Zwei Bundestagsdebatten zum globalen Pakt für Migration vom 29. und 30.11.2018 – Zusammenfassung –

Die ABB stellt hiermit die aktuellen Anträge im Bundestag zum UN-Migrationspakt (Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, GCM) und die damit verbundenen Debatten im Bundestag vom 29. und 30. November 2018 als Videos und Text der Bornheimer Öffentlichkeit zur Verfügung. Jeder möge sich seine eigene Meinung zum Thema bilden. Mit der Veröffentlichung möchten wir auch jenen Bürgerinnen und Bürgern eine Gelegenheit geben die Debatten zu verfolgen, die nicht die Zeit hatten diese sehr wichtigen und aufschlussreichen Reden im Fernsehsender Phönix live zu verfolgen.


– Bundestag – 29. November 2018 –

Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration die internationale Zusammenarbeit in der Migrationspolitik stärken und Migration besser regeln und steuern.

Der Bundestag wolle beschließen:

  1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die internationale Staatengemeinschaft den „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration” (GCM) erarbeitet hat, der eine der Kernherausforderungen des 21. Jahrhunderts behandelt. Erstmals in der Geschichte der Vereinten Nationen hat sich die überwältigende Mehrheit der Staaten auf gemeinsame Ziele bei der Gestaltung von Migration geeinigt. Die internationale Kooperation, die Verständigung auf gemeinsame Ziele und die Bereitschaft zur internationalen Mitverantwortung sind hierbei von hoher Bedeutung.

Der GCM soll einen Beitrag dazu leisten, Migration stärker zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen sowie gleichzeitig die Rechte von Migrantinnen und Migranten zu schützen. Auch Deutschland kann dies nur gemeinsam mit seinen Partnern und einem internationalen Ansatz bewältigen.

Deutschland übernimmt bei der Migration deutlich mehr Verantwortung als andere Länder, auch in der Europäischen Union. Das wollen wir ändern – unter anderem durch eine fairere Verteilung. Trotz starker gesellschaftlicher Anstrengun-gen und des beeindruckenden bürgerschaftlichen Engagements werden die Grenzen der Integrationsfähigkeit in unserem Land sichtbar. Diesen Grenzen trägt auch unsere Migrationspolitik auf nationalstaatlicher Ebene klar Rechnung. Die gegenwärtigen Bedingungen stellen unsere Migrationspolitik vor große Herausforderungen und beeinflussen unseren Gestaltungsspielraum. Der GCM liegt deshalb im deutschen Interesse.

Das individuelle Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet. Deutschland bietet auch weiterhin vor dem Hintergrund seiner historischen und humanitären Verantwortung Menschen Schutz, die vor Krieg, Terror und Verfolgung Zuflucht suchen.

Die nationale Souveränität Deutschlands steht nicht zur Disposition. Im Einklang damit bekräftigen die Leitprinzipien des GCM ausdrücklich „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vor-recht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln”. Der Deutsche Bundestag stellt vor diesem Hintergrund fest, dass der Bundestag rechtsändernde oder rechtssetzende Entscheidungen zur Migration trifft. Der GCM begründet keine einklagbaren Rechte und Pflichten und entfaltet keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung. Dazu gehört, dass unsere Gesetze – zum Beispiel im Bereich des Ausländer-, des Sozial- und des Staatsbürgerschaftsrechts – sowie unsere behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen uneingeschränkt gelten und durchgesetzt werden.

Zwischen legaler und illegaler Migration sowie zwischen Erwerbsmigration und Asyl ist klar zu unterscheiden.

Deutschland ist ein Land, das die Einwanderung von Fachkräften benötigt. Eine gut gesteuerte, geordnete legale Migration ist gut für unser Land. Auch bisher hat Deutschland von gut ausgebildeten Migrantinnen und Migranten profitiert, die zum Wohlstand unserer Gesellschaft beigetragen haben. Zudem haben die Einwandererinnen und Einwanderer unser Land mit vorangebracht. Aufgrund der demographischen Entwicklung stehen wir vor großen Herausforderungen. Neben der Aktivierung der Arbeitskräfte in unserem Land brauchen wir weiterhin die Unterstützung von qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das wirtschaftliche Wachstum Deutschlands und unsere Sozialsysteme auch weiterhin zu sichern. Hierfür brauchen wir verständliche legale Zuwanderungsmöglichkeiten. Deswegen werden wir zeitnah das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg bringen.

Darüber hinaus haben wir klare Regeln und Anforderungen für eine gelingende Integrationspolitik: Wir verlangen, dass alle Menschen in Deutschland, unser Grundgesetz und unsere Gesetze beachten und die sich daraus ergebende Werte-ordnung verinnerlichen und danach leben. Dazu dienen auch unsere Sprach- und Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten. Wir erwarten, dass alle Migrantinnen und Migranten, die legal nach Deutschland kommen oder gekommen sind, die deutsche Sprache ausreichend erlernen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und unsere Regeln zu verstehen. Wir fördern Integration, fordern sie aber auch ein. Auch dies entspricht der Zielsetzung des GCM.

Seine wichtigsten Ziele sind:

  • Strukturelle Faktoren, die Menschen dazu veranlassen, ihre Herkunftsländer zu verlassen, sollen reduziert werden – zum Beispiel durch Programme zur Schaffung von Perspektiven in den Herkunftsländern.
  • Menschenschmuggel und das Schlepperunwesen sollen stärker bekämpft und Grenzkontrollen besser koordiniert werden.
  • Eine bessere Durchsetzung der völkerrechtlich verbürgten Pflicht zur Rückübernahme eigener Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
  • Migrantinnen und Migranten sollen in allen Ländern sicheren Zugang zu Grundleistungen haben. Deutschland erfüllt diese Standards bereits vollumfänglich. Sie sollen darüber hinaus die Chance haben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Zu unseren Zielen gehört auch, die Migration insbesondere nach Europa und Deutschland zu ordnen und zu steuern, Anreize für illegale Migration konsequent zu reduzieren und auf ein größeres Engagement unserer internationalen Partner hinzuwirken. Wir brauchen eine faire Lastenteilung und Kooperation. Als ein Land mit hohen Standards beim Menschenrechtsschutz liegt es im deutschen Interesse, dass auch andere Staaten diese Standards erfüllen, um den Migrations-druck nach Deutschland zu senken. Aktuell erleben wir etwa, dass Arbeitsmigranten in einer Reihe von Staaten ohne Rechte und unter zum Teil unwürdigen Bedingungen leben müssen. Dass die Staatengemeinschaft hiervor nicht die Augen verschließt und durch den GCM Standards für den Umgang mit legaler Migration fordert, ist nicht nur ein wichtiger humanitärer Schritt, sondern senkt auch den Migrationsdruck in Richtung der Staaten Europas und Nordamerikas. Auch aus diesen Gründen ist der GCM im nationalen Interesse Deutschlands. Deutschland wird seiner humanitären Verantwortung gerecht. Aber unsere Möglichkeiten sind begrenzt, daher ist die europäische und internationale Kooperation dringend notwendig.

Aus diesem Grund haben wir auch in dieser Wahlperiode eine Reihe wichtiger nationaler Maßnahmen ergriffen bzw. angestoßen. Wir stellen fest, dass der GCM diese nationalen Maßnahmen unberührt lässt, international ergänzt und einen wichtigen Beitrag zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration leistet.

  1. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
  2. weiterhin sicherzustellen, dass durch den GCM die nationale Souveränität und das Recht Deutschlands, über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen, nicht beeinträchtigt werden und durch den GCM keine nationalen Hoheitsrechte übertragen werden. Dazu gehört, zu gewährleisten, dass durch den GCM keinerlei deutsche Regelungen eingeschränkt oder ausgeweitet werden;
  3. in der internationalen Staatengemeinschaft dafür einzutreten, dass andere Staaten – insbesondere diejenigen, aus denen ein besonderer Migrationsdruck nach Europa und Deutschland entsteht – Mindeststandards für Migranten und Migrantinnen etablieren und gewährleisten, um hierdurch auch den Migrationsdruck nach Europa und Deutschland zu reduzieren, und damit mehr Verantwortung zu übernehmen;
  4. weiterhin klar und stringent zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden und dabei die illegale Migration nach Deutschland und Europa auch mit nationalstaatlichen und europäischen Mitteln zu verhindern;
  5. zeitnah mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Voraussetzungen für geordnete legale Zuwanderungsmöglichkeiten zu verbessern, um so dem Fachkräftemangel zu begegnen und so Migrantinnen und Migranten Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt und in unserer Gesellschaft zu geben;
  6. auf internationaler Ebene gegenüber den Partnerstaaten mit Nachdruck die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger einzufordern;
  7. sich deshalb bei allen Staaten mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass gemäß den Bestimmungen des GCM alle Migranten über Identitätsnachweise und Reisedokumente verfügen, denn an keinem anderen Hindernis scheitert die Rückführung Ausreisepflichtiger so oft wie an der mangeln-den Kooperationsbereitschaft bei der Identitätsfeststellung und Ausstellung von Reisepässen;
  8. gemeinsam mit den internationalen Partnern den Schutz der europäischen Außengrenzen voranzutreiben und zu verbessern;
  9. die gemeinsamen Anstrengungen bei der Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel zu verstärken;
  10. sich weiterhin mit Nachdruck auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern und -regionen deutlich verbessert werden, damit Menschen eine Lebensperspektive in ihrer Heimat sehen und nicht durch negative Umstände zur Migrationen gezwungen werden;
  11. sich dabei insbesondere im Aufbau von effizienten und rechtsstaatlichen Institutionen, in der Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung sowie in der Bekämpfung von Armut weiter zu engagieren;
  12. sich weiter für die Wahrung der universellen Menschenrechte einzusetzen; sie gehören wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit zu den Werten, auf die sich unser Land und die Europäische Union gründet;
  13. den Deutschen Bundestag über den Fortlauf des GCM zu unterrichten;
  14. die Öffentlichkeit und den Deutschen Bundestag über die Ziele des Globalen Paktes für Flüchtlinge zu informieren.

Berlin, den 27. November 2018

Ralph Brinkhaus, Alexander Dobrindt und Fraktion Andrea Nahles und Fraktion

Dieser Antrag wurde in namentlicher Abstimmung wie folgt angenommen:
Stimmberechtigt 709 Mitglieder
Ja:      372 Stimmen
Nein:  153 Stimmen
Enth.: 141 Stimmen
43 nicht abgegeben
Eine personalisierte Liste der namentlichen Abstimmung liegt noch nicht vor!? Link folgt …

  1. Koalitionsantrag von CD//CSU/SPD zum Globalen Migrations­pakt
  2. Namentliche Abstimmung über den Antrag 19/6056
  3. Rede des Abgeordneten Dr. Gottfried Curio (AFD)
  4. Video aller Bundestagsreden vom 29.11.2018 zum Thema
  5. Migrationspakt der Eliten (JF-TV Reportage)
  6. Internetartikel der ABB vom 18.12.2018 zum UN-Migrationspakt   <— ausführliche Kritik
  7. Pressemitteilung der ABB zum UN-Migrationspakt (03.12.2018)

Auf der Mitgliederversammlung vom 29.11.2019 haben die Aktiven Bürger Bornheim folgenden Beschluss gefasst:

Zitat: “Die ABB lehnt die aktuell vorliegende Version des UN-Paktes für Migration ab und ist der Meinung dass Deutschland diesen Pakt am 11./12. Dezember 2018 in Marrakesch nicht unterschreiben sollte. Es bedarf aus unserer Sicht zunächst wesentlicher Nachbesserungen. Des weiteren sollte jeder Deutsche Staatsbürger in einem Volksentscheid über diesen UN-Migrationspakt abstimmen dürfen, da die gravierenden Auswirkungen dieses Paktes auf das Alltagsleben aller Bürgerinnen und Bürger direkten Einfluss nehmen werden.“

Der Pakt beruht auf der falschen Prämisse (Paragraf 8), dass “in der globalisierten Welt die Migration eine Quelle des Wohlstandes, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstelle”. Diese Behauptung ist historisch nicht haltbar. Der Überbetonung der den Immigranten zuerkannten Rechte steht diametral entgegengesetzt nur ein nur sehr allgemein gehaltener Pflichtenkanon gegenüber. Zunehmende Migration bedeutet weitere Zuweisungen von Menschen (zur Zeit in Bornheim ca. 900 Personen) über den Bund und das Land NRW an die einzelnen Kommunen. Dort werden die Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Migranten zum überwiegenden Teil anfallen. Man kann davon ausgehen, dass, wie bereits bei der Unterbringung von Flüchtlingen feststellbar ist, der überwiegende Anteil der Kosten nicht vom Bund und dem Land NRW durch entsprechende Kostenerstattungen (in Bornheim nur ca. 1/3) aufgefangen werden. Das bedeutet weitere Kosten für die Kommunen, die in Folge erneut durch den Verzicht auf wichtige notwendige Investitionen und weitere Erhöhungen der kommunalen Steuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteurer etc.) zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger (ca. 2/3 der Kosten) aufgefangen werden müssen.

In der aktuellen Fassung des Doppelhaushaltsentwurfs für 2019/2020 sind weitere Erhöhungen der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer enthalten, um einen ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten. Die  Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 wurden verschoben, weil die Landesregierung NRW angekündigt hat, die Zuschüsse für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge anheben zu wollen. Je nach der Höhe dieser zusätzlichen Zuweisungen könnte laut Bürgermeister Henseler auf die Erhöhung der Gemeindesteuern verzichtet werden. Wir sehen, die Kosten für Flüchtlinge und die zukünftigen Migranten werden schamlos auf die Bürgerinnen und Bürger umgewälzt, auch wenn man diese Tatsache öffentlich nur ungern zugibt.

Unsere ablehnende Position zum UN-Migrationspakt deckt sich auch mit der einstimmig verabschiedeten Erklärung des Rates und der Verwaltung der Stadt Bornheim vom 03.12.2015 in der es heißt:

– “Rückwirkend sind die Kosten für 2015 von Bund und Land zu 100% zu übernehmen. Auch die Kosten für die Betreuung der geduldeten Flüchtlinge, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt wurden, sind von Bund und Land zu übernehmen.”

– “Für Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen in der Europäischen Union einreisen und bei uns Arbeit und eine bessere Zukunft suchen, haben wir Verständnis. Ihnen kann jedoch kein Asylrecht gewährt werden. Diejenigen, die kein Asyl erhalten, keine Flüchtlingseigenschaften nach der Genfer Konvention und auch keine subsidiären Gründe zum Bleiben aufweisen, sollen in menschenwürdiger Form zügig in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden.”

Damit wird deutlich, der UN-Migrationspakt in der aktuellen Form setzt auch den oben zitierten Ratsbeschluss der Stadt Bornheim außer Kraft. Das können wir als gewählte Vertreter im  Rat der Stadt Bornheim natürlich nicht akzeptieren.

Die ABB lehnt diesen UN-Migrationspakt aus folgenden Gründen ab:

  • Die Kosten zusätzlicher Migranten werden erfahrungsgemäß auf die Kommunen und damit auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt, obwohl es sich um eine Bundesangelegenheit handelt, die folglich auch vom Bund zu 100 % finanziert werden müsste.

  • Wir sind der Auffassung, dass Deutschland nicht unbegrenzt immer weiter Flüchtlinge und Migranten aufnehmen kann, weil die Gefahr von Überfremdung und der dadurch wachsenden Gefahr von gesellschaftlichen Spannungen und Unruhen ständig wächst. Die negativen Auswirkungen einer falschen Politik sind bereits heute deutlich sichtbar, besonders in Frankreich (siehe Paris, Calais usw.).

  • Wir sind der Auffassung, dass die Ursachen von Migration und Flucht nur in den Herkunftsländern der Flüchtlinge und Migranten, insbesondere in Afrika (Stichwort: Überbevölkerung) gelöst werden können.

  • Die Rechte der in den Einwanderungsländern Lebenden kommen im Pakt nicht vor. Eine Definition der Pflichten der Migranten, die in andere Länder einwandern, kommen im Pakt nicht vor.

  • Wir wollen kein neu definiertes Menschenrecht auf Migration. Wir wollen keine nationalen Rechte an Dritte nicht gewählte Institutionen abtreten.

  • Wir wollen Deutschland als Nation erhalten und wir wollen kein allgemeines Siedlungsgebiet für Jedermann mit  Anspruch auf volle Integration in unsere sozialen Systeme.

  • Auch wenn dieser Pakt rechtlich als nicht verbindlich dargestellt wird, verpflichten sich die Unterzeichner doch an ca. 50 Stellen die Inhalte umzusetzen. Es ist absehbar, dass die nicht verbindlichen Inhalte alsbald als “soft law” Eingang in die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung finden werden.


– Bundestag – 30. November 2018 –

Am 30.11.2018 fand eine weitere Debatte im Bundestag zum UN-Migrationspakt statt. Dort brachte die AFD-Fraktion einen Antrag ein, der die Bundesregierung zu folgender Protokollerklärung im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes auffordert. Dieser Antrag, der die rechtliche Unverbindlichkeit des UN-Migrationspaktes eindeutig und unmissverständlich klarstellt hätte, wurde mit 89 Ja, 541 Nein, 0 Enthaltung, 79 Nicht abgegeben, abgelehnt!

Teilzitat: “Die im Zusammenhang der 23 Ziele des Globalen Migrationspakts genannten „Verpflichtungen” (Ziffer 16 ff.) sind dementsprechend nur politisch deklaratorischer Art. Sie binden und verpflichten daher rechtlich in keinerlei Hinsicht die deutschen staatlichen Stellen. Aufgrund seines ausdrücklichen unverbindlichen Rechtscharakters kann der Globale Migrationspakt weder eine rechtliche Anwendung finden noch bei der Auslegung von Rechtsfragen durch deutsche Gerichte herangezogen werden.”


Antrag

des Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Marc Bernhard, Peter Boehringer, Jürgen Braun, Marcus Bühl, Matthias Büttner, Petr Bystron, Tino Chrupalla, Joana Cotar, Siebert Dröse, Peter Felser, Markus Felser, Markus Frohnmaier, Albrecht Glaser, Franziska Gminder, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Martin Hebner, Lars Herrmann, Martin Hess, Karsten Hilse, Martin Hohmann, Johannes Huber, Dr. Marc Jongen, Jens Kestner, Enrico Komning, Jörn König, Steffen Kotré, Rüdiger Lucassen, Volker Münz, Christoph Neumann, Ulrich Oehme, Gerold Otten, Frank Pasemann, Tobias Peterka, Frank Pasemann, Jürgen Pohl, Stephan Protschka, Martin Reichardt, Detlev Spangenberg, Dr. Dirk Spaniel René Springer, Dr. Harald Weyel, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD Aufforderung zur Abgabe einer Protokollerklärung zur völkerrechtlichen beziehungsweise rechtlichen Unverbindlichkeit des „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration” für die Bundesrepublik Deutschland durch die deutsche Bundesregierung bei der Unterzeichnung des Paktes im Dezember in Marrakesch – Die Bundesrepublik Deutschland als „permanent objector”

Der Bundestag wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird gebeten, anlässlich der Unterzeichnung bzw. Verabschiedung des „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration”, (im Folgenden: Globaler Migrationspakt) auf der Staatenkonferenz in Marrakesch, Marokko, am 10./11. Dezember 2018 bezüglich der Rechtsbindung des o. g. Globalen Migrationspakts schriftlich folgende Erklärung zu Protokoll abzugeben:

„Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland stellt fest: Die in dem Text des o.g. Globalen Migrationspakts gemachte Aussage über seinen völkerrechtlichen unverbindlichen Charakter (vgl Ziffer 7 in der Präambel: „non-legally binding framework”) ist ein ganz bestimmendes Element für die Bundesregierung für die Verabschiedung bzw. Unterzeichnung des Pakts. Die auf diese Weise statuierte nicht bestehende Rechtsbindung des Pakts gilt nicht nur am Tag seiner Verabschiedung bzw. Unterzeichnung, sondern auch zukünftig. Nach Auffassung der deutschen Bundesregierung setzt der Globale Migrationspakt über die bereits bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verpflichtungen hinaus kein weiteres internationales Recht im Bereich globaler Migration. Die im Zusammenhang der 23 Ziele des Globalen Migrationspakts genannten „Verpflichtungen” (Ziffer 16 ff.) sind dementsprechend nur politisch deklaratorischer Art. Sie binden und verpflichten daher rechtlich in keinerlei Hinsicht die deutschen staatlichen Stellen. Aufgrund seines ausdrücklichen unverbindlichen Rechtscharakters kann der Globale Migrationspakt weder eine rechtliche Anwendung finden noch bei der Auslegung von Rechtsfragen durch deutsche Gerichte herangezogen werden.”

Berlin, den 26. November 2018
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Begründung

Die Bundesregierung hat mehrfach, zuletzt durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Warschau (http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/polen-wird-un-migrationspakt-wahrscheinlich-ablehnen-15871381.html), darauf hingewiesen, dass der Globale Migrationspakt ein „politisches, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen” darstellt (siehe Kurzinformation Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages WD 2-3000-052/18 vom 19.04.2018, siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Hebner, Drucksache 19/1751). Ziel und Zweck dieser Beschlussfassung der vorgeschlagenen Protokollerklärung sind es, diese rechtliche Auffassung gegenüber den Vereinten Nationen und aller Unterzeichnerstaaten deutlich zu machen und für alle Zukunft zu unterstreichen. In der kontrovers geführten Diskussion über die Vor- und Nachteile dieses Globalen Migrationspakts wird von den Befürwortern auf dessen rechtsunverbindlichen Charakter hingewiesen, um bestehende Besorgnisse der Bürgerinnen und Bürger zu zerstreuen.

Eine diese Befürchtung in der breiten Öffentlichkeit aufgreifende und rechtlich klarstellende Protokollerklärung der Bundesregierung ist gerade vor dem Hintergrund angezeigt, dass Text und Wortwahl des Globalen Migrationspakts in entscheidenden Passagen rechtlich widersprüchlich und unschlüssig sind: Allein der Begriff „Compact” (Pakt) setzt sich von den Vereinten Nationen üblicherweise für rein politische Erklärungen gebrauchten Begriff „Resolution” deutlich ab. Dieser Umstand weist unzweideutig darauf hin, dass von den politischen Initiatoren des Paktes bewusst der Weg der völkerrechtlichen Grauzone eines sogenannten „Soft law” gewählt wurde. Bereits nach wenigen Jahren mutiert ein zuvor rechtlich unverbindlicher Vertrag durch allgemeine Staatenpraxis zu anerkanntem Völkergewohnheitsrecht (ius cogens). Dem o. g. Textpassus einer angeblichen Rechtsunverbindlichkeit kann dann rechtlich nichts mehr entgegen gehalten werden.

Dazu passt die Tatsache, dass der Wortlaut des Globalen Migrationspakts bewusst die rechtlich eindeutige, gängige und naheliegende Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Migration vermeidet. Die stattdessen verwendeten Wortpaare „reguläre” und „irreguläre” Migration sind keine anerkannten Rechtsbegriffe. Sie sind eine umgangssprachliche Zuschreibung von allgemeinem Verhalten ohne jegliche Rechtsqualität. Dahinter steht der politische Wille der Initiatoren des Globalen Migrationspakts, das globale Phänomen der Migration aus dem bislang maßgeblich nationalstaatlichen und internationalen Rechtsrahmen zu lösen und neues, allgemein verbindliches internationales Migrationsrecht zu schaffen.

Dass eine Protokollerklärung anlässlich der Unterzeichnung bzw. Verabschiedung des Globalen Migrationspakts mehr als geboten ist, zeigt auch die intensive Diskussion über Rechtsfragen bei den Vereinten Nationen zu Beginn des Verhandlungsprozesses. Prof. (jur.) Jill Goldenziel von der Marine Corps University, USA, und Mitglied des „Academic Council of the United Nations System” (ACUNS), beschreibt die rechtliche Stoßrichtung aller Befürworter rechtsverbindlicher Regeln globaler Migrationsfragen wie folgt: Ganz wichtig sei, den „lack of inforcement” (Mangel an rechtlicher Umsetzungskraft) auf globaler Ebene in Migration- und Menschenrechtsfragen zu überwinden. Sie plädiert für ein bedachtsames und schrittweises Vorgehen. Gleichzeitig lehnt Prof. Goldenziel, wie auch andere Befürworter des Globalen Migrationspakts, einen ratifizierungsbedürftigen völkerrechtlichen Vertrag ab. Sie betont durch den Globalen Migrationspakt würden die Staaten „ more for-mally committed”- auch dank der Zustimmung der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Professor Goldenziel zeigt sich zuversichtlich, dass mit Globalen Pakten, die „funktionieren”, durch dynamische internationale politische Prozesse ein neues Modell für die völkerrechtliche Gesetzgebung geschaffen werden kann („Global Compacts that “work” can thereby create a new model for international lawmaking through a dynamic international political process”). Wenn die Globalen Pakte erfolgreich seien, „werden sie das Staatsverhalten prägen, wodurch neue Normen geschaffen werden, die schließlich als Völkerrecht verankert werden („If the Global Compacts succeed, they will shape state behavior, which will create new norms that will eventually become entrenched as international law.”). (https://blog.harvardlawreview.org/how-to-help-the-migration-crisis-and-make-international-law/)

Einer solchen Entwicklung kann und muss die Bundesregierung entgegenwirken. Dafür ist die vorgeschlagene o. g. Protokollerklärung das probate rechtliche Mittel. Nach Auskunft des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages vom 12.10.2018 (WD-2-3000-145/18) ist diese Option möglich, um zu verhindern, dass rechtliche „Soft law”-Konstruktionen mit Zeitablauf Völkergewohnheitsrecht werden, das einem – mit allen Rechtskonsequenzen, vgl. Artikel 25 Grundgesetz – entgegen gehalten werden kann. Mit der vorgeschlagenen Protokollerklärung wird einer solchen Entwicklung rechtlich wirksam vorgebeugt. Sie macht deutlich, dass sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich als „permanent objector” versteht, die die vorstehend genannten Rechtsfolgen für das eigene Rechts- und Staatsgebiet abwendet.

Wir dürfen und können als deutscher Bundestag und als gewählte Vertreter des deutschen Volkes angesichts dieser Entwicklung nicht still und stumm an der politischen Seitenlinie als bloßer Zuschauer verharren. Unser parlamentarisches Mandat besteht nicht darin, machtlos zuzusehen, wie das deutsche Parlament, ohne in der Sache selbst gefragt zu werden, in entscheidenden Bereichen seiner Prärogative sukzessive verliert. Es liegt daher in unserem ureigensten Interesse, dieser Entwicklung vorzubeugen. Wir können nicht zulassen, wie zentrale Befugnisse im Kernbereich parlamentarischen und staatlichen Handelns ohne grundsätzliche Befassung des Parlaments Stück für Stück abgetragen werden. Wir sind als Abgeordnete unseren Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Sie haben einen Anspruch auf Transparenz des Handelns aller staatlichen und parlamentarischen Akteure und vor allem darauf, dass das vom Grundgesetz vorgegebene System staatlichen Handelns und parlamentarischer Befugnisse und Kontrolle sich im Rahmen des vom Grundgesetz vorgegebenen verfassungsrechtlichen Rahmens vollzieht. Dies sicherzustellen, dient der vorgelegte Antrag.

Abstimmungsergebnis:
– Stimmberechtigt: 709 Personen
– 89 Ja
– 541 Nein
 0 Enthaltung
– 79 nicht abgegeben

Links: Siehe auch Bundestag.de   und/oder   Personenliste der  namentlichen Abstimmung

Weitere Informationen:
Bundestagsdebatte zum globalen Pakt für Migration am 30.11.2018


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Soll Deutschland Souveränitätsrechte beim Thema Migration an Dritte abtreten?
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Soll die Migration ein allgemeines Menschenrecht werden?
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Soll die Bundesregierung den UN-Migrationspakt unterschreiben?
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