Von Ausschussgrößen, Ortsvorstehern und einstimmigen Beschlüssen

Die Vorbesprechungen zwischen den Fraktionen und der Verwaltung zur Vorbereitung der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Bornheim und die Sitzung des Rates vom 04.11.2020 sind erfolgreich abgeschlossen worden.

Neu: Einladung zur Ratssitzung (04 bis 05.11.2020)

Bei diesen Gesprächen ging es schwerpunktmäßig um folgende Themen:

  1. Größe und Anzahl der Ausschüsse
  2. Vorschläge zur Wahl der Ortsvorsteher
  3. Die Zuständigkeitsordnung
  4. 2 oder 3 stellvertretende Bürgermeister
  5. Wahl der Ausschussmitglieder
  6. Wahl der Vertreter zu weiteren Gremien (*)

(*) Weitere Gremien

1. Größe und Anzahl der Ausschüsse
Es sind 19 Ausschüsse bzw. Gremien personell zu besetzen:

  1. Haupt- und Finanzausschuss
  2. Ausschuss für Bürgerangelegenheiten
  3. Rechnungsprüfungsausschuss
  4. Betriebsausschuss
  5. Fachausschuss VHS
  6. Jugendhilfeausschuss
  7. Stadtentwicklungsausschuss
  8. Schulausschuss
  9. Wahlausschuss (ABB ohne Sitz)
  10. Wahlprüfungsausschuss
  11. Integrationsausschuss  Neu (ABB ohne Sitz)
  12. Wahlprüfungsausschuss
  13. Ausschuss für Umwelt, Klima und Natur, Land- und Forstwirtschaft
  14. Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt
  15. Mobilitäts- und Verkehrsausschuss  Neu
  16. Ausschuss für Soziales und Demograhie
  17. Feuerwehrausschuss  Neu
  18. Verwaltungsrat des Stadtbetriebes (14 Sitze)
  19. Vertretung der Stadt im Städte- und Gemeindebund NRW

Bis auf den Wahl- und Integrationsausschuss ist die ABB in allen o. g. Gremen mit 1 Sitz vertreten.

Die Zuständigkeiten mussten aufgrund der 3 neuen Ausschüsse teilweise überarbeitet werden.
Siehe Tagesordnungspunkte der Ratssitzung vom 04.11.2020

Die Größen der Ausschüsse sind bis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse vom Rat frei zu bestimmen.

  • Fachausschuss VHS / 6 Sitze
  • Jugendhilfeausschuss / 9 Sitze
  • Integrationsausschuss  / 5 Sitze (*)

(*) Der Integrationsausschuss ist die Interessenvertretung der in Bornheim lebenden Migrantinnen und Migranten. Er wird in Bornheim eine Gesamtzahl von 11 Mitgliedern haben. Davon werden 6 Mitglieder über die Wahl in das Integrationsgremium gewählt. 5 weitere Mitglieder benennt der Rat der Stadt Bornheim. Die ABB ist in diesem Ausschuss nicht vertreten.

Die Größen der Ausschüsse sollten die Mehrheitsverhältnisse im Rat wiederspiegeln. Das war bei der derzeitigen Situation mit 6 Fraktionen und einem Einzelratsmitglied im Rat nicht ganz einfach. Werden die Ausschüsse “zu klein” beschlossen, erhalten FDP und ABB mit drei Ratsmitgliedern keinen Sitz. Ein Ausschuss mit 5 Mitgliedern (Integrationsausschuss) spiegelt in Bornheim jedoch in keiner Weise die Mehrheitsverhältnisse in Rat wieder! Je nach der Größe der Ausschüsse kann es auch vorkommen, dass eine Parteiengruppe (z.B. CDU-FDP-UWG) eine Mehrheit im Ausschuss erhält, obwohl dies im Rat so nicht abgebildet ist. Es kann auch zu einer Situation kommen, dass FDP und ABB um einen “letzten Sitz” losen müssen, weil bei der Berechnung eigenartiger Weise nicht das Wahlergebnis in Stimmen den Ausschlag gibt, sondern einzig und allein die Anzahl der Sitze ausschlaggebend ist. Einzelratsmitglieder haben nach der Änderung der Gesetze auf der Landesebene keinen Anspruch mehr auf Teilnahme an Ausschüssen! Inzwischen ist das Einzelratsmitglied Lehmann (Die Linke) nach eigener Aussage als Hospitant für die anstehenden Wahlen im Rat der SPD-Fraktion beigetreten. Man wird sehen, ob die SPD es Herrn Lehmann mit Ausschusspöstchen vergütet. Die SPD verfügt damit, wie auch die Fraktion Bündnis90/DieGrünen, über 11 Sitze. Wir haben die Sitzverteilung gemäß der Fraktionsgröße bei Ausschuss-Größen von 6 bis 25 gegenüber gestellt.

Gegenüberstellung der Ausschuss-Größen und Sitze von 6 bis 25

Optimal den Mehrheitsverhältnissen im Rat nachgebildet sind Ausschussgrößen mit geraden Sitzen (10, 14, 18, 22,). Diese Ausschussgrößen wurden dann auch einstimmig beschlossen. Ausschüsse mit gerader Mitgliederzahl reduzieren jedoch die Anzahl der möglichen sachkundigen Bürger im Ausschuss, weil grundsätzlich die Ratsmitglieder gegenüber den sachkundigen Bürgern in der Überzahl sein müssen. Beispiel Ausschussgrösse 22: 12 Ratsmitglieder zu 10 sachkundigen Bürgeren. In 3 Fällen musste der letzte Ausschusssitz zwischen der ABB und der FDP ausgelost werden. Das Los brachte der ABB jeweils einem Sitz im VHS-Ausschuss und im Jugendhilfeausschuss. Die Auslosung für weitere 2 Sitze im Wahlausschuss ging gegenüber FDP und CDU für die ABB verloren. Folglich ist die ABB im Wahlausschuss nicht vertreten.

2. Vorschläge zur Wahl der Ortsvorsteher
Die Ortsvorsteher können gemäß der Kommunalwahlordnung von den Wählern nicht direkt gewählt werden! Die Parteien melden folglich vor der Kommunalwahl sogenannte Listenverbindungen an. In Bornheim gibt es zu diesem Zweck zwei Listenverbindungen (CDU-FDP-UWG und SPD-Grüne-Linke). Die Listenverbindung, die bei der Kommunalwahl die meisten Stimmen im Stadtteil bekommen hat, hat das Vorschlagsrecht für den jeweiligen Ortsvorsteher. Das bedeutet jedoch nicht automatisch eine Zustimmungspflicht im Rat für die anderen Fraktionen. Angestrebt wird bei der Wahl der Ortsvorsteherliste (alle Ortsvorsteher) eine Wahl ohne Gegenstimme. Ist das nicht gewährleistet, werden die Ortsvorsteher einzeln gewählt. Dabei ist gewählt, wer mehr als 50% der Stimmen erhält. Die ABB betrachtet dieses indirekte Wahlverfahren der Ortsvorsteher als undemokratisch und hat sich deshalb keiner Listenverbindung angeschlossen. Da wir nicht alle vorgeschlagenen Personen kennen, haben wir 4 Kandidaten zu einer Vorstellung in die ABB-Fraktion einladen. Da der Widdiger Kandidat der Einladung nicht gefolgt ist und auch keine schriftliche Vorstellung eingereicht hat, haben wir seiner seiner Kandidatur im Rat nicht zustimmen können. Dem Ortsvorsteher für Merten wurde wegen seiner Äußerugen auf einer Anliegerversammlung der Anliegerinitiative Me17 (Rattenfänger, Neiddebatte etc.) die Zustimmung der ABB-Fraktion verweigert. Alle vorgeschlagenen Ortsvorsteher wurden jedoch mit großen Mehrheiten im Rat gewählt. Die ABB wünscht allen Ortsvorstehern eine glückliche Hand und erwartet eine politisch neutrale Arbeit vor Ort.

Liste der Ortsvorsteher

3. Die Zuständigkeitsordnung
In der Zuständigkeitsordnung wird verbindlich geregelt, welche Gremien für welche Themen zuständig sind. Das ist wichtig. Man will damit Streitereien oder Unsicherheiten über die Zuständigkeiten vermeiden und damit auch juristisch unanfechtbare Beschlüsse fassen.

4. Stellvertretende Bürgermeister
Es waren 2 oder 3 stellvertretende Bürgermeister in der Diskussion. Da diese Stellvertreter nicht ehrenamtlich arbeiten, sondern bezahlt werden müssen, ist dies aus unserer Sicht auch eine Frage der Kosten. Bisher gab es drei stellvertretende Bürgermeister (CDU, SPD, FDP). Aus unserer Sicht sollte es aus Gründen der Kosteneinsparung und auch aus Gründen der aus unserer Sicht geringen Auslastung des dritten Stellvertreters keine 3 stellvertretende Bürgermeister mehr geben. Im Rat hat die ABB-Fraktion für 2 statt 3 stellvertretende Bürgermeister votiert. Es wird in der aktuellen Ratsperiode folglich 2 stellvertretende Bürgermeisterinnen geben (Gabriele Kretschmer (CDU) und Linda Taft (Grüne).


Nach 4 interfraktionellen Besprechungen und der erfolgreich abgeschlossenen konstituierenden Ratssitzung konnten alle der oben beschriebenen Themen abschließend und einvernehmlich beschlossen werden. Das war nur möglich, weil alle Fraktion vertraulich mit allen Fraktion geredet haben. Wir können da nur sagen, Schweigen ist Silber und Reden ist Gold! Demokratie geht eben nur, wenn alle miteinander reden um einstimmige Beschlüsse herbeiführen zu können! Das Büro der ABB-Fraktion im Bornheimer Servatiuscenter ist inzwischen eingerichtet und bezogen. Die Arbeit kann beginnen. Packen wir es an!

Inhalt: Stand 04.11.2020


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