Ein etwas anderer Rückblick – Der Weg zum UN-Migrationspakt (erw. Fassung).

Gefangen durch grenzenlose Gier nach Macht und Reichtum.

Alles ist doch so einfach. Unrecht wird im Namen der Völker einfach zum Recht umfunktioniert. Wer profitiert am Ende wirklich von diesem UN-Migrationspakt?

Schlagzeilen von unendlich vielen ethnischen Katastrophen in der Welt, finden kaum noch Beachtung. Menschen werden zur Flucht gezwungen und wie Figuren auf einem Schachbrett hin und hergeschoben. Alles nur ein Zufall? So Gott will ist diese Schlagzeile genau „ein Zufall zu viel“.

Nachrichten, 16. Oktober 2018: “UN warnt vor humanitärer Krise: Angola vertreibt Kongolesen“
„Das UN Flüchtlingshilfswerk hat angesichts einer Zwangsvertreibung von rund 200.000 Kongolesen aus dem Norden Angolas vor einer humanitären Krise im Kongo gewarnt. Die Region wurde seit Ende 2016 von einem ethnischen Konflikt erschüttert, der zeitweise rund eine Million Kongolesen zu Binnenflüchtlingen gemacht hat. Die Versorgungslage dort gilt als prekär.“ (*1)
Täglich erreichen uns solche Schock-Nachrichten von Stammesfehden und Kriegen zwischen den Völkern. Flüchtlinge werden wie am Fließband produziert. Abhilfe soll ein „Globaler UNO-Pakt für Migranten“ bringen, der am 10.12.2018 in Marrakesch (Marokko) von den UN-Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde. (*2)  Er soll die dauerhafte Aufnahme von Einwanderern, bevorzugt aus den Afrikanischen und Arabischen Ländern, in die Länder Europas und den sofortigen Zugang zu den Grundrechten und den Sozialsystemen der einheimischen Bevölkerung sicherstellen.
Zitat: “Aufnahmeländer verpflichten sich, die betreffenden Menschen de jure und de facto zu schützen und sie in den Genuss von weites gehend den gleichen zivilen, politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechten wie die eigenen Bürger zu bringen.“ (*3) Ein Recht auf Migration wurde erschaffen. Wer überprüft denn die Berechtigung zur Migration? Viele Länder haben diesen Vertrag völlig zurecht nicht unterschrieben. Sie befürchten einen Eingriff in die Souveränität und Entscheidungsfreiheit ihres Landes.

Der UN-Migrationspakt heilt nicht die Auslöser, die Ursachen der ethnischen Konflikte, sondern behandelt nur die Auswirkungen.  Die Konflikte sind zum Großteil der Kolonialpolitik vergangener Zeiten zu verdanken. Ohne Rücksicht auf die Stammesbevölkerung, den Eigentümern der damaligen Länder und Siedlungsgebiete wurden auf den Kontinenten von weltweit agierenden Kolonialherren aus strategischen Gründen, oft unter Anwendung von Gewalt, willkürlich neue Grenzen gezogen und neue Länder geschaffen. Die betroffenen Volksstämme wurden nicht um ihre Meinung gefragt und ethnische Konflikte wurden bis in die heutige Zeit vorprogrammiert. Als eines von vielen wurde auch durch eine Landnahme das Siedlungsgebiet des Kurdischen Volkes okkupiert und an die 4 Nachbarländer verteilt. Bis heute kämpft das Kurdische Volk auch in Deutschland um sein Recht auf die verlorene Heimat. Das kurdische Volk wurde, wie unzählig viele andere Völker der Welt, denen Kultur und Heimat genommen wurde, zu einem Widerstand in den Untergrund gezwungen und deshalb von den Profiteuren dieser Landnahme als Terroristen bezeichnet, bekämpft und weiter vertrieben.

Mit Unterzeichnung des UNO-Migrationspakt erklärt sich die deutsche Staatsführung im Namen des Deutschen Volkes zur Solidarität. Fremdwörter wie Solidarität sind gefährlich, wenn sie in einem falschen Zusammenhang verwendet werden. (*4)   Man erwartet von uns Deutschen mit allen unbekannten, vertriebenen und auswanderungswilligen nicht EU-Bürgern Solidarität. Die Regierung räumt Migranten ein Einwanderungs- und Bleiberecht und damit eine neue Heimat in der fremden Gemeinschaft des Deutschen Volkes ein. Eine irre, abartige Vorstellung, denn die über Jahrzehnte erfolgte Einwanderung der türkischen Mitbürger in die Deutsche Mentalität und Lebensweise funktioniert bis heute nicht zufriedenstellend.

Es ist klar erkennbar, dass eine Welt ohne Grenzen durch die globale Politik der UNO und unklaren Interessengruppen auf lange Hand vorbereitet wurde. Führende Persönlichkeiten der europäischen Politik wie zum Beispiel der ehemalige französische Präsident Sarkozy haben im Laufe von Jahrzehnten klar ausgedrückt, dass diese Art der Einwanderung verpflichtend sei, und wenn es sein muss auch mit physischer und psychischer Gewalt (*5) gegen Widerstände im eigenen Land und auch europaweit durchgesetzt wird.

Am 17.12.2008 hielt der ehemalige französische Präsident Sarkozy eine Rede zu Europas Zukunft an der Elite-Universität in Palaiseau (Frankreich).
Zitate: Das Ziel ist die Rassenvermischung.“ ….. “Es ist keine Wahl, es ist eine Verpflichtung, es ist zwingend.”  …..  “Wenn das nicht vom Volk freiwillig getan wird, dann werden wir staatliche zwingende Maßnahmen anwenden.” (*5)

Wie solche staatlichen zwingenden Maßnahmen aussehen können wird sehr deutlich im Amtsblatt der Europäischen Union vom 14.12.2007 ersichtlich. Angeblich ist die Todesstrafe in der EU abgeschafft. (*6) Doch in den Erläuterung zur Charta der Grundrechte Artikel 2 wird klar formuliert, was auf Grundlage der EU Gesetze geschehen kann, wenn eine Staatsführung sich gegenüber seinen Bürgern im Recht sieht. Wo Recht und Gesetz nichts mehr wert sind, da regiert das Faustrecht.

ERLÄUTERUNGEN ZUR CHARTA DER GRUNDRECHTE Titel I – WÜRDE DES MENSCHEN (*6)
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 14.12.2007 Blatt C 303/18 steht unter 3a geschrieben:
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK: “Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.

Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikel betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“


Die UNO-Abteilung für Bevölkerungsfragen stellte am 17.03.2000 fest: Ohne Einwanderung wird die Bevölkerung in fast allen europäischen Ländern schrumpfen. (*7)
„Deutschland bräuchte jährlich 6.000 Zuwanderer pro 1 Million Einwohner um den Anteil von Personen im arbeitsfähigen Alter an der Bevölkerung zu halten.“
Gemäß dieser Rechnung bei einer Einwohnerzahl von zur Zeit 82,79 Millionen, braucht Deutschland 496.740, also ca. fünfhunderttausend Migranten jährlich aus aller Welt. Das wären in 10 Jahren 5 Millionen in 20 Jahren 10 Millionen Nicht-EU-Ausländer zusätzlich zu den bereits hier lebenden ausländischen Mitbürgern.


Wie werden in der Bundesrepublik Deutschland die bisher anfallenden Kosten für Flüchtlinge und Migranten verrechnet?

Nicht EU Ausländer/Migranten benötigen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ein Visum nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltserlaubnis in zwingender Kombination mit einer privaten Einladung eines Deutschen Gastgebers nach § 68.1 Kostenübernahmeverpflichtung, die für ihn rechtlich verbindlich ist. Der Bürge haftet vor der zuständigen Meldebehörde vor Ort mit seinem gesamten Vermögen für die anfallenden Kosten zur Unterbringung und Versorgung seines Gastes.

Zitate aus dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG): (*8)
§23.1 “Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird.”

§68.1 “Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten.”

Da stellt sich mir die Frage, wer ist folglich verpflichtet zur Kostenübernahme für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Migranten, die von der Kanzlerin im September 2015 bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland medienwirksam begrüßt wurden und nicht von privaten Gastgebern eingeladen waren? Sie durften unkontrolliert und ohne jegliche Ausweispapiere nach Deutschland einreisen. Cirka 900 Personen wurden allein in der Stadt Bornheim (ca. 49.000 Einwohner) bis zum November 2018 zugeteilt. Seit September 2015 sind der Stadt auf Grund von Erkenntnissen aus der Ratsarbeit der ABB sehr hohe Kosten und Folgekosten für die Unterbringung und Versorgung der zugewiesenen Gäste entstanden. Eine Serie von kleinen Anfragen zu den Kosten einzelner Flüchtlingscontainer erbrachte erstaunliche Ergebnisse (*9). Für die Errichtung der Container wurden öffentliche Mittel verwendet. Bis Ende 2018 sind Kosten in zweistelliger Millionenhöhe allein in Bornheim entstanden. Es ist bekannt, dass der Stadt Bornheim von Bund und Land NRW nur ca. 1/3 dieser Kosten erstattet werden. Für den unverhältnismäßig hohen 2/3 Anteil müssen folglich die Bornheimer Bürger aufkommen. Diese Kosten und auch die Folgekosten werden durch die geplante Migration durch den UN-Migrationspakt noch weiter ansteigen. Sind die Bornheimer Bürger als Steuerzahler und auch die zukünftigen Generationen nach aktueller Lage der Dinge schon als Bürge eingeplant und haften möglicherweise auch mit dem Privatvermögen? Diese und noch einige andere Fragen wurden am 22.11.2018 in Form einer Petition (*10) dem Ausschuss des Deutschen Bundestag zugeleitet. Die Empfangsbestätigung liegt vor. Auf die Antwort durch den Petitionsausschuss darf man gespannt sein. Die Antwort wird nach dem Eingang im Internet der ABB veröffentlicht.

Zitate aus der Petition an den Ausschuss des Deutschen Bundestag
Frage 5: “Auf welcher rechtlichen Basis können die Bürger der Stadt Bornheim wegen einer Verpflichtung zur Erstattung öffentlicher Mittel zur Finanzierung von zugewiesenen Flüchtlingen und Migranten und einer damit verbundenen möglichen Zwangsenteignung gezwungen werden?“

Anmerkung zur Frage 5: “Aufgrund von Erfahrungswerten aus der Arbeit im Rat und in den Ausschüssen der Stadt Bornheim/Rheinland und etlichen kleinen Anfragen der Wählergemeinschaft „Aktive Bürger Bornheim“ an den Bürgermeister der Stadt wurde deutlich, dass von Bund und Land NRW nur ca. 1/3 der Kosten erstattet wurden. Der unverhältnismäßig hohe Anteil der Stadt von ca. 2/3 der Kosten muss folglich von den Bürgern aufgebracht werden. Detaillierte Informationen zur Kostenentwicklung in Bornheim, die über kleine Anfragen durch das Ratsmitglied Paul Breuer von der Verwaltung schriftlich geliefert wurden, können unter anderem in den Artikeln „Klartext“ auf der Internetseite der ABB eingesehen werden. Dort ist auch die einstimmige Stellungnahme des Rates und der Verwaltung zum Umgang mit zugewiesenen Flüchtlingen und Migranten vom 03.12.2015 veröffentlicht . Darin wird unter anderem völlig zurecht die 100 prozentige Kostenübernahme durch den Bund gefordert. Nach dem Verständnis vieler Bürger vor Ort handelt es sich bei der Unterbringung und Versorgung von ca. eine Million Flüchtlinge und Migranten eindeutig um eine Bundesangelegenheit.”


Die Rechtslage zur Übernahme der Kosten für Migranten und Flüchtlinge durch Bürgen ist selbst vor Gerichten bis heute unklar und der Vollzug wurde auf Anweisung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 16. März 2018 erst einmal zurückgestellt. (*11)

Zitat Punkt 4: „Bei den festgesetzten Erstattungsforderungen wird innerhalb der Verjährungsfrist(en) bis zur Klärung der Rechtsfragen, die im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde des Jobcenters Bonn gegen die Entscheidung des OVG des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 2017 (Az. 18 A 1125/16) aufgeworfen wurden, von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen (befristete Niederschlagung).“
Zitat Punk 6: Zudem bitte ich Sie, das mögliche Volumen der Erstattungsforderungen für das gesamte Bundesgebiet beziffern zu lassen, soweit gemeinsame Einrichtungen betroffen sind.“


Jede Kommune versteht unter menschenwürdiger Unterbringung von Flüchtlingen und Migranten etwas anderes. Die einen setzten öffentliche Mittel gezielt und nachhaltig ein (Wesseling: Festbauten zur späteren Umwidmung zu Sozialwohnungen), andere überhastet, unüberlegt und dadurch verschwenderisch (Bornheim: Containeraufstellung, Nutzung befristet auf 3 Jahre, dann Abriss und teilweise Verschrottung, Kosten 910.000 €) ein (*11a). Auf jeden Fall sollten die anfallenden Kosten für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar veröffentlicht werden. In der Stadt Bornheim ist das anders. Der Bürgermeister wurde bei nur einer Gegenstimme der ABB durch den Rat ermächtigt, unbeschränkt und mehrfach pro Einzelfall, jeweils bis zu 500.000 Euro für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen auszugeben, ohne ein Gremium der Stadt zu beteiligen. (*12) Wie oft davon Gebrauch gemacht wurde, wann und wofür und mit welchen Einzelfallkosten wurde bisher vom Rat der Stadt Bornheim nicht hinterfragt und auch nicht geprüft. Von anderen Kommunen ist eine derartige seltsame Verfahrensweise nicht bekannt. Durch diese zeitlich befristete Aktion wurden erhebliche Kosten unsichtbar gemacht und damit an den Kontrollgremien der Stadt und der Öffentlichkeit vorbei geschleust.


Politik und Medien in der EU und in Deutschland reagieren zur Zeit äußerst empfindlich, wenn sich nicht alle Bürger, alternative Medien und Kommentatoren an der „alternativlosen“ Mode zu einer künstlichen, „politisch korrekten“, neuen deutschen Sprache, als Zeichen einer Willkommenskultur, zur Durchsetzung neuer Sitten und Gebräuche beteiligen. Weltweit aktive Förderer dieser „neuen Kultur“, die auch in Brüssel und Berlin aktiv sind, arbeiten bereits an rechtlichen Maßnahmen zur „Bestrafung“ und „Ruhigstellung“ von „unfolgsamen und kritischen EU-Bürgern”. Dafür sorgen unter anderem die vom Deutschen Staat geförderte private Amadeu-Antonio-Stiftung. Diese Stiftung arbeitet seit 20 Jahren und wird von der deutschen Bundesregierung mit erheblichen Steuermitteln gefördert (*13). Im Jahr 2014 erhielt diese Stiftung rund 870.000 Euro aus staatlichen Zuschüssen.

Am 30. Juni 2017 wurde vom Deutschen Bundestag das  „Netzworkdurchsetzungsgesetz” verabschiedet. (*14) Die Kontrolle zur Einhaltung dieses Gesetzes, eine Hoheitsaufgabe des Deutschen Staates, wurde an die privaten Netzbetreiber wie zum Beispiel Facebook und Twitter etc. ausgelagert. Unter Strafandrohung in Millionenhöhe müssen die Betreiber der sozialen Netzwerke dieses Gesetz zur Kontrolle von Meinungsäußerungen im Netz durchsetzen und Texte und Kommentare nach eigenem Ermessen löschen. Hier wurden Werkzeuge zur Unterdrückung eines möglichen Widerstandes durch legitime, jedoch unerwünschte Meinungsäußerungen und Hinterfragungen in den Medien von kritischen Organisationen, Einzelpersonen und Kommentatoren geschaffen. Die Gesetzgeber sprechen von Falsch-Nachrichten oder Fake-News. Die Kritiker dieses Gesetzes sprechen von Zensur. Aktuelles Beispiel siehe Verlinkung (*17 und 17a)! Man darf gespannt sein, wie lange der Link (*17a) noch verfügbar ist, nachdem die Zensur beim Link (*17) schon zugeschlagen hat.


Mit Argumenten, wie z. B. einer Pflicht zum Zusammengehörigkeitsgefühl als Solidarität und moralischer Verpflichtung und zu christlicher Nächstenliebe gegenüber Flüchtlingen und Migranten wird im Interesse der Politik mit Hilfe der Medien die Bevölkerung “auf Linie” gebracht. Dem Bürger wird von Teilen der Medien suggeriert, das alles „Fremde“ gut und richtig für das Volk sei. Doch das sollte uns nicht beeindrucken. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht unter :

Artikel 5: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Bis zum heutigen Tag wurde dieses Grundrecht im Grundgesetz nicht geändert. Eine Änderung des Grundgesetz ist nur im Zusammenhang mit dem Artikel 79 möglich:

Artikel 79.1: „Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt.“
Artikel 79.2: “Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln des Bundesrates.“

Seit dem Ende des 2. Weltkrieges fand bei uns eine Erziehung zur freiheitlichen Demokratie statt. Die meisten Völker Westeuropas sind relativ wohlhabend, träge und unbesorgt geworden. Dieser Umstand weckt Begehrlichkeiten. Diese Erziehung zur Demokratie geschah bei den Völkern in Osteuropa erst nach dem Mauerfall. Vertrauen wurde aufgebaut und Freundschaften geschlossen. Doch dieses Vertrauen, dem Umgang mit den christlichen Werten von „Moral“ und „Anstand“ zwischen den Völkern Europas wurde im September 2015 auf Grund der Grenzöffnung instabil und könnte jederzeit kippen. (*15) Das ethnologische Gleichgewicht und die gelebte Vielfalt zwischen den Völkern Europas wurde durch die Grenzöffnung empfindlich gestört. Alte, verdrängte, Konflikte zwischen den Völkern wurden und werden zunehmend wieder sichtbar. Europa ist zum Spielball der Globalisierung geworden. Unter dem Vorwand der Globalisierung wird negativ und massiv in wirtschaftliche, finanzielle und politische Entwicklungen des Kontinents eingegriffen.

Die Migrationspolitik wird für die Völker Europas zu einem nie dagewesenen Experiment am “lebenden Objekt Mensch” und zu einem unkalkulierbaren Risiko für die Europäische Völkergemeinschaft. Nicht EU-Ausländern aus aller Welt bringen selbstverständlich ihre alten, ethnischen Stammeskonflikte und Lebensgewohnheiten mit. Diese unterschiedlichsten, ethnischen Gruppierungen, werden die christlichen Werte, das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie und Lebensweise nachhaltig und negativ verändern. Das zukünftig mögliche hohe Konfliktpotenzial ist gigantisch und wird bereits jetzt in Frankreich, England und anderen Westeuropäischen Ländern durch Attentate, Amokläufe und andere bisher in unseren Breiten nicht üblichen Verbrechen durch Migranten deutlich sichtbar.

Unsere einmalige, freiheitliche Demokratie, dieses zerbrechliche und teilweise blutig erstrittene Erbe unserer Vorfahren an uns und die kommenden Generationen, schwindet zusehends. Das gegebene Wort ist nichts mehr wert. Mit der größten Selbstverständlichkeit werden selbst von Staatsoberhäuptern und Präsidenten anstandslos Verträge und gegebene Versprechen gebrochen. Das macht Schule. Warum soll sich der einzelne Bürger noch an Anstandsregeln und Gesetze halten, wenn er  zu sich abzeichnenden, dramatischen und negativen Eingriffen in seine Lebensplanung nicht mehr um seine Meinung gefragt wird? Alle großen Kulturen der Vergangenheit sind am Umgang mit der Moral gescheitert und verschwunden. Ohne gegenseitiges auf Moral aufgebautes Vertrauen scheitert am Ende jede gemeinsame Planung und wenn nötig auch deren Verteidigung.

Moral und Vertrauen sind zwei Seiten einer Medaille, doch gemeinsam können sie Berge versetzen. Das wurde bereits bei der Schlacht im Teutoburger Wald von unseren Urahnen, unter Führung von „Hermann der Cherusker“ durch den legendären Sieg gegen den „übermächtigen“ Feind, die Römer, unter Beweis gestellt. Hermann war ein Germane, er ging ins feindliche Lager der Römer, lernte als Soldat alle Stärken und Schwächen des Unterdrückers kennen. Er kam zurück, vereinte die Stämme Germaniens und im Vertrauen auf seine Loyalität (Anstand) und sein Wissen vernichteten sie den gemeinsamen „unschlagbaren“ Feind.

Erfahrungen aus der Zeitgeschichte und aus Quellen der Weltreligionen sollten nicht unterschätzt werden. Man muss das Rad nicht immer wieder neu erfinden. Das Spiel von Krieg und Frieden ist ein fast dreitausend Jahre uraltes immer wieder gleiches Spiel. Doch kommt es jedes mal in einem anderen Mäntelchen daher. Es ist ein Spiel von Treue und Vertrauen, aber auch von Heimtücke und Verrat. Immer wieder werden verblüffende Parallelen in der Zeitgeschichte und den Weltreligionen sichtbar. Sie sind wie ein roter Faden und verraten die Strategie eines anscheinend unschlagbaren Gegners.

Die freie demokratische Welt darf es nicht mehr zulassen, dass diese selbsternannten Spielführer immer wieder neu ihr tödliches Spiel einfädeln. Nie war die Welt durch Kriege so zerrissen wie heute. Wohin man auch sieht, überall nehmen Flucht und Vertreibung zu.

Es ist nicht erstrebenswert zu diesen Leuten zu gehören, die durch ihre grenzenlose Gier nach Macht, Ruhm und Reichtum übersehen, das sie Gefangene in ihren eigenen goldenen Ketten sind. Sie zerstören skrupellos ihr eigenes Glück und damit auch das Glück unendlich vieler Menschen auf der Erde. Für sie kann man nur Mitleid empfinden, doch ist es an der Zeit, dass sie aufgehalten werden. Das kann ich nicht allein. Doch der Versuch ist es wert. Das bin ich meiner Familie schuldig.

Als Bürgerin der Stadt Bornheim, der Bundesrepublik Deutschland und Europas lehne ich auf das Schärfste ohne Ausnahme alle Pläne und Handlungen ab, die meine im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierten Bürgerrechte durch nicht parlamentarisch legitimierte Eingriffe Dritter unterlaufen. Ich lehne ebenfalls jede Fremdbestimmung ab, die eine Schwächung unserer europäisch, christlich geprägten Kultur bedeutet und unsere demokratischen Freiheiten, die vielfältigen Möglichkeiten der Lebensplanung einschränken.

Schlafen unsere deutschen Verfassungshüter oder sind wir Bürger ihnen gleichgültig?  Warum weinen unsere Politiker Krokodiltränen und wundern sich über den Vertrauensverlust vieler Wähler? Moral und Vertrauen gehören untrennbar zusammen. Die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland sind in erster Linie „Dem Deutschen Volk“ und laut Amtseid “Vor Gott” verpflichtet und sonst niemandem (*16). Die ureigene Aufgabe des Staates ist es dafür zu sorgen, dass das Leben, die Sicherheit, das Eigentum, die christliche Kultur und unsere Lebensweise geschützt werden. Im Vertrauen darauf trägt der Bürger eine hohe Steuerlast.

Alle politisch Verantwortlichen in Deutschland und in der EU, die ein „C“ im Logo tragen, sollten eigentlich in einer ganz besonders hohen Verantwortung zur Loyalität, Anständigkeit, zur Solidarität und dem Zusammengehörigkeitsgefühl zu den Völker Europas und beispielhaft für alle freiheitsliebenden Völker der Welt stehen. (*17 und *17a) Wer profitiert am Ende also wirklich von diesem UN-Migrationspakt?

Es geht beim UN-Migrationspakt  nicht um Hilfe für Menschen in Not, sondern um ein ganz großes Geschäft. Es geht um höhere Umsätze und massenhaft billige Arbeitskräfte (*18) in den Einwanderungsländern. Die negativen Auswirkungen der Massenmigration auf die Flucht- und Aufnahmeländer spielen für die Globalisierer keine Rolle. Wenn man unterentwickelten Ländern und den dort lebenden Menschen wirklich helfen will, dann geht das nur mit Hilfe vor Ort!(*19)

Gastartikel von Adelheid Wirtz (sachk. Bürgerin im Umweltausschuss, Vorstand ABB)


Weitere Informationen:
(*1)
UN befürchtet humanitäre Krise im Kongo
(*2) Originalvertrag UN-Migrationspakt
(*3) Kurzinformation – Global Compact on Migration
(*4) Was bedeutet das Fremdwort Solidarität?
(*5) Video – Rede Sarkozy (ehem. franz. Präsident)  <— Video im Text anklicken
(*6) EU, Erläuterungen zur Charta der Grundrechte
(*7) UNO-Abteilung für Bevölkerungsfragen
(*8) Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern
(*9) Diverse kleine Anfragen der Aktiven Bürger Bornheim
(*10) Petition – Schreiben an den Petitions-Ausschuss des Bundestages
(*11) Anweisungen des BMAS – Landes-Aufnahmeprogrammen – 16.03.2018
(*11a) Stadt Bornheim will Unterkünfte für Flüchtlinge abbauen.
(*12) ABB-Internetartikel – Der Rat entmachtet sich selbst
(*13) Amadeu-Antonio-Stiftung (Video-Kritik)   Broschüre “ene, meine, muh und raus bist du!”
(*14) Video zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz
(*15) Kommentar zum UN-Migrationspakt – Ulrike Trebius (MdeU)
(*16) Video – UN-Migrationspakt – An den Bürgern vorbei.

(*17) Rede auf CDU-Parteitag, Eugen Abler (Dez. 2018)  
(*18) Wie unser Land kippte – Der Wandel in Zitaten <- Thema siehe ab 8:20 Min. ansehen
(*19) Einwanderung, Weltarmut und Kaugummibälle


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