Bürger erheben Einspruch gegen die erneute Erhöhung der Grundsteuer B in Bornheim (4. erw. Fassung)

Stoppt Grundsteuererhöhungen

Es bewegt sich etwas in Bornheim. Besorgte Bürgerinnen und Bürger erheben nach § 24 und § 80 Gemeindeordnung NRW Einspruch/Beschwerde gegen die erneut beschlossene Erhöhungen der Grundsteuer B (3.). Die ABB findet diese Einsprüche und Beschwerden, die formvollendet schriftlich eingereicht wurden, gerechtfertigt. Nun wird sich der Bürgerausschuss mit diesen Beschwerden beschäftigen müssen.

Neu: Verlauf der Grundsteuer B in Bornheim
——————————————————————————————————–
2015 Beginn der Flüchtlingszuzugs
2016 Grundsteuer B       Hebesatz 500%      Basis 100%
2017 Grundsteuer B       Hebesatz 595 %      + 19,0 %  gegenüber 2016       
2018 Grundsteuer B       Hebesatz 645 %      +   8,4 %  gegenüber 2017 
2019 Grundsteuer B       Hebesatz 695 %      +   7,8 %  gegenüber 2018
Gegenüber dem Bezugsjahr 2016 bedeutet das 2019 eine Erhöhung um 39 %.
——————————————————————————————————–

Wer nun glaubt, dass die Notwendigkeit oder die Nichtnotwendigkeit der erneut beschlossenen drastischen Grundsteuererhöhung in Bürgerausschuss diskutiert und hinterfragt wird, wird wahrscheinlich, wie zuletzt im Jahr 2017, wieder einmal enttäuscht werden. Seinerzeit hieß es lapidar im Beschlussentwurf des Bürgerausschusses:

Zitat aus 2017: Der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und betrachtet die Angelegenheit als erledigt.”

Zitat aus 2019: Der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und betrachtet die Angelegenheit als erledigt.” (4.)

Der Bürgerausschuss wird auch am 04. Juli 2019 diese inhaltsleer formulierte Beschlussvorlage ohne Diskussionen durchwinken und damit das Thema als erledigt betrachten. Die Parteien, die den Haushalt 2019/2020 noch abgelehnt haben (SPD, Grüne, Linke), stimmen jetzt aber gegen die Beschwerde. Die ABB hat diesen Haushalt auch abgelehnt. Allerdings mit ganz anderen Begründungen wie SPD, Grüne und Linke. Jene haben den Haushalt abgelehnt, weil man die Gewerbesteuern nicht erhöht hat. Die ABB hat den Haushalt abgelehnt weil wir keine Steuern erhöhen wollen und die Kosten der Flüchtlingsunterkunft und Versorgung komplett und nicht nur teilweise vom Bund und Land ersetzt bekommen wollen (7.). Man beachte den Unterschied! Der Bürgermeister beklagt, dass höhere Zuweisung für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge von Bund und Land nicht absehbar seien (10.). Da stellt sich doch die Frage: Wer regiert denn in Berlin und Düsseldorf? Das sind doch die gleichen Parteien die hier in Bornheim mehrfach die Grundsteuern angehoben haben und die nicht kostendeckende Zuweisungen beklagen. Gleichzeitig die Grenzen immer noch offen lassen und gerichtlich angeordnete Abschiebungen nicht oder nur unzureichend ausführen. Da sollten sich die Parteien CDU und SPD eben nicht beklagen, wenn sie der Bürger bei den Wahlen völlig berechtigt abstraft.

Der General-Anzeiger berichtete am 4. Juni 2019 über die Widersprüche von 4 Bornheimer Bürgern (10.). Die Begründungen der Widersprüche wurden im Bericht noch nicht einmal teilweise zitiert. Um so ausgiebiger wurde der Bürgermeister zitiert. Das ist sehr schade, vermittelt dieser Zeitungsartikel doch so nur unzureichende und nicht ausgeglichene Informationen. Wir zitieren hier einen sehr wichtigen Passus aus dem Widerspruch von Frau Noack:

Zitat: “Die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbeantragenden in den Kommunen über die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern auf die Bürgerinnen und Bürger zu übertragen, ist unzulässig. Die Kosten sind eine Bundesangelegenheit. Diese Kosten, die vor Ort in Bornheim anfallen, müssen vom Bund ausgeglichen werden.
Aufgrund des oben dargelegten Sachverhaltes und der unverhältnismäßigen Erhöhung des Hebesatzes von 500 auf 695% in den letzten zwei Jahren fordere ich den Rat der Stadt Bornheim auf, die beschlossene Grundsteuer B-Hebesatzerhöhung rückgängig zu machen. Da der kommunale Haushalt unserer Stadt in erster Linie über die Ausgabeseite statt über Abgabeerhöhungen über die Einnahmeseite auszugleichen ist.”

Die ABB ist leider im Bürgerausschuss nicht vertreten. Ernsthafte Diskussionen über die Sinnhaftigkeit ständiger Erhöhungen der Grundsteuer B sind folglich in diesem Ausschuss, der ohnehin nur Empfehlungen beschließen kann,  auch im Jahr 2019 nicht zu erwarten.

Dass die Einsprüche entpersonalisiert veröffentlicht werden mag rechtlich geboten sein. Dass aber den Ausschussmitgliedern wie im Jahr 2017 auch im Jahr 2019 nur entpersonalisierte Fassungen der Beschwerden zur Verfügung gestellt werden, ist nur noch traurig. So wird auch im Jahr 2019 ein Kontakt bzw. eine Diskussion mit den Beschwerdeführern durch die Mitglieder des Ausschusses verhindert. Nachtrag: Die Personalien der 4 Petenten wurden 2 Tage vor der Sitzung mit einem Schreiben an die zuständigen Rats- und Ausschussmitglieder zur Kenntnis gegeben.

So einfach geht das in Bornheim. Da wird nicht mit den Bürgern diskutiert sondern die Bürgerinnen und Bürger werden belehrt, über die Aufwendungen der Stadt informiert und damit wird die Angelegenheit als “erledigt” betrachtet.

CDU und SPD haben in Bornheim bei der Europawahl 2019 eine heftige Klatsche der Wähler bekommen (9.). Gelernt haben sie daraus offensichtlich nichts.

Wenn es nicht so traurig wäre könnte man darüber lachen. Nun ja, im Jahr 2020 wird ein neuer Bürgermeister und auch ein neuer Rat gewählt. Also, nichts vergessen und bei der Kommunalwahl im Jahr 2020 weiter ordentlich abstrafen. Eine andere Sprache verstehen solche Politiker nicht.

Nachtrag zur Sitzung des Bürgerausschusses vom 04.06.2019: Der Bürgerausschuss hat getagt. Die Beschwerdeführer haben Ihre Beschwerden/Einsprüche nun auch mündlich begründen können. Der Ausschuss ist inhaltlich nicht auf deren Argumente eingegangen. Man hat sich darauf beschränkt die Beschwerdeführerinnen juristisch zu belehren und die Aufgaben der Stadt zu erklären. Dazu gehöre auch ein “ausgeglichener Haushalt”, der eben nur über die Reduzierung von Ausgaben (z. B. Straßenausbau) aber auch über die Erhöhung von Grundsteuern zu erreichen gewesen sei. Die Bemühungen höhere Zuschüsse vom Bund seien gescheitert. Wir veröffentlichen hier die Pressemitteilung der Petenten zum Thema:

Pressemitteilung
Ich beziehe mich auf meinen Einspruch gegen die erneute Erhöhung der Grundsteuer B in Bornheim. Ich möchte meinen Redebeitrag auf der gestrigen Sitzung des Bürgerausschusses der Stadt Bornheim zur Kenntnis geben. Sofern man darüber berichten will, kann die Redaktion den Text verwenden.

Redebeitrag: Wer leistet sich ein Grundstück und ein Haus? Das sind die Bürger, die eine Familie gründen oder / und ein Geschäft aufbauen. Das sind die Bürgerinnen und Bürger, auf denen unsere Gesellschaft basiert. Diese Bürger gehen das Risiko der totalen Verschuldung in dem Vertrauen ein, dass die Gemeinde in der sie ansässig sind, ihren gesellschaftlichen Beitrag schätzt und ihr Eigentum schützt. Diese Bürger finanzieren zusätzlich zu dem Haus noch mindestens ein Auto, zahlen die höchsten Steuern, die höchsten Kindergartenbeiträge und die höchsten Ganztagsbetreuungssätze. Viele gehen in Schichtarbeit arbeiten, um all das und die berufliche Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren. Zudem kommen dann weitere Belastungen, die Strompreise steigen und auch das Auto muss repariert und finanziert werden, falls der Arbeitsplatz nicht in Bornheim liegt. Beide Elternteile müssen arbeiten, die Kinder müssen in die Ganztagsbetreuung, weil anders die Schulden nicht zurückbezahlt werden können.

Durch diesen finanziellen Druck werden die Ehen belastet, beide Eltern arbeiten, die Kinder sind in der Ganztagsbetreuung, die Familie ist auseinander gerissen und nicht selten kommt es durch den unvermeidbaren beruflichen und finanziellen Stress zu Trennungen.

Die Erhöhung der Grundsteuer B bringt viele an den Rand der Finanzierungsgrenze. Das Geld, welches zur Sicherheit zurückgelegt werden muss, soll für eine neue Heizung, ein beschädigtes Fenster, einen Motorschaden am Auto verwendet werden können und sollte nicht von der Stadt über ständige Erhöhungen der Grundsteuern abgeschöpft werden.

Wir Grundstücksbesitzer können nicht in andere Kommunen mit deutlich geringerer Grundsteuer fliehen, unsere Kinder gehen hier zur Schule, wir sind hier in Bornheim gebunden. Und wir wollen auch in Bornheim bleiben!

Wenn die Stadt mit den zur Verfügung stehenden Finanzen nicht zurecht kommt, dann darf sie keine weiteren Belastungen, verursacht durch den Bund und das Land, annehmen. Zu einem großen Teil wird die erhöhte Grundsteuer B laut Haushaltsbeschluss für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern verwendet. Diese Kosten sind eine reine Bundesangelegenheit.

Wir zahlen in Bornheim jetzt schon eine Menge Steuern und Gebühren. Wenn die Kommunen erfolglos darin sind, diese Kosten vom Bund vollständig ersetzt zu bekommen, dann darf man das unserer Meinung nach nicht auf dem Rücken der Bürger austragen, die niemals gefragt wurden und die niemals bereit waren, die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von ca. 900 Flüchtlingen in Bornheim zu tragen.

Wenn diese Bürger oder ihre Kinder einmal selber in Not geraten, dann stehen sie ganz schnell mit ganz leeren Händen da. Dann ist das Häuschen, dass in Wirklichkeit der Bank gehört, weg.

Die Stadt hat 65 Millionen Schulden und erhöht diese dieses Jahr um weitere 9,4 Millionen auf 74,4 Millionen Schulden. Es gibt zu Bedenken, dass ca. 400 abgelehnte Asylbewerber ohne Zuschüsse des Bundes in Bornheim finanziert werden. Diese Asylbewerber müssten folglich wieder in ihre Heimat zurück geschickt werden. Dann könnten die Grundsteuer B Erhöhungen der letzten Jahre wieder zurück genommen werden. Abschiebungen geschehen jedoch nachweislich nur in wenigen Fällen!

Stattdessen wird in der Flüchtlingspolitik des Bundes einfach weiter so gemacht. Es wird weiterhin Hilfsbereitschaft in die ganze Welt signalisiert, was weitere Asylbeantragende zur Einreise bewegt. Wir und unsere Kinder werden die nächsten hundert Jahre dafür noch zahlen müssen.

Die im Bürgerausschuss vertretenen Parteien CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke (**) und auch die Verwaltung bedauern, dass die Bemühungen um höhere Zuweisungen an die Stadt Bornheim erfolglos waren. Wir weisen darauf hin, das sind die gleichen Parteien, die im Bund die Migrantenkrise verursacht haben und nun die Kosten auf die Kommunen und damit auf die Bürger abwälzen.

Bornheim, den 05.06.2019
Gerda Noack

(**) Die ABB ist im Bürgerausschuss nicht vertreten!

NEU: Nachtrag vom 6. Juni 2019: Der General-Anzeiger hat in der Ausgabe vom 6. Juni 2019 über den Verlauf der Bürgerausschusssitzung berichtet (11.). Einige Passagen der Rede der Beschwerdeführerin Noack wurden zitiert. Leider blieb die wichtigste Aussage im Zeitungsartikel unerwähnt!

Zitat: “Wenn die Stadt mit den zur Verfügung stehenden Finanzen nicht zurecht kommt, dann darf sie keine weiteren Belastungen, verursacht durch den Bund und das Land, annehmen. Zu einem großen Teil wird die erhöhte Grundsteuer B laut Haushaltsbeschluss für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern verwendet. …………….  Es gibt zu Bedenken, dass ca. 400 abgelehnte Asylbewerber ohne Zuschüsse des Bundes in Bornheim finanziert werden. Diese Asylbewerber müssten folglich wieder in ihre Heimat zurück geschickt werden. Dann könnten die Grundsteuer B Erhöhungen der letzten Jahre wieder zurück genommen werden. Abschiebungen geschehen jedoch nachweislich nur in wenigen Fällen!”


Der Einspruch vom 04.05.2019  Siehe auch (3.)

An den Bürgermeister der Stadt Bornheim
Rathausstraße 2
53332 Bornheim

Betreff: Widerspruch/Beschwerde gemäß §24, §80 Abs. 3 GO NRW gegen die Erhöhung der Grundsteuer B bzw. dem Beschluß des Stadtrates vom 20.02.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach §§24, (= Abs. 3 GO NRW haben Einwohner und Abgabepflichtige das Recht, Einwendungen gegen den Beschluß der Haushaltssatzung zu erheben. Von diesem Recht möchte ich Gebrauch machen.

Gegen den Beschluß der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim erheben wir daher folgende Einwendungen:

Mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B auf 695 % bin ich nicht einverstanden. Dem Rat steht zwar das Recht zu, den Hebesatz festzulegen, die Ratsmitglieder sollten dabei aber stärker auf die Belange der Bürger bzw. Gewerbetreibenden Rücksicht nehmen. Von einer Erhöhung der Grundsteuer B sind sowohl die Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien als auch die Mieter, die die Grundbesitzabgaben in aller Regel über die Betriebskosten zahlen müssen, betroffen. Da die Wohnnebenkosten bzw. die Betriebskosten – Heizenergie, Müllabfuhr, Wasser sowie Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienstgebühren – in den vergangenen Jahren stark angestiegen sind und sich zu einer zweiten Miete entwickelten, sollten die Verantwortlichen die Hebesatzanpassung überdenken. Letztendlich dient die geplante Steuererhöhung lediglich der weiteren Einnahmebeschaffung zur Etatsanierung.

Ihr Schreiben ist mit einer unzuläßigen Zweckbindung der Grundsteuer begründet und Ihre Aussage über die gesenkten Finanzhilfen des Landes ist laut der Pressemitteilung der „Bundesministerium der Finanzen” vom 12.01.2017 widerlegt. Darin heißt es:

„…Daneben stellt der Bund für die Gewährung von Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds – zusätzlich zum ursprünglich vorgesehenen Volumen – weitere 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung.

Diese Mittel sind in den vom Bundeskabinett am 30. November 2016 beschlossenen Entwurf eines Nachtragshaushalts zum Bundeshaushalt 2016 berücksichtigt. Der Bund erhöht das Volumen des Kommunalinvestitionsförderungsfonds somit auf 7 Mrd. Euro und zeigt damit erneut, daß er Länder und Kommunen nachhaltig bei ihren Aufgaben unterstützt.

Der Bund hat mit dem Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in den letzten Jahren für den investiven Ausbau der Kindertagesbetreuung im Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau insgesamt rund 3 Mrd. Euro bis Ende 2016 zur Verfügung gestellt. Von den im Jahr 2016 zur Verfügung stehenden Mitteln von rund 270 Mio. Euro wurden rund 157 Mio. Euro verausgabt. Die verbleibenden Mittel von rund 113 Mio. Euro werden nach „017 übertragen. In 2017 stehen dann mit den neu veranschlagten 220 Mio. Euro insgesamt 333 Mio. Euro zur Verfügung. Im Jahr 2016 stellte der Bund im Rahmen der jährlichen zusätzlichen Mittel für Betriebskosten einen betrag von 845 Mio. Euro zur Verfügung. …”

Somit kann die Erhöhung nicht mit Kosten für die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen begründet werden. Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2015/2016 zeigt vielmehr auf, daß die Kostenexplosion in der Aufnahme von Asylbeantragenden ihre Ursache hat.

Die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbeantragenden in den Kommunen über die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern auf die Bürgerinnen und Bürger zu übertragen, ist unzuläßig. Die Kosten sind eine Bundesangelegenheit. Diese Kosten, die vor Ort in Bornheim anfallen, müssen vom Bund ausgeglichen werden.

Aufgrund des oben dargelegten Sachverhaltes und der unverhältnismäßigen Erhöhung des Hebesatzes von 500 auf 695% in den letzten zwei Jahren fordere ich den Rat der Stadt Bornheim auf, die beschlossene Grundsteuer B-Hebesatzerhöhung rückgängig zu machen. Da der kommunale Haushalt unserer Stadt in erster Linie über die Ausgabeseite statt über Abgabeerhöhungen über die Einnahmeseite auszugleichen ist.

Nur der guten Ordnung halber möchte ich darauf hinweisen, daß ich einen Rechtsanspruch darauf habe, über die Stellungnahme zu der von uns vorgetragenen Beschwerde unterrichtet zu werden. Die Unterrichtung selbst ist Sache des Bürgermeisters.

Mit freundlichen Grüßen
Gerda Noack

Kopie : ABB


Wir bedanken uns für 1.493 Artikelaufrufe (07.06.2019)


  1. Weitere Informationen:
  2. Tagesordnung Bürgerausschuss vom 04.06.2019
  3. Widerspruch Grundsteuer B (Noack)
  4. Beschlussvorlage 311/2019-2
  5. 2. Nachtrag zum Haushalt 2015/2016 (in der Beschwerde genannt)
  6. Der 1. und 2. Nachtragshaushalt 2015/2016 – ein Offenbarungseid!
  7. Die Haushaltsrede der ABB zum Haushalt 2019/2020
  8. Offener Brief an die Bürger der Stadt Bornheim
  9. Das Ergebnis der Europawahlen in Bornheim
  10. General-Anzeiger: Widersprüche gegen höhere Steuern (04.06.2019)
  11. General-Anzeiger: Es geht um jährlich 50 Euro mehr (06.06.2019)

Die Antwort der Stadt Bornheim

Gemeindeordnung NRW: § 24  Anregungen und Beschwerden

(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.


Gemeindeordnung NRW: § 80 Abs. 3  Erlass der Haushaltssatzung

(3) Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser unverzüglich bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens vierzehn Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann.


Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema.
Bitte benutzen Sie die Kommentarfunktion am Ende des Artikels.


Dieser Beitrag hat 7 Kommentare

  1. Walberbergerin

    Ich bin durch das Faltblatt auf Euch aufmerksam geworden. Wenn ich so durch die Webseiten gehe und dann lese, dass SCHON WIEDER (!) eine Grundsteuererhöhung beschlossen wurde – schwillt mir der Kamm! In den Jahren 2015 und 2017 habe ich gegen diese Erhöhungen Einspruch erhoben. [Seit 2018 war es mir aus persönlichen Gründen nicht möglich.]
    Die im o. g. Beitrag wiedergegeben Zahlen sind nur die Spitze des Eisbergs. Für mich bedeutet dies im Klartext (2006 Erwerb des Wohneigentums):

    ——————————————————————–
    Erhöhung ggü. 2006 in % Erhöhung ggü. Vorjahr in %
    ——————————————————————–
    2006 391% 129,46 €
    2007 399% 132,11 € 2,047 2,047
    2008 399% 132,11 €
    2009 399% 132,11 €
    2010 399% 132,11 €
    2011 430% 142,37 € 9,972 7,766
    2012 430% 142,37 €
    2013 470% 155,62 € 20,207 9,307
    2014 470% 155,62 €
    2015 500% 165,55 € 27,877 6,381
    2016 500% 165,55 €
    2017 595% 197,00 € 52,171 18,997
    2021 895% 296,33 128,897 50,421
    ——————————————————————–
    Die Zahlen für 2021 stellen die im Jahr 2017 bekannten Planungen dar.

    Darüber hinaus dient die dem Bescheid beigefügte Erläuterung in Ihren Ausführungen nicht dazu, die Bereitschaft der Bürger zur Akzeptanz dieser Erhöhung zu wecken, zumal bei der Erhöhung des Steuersatzes im Jahre 2010 bereits begründet wird „ … äußerst schwierigen Finanzsituation hat auch …. in den kommenden Jahren mit erheblichen Steuerausfällen und reduzierten Landesmitteln zu rechnen. Daher …. Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, Unterhaltung der Schulen, Kindergärten und Straßen ….“
    Die aktuell beigefügte Erläuterung zur Erhöhung für 2017 legt wiederum fast identische Gründe dar, mit dem Unterschied, dass bei dieser Erhöhung der Fokus auf „der Erweiterung/dem Ausbau“ liegt. Bei der Planung für 2010 – insbesondere im Bereich Schulen und Kindergärten (die sehr gerne angeführt werden) – dürfte, hätte eine Sorgfaltspflicht bestanden mit vorhandenen Steuermitteln sorgsam umzugehen, nach meinem Ermessen eine erneute Erhöhung nicht erforderlich sein, da dann zu diesem Zeitpunkt bereits demoskopische Entwicklungen in der Planung Berücksichtigung hätten finden müssen. Ich fordere Sie (Bürgermeister) als Bürgerin dieser Stadt auf: Gehen Sie mit den vorhandenen Haushaltsmitteln sorgfältig und nachhaltig um! Ein Haushaltsausgleich wie von Ihnen und dem Stadtrat vorgesehen darf nicht schon wieder zu Lasten der Bürger erfolgen.

    Ich würde mir und auch Ihnen wünschen, dass sich viele Bürger gegen dieses „Bedienen“ beim Bürger wehren, damit vorhandene Mittel nach sorgfältiger Planung vernünftig eingesetzt werden.”

    Dies war ein Auszug aus meinem Einspruch zur Erhöhung aus dem Jahr 2017.

    Im Jahr 2017 habe ich selber mit einer Flugblatt-Aktion und einer Art “Musterwiderspruch” in Walberberg Eigentümer und Mieter informiert. Zusätzlich waren die Informationen im Landhaus Wieler und bei Toupuz, der Alles-Laden im Aushang.

    Leider gehen nicht genug Bornheimer gegen dieses Selbstbedienen der Stadt beim Bürger an. Das ist sehr Schade.

  2. Wutbürgerin aus Bornheim

    Im General-Anzeiger vom konnte ich am 6. Juni 2019 folgende Überschrift lesen: “Es geht um jährlich 50 € mehr.” Diese Aussage ist ungefähr richtig, einige zahlen jährlich weniger andere mehr. Das ist aber nicht das Thema. Das Problem ist doch nicht die diesjährige Erhöhung sondern die Tendenz seit 2016. Grundbesitzabgaben für ein Einfamilienhaus sehen wie folgt aus:

    2015: 182,80 € Beginn der Massenzuwanderung
    2016: 182,80 €
    2017: 217,53 €
    2018: 235,81 €
    2019: 254,09 €

    Hier geht es also nicht um 50€ sondern um 254,09 € pro Jahr. Die Erhöhungen werden aber weitergehen. Es ist doch naiv zu glauben, diese Hebesätze würden jeweils wieder reduziert, wenn alle unberechtigt hier verweilenden Flüchtlinge das Land verlassen haben und uns nicht mehr auf der Tasche liegen. Demnächst werden die Einheitswerte, die zur Zeit noch bescheiden niedrig sind, aktualisiert. Das gebot das Bundesverfassungsgericht. Tendenz: Erhöhung der Einheitswerte bei wahrscheinlicher Absenkung der %-Hebesätze. Das wird mit Sicherheit keine Nullrunde. Wer sagt denn dass der Bornheimer Haushalt im Jahr 2020 ausgeglichen sein wird? Die Erhöhungsspirale wird weiter gehen wie bisher. Die Hausbesitzer und damit auch die Mieter werden weiter abgezockt werden. Ich habe diese Politiker satt, denen nichts anderes einfällt als immer wieder die Grundsteuern zu erhöhen. Danke Frau Noack für diese Beschwerde, genau so wie in der Beschwerde beschrieben ist es. Genau so!

  3. Manfred Umbach

    Sicher verweigert kein Bornheimer einen vorübergehenden Schutz vor Krieg und Verfolgung. Betrachtet man jedoch die Nationalitäten der Asylsuchenden, dann ist überall auf dieser Welt Krieg oder Terror. Dass für diesen Zustand gewisse Staaten den größeren Anteil haben, dürfte auch zwischenzeitlich geneigten Bornheimern geläufig sein. Wenn dann auch hiesige Parteien diesem Treiben gehorsam zur Seite stehen, dann bietet sich doch nur eine reelle Lösung an:
    Alle Mitglieder dieser Parteien übernehmen das Obligo für die Unterbringung und Verpflegung. So werden Heldentaten von Helden getragen und nicht der ungefragte Bürger zwangsverpflichtet.
    Wie sagte schon Laotse sinngemäß: Der Aufrechte tut es, der nicht Aufrechte verlangt es von anderen. So aber machen sich Mitglieder zum Büttel anderer.

  4. Gerda Noack

    Danke an Franz aus Kardorf. So ein Lob tut sehr gut. Dann mache ich gerne weiter.

  5. Meier

    Leider haben nur wenige Bürger Einspruch gegen die Steuererhöhung der Stadt Bornheim eingelegt. Ich schließe mich da mit ein. Die Politiker müssen so den Eindruck haben, dass sie machen können was sie wollen. Wenn der Bürger immer weiter klaglos bezahlt, wird sich nicht viel ändern. Steuererhöhungen sind immer das einfachste Mittel, ohne groß nachdenken zu müssen. Ich hoffe die maßgeblich verantwortlichen Parteien bekommen bei der Kommunalwahl 2020 gebührend die Quittung.

  6. Franz aus Kardorf

    Frau Noack, Sie sind eine mutige Frau. Sie schreiben was viele in Bornheim denken. Danke für diesen Einspruch an die Stadt. Weiter so!

  7. Uedorfer Bürgerin

    Ständige Erhöhungen der Grundsteuern, jetzt aktuell diskutiert man sogar vor einer Wahl die Einführung einer neuen Steuer. Diese sogenannte co2 Steuer. Sie kriegen den Hals nicht voll. Das wird für mich und meine Familie Konsequenzen haben. Bei der Auszählung der Europawahl werdet Ihr Steuererhöhungsparteien von CDU/SPD/GRÜNE/FDP/LINKE eine deftige Quittung bekommen. Ihr glaubt wohl wir Bürger wären blöd!

Schreibe einen Kommentar