Rheinspange 2030: Großräumige Verkehrsuntersuchung Raum Köln-Bonn (2. erw. Fassung)

Welche Stadtteile werden beim Bau der Rheinspange tangiert?

Es handelt sich aktuell für Widdig um die Frage, von wo nach wo geht die Trassenführung für die Autobahnverbindung zwischen der A555 und der A59. Die Planung für diese Autobahnverbindung, auch Rheinspange 2030 genannt, befindet sich in der Suchphase. Die “Großräumige Verkehrsuntersuchung Raum Köln-Bonn für BVWP-Maßnahmen inkl. Rheinspange 553” hat nur 2 Varianten untersucht. (*2.) (*3.)

  1. A555 Godorf (*4.)
  2. A555 Weseling-Urfeld (Bereich zwischen Urfeld und der Shell Raffinerie) (*5)

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Nur zwei Alternativen sind in der Diskussion
Offizieller Planfall 1: A555 – Bereich Godorf
Offizieller Planfall 2: A555 – Bereich Urfeld

Eine Variante, die große Flächen der Stadt Bornheim betrifft, speziell Widdig und Uedorf, wurde nicht untersucht. Uns ist zur Zeit auch keine weitere offizielle Variante, die Widdiger oder Uedorfer Gebiet betrifft, bekannt.

Nach gründlicher Lektüre der Unterlagen (*2) (3*) ist ersichtlich, dass keine bebauten Gebiete überbrückt werden müssen und es folglich auch keine zwingende Untertunnelung von Teilbereichen bedarf. Ob es aus lärmschutztechnischen Gründen zu einer Untertunnelung kommt bleibt abzuwarten. Entscheidend wird hier das erforderlich Lärmschutzgutachten sein, das spätestens im Rahmen der fortgeschrittenen Planungen erfolgen muss. Wir sind derzeit aber erst in der Suchphase!

Nicht umsonst wird in der Suchphase die Jahreszahl 2030 genannt. Man möchte also die Autobahnverbindung bis zum Jahr 2030 fertig stellen. Nach gewissen Erfahrungen mit dem Bau von Flughäfen (BER) oder Bahnstationen (Stuttgart 21) ist dieses Planziel eher unrealistisch.

Neu: Am 12. Oktober 2019 hat Straßen.nrw.de eine Veranstaltung mit interessierten Bürgern im Weselinger Rheinforum abgehalten, an der 29 Personen teilgenommen haben. In 5 Arbeitsgruppen wurden Vorschläge für die Trassenführung entworfen und diskutiert. Darunter auch Vorschläge, die Bornheimer Gebiet betreffen. Bei Baumaßnahmen sind Bürgerbeteiligungen durch Einwohnerversammlungen im Baurecht NRW vorgeschrieben. Die Ergebnisse müssen protokolliert werden. Das Protokoll liegt vor. (*6)

Eine Pflicht, diese völlig unverbindlichen Ergebnisse umzusetzen, besteht gesetzlich nicht. Die am 12. Oktober 2019 diskutierten Vorschläge der Bürgerbeteiligung, die Bornheimer Gebiet betreffen, sind in der 4 Monate später veröffentlichten offiziellen Untersuchung “Großräumige Verkehrsuntersuchung Raum Köln-Bonn für BVWP-Maßnahmen inkl. Rheinspange 553” aus guten Grund auch nicht enthalten. (*6.)

Das ist auch nicht verwunderlich, erfüllen sie doch nicht die ursprünglichen Fragestellungen, eine Verbindung zwischen der A555 und der A59 herzustellen, die Chemiewerke an die Autobahn möglichst nah anzubinden und die Autobahnbrücken in Köln und Bonn zu entlasten.

Ergebnisse der Bürgerbeteiligung (Planungswerkstatt)

Wir werden das Thema weiter beobachten und entsprechend im Internet und über unseren E-Mailverteiler darüber berichten. 

  1. Weitere Informationen und Belege
  2. Großräumige Verkehrsuntersuchung – Textteil
  3. Großräumige Untersuchung – Anlagen
  4. Rheinspange 2030 Planfall 1  A555 Godorf
  5. Rheinspange 2030 Planfall 2  A555 Urfeld
  6. Ergebnis Bürgerbeiteiligung “Planungswerkstatt” Rheinforum

Vielen Dank für 1.529 Artikelaufrufe (Stand 17.08.2020).


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Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Widdiger Bürger

    Hallo ABB, Danke für die sehr aufschlussreichen Informationen. Ich habe seinerzeit an der Infoveranstaltung der CDU in Widdig zum Thema teilgenommen. Natürlich war auch ich besorgt, was kommt da in Widdig und Uedorf auf uns zu. Das es sich bei den Varianten 3 und 4 der “Planungswerkstatt” um völlig unverbindliche Vorschläge von interessierten Bürgern, gehandelt hat, wusste ich nicht und es wurde auf der Veranstaltung auch nicht erklärt. Nach dem was Sie schreiben und auch sehr schön belegen frage ich mich, was wollte die CDU mit dieser Veranstaltung bewirken? Da werden 2 Varianten bekämpft die es offiziell gar nicht gibt! Ich fühle mich verarscht!

    PS: Der Name ist der Redaktion bekannt. Wir haben den Namen durch “Widdiger Bürger” ersetzt.

  2. Paul Breuer

    Danke für die Nachricht. Richtig ist das Datum 12.10.2019!

  3. Manfred Hahn

    Als Aufmerksamer Leser möchte ich auf einen Datumsfehler in Ihrem Bericht hinweisen. Sie schreiben am 12.10.2020 soll eine Veranstaltung abgehalten worden sein. Dieses Datum liegt aber in der Zukunft.
    Vielleicht kurz korrigieren. Ansonsten Dank für Ihre umfangreiche Information.

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