einer Sammelstraße (soweit uns bekannt, sieht die Stadt das ähnlich), also einer öffentlichen Straße, deren Ausbau nur deshalb notwendig wird, damit die Erschließung des Neubaugebietes Ro23 erfolgen kann. Eine zweite Zufahrt zum Neubaugebiet wird nicht gebaut, wäre aber durchaus möglich. Wir halten es vor diesem Hintergrund für ausgeschlossen, dass wir als Anrainer der Koblenzer Straße zu den Erschließungskosten eines Neubaugebietes, das uns in keinster Weise tangiert, herangezogen werden. Zum Thema Sammelstraße liegen uns 2 Gerichtsurteile vor, die dies bestätigen.

Es hat andere, bessere Lösungsvorschläge gegeben, als den, die Koblenzer Straße als einzige Zuwegung einzuplanen, auch von Anrainern der Koblenzer Straße. Varianten mit Erschließung über die Wirtschaftswege wurde vom Ausschuss für Stadtentwicklung und vom Rat seinerzeit leider abgelehnt. Unser Vorschlag, datiert vom 20.07.2018, versandt per Einschreiben, wurde – wie nicht anders zu erwarten – nie beantwortet.

Aber selbstverständlich leuchtet es ein, dass die geplante Regelung die billigste Lösung für die Stadt und den Investor ist. Schließlich weiß man ja, wer am Ende zahlt!

5. Aus unserer Sicht ist der Investor in der Pflicht, die Ausbaukosten der Straße zu übernehmen. So wird z.B. laut Bebauungsplan Rb01 ( Rösberg 01) die Zuwegung über den Rüttersweg komplett vom Investor bezahlt. Der Rüttersweg ist Bestandteil des Rb01. Es ist also durchaus rechtlich möglich, den Investor mit den Kosten für die Zuwegung mittels eines städtebaulichen Zusatzvertrages zu belasten. Diese Lösung wurde auch beim Ro22 und beim Me18 angewendet. Es gibt also Lösungen, ohne dass die Anwohner zur Kasse gebeten werden müssen. Übrigens der Trick, die Koblenzer Straße aus dem Ro23 nachträglich abzuspalten und eigenständig als Ro25 zu führen und damit aus dem Kostenrahmen des Neubaugebiet Ro23 auszuklammern ist uns und anderen nicht entgangen und wird u.E. vor Gericht kaum Bestand haben, weil rechtswidrig.

Was halten Sie vor diesem Hintergrund von dem Gleichheitsprinzip? Wieso wird mit ungleichem Maß gemessen? Was zeichnet diesen Investor aus, dass man ihn zu Lasten der Bürger in jeder Hinsicht hofiert und entgegenkommt? Offensichtlich verfügt er über gute Kontakte zur Verwaltung, die ihm die Kosten der Zuwegung nachträglich abgenommen hat. Hintergründe werden wir natürlich nie erfahren! Es bleibt, wie am Anfang bereits ausgeführt, Verwunderung und Kopfschütteln. Aber vielleicht lassen sich diese Ungereimtheiten gerichtlich klären.

Im übrigen gab es nach unserem Kenntnisstand eine Absichtserklärung des Investors, in der er sich bereit erklärt, einen Kostenanteil von 20% zu übernehmen. Ist es bei der Absicht geblieben?

Abschließend noch folgende Anmerkungen:

Wir, die Anrainer der Koblenzer Straße, haben absolut nichts gegen neue Baugebiete einzuwenden, weil uns allen die Wohnungsnot sehr wohl bewußt ist. Aber die Erschließung, so wie Sie sie realisieren wollen ist auch aus fachlicher Sicht fraglich. (Innenerschliessung über Umwege statt Erschließung über den Wirtschaftsweg, ähnlich wie Ro22). Wir empfehlen einen Blick auf die Übersichtskarte zum Bebauungsplan, der die Umwegeerschließung sichtbar macht und insbesondere aufzeigt, welchen Umweg die Bürger, die künftig im östlichen Teil des Neubaugebietes angesiedelt sind, fahren müssen um zur Herseler Straße zu gelangen.

Wir legen hiermit gegen die Realisierung von Ro25 Einspruch ein und beantragen den Verzicht auf den Ausbau der Koblenzer Straße. Sie sollten nicht darauf spekulieren, dass die Anwohner der Koblenzer Straße sich scheuen, auf den Rat von Anwälten zurückzugreifen. Nach unserer Kenntnis wird eine Vielzahl von Betroffenen diesen Weg gehen. Natürlich wird auch über eine Normenkontrollklage nachgedacht.

Zu Ihrer Kenntnis: Wir haben mit gleicher Post den Bund der Steuerzahler, dessen Mitglieder wir sind, eingeschaltet. Bekommen wir von Ihnen eine Antwort oder bleibt´s wieder beim Großen Schweigen?

Mit freundlichen Grüßen

Kopie an: Carla Weiner, Fraktionen ABB, CDU, SPD, Die Grünen, FDP, UWG, Karl-Heinz Nauroth (Ortsvorsteher von Roisdorf).

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