Landschaftsumgestaltungen im Landschaftsschutzgebiet: Rückbau durchgesetzt!

Die Beantwortung einer kleinen schriftlichen Anfrage bei der Stadt vom 26. April 2017 zum Thema “Neugestaltungen im Landschaftsschutzgebiet” hat folgendes Endergebnis gebracht:

Die gleichlaufende mündliche Anfrage im Umweltausschuss wurde in der Sitzung vom 13. September 2017 ausführlich mündlich beantwortet.

Nach Prüfung der Sachlage durch die zuständigen Behörden ist die Eigentümerin des betreffenden Grundstücks bereit die Abgrabungen in den vorherigen Zustand zurück zu bauen. Nach Sichtung der Örtlichkeit am 20.09.2017 konnten wir feststellen, dass diese Zusage bereits ausgeführt wurde (Bilder siehe Artikelende).

Eigentümer von umliegenden Grundstücken hatten bei der ABB angefragt ob im Schutzgebiet am Vorgebirgshang neuerdings solche Veränderungen erlaubt sind. Wir mussten das verneinen. Veränderungen baulicher oder landschaftlicher Art sind nach wie vor ohne Genehmigung der zuständigen Kreisbehörde nicht erlaubt. Laut Antwort auf unsere  kleinen Anfrage (*) hat sich auch nichts an der Gesetzgebung für Natur- und Landschaftsschutzgebiete geändert.

Eine Ausnahme besteht nur für Gebäude, Schuppen usw. im Umfeld des „Herrenhaus Buchholz“ und des “Heimatblick“. Sie wurden bereits vor Jahrzehnten erbaut. Damals gab es noch keinen Landschafts- und Naturschutz in diesem Bereich. Ob mit oder ohne Baugenehmigung wurden die alten Gebäude von den Behörden geduldet, da sie einen Bestandschutz genießen. Erhaltungsmaßnahmen sind erlaubt. Darauf konnte sich bis jetzt jeder Eigentümer verlassen.

Allerdings ist nun bekannt geworden, dass der Eigentümer einer großen umzäunten Fläche von der zuständigen Kreisbehörde eine Aufforderung zum Abriss von Gebäuden, die schon immer und auch heute noch landwirtschaftlich genutzt werden, erhalten hat. Diese Aktion erfolgte wohl nach einer konkreten Anfrage eines Bornheimer Ratsmitgliedes.

Für diese Gebäude existiert eine Baugenehmigung und bisher wurde nie ein Bestandschutz angezweifelt. In Folge dieser Anweisung der Behörden dürften jetzt wohl alle Eigentümer von Stallungen, Schuppen beziehungsweise Häusern mit oder ohne Baugenehmigung in dem betroffenen Bereich auch vor einschneidenden Maßnahmen der Kreisbehörde nicht mehr sicher sein.

Wer hat ein Interesse daran in diesem geschützten Erholungsbereich Dinge zu ändern die für alle Betroffenen seit Jahrzehnten gut und richtig waren und an die sich jeder zu halten hatte?

Seit der umstrittenen, gegen die Mehrheit im Ausschuss für Stadtentwicklung und dem Rat, gerichtlich durchgesetzte Baugenehmigung für eine “privilegierte Pferdepension”, ist im Roisdorfer Landschaftsschutzgebiet nichts mehr wie es vorher war.

Wir danken allen, die sich zur Klärung offener Fragen vertrauensvoll an uns gewandt haben.

Adelheid Wirtz (sachkundige Bürgerin der ABB im Umweltausschuss)

 

(*) Siehe auch: Kommt nach dem Reiterhof der Dammbruch?


Bild 1: Umgestaltung

 

Bild 2: Rückbau

 


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