Bund der Steuerzahler: Gesetzentwurf überzeugt nicht!

(C) BdSt, Rik Steinheuer vom BdSt

BdSt NRW bewertet den Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes

„Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes überzeugt nicht“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW.  „Denn die neuen Regelungen bedeuten für die Kommunen mehr Bürokratie und die von den Bürgern zu zahlenden Zinsen sind immer noch zu hoch. Auch fehlen für Eigentümer von Tiefen- und Eckgrundstücken verbindliche Regelungen, die die Bürger entlasten.

Im Namen unserer fast 470.000 Unterstützer der Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“ fordern wir deshalb das Parlament auf, den Straßenbaubeitrag komplett abzuschaffen“, erklärt Steinheuer, „denn überzeugend zu reformieren ist er nicht, wie dieser Gesetzentwurf zeigt. Eine pragmatische Lösung könnte sein, das in der Gesetzesbegründung angekündigte flankierende Förderprogramm des Landes von jährlich 65 Millionen Euro weiter aufzustocken, damit die Kommunen von der Erhebung des Straßenbaubeitrags ganz absehen können, statt ihn nur zu halbieren.”

Weitere Informationen zur Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“ unter www.steuerzahler-nrw.de.


Die ABB als Sammler von Unterschriften für die Initiative des BdSt (Bund der Steuerzahler) zur Abschaffung der Anliegerbeiträge von Straßenbaukosten in Bornheim verfolgen wir natürlich die Reaktionen der Parteien Im NRW-Landtag mit besonderem Interesse. Die SPD, die diese unsäglichen Anliegerbeiträge seinerzeit im Landtag beschlossen hat, setzt sich nun für deren Abschaffung ein, was als Oppositionspartei nicht verwunderlich aber auch nicht wirklich glaubhaft ist. Die aktuelle Landesregierung bewegt sich ein bisschen, mehr aber auch nicht! Das Ergebnis ist besser als Nichts, leider aber im Vergleich mit anderen Bundesländern, wo diese Beiträge seit langem komplett abgeschafft sind, viel zu wenig!

Die Anlieger von aktuellen Bebauungsplänen in Bornheim, wie zum Beispiel der Offenbachstraße in Merten, der Koblenzer Straße und dem Oberdorfer-Weg in Roisdorf könnten, wenn der Gesetzentwurf vom Landtag verabschiedet wird, finanziell etwas entlastet werden. Das ändert jedoch nichts an der Kritik der Anlieger. Es ist und bleibt trotzdem ungerecht, wenn ein Straßenausbau ausschließlich der Zuwegung zu einem neuen Baugebiet dient, die Nutznießer des neuen Baugebietes nicht, sondern nur die Anlieger der ausgebauten Straße zur Kasse gebeten werden.

Was lernen wir alle aus dieser Nachricht? Es lohnt sich eben doch sich nicht alles gefallen zu lassen. Also weiter so! Wir werden aktuell weiter über das Thema berichten.

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema.
Bitte benutzen Sie die Kommentarfunktion am Ende des Artikels.


 

Schreibe einen Kommentar