Bornheimer Bürger erheben Einspruch gegen die Erhöhung der Grundsteuer B!

Es bewegt sich etwas in Bornheim. Besorgte Bürgerinnen und Bürger erheben nach § 24 und § 80 Gemeindeordnung NRW Einspruch gegen die beschlossene Erhöhungen der Grundsteuer B. Die ABB findet diese Einsprüche, die formvollendet schriftlich eingereicht wurden, gerechtfertigt. Nun beschäftigt sich der Bürgerausschuss ausschließlich mit diesen beiden Einsprüchen.

Wer nun glaubt, dass die Notwendigkeit oder auch die Nichtnotwendigkeit der beschlossenen drastischen Grundsteuererhöhungen für die nächsten Jahre diskutiert und hinterfragt wird, wird leider enttäuscht. So heißt es doch lapidar in den Beschlussentwürfen:

Zitat”: Der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und betrachtet die Angelegenheit als erledigt.”

Der Ausschuss wird diese Beschlussvorlagen mit Sicherheit ohne große Diskussionen durchwinken. Die ABB ist leider im Bürgerausschuss nicht mehr vertreten (*). Ernsthafte Diskussionen sind folglich im diesem Ausschuss nicht zu erwarten.

Dass die Einsprüche nur entpersonalisiert veröffentlicht wurden mag sinnvoll sein. Dass den Ausschussmitgliedern und Ratsmitgliedern ebenfalls nur eine entpersonalisierte Fassung der Einsprüche zur Verfügung gestellt wurde, ist schon bemerkenswert. So soll wohl ein Kontakt bzw. eine Diskussion mit den Beschwerdeführern verhindert werden. In Bornheim ist nichts unmöglich!

So einfach geht das in Bornheim, da wird nicht mit den Bürgern diskutiert sondern die Bürgerinnen und Bürger werden juristisch belehrt und damit wird die Angelegenheit als erledigt betrachtet. Das ist wieder einmal Bornheim live. In Bornheim ticken die Uhren halt anders. Aus der blamablen Wahlniederlage haben rot/grün in NRW und auch in Bornheim nichts gelernt. Augen zu und weitermachen wie bisher ist wohl das Motto.

Wenn es nicht so traurig wäre könnte man darüber lachen. Nun ja, demnächst gibt es die Wahlen zum Bundestag und danach wird es Wahlen zu den Kommunalparlamenten in NRW geben.

Also, nichts vergessen und bei Wahlen weiter abstrafen. Eine andere Sprache verstehen solche Politiker nicht.

Nachtrag: Die Einsprüche der Bürger wurden auf der Sitzung einstimmig abgelehnt, obwohl einige Fraktionen den Haushalt und damit auch die kommunalen Steuererhöhungen im Rat abgelehnt haben. Daraus lernen wir: Die Ablehnung war wohl nicht so ernst gemeint!

(*) Den Platz der ABB besetzt dort ein ehemaliges Mitglied der ABB (und der Bornheimer Piratenpartei), das wir aus der ABB ausgeschlossen haben, weil es zur Fraktion der Grünen gewechselt ist und sein Mandat mitgenommen hat.


Gemeindeordnung NRW: § 24  Anregungen und Beschwerden

(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.


Gemeindeordnung NRW: § 80 Abs. 3  Erlass der Haushaltssatzung

(3) Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser unverzüglich bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens vierzehn Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann.


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