Die Ville: Kommt der Umweltschutz in Bornheim-Roisdorf unter die Räder?

Am Weißen Stein – Kein einladender Ruheplatz mehr!

Warum müssen auch in der Stadt Bornheim bewährte gute Dinge wie Natur, Umwelt und Klima zuerst durch Habgier und Kurzsichtigkeit beschädigt werden, ehe man den verlorenen Wert erkennt? Wohlklingende Absichtserklärungen der Bornheimer Parteien vor Kommunalwahlen zu Klima, Natur- und Umweltschutz reichen nicht aus, wenn sie glaubwürdig sein wollen. Die etablierten Parteien übertrumpfen sich zur Kommunalwahl im September 2020 gegenseitig mit markigen Sprüchen wie: „HINSCHAUEN …, doch nach der Wahl schauen sie weg. Oder „MACH DEIN ROISDORF GRÜN doch lässt man zu, dass unser Natur- und Landschaftsschutzgebiet auf der Ville in Roisdorf seit 2012, auch durch politische Fehlentscheidungen, zunehmend von einer grünen Landschaft zu einer braunen Landschaft wird.

Klima- und Umweltschutz beginnt nicht irgendwo, sondern vor unserer eigenen Haustür, auch vor der Haustür der Stadt Bornheim auf der Ville. Der Mensch ist als Teil der Natur von Umwelt und Klima abhängig und umgekehrt. Auf der Ville in Roisdorf hat das offensichtlich keinen Wert mehr. Hier haben wirtschaftliche Interessen Vorrang, dass ist unübersehbar. Wer gestaltet im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Bornheim diese Politik, ist das die Verwaltung oder sind es die gewählten Volksvertreter?

Wird unser Natur- und Landschaftsschutzgebiet auf der Ville in Roisdorf schleichend durch nicht offizielle Nutzungsänderungen zu einem „Reiterparadies“ ohne Grenzen entwertet, in dem der Reiter alles darf und der Fußgänger zu einem Störfaktor wird? Werden aus diesem Grund die erneuerten Ruhebänke des Landschaftsschutzverein (LSV) wieder zerstört, wie es an der Abbiegung von der Roisdorfer- zur Alfterer Hufebahn passiert ist? (Foto 1) „Am weißen Stein“ war immer ein einladender, schattiger Ruheplatz mit Bank. Beide stehen jetzt abweisend in der prallen Sonne mitten in einem Schutthaufen aus Baumwurzeln mit Metallrohr. (Foto 2) Gut sichtbar dekorierter Müll an den Wegrändern ist immer wieder ein Ärgernis und mindert den Erholungswert.

Im Landschaftsschutzgebiet an der Alfterer Hufebahn wurde an einem Flurstück als Grundstückseinfassung eine über zwei Meter hohe Plastikplane angebracht. (Foto 3 + 4) In der Nähe wurden an einem zweiten Grundstück großflächige, über zwei Meter hohe Sichtschutzwände aus Plastik im Grundstücksbereich, errichtet. (Foto 5 + 6) An einem dritten Flurstück in unmittelbarer Nähe wurde zur Grundstücksbegrenzung ein nicht ortsüblicher über zwei Meter hoher Wall aus Gehölzabfällen aufgetürmt und gleichzeitig der angrenzende Weg verbreitert. (Foto 7) Was soll hier vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen werden? Solche nicht ortsüblichen Zaunanlagen sind im Landschafts- und Naturschutzgebiet nur mit einer Baugenehmigung erlaubt. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Schriftverkehr zwischen einer betroffenen Bürgerin und der Bornheimer Verwaltung aus der Vergangenheit!

Schreiben vom 18.11.2015 / Vorhaben: Errichtung Pferdeunterstand und Bauwagen hier: Ordnungsbehördliches Verfahren, … – Anhörung zur Beseitigung, Grundstück Hemmerich, Heerweg.

“Sehr geehrte Frau …..

…”Das Vorhaben ist als sogenanntes sonstiges, im Außenbereich nicht privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Danach kann im Einzelfall ein Vorhaben zugelassen werden, wenn öffentliche Belange im Sinne des Abs. 3 nicht beeinträchtigt werden. Im vorliegenden Falle werden öffentliche Belange beeinträchtigt, da der Flächennutzungsplan hier „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt und der Landschaftsplan ein Landschaftsschutzgebiet festsetzt.”

Schreiben vom 18.11.2015 / Vorhaben: Errichtung Pferdeunterstand und Bauwagen: Bußgeldverfahren / Grundstück Hemmerich Heerweg

Sehr geehrte Frau …,

wie festgestellt wurde, haben Sie auf dem oben bezeichneten Grundstück ohne die erforderliche bauaufsichtliche Genehmigung einen Pferdeunterstand und einen Zaun errichtet, sowie einen Bauwagen abgestellt, obwohl Ihnen durch die Ablehnung der Bauvoranfrage bekannt war, dass eine Einrichtung nicht zulässig ist. Ebenfalls wurden gegen alle, die von Ihnen genannten Vergleichsfälle ordnungsbehördliche Verfahren zur Beseitigung eingeleitet.”

Schreiben vom 18.112015 / Vorhoben: Hinweis auf Ordnungswidrigkeitsverfahren:

… Gemäß § 84 Abs. 1 Ziff. 13 BauO NRW handelt ordnungswidrig, wer ohne die erforderliche Baugenehmigung genehmigungspflichtige Bauarbeiten durchführt. … Es kann sowohl vorsätzliches als auch fahrlässiges Handeln geahndet werden. … Die Geldbuße beträgt bis zu höchstens 50.000,00 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Ziffer 13 bis zu 250.00,00 Euro. …

In Landschaftsschutzgebieten ist die Errichtung oder Änderungen von baulichen Anlagen, dazu gehören auch Zäune und Einfriedungen, verboten. Dieses Verbot gilt nicht für ortsübliche Weidezäune oder Kulturzäune bis 1,5 m Höhe aus Draht, Stacheldraht oder Knotengeflecht mit Holzpfählen, ferner Elektrozäune. Voraussetzung ist, dass auf dem Grundstück Weidetier gehalten wird oder sich eine Kultur darauf befindet, die vor Tierverbiss geschützt werden muss. Bei einer Ausführung wie vorgeschrieben ist eine Ausnahmeerlaubnis von den Verboten im Landschaftsschutzgebiet erforderlich ( Stellungnahme ULB zu AZ 090-2015).“ (Link *1)

Auf der Ville in Roisdorf lässt die Verwaltung ihre Ordnungsfunktion schleifen. Unzählig viele Schlaglöcher auf den Wegen werden trotz Hinweisen an die Behörden seit Jahren nicht repariert und sind bei Regen für Fußgänger oft nicht passierbar. (Foto 8) Wer auch immer diese Veränderungen will und für diese Schäden verantwortlich ist, er handelt nicht im Sinne der Mehrheit!

Die Vorgeschichte der Ville im Bereich Roisdorf bis Brenig

Am ehemaligen Hotel / Restaurant Heimatblick sind viele Besucher gerne eingekehrt. Mit einem Glas des ehemals legendären Rebellenblut (Brombeerwein) wurden viele Feste gefeiert oder zur Abrundung der Spaziergänge die grandiose Fernsicht über die Rheinebene von Köln über das Bergische Land bis nach Bonn und zum Siebengebirge genossen. Hier war immer ein beliebter Anziehungspunkt, auch für unzählig viele Erholungssuchende aus den Einzugsgebieten der Städte Köln, Bonn und weit darüber hinaus. Eine Neueröffnung zur Einkehr wird von vielen Besuchern dringend herbeigesehnt und ist von großem öffentlichen Interesse.

Die Möglichkeit zur Erholung in der Natur war hier nicht selbstverständlich, sondern musste erkämpft werden. Die Ville weckte schon vor mehr als 45 Jahren wirtschaftliche Begehrlichkeiten zur Förderung der Lagerstätten für Quarz-Sand. Das führte 1975 zur Gründung der Bürgerinitiative gegen den Quarzsandabbau, in der Nachfolge 1985 zur Gründung des Landschafts-Schutzverein Vorgebirge e. V. (LSV)  und einem über Jahrzehnte dauernden Widerstand der Bevölkerung aus umliegenden Orten gegen die Zerstörung des geschätzten Naherholungsgebiet.

Einschließlich der Hangkante im Bereich der Orte Roisdorf und Brenig, bis zum Römerhof (Golfplatz) wären 50 Meter tiefe Gruben entstanden. Eine Verfüllung mit sogenannten Wertstoffen, (minderbelastete Schlacken aus Verbrennungsanlagen) wäre ohne Genehmigung möglich gewesen. Die starken Westwinde hätten belastete Stäube über die ganze Rheinebene verteilt.

Am Ende führte eine Petition im Frühjahr 2000 zum Schutz des Gebietes. Die Petition wurde von vielen Bürgern, Vereinen, Umweltorganisation, Bürgerinitiativen, dem Rat und von ortsansässigen Unternehmen tatkräftig unterstützt. Vor der Landtagswahl NRW im Jahr 2000 wurde diese Petition von einer Abordnung dem Petitionsausschuss im Düsseldorfer Landtag übergeben. Auch 6.000 Besucher der Ville und des Heimatblick und andere Unterzeichner der Listen der Bürgerinitiative Roisdorf (BIR) gehörten zu den beeindruckenden 13.000 Unterzeichner dieser Petition. Nach Jahren der Wartezeit wurde dieser bedrohte Landschaftsbereich auf der Ville in den Landschaftsplan Nr. 2 / Bornheim / Rhein-Sieg-Kreis aufgenommen. Der Schutz schien gesichert!

Nun wurden Pläne zu einem Reitsportzentrum mit Turniermöglichkeit im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzgebiet zwischen Alfterer-, Roisdorfer- und Bornheimer Hufebahn bekannt. Da macht ein Kommentar des derzeitigen Bornheimer Bürgermeisters Sinn, den er bei einer Debatte zur umstrittenen Baugenehmigung des Reiterhof am Brombeerweg im Rat geäußert hat: „Der Bau des Reiterhof ist für die Stadt Bornheim von großem wirtschaftlichen Interesse.“

Schauen wir hin, was hier seit 2012 zum Nachteil für die vielen Erholungsuchenden zu Gunsten Einzelner geschehen ist.

– 1 – 2012 wurde der Bauantrag zum Neubau eines Reiterhof auf der Ville am Brombeerweg in Roisdorf gestellt. Die Genehmigung erfolgte durch den Rhein-Sieg-Kreis! Nicht der Bau eines Reiterhof waren der Grund zu einem anschließenden, erheblichen Widerstand von Bürgern, Umweltvereinen und diversen Parteien im Rat der Stadt Bornheim, sondern die Lage des Baugrundstück in diesem besonders schützenswerten, sensiblen Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Mit diesem Bauantrag wurden die Weichen gestellt zum Aufbau eines möglichen Reitsportzentrum.

– 2 – Zeitgleich wurden zwei vorhandene landwirtschaftliche Betriebe zu Pferdepensionen umgewidmet. Es handelte sich um das Anwesen eines Apfelproduzenten in Bornheim-Botzdorf und die Stallungen eines Zuchtbetrieb für Rinder in Bornheim-Brenig. In einem kleinen Radius von ca. 2 km zwischen Roisdorf, Botzdorf und Römerhof (Golfplatz), sind jetzt auf drei Reiterhöfen und den umliegenden Weiden ca. 100 Reitpferde zusätzlich untergebracht.

– 3 – Gleichzeitig erfolgten 2012 umfangreiche Landkäufe an Weideflächen, Streuobstwiesen, Brachland und bebauten Grundstücken durch „gut informierte“ Anwohner und finanzkräftige, vor Ort bekannte Kaufleute, mit besten Beziehungen in die Ratshäuser der Stadt Bornheim und der Gemeinde Alfter. Wurde hier möglicherweise von Seiten der Behörden Politik gemacht, die eigentlich nur den gewählten Volksvertretern in den Räten zusteht?

– 4 – Die Zustimmung des Bornheimer Rates zur Erteilung der Baugenehmigung des Reiterhofs am Brombeerweg wurde durch den Bauherrn vor Gerichte erzwungen. Der Richter begründete sein Urteil unter anderem auf einen zwischen dem Bauherrn und dem Bornheimer Wasserwerk abgeschlossenen Erschließungsvertrag. Durch ihn sei die Belieferung des Grundstücks mit Trink- und Gebrauchswasser sichergestellt, nur dann sei nach § 35 Abs. 1 BauGB ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig!

Beglaubigte Abschrift/ 8K 3308/16/ 01.03.2016

VERWALTUNGSGERICHT KOELN IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE Seite – 9 –

Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur dann zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt.

Spätestens mit dem Abschluss des Erschließungsvertrages zwischen den Klägern und dem Wasserwerk vom 16. Juli 2015 ist eine ausreichende Erschließung gesichert. Zweck des Vertrages ist die Ermöglichung der Belieferung des Grundstücks mit Trink- und Gebrauchswasser. Hierfür wurde den Klägern vom Rhein-Sieg-Kreis mit Schreiben vom 12. Februar 2016 die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplan Nr. 2 „Bornheim“ für die Verlegung einer Wasserleitung zugesichert.“ (Link*3)

Vor Gericht wurde die Erschließung des Grundstücks an das öffentliche Wassernetz auf Basis eines Vertrags zwischen dem Bauherr und dem Wasserwerk als gesichert vorausgesetzt. Es existiert zwar ein Vertrag zwischen dem Bauherr und dem Wasserwerk, aber kein Vertrag über die Erschließung des Baugrundstück am Brombeerweg. Die Verwaltung bestätigt auf Anfrage der ABB Fraktion vom 21.10.2015 nur einen Vertrag über die Verstärkung eines Hydranten, talwärts ca. 300 Meter vom Baugrundstück entfernt. Der Zählerschacht wurde zwischenzeitlich hergestellt.

Ausschuss für Stadtentwicklung, 21.10.2015, Antrag der ABB

Betreff : Neubau einer Betriebsstätte für Pferdewirtschaft im Landschaftsschutzgebiet

Frage 8 Die Stadt Bornheim muss laut Vertrag für die Verlegung der Wasserleitung für eine Privatperson in erhebliche finanzielle Vorleistung gehen. Ist vertraglich sichergestellt, dass eine kostendeckende Summe vor Liefer- bzw. Arbeitsbeginn auf einem Treuhand Konto bei einem Notar hinterlegt wird? Laut Akteneinsicht belaufen sich die Herstellungskosten für diese Wasserleitung nach Anfrage des Antragstellers immerhin auf ca. 60.000,- bis 80.000,– Euro.“

Antwort der Verwaltung: „Das Wasserwerk hat sich verpflichtet, einen Anschluss an die vorhandene Wasserversorgungsleitung im Blutpfad mit Übergabeschacht (Zählerschacht) zu erteilen. Hierfür wird mit einem Kostenaufwand in Höhe von 5.000,– Euro gerechnet.“ (Link *4)

Trotz der offenen Fragen zur Wasserversorgung wurde die Baugenehmigung gegen die Mehrheit im Rat durchgesetzt. Zum Gerichtsurteil vom 01.03.2016 wurde die Erschließung an das öffentliche Wassernetz, eine Bedingung zur Baugenehmigung, als vertraglich gesichert vorausgesetzt. Dem widerspricht die spätere Versorgung durch eine Zisterne. Die erforderliche Trinkwassermenge für ca. 45 Großpferde (50 Liter / Pferd und Tag) wird aktuell über Regenwasser aus einer 49 m³ großen, vorhandenen Zisterne gewonnen, davon sind 24 m³ ständig für den Brandschutz zu bevorraten. Nach 3 regenarmen und heißen Jahren in Folge ist es mehr als fraglich, ob die vorgehaltene Wassermenge für den Brandschutz tatsächlich  vorhanden ist. Trotzdem durfte im Januar 2018 der Betrieb aufgenommen werden. Hier wurden die gerichtlich festgestellten Auflagen nachträglich, aus meiner Sicht unzulässig, abgeändert. Dazu die Antwort auf eine „Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates“

Ihre Anfrage betr. Reiterhof am Brombeerweg/ Ihre o. g. Kleine Anfrage vom 11.01.2018 beantworte ich wie folgt:

Antwort der Verwaltung:
Frage 1: „Wann genau hat der Bauherr einen Antrag auf vorzeitige Inbenutzungnahme gestellt?

Antwort: Mit Datum vom 04.12.2017 hat der Bauherr einen Antrag auf vorzeitige Inbenutzungnahme gestellt für die Reithalle, für zunächst 27 Pferde. …

Frage 2: Kann anstelle eines grundsätzlich im Regelfall geforderten Anschlusses an die öffentliche Wasser- und Abwasserversorgung ausreichend Brandschutz und eine ausreichende Wasserversorgung insbesondere mit Lösch- und Trinkwasser, durch die nunmehr vorgesehene Zisterne mit einer Trinkwasserherstellungsanlage überhaupt gesichert werden? …

Antwort: Die Löschwasserversorgung ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens unter anderem auch auf dem Gemeindegebiet Alfter und einer geforderten Löschwasserbevorratung auf dem Baugrundstück selbst als ausreichend bewertet worden. Die Trinkwasserversorgung der Pferde erfolgt über die ca. 49 m³ große vorhandene Zisterne (Davon sind 24 m³ Löschwassermenge ständig zu bevorraten) …“ (Link *5)

Bis heute ist der Reiterhof an keine öffentliche Wasserversorgung angeschlossen, obwohl das im Urteil eine Grundbedingung zur Erteilung der Baugenehmigung war!

Die Stadt Bornheim wurde zu allem Überfluss auch noch vom Bauherrn des Reiterhof wegen Verzögerung der Baugenehmigung vor Gericht auf ca. 111.000 € Schadensersatzzahlung erfolgreich verklagt. Der General-Anzeiger berichtet dazu am 17.12.2019. (Link *6)

– 5 – Seit 2012 wurden auf der Waldville große Waldflächen gerodet und viele der uralten Buchen und Eichen gefällt. Es gab noch keine Borkenkäferplage und auch keine Dürre, dafür aber lukrative Holzpreise. Bei dieser Gelegenheit wurden an den Wegrändern viele Laubbäume gefällt und Gehölze regelrecht weg geschreddert, was zu den heute sichtbaren Wegverbreiterungen führte. Die Sonne brennt jetzt gnadenlos auf  überbreite, staubige, ehemals schattige Waldwege. Große Teilabschnitte im Waldbereich der Roisdorfer- und der Alfterer- Hufebahn bis zum Kamellenbaum wurden seit 2012 von ehemals vier Meter auf ca. 8 Meter verbreitert. Sie sind jetzt breiter als die historisch bekannte Breite Allee. Das betrifft ganz besonders den Verbindungsweg zwischen der Kreuzung Roisdorfer- zur Bornheimer-Hufebahn. Wie verträgt sich diese Entwicklung mit dem Landschaftsplan Nr. 2?

RHEIN-SIEG-KREIS LANDSCHAFTSPLAN Nr. 2 BORNHEIM

2.1 NATURSCHUTZGEBIETE (Seite 20)

Allgemeine Verbote:

In den Naturschutzgebieten sind gemäß § 34 Abs. 1 LG nach Maßgabe folgender Bestimmungen alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.

2.1-18 NATURSCHUTZGEBIET „AN DER ROISDORFER HUFEBAHN“ (Seite 31)

Schutzzweck gemäß §20 Buchstaben a und c LG, insbesondere wegen der hohen Struktur- und Artenvielfalt mit Rote-Liste-Pflanzenarten und besonderem Wert für Insekten und Vögel.

ZUSÄTZLICHE VERBOTE (Seite 38)

Zusätzlich zu den unter 2.1 genannten allgemeinen Verboten ist im Naturschutzgebiet 2.1-25 verboten:

  1. Böden zu befestigen, zu versiegeln, zu verunreinigen oder die Bodenerosion – hierzu zählt auch eine durch übermäßige Beweidung erfolgende nachhaltige, flächenhafte Schädigung der Grasnarbe – zu fördern;“

17. Forstwirtschaftswege neu anzulegen oder in eine höhere Ausbaustufe zu überführen …“ (Link *7)

Anfrage zu Wegverbreiterungen der ABB-Fraktion im Umweltausschuss vom 24.03.2015

Frage: Der Verbindungsweg von der Kreuzung Roisdorfer- zur „Bornheimer- Hufebahn, auch Neuweg genannt, hat durch Ausweichbewegungen von Kraftfahrzeugen eine Breite von ca. sieben Metern erreicht. Die ursprüngliche Breite betrug vier Meter. Ist dieser Umstand der Stadt Bornheim bekannt? Ist es möglich, dass die Stadt den ursprünglichen Zustand wieder herstellt, oder ist diese Verbreiterung im Naturschutzgebiet zulässig?

Antwort der Verwaltung: … Die Verbreiterung befindet sich zum Teil außerhalb der eigentlichen Wegparzelle auf den angrenzenden, ebenfalls im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücksflächen und wurde bislang nicht in Frage gestellt.“… Eine Verbreiterung eines Wirtschaftsweges im Landschaftsschutzgebiet ist grundsätzlich zulässig, insofern diese aus Nutzungsansprüchen resultiert.“ (Link *8 + Link *9)

Die zuständige Bornheimer Behörde hat offensichtlich kein Interesse daran, diese auf den ersten Blick sinnlose Wegverbreiterung zurückzubauen. Welche Nutzungsansprüche hat die Stadt um die Breite dieses Wirtschaftsweges von ursprünglich 4 auf 8 Meter zu verdoppeln? Diese Verbreiterung macht nur Sinn zum Ausbau einer zweispurigen Straße oder zur erforderlichen Breite von Reitwegen und Pferdekutschen. (Foto 9)

Reitsportzentren mit Turniermöglichkeiten versprechen Steuereinnahmen, führen aber zu einem hohen Verkehrsaufkommen, zu weiteren hohen Belastungen durch zusätzliche Besucher mit PKWs, Pferdetransporter und auch zu Landschaftsveränderungen. Das Schutzgebiet auf der Ville würde zu einem Rummelplatz zu Gunsten einer kleinen Klientel, zum Schaden der großen Mehrheit von Besuchern, die hier immer Erholung und Ruhe gesucht und gefunden haben. Das Mischungsverhältnis von Reitern zu Fußgängern ist bereits jetzt empfindlich negativ verändert. Bisherige Besucher wie Sporttreibende, Wandergruppen, Spaziergänger, Familien mit Kinderwagen und Rädchen, Kindergartengruppen, Radfahrer, behinderte Menschen mit Gehhilfen und Jogger müssen jetzt den vorhandenen Platz mit den Reitern von ca. einhundert zusätzlichen Großpferden der neuen Pferdepensionen teilen.

Durch Rodungen zur Verbreiterungen von Wegen im Wald und im offenen Gelände wurde wertvoller Lebensraum und Schutz für wildlebende Tiere, Nistmöglichkeiten, Futterquellen für Vögel und Insekten vernichtet. Ortsübliche blühende Wild- und Heilkräuter, wie Schafgarbe, Rainfarn, wilde Möhre, Kamille, Glockenblume, Wegwarte, wildes Löwenmaul und viele andere sieht man hier nur noch selten, weil die Weiden bis zum Wegrand abgemäht werden. Die Vielfalt der Nutztiere, die der Besucher in der Vergangenheit auf den Weiden beobachten konnte, sind in den letzten Jahren zu Gunsten von Reitpferden verschwunden und mit ihnen reizvolle Fotomotive.

Aus blühenden Wiesen wurden zunehmend sterile Weiden mit bis 2012 „nicht ortsüblichen“, Zäunen aus stromführenden Plastikbändern. So genanntes Unkraut hat dort keinen Platz mehr. Selbst die besten Insektenhotels nützen nichts ohne blühende Gehölze, Wildblumen und Gräser, die die Insekten ernähren. Wildblumen sollten in unserem Natur- und Landschaftsschutzgebiet nicht weniger, sondern mehr werden, damit „ROISDORF GRÜN BLEIBT“!

– 6 – Durch Wegverbreiterungen, regelmäßiges Abmähen der Wegränder und durch viele Pferdehufe wurden diese Rückzugsräume für Wildpflanzen, Insekten und Kleintiere nachhaltig zerstört. Die Reiter fahren mit ihren Fahrzeugen ohne Rücksicht auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den gesperrten Wirtschaftswegen zu den Weiden und verursachen hier durch ein hohes Verkehrsaufkommen Lärm, Dreck und Wegschäden. Selbst auf schmalsten Waldpfaden sind Reiter unterwegs und überall stolpert man über Pferdeäpfel. (Foto 10)  Von 3 Pferden tragen in der Regel 2 keine der vorgeschriebenen Plaketten, die gut sichtbar an beiden Seiten des Pferdes angebracht sein müssen.(Link *10) Kontrollen durch die zuständigen Behörden finden offensichtlich nicht statt! Das bleibt nicht ohne Folgen, manche Reiter benehmen sich so, als wäre hier „freies Land für freie Reiter“, die hier alles dürfen.

Die wichtige Aufgabe, rechtzeitig für ein ausreichendes, geeignetes Reitwegenetz zu sorgen, wurde nicht erfüllt. Der Eindruck drängt sich auf, dass hier alle vergrault werden sollen die ohne Pferd unterwegs sind. Für ein ausreichendes und geeignetes Reitwegnetz wurde von Seiten der zuständigen Verantwortlichen bis heute nichts unternommen. Diese Vorkehrungen hätten aber rechtzeitig getroffen werden müssen. Wurde hier mit Absicht ein Gesetz ausgeblendet?

Reiten in der freien Landschaft und im Walde gemäß §§ 50 ff. Landesgesetz (LG)

… „Ziel des Gesetzes ist es, das Reiten in dem Umfang zu ermöglichen, wie es mit den Belangen der anderen Erholungssuchenden und Grundstückseigentümer und den sonstigen Nutzungsberechtigten zu vereinbaren ist.

Den Landschaftsbehörden fällt die wichtig Aufgabe zu, im Zusammenwirken mit den Forstbehörden, den Straßenverkehrsbehörden, den Gemeinden, den Landschaftsbeiräten, den Waldbesitzern und den Reiterverbänden für ein ausreichendes und geeignetes Reitwegenetz zu sorgen. Sie haben rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen zu treffen.“

3.2 Für die Kennzeichnung der Reitwege gelten die Vorschriften der StVO. …

3.4 Auf anderen als den als Reitwege gekennzeichneten privaten Straßen und Wegen darf im Walde nicht geritten werden, es sei denn, dass eine Zulassung gemäß §50 Absatz 3 LG vorliegt. …“ (Link *11)

Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21.07.2000) § 58 LNatSchG NRW Reiten in der freien Landschaft und im Wald (zu § 59 Absatz 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes)

  1. Für einzelne, örtlich begrenzte Bereiche in der freien Landschaft und im Wald, in denen das Reiten nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 gestattet ist, aber die Gefahr erheblicher Beeinträchtigungen anderer Erholungssuchender oder erheblicher Schäden besteht, können die Kreise und kreisfreien Städte für bestimmte Wege Reitverbote festlegen. Diese Wege sind nach Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu kennzeichnen.“ (Link *12)

– 7 – Bereits vorhandene Verbots- und Gebotsschilder der StVO könnten ein Hindernis sein für den zunehmenden Straßenverkehr infolge eines geplanten Reitsportzentrums. In den letzten drei Jahren konnten hier von Besuchern auffallend viele Schäden an diesen Schildern festgestellt werden. Im Bereich der Alfterer-, Roisdorfer- und Bornheimer Hufebahn wurden 10 Schilder abgesägt, umgedrückt, zerstört, nicht ordnungsgemäß befestigt oder sind spurlos verschwunden.

Zur Erneuerung dieser Schilder wurde dem Bürgermeister ein Antrag des ABB Ratsmitglied Paul Breuer, per E-Mail und in Briefform zugestellt. (Link *13)  Der Antrag wurde von der Verwaltung an alle Ausschussmitglieder versendet. Er kam jedoch nie auf die Tagesordnung. Zwischenzeitlich wurden die zehn Schilder still und leise erneuert.

Nach unserem Verständnis hätte zu den Änderungen der Entwicklungsziele des Landschaftsplan Nr. 2 für die Ville in Bornheim-Roisdorf eine Bürgerbeteiligung erfolgen müssen.

Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 31.8.2020

Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein- Westfalen ( Landesnaturschutzgesetz- LnatSchG NRW) vom 21. 07.2000

§ 16 Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Die Bürgerinnen und Bürger sind möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. …“ (Link *15)

Aus welchem Grund reagieren Bürgermeister, Verwaltung und die Fraktionen der etablierten Parteien in den Ausschüssen und im Rat der Stadt so bedeckt und desinteressiert, wenn sie auf Missstände in diesem Natur- und Landschaftsschutzgebiet von der ABB hingewiesen werden? Wissen sie mehr als der aufmerksame, besorgte Bürger? Man sieht hier überdeutlich, welche Priorität der Natur- und Landschaftsschutz im Bornheimer Rathaus hat, und wie mit den Anträgen der ABB umgegangen wird. Wir können und dürfen als umweltbewusste Bürger nicht einfach zusehen, wie hier auf der Ville unser Recht auf ungestörte Erholung in der freien Natur zu unserem Schaden ausgehöhlt wird.

Die Aktiven Bürger Bornheim werden sich auch weiterhin im Rat, in den Ausschüssen und in Zusammenarbeit mit den Umweltschutzvereinen dafür einsetzen, dass bestehende Natur- und Landschaftsschutzgebiete in der Stadt Bornheim nicht unter die Räder kommen. Auf der Ville geht es nicht um einen Wahlslogan wie: “MACH DEIN ROISDORF GRÜN“, sondern um: „Erhalte und vermehre das NOCH vorhandene Grün“

Die Wegränder im Landschaftsschutzgebiet am Roisdorfer Vorgebirgshang sind noch weitgehend der Natur überlassen. Hier wurde noch nicht zu Gunsten von Pferdeweiden “aufgeräumt”. Die Natur zeigt hier selbst bei großer Hitze und Trockenheit Wildblumen in ihrer gewohnten Vielfalt.  (Foto 11)  Zum Schutz der Wildblumen etc. und zum Schutz des unverbauten Fernblick müssen im Interesse zukünftiger Besucher Bebauungspläne am Vorgebirgshang und auf der Ville verhindert werden.

Der Einsatz für Schutz von Natur und Klima müsste für alle wichtig sein, nicht nur vor Wahlen. Ein Ziel der Städteplanung sollte der Erhalt von Lebensqualität für alle sein, umweltschonend und menschenfreundlich, auf eine Weise die jedem einzelnen Bürger zugute kommt. Einseitige Unterstützung einer finanzkräftigen Klientel kann nicht hingenommen werden.

Lassen wir nicht zu, dass unsere beliebten Erholungsgebiete wirtschaftlichen Begehrlichkeiten zum Opfer fallen. Die Möglichkeit zur ortsnahen, stillen Erholung in der Natur ist für unzählig viele Menschen sehr wichtig. Das wurde auch jetzt in Zeiten des Coronavirus durch  viele zusätzliche Spaziergänger auf der Ville deutlich sichtbar.

Bitte gehen Sie wählen.
Stärken Sie den Bürgerwillen im Bornheimer Rat!

Autorin: Adelheid Wirtz
(Direktkandidatin der ABB  in Roisdorf, sachkundige Bürgerin
im Umweltausschuss und im Klimabeirat der Stadt Bornheim)


(Link *1)  Schriftverkehr zu einer Zaunanlage in Hemmerich
(Link *3)  Gerichtsurteil zum Reiterhof in Roisdorf
(Link *4)  Kein Vertrag zur Wasserversorgung ans öff. Wassernetz
(Link *5)  Kleine Anfrage der ABB zur Löschwasserversorgung
(Link *6)  Ca. 111.000 € für den Reiterhof
(Link *7)  Rhein-Sieg-Kreis Landschaftsplan Nr. 2 – Bornheim
(Link *8)  Anfrage der ABB – Wegverbreiterung
(Link *9)  Antwort der Stadt auf ABB-Anfrage zur Wegverbreiterung
(Link *10) Verordnung Pferdeplaketten
(Link *11) Landesgesetz Reiten in der freien Landschaft und im Wald
(Link *12) Gesetz zum Schutz der Natur in NRW
(Link *13) Antrag ABB an Ausschuss für Stadtentwicklung – Verkehrsschilder
(Link *14) Flyer des BUND
(Link *15) Landesnaturschutzgesetz – Beteiligung der Bürger

PDF-Datei: Broschüre Adelheid Wirtz Umweltschutz zur Kommunalwahl 2020

Achtung: Bild anklicken führt zur Vergrößerung!

Foto 1: Abzweigung Roisdorfer- zur Alfterer Hufebahn, August 2020

Foto 2: Am weißen Stein – kein schattiger Ruheplatz mehr! Dezember 2020
Foto 3: Nicht ortsübliche 2 m hohe Grundstückseinfassung
Foto 4: Tor aus nicht zugelassenen Materialien
Foto 5: Sichtschutz!? Was soll verdeckt werden?
Foto 6: Sichtschutz!? Was soll hier verdeckt werden?
Foto 7: Über 2 m hohe Grundstücksbegrenzung aus Bioabfällen!
Foto 8: Wegschäden – Wege zeitweise für Fußgänger nicht mehr passierbar.
Foto 9: Schleichende Wegverbreiterung von 4 auf 8 Meter
Foto 10: Pferdeäpfel weit und breit – Wann kommen die Pferdeäpfeltütchen zur Entsorgung wie bei Hunden?
Foto 11: Gesunde blühende Vielfalt am Wegrand

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Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Stockhammer

    Wenn es denn noch eines Beweises für die Notwendigkeit eines guten Abschneidens der ABB bei dieser Kommunalwahl gebraucht hätte

  2. Wählen gehen!

    Vielen Dank für diese Information. Sie haben bis hier eine wirklich tolle Recherche betrieben. Wenn diese Behauptungen wirklich wahr sind, sollten Köpfe rollen. Das mit unserer Natur in bebauten Gebieten “Schindluder” getrieben wird ist schon schlimm genug, aber im Naherholungsgebiet / Naturschutzgebiet vor unserer Haustür, das geht gar nicht. Ich schlage an dieser Stelle vor, dass die ABB bei einem Wiedereinzug in den Rat, hoffentlich diesmal in Fraktionsstärke, einen entsprechenden Antrag für einen Untersuchungsausschuss (vielleicht begleitet durch den LSV) einbringt. Dieser sollte mit den öffentlichen Medien wie General-Anzeiger, Rundschau, Schaufenster und eventuell dem WDR abgestimmt sein, um alle Bürger schon über das Abstimmungsverhalten im Rat zu informieren. Dann wird kein Vertreter der etablierten Parteien es wagen, diesem Antrag nicht zuzustimmen.

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