openPetition: “Gegen die Erhöhung der Elternbeiträge und die Geschwisterkindregelung” in Bornheim.

openpetition1. erweiterte Fassung (Stellungnahmen): Bornheimer Bürger und Bürgerinnen haben über die Plattform openPetion eine Online-Abstimmung ins Leben gerufen. Diese Online Abstimmung hat erfreulicherweise bereits das Quorum von 880 Teilnehmern überschritten. Allein aus Bornheim haben bis zum 21. Juli 2016 schon 910 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Das ist aus Sicht der ABB sehr erfreulich. Die ABB unterstützt diese Petition ohne wenn und aber! So zeigt sich auch am Beispiel Kindergartengebühren, die Bürger und Bürgerinnen sind nicht mehr bereit ohne Gegenwehr weitere Belastungen so einfach hinzunehmen. Wir veröffentlichen hier den Text der Petition:


Gegen die Erhöhung der Elternbeiträge und die Geschwisterkindregelung in Bornheim

Wir wehren uns gegen die geplante Erhöhung der Elternbeiträge zum 1. August 2016. Der Beschluss soll in der Ratssitzung am Donnerstag, den 07.07.2016 erfolgen. Hierbei handelt es sich um Beitragserhöhungen um bis zu 20%, über die man bisher nur in der lokalen Presse informiert wurde. Weiterhin hält die Stadt Bornheim an einer Bezahlung des Geschwisterkindes fest! Insgesamt liegen die Gebührenerhöhungen für den Kita-Bereich und für die Kindertagespflege je nach Einkommensstufe zwischen 16,1 und 19,6 Prozent. In den unteren Einkommensstufen bis 35.000 Euro pro Jahr macht sich die Gebührenerhöhung mit einer Spanne zwischen zehn und 17 Euro monatlich bemerkbar. Die Einkommen, die zwischen 35.000 und 65.000 Euro liegen, müssen mit einer Mehrbelastung von 33 bis 64 Euro rechnen.

Familien mit einem Jahreseinkommen bis 85.000 Euro sollen im Vergleich zum Kindergartenjahr 2015/2016 89,50 Euro mehr zahlen, für Eltern mit einem Einkommen über 85.000 Euro pro Jahr schlägt die Erhöhung gar mit 103,50 Euro zu Buche. Diese Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Bruttoeinkommens, das unseres Erachtens nichts über das tatsächliche Einkommen einer Familie aussagt. Eltern von zwei Geschwisterkindern im Kindergarten oder in der Tagespflege haben zukünftig jeweils 62,5 Prozent der Gebühren zu entrichten. Bisher lag der Satz für das Zweitkind bei 25 Prozent. Die Beitragsermäßigung gilt auch dann, wenn sie mit der Beitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr zusammentrifft. Für das dritte und alle weiteren Kinder wird kein Beitrag erhoben.

In vielen anderen umliegenden Städten ist es selbstverständlich, dass das zweite Kind beitragsfrei einen Einrichtungsplatz nutzen kann!

Begründung:

Diese Pläne sind unseres Erachtens nicht nachhaltig sondern rein kurzfristig orientiert. Das Geld kommt den Kindern nicht zugute, sondern belastet die Familienkasse wesentlich stärker. Diese Politik könnte dazu führen, dass Bornheim im Vergleich zu anderen umliegenden Kommunen für Familien mit Kindern an Attraktivität verliert.

Es entsteht der Eindruck, dass die Stadt Bornheim keinen Wert auf den so dringend benötigten Nachwuchs legt! Insbesondere die als ‘Besserverdiener’ eingestuften werden so stark belastet, dass von diesem Beitrag auch eine private Kinderbetreuung im eigenen Haus finanziert werden könnte. Es entsteht der Eindruck, dass die Stadt Bornheim mit ihrer Politik dies sogar bezwecken möchte, um ihre eigenen Ressourcen zu schonen. Im Hinblick auf die soziale Entwicklung der Kinder ist dies jedoch kontraproduktiv!

Bei allem Verständnis für die finanziellen Zwänge der Stadt Bornheim: Da muss es auch andere Lösungen geben!

Familien mit Kindern im Vorschulalter werden nun stärker als jetzt schon ins Porte­mon­naie greifen müssen. Die zur Kasse gebetenen Familien haben die Löcher im Haushalt der Stadt nicht zu verantworten!

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Bornheim, 01.07.2016


Ich wurde als Ratsmitglied der ABB gebeten zum Thema ein persönliche Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahme lautet:


Ich habe gegen die Erhöhungen gestimmt. Die Begründung entnehmen Sie bitte unserem Kommunalwahlprogramm.

Mit freundlichen Grüßen Paul Breuer (ABB)

Ausschnitt aus dem Kommunalwahlprogramm: “Familien mit mehr als 1 Kind nicht weiter finanziell bestrafen.
Kindertagesstätten- (Kita) und Kindergartenbeiträge sollen mittelfristig wieder kostenfrei werden. Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und wurde im Sinne eines kulturellen Menschenrechtes gemäß Artikel 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) noch erweitert. Dieses Recht auf Bildung wird durch die Erhebung von Beiträgen für Kitas (Kindertagesstätten) und Kindergärten unterlaufen. Familien, die sich die Kosten für das 2. oder weitere Kinder nicht leisten können, werden dadurch praktisch vom Recht auf Bildung ausgeschlossen. Der Gesetzgeber in NRW zwingt Kommunen im Nothaushalt, die Kosten zu 25 % durch Elternbeiträge zu decken.

Das ist eine unglaubliche Benachteiligung von Familien, die in Kommunen mit Nothaushalt (z.B. Bornheim) leben müssen, gegenüber den Familien die in einer finanzstarken Kommune ohne Nothaushalt (z.B. Troisdorf) leben, die sich kostenfreie Kitas und Kindergärten “leisten können”. Die Kita- und Kindergartengebühren von 25 % der festgesetzten Kosten für das 2. Kind sollen schnellstmöglich wieder abgeschafft werden. Familien mit mehr als einem Kind dürfen nicht weiter finanziell bestraft werden. Eine solche Regelung besteht schon in vielen Kommunen, nur nicht in Bornheim.”

Weitere Infos: www.aktivebuergerbornheim.de


Wir veröffentlichen hier einige Stellungnahmen von Ratsmitgliedern, die an Peinlichkeit nicht zu überbieten sind:

Lutz Wehrend – CDU

Ich stimme zu / überwiegend zu. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU.

Begründung:

Die Entscheidung zur Erhöhung der Elternbeiträge war nicht leicht, aber die Vorgaben, die eine Kommune in der Haushaltssicherung hat, ließen keine andere Wahl und Entscheidungsspielraum für Politik ist in der Situation leider nicht gegeben. Grundsätzlich gibt es die gesetzliche Verpflichtung 19% der Betriebskosten der Kindertagesstätten über Elternbeiträge zu finanzieren, 81 % der Kosten trägt die öffentliche Hand aus Steuermitteln bzw. bei freien Trägern (Kirchen, Elterninitiativen etc.) teilweise aus Eigenmitteln. Nach der letzten Erhöhung im Jahre 2011 sind die Betriebskosten stetig gestiegen und der Deckungsgrad lag in Bornheim nur noch bei 15,85 %. Über diese Entwicklung hat der Bürgermeister die Fraktionen (erst) im Mai diesen Jahres informiert und Vorschläge für eine neue Satzung vorgelegt. In zwei Workshops unter Beteiligung von Verwaltung, Politik und Elternvertretern wurde versucht, eine „verträgliche“ Lösung zu finden, wohlwissend dass die Erhöhung nicht auf Begeisterung stößt.
In Ihrer Petition gehen Sie darauf ein, dass die Ermäßigung für Geschwisterkinder sich von 25% auf 62,5 % verändert hat. Dies ist richtig, richtig ist aber auch, dass gleichzeitig das 1. Kind nun auch einen verminderten Beitrag in Höhe von 62,5 % statt der bisherigen 100% zahlt. Ihr Wunsch, Geschwisterkinder beitragsfrei zu stellen, hätte zur Folge, dass das 1. Kind deutlich mehr zahlen müsste, denn die gesetzliche Kita-Finanzierung mit 19% Elternbeiträgen bleibt ……

ABB: Herr Wehrend von der CDU stimmt der Petition zu, gleichzeitig begründet er seine Ablehnung im Rat. Wie geht das denn? Man sollte dann auch das Kreuzchen an der richtigen Stelle platzieren. Ganz besonders lustig ist die Argumentation “… In Ihrer Petition gehen Sie darauf ein, dass die Ermäßigung für Geschwisterkinder sich von 25% auf 62,5 % verändert hat. Dies ist richtig, richtig ist aber auch, dass gleichzeitig das 1. Kind nun auch einen verminderten Beitrag in Höhe von 62,5 % statt der bisherigen 100% zahlt. Ihr Wunsch, Geschwisterkinder beitragsfrei zu stellen, hätte zur Folge, dass das 1. Kind deutlich mehr zahlen müsste, denn die gesetzliche Kita-Finanzierung mit 19% Elternbeiträgen bleibt ……” Wer rechnen kann ist klar im Vorteil! Die alte Lösung, 1. Kind = 100% und 2. Kind = 25% ist rechnerisch das Gleiche in Euro wie 2 Kinder mit 62,5 %. Ist Herr Wehrend etwa auf diese Mogelpackung herein gefallen?


Jürgen Weiler – Piraten

Mitglied der Fraktion Grüne

Ich enthalte mich.
✓   Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
✓   Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Begründung:

Ich habe im Rat für die Erhöhung gestimmt. Dies begründet sich aus meiner Verantwortung gegenüber ALLEN Einwohnern der Stadt. Im Übrigen gab es hier für mich gar keine echte Wahlmöglichkeit: so unangenehm die Erhöhung durch die Betroffenen auch empfunden wird, so zwingend war nämlich gleichzeitig aus meiner Sicht für die Verwaltung die Anpassungsnotwendigkeit aufgrund gesetzlicher Zwänge. Die Stadt Bornheim hat selbst keinen Einfluss auf die im Land bzw. Bund beschlossenen Gesetze, in denen die Beitragspflicht selbst und die Quotenbandbreite der Beiträge fixiert sind. Insofern wären die “richtigen” Empfänger der Beschwerde nicht die Stadt Bornheim, sondern die Gesetzgeber in Bund und Land. Den betroffenen Eltern rate ich, diesen Sachverhalt bei den im nächsten Jahr anstehenden Wahlen entsprechend angemessen zu berücksichtigen.

Schlecht war m. E. allerdings der Zeitpunkt der Erhöhung und die Tatsache, dass drei Jahre überhaupt keine Anpassung erfolgt ist. Wenn ich bundes- und/oder landesweit entscheiden dürfte, wäre der Kindergartenbesuch komplett gebührenfrei und für OGS müssten allenfalls die Verpflegungsaufwendungen an die Eltern weiter belastet werden …..

ABB: Der neugrüne Pirat enthält sich. Er hat im Rat für die Erhöhung gestimmt, bei der Petition enthält er sich. Toll. Sein Ratschlag, bei der Wahl nächstes Jahr diese Tatsache zu berücksichtigen verstehen wir überhaupt nicht. Die Partei der Piraten wird in Umfragen nur noch unter Sonstige geführt. Dann kann man seine Stimme gleich wegwerfen! Das war wohl nichts, gar nichts.


Frank Roitzheim – SPD

Ich lehne ab.
✓   Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
✓   Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Begründung:

Ich habe dem Haushalt der Stadt Bornheim zugestimmt der zum Ziel hat die Stadt Bornheim vor dem Nothaushalt zu bewahren. Dann ist es konsequent auch der Erhöhung zuzustimmen. Wobei ich mir gewünscht hätte, dass es eine Mehrheit im Rat gibt die die Belastung/Kosten auf alle (Grundsteuer B) verteilt und nicht nur auf wenige (Eltern).

ABB: Klare Ansage, er hat der Erhöhung zugestimmt! Er hätte persönlich gerne die Kosten auf die Grundsteuer B für alle umgelegt. Die rotgrüne Landesregierung hat diese unglaublich unsoziale Lösung per Erlass zu verantworten. So etwas gibt es nur in NRW! Typisch SPD, unsozial ohne Ende, dann sollen seiner Meinung nach halt alle zahlen über die Grundsteuer B. Irre!


Michael Lehmann – Linke

Ich lehne ab.

ABB: Er lehnt kurz und knapp ab. Unterstützung sozialer Bewegungen? Fehlanzeige! Die Speerspitze der Linkspartei in Bornheim mit Porsche Carrera Untersatz sollte einmal das Landtagswahlprogramm der Linkspartei in NRW und das Bundesprogramm lesen. In Bornheim ist die Wiedervereinigung mit der SPD inhaltlich bereits abgeschlossen. Echt peinlich.


Markus Hochgarz – Grüne

Ich lehne ab.

Begründung:

… Des Weiteren möchte ich an die rechtliche Grundlage erinnern, an die wir als gewählte Vertreter uns zu halten haben. Die Elternbeiträge müssen 19 % der Gesamtkosten abdecken. Das haben wir nun mal abzubilden.

ABB: Wir haben diese unsoziale Lösung in Bornheim also umzusetzen. Wer regiert denn in Düsseldorf? Das sind doch SPD und Grüne, die diese krass unsoziale Verordnung erlassen haben. Oder irren wir uns da. Man beachte, Grüne setzen in Bornheim alles unkritisch um, was aus Düsseldorf kommt. Das sollte man in Tat bei der nächsten Landtagswahl in NRW berücksichtigen. Nur – CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke, Piraten und FDP setzen diese unsoziale Regelung in Bornheim um. Da wird die Wahl aber ziemlich schwierig werden.


Wir bitten alle Bornheimer Bürger und Bürgerinnen an dieser Petition teilzunehmen.

Die Petition läuft noch bis zum 31.12.2016.


 

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