Ohne Frieden ist alles Nichts.

Logo_DFG_VKDie Aktiven Bürger Bornheim setzen sich grundsätzlich für den Frieden ein und unterstützen die Forderungen der Friedensbewegung für eine friedliche Welt ohne Rüstung. Wie schon Willi Brand formulierte: „Ohne Frieden ist alles Nichts“, wird unser Leben und Wohlstand nur im Frieden gesichert.
Das erste was wir Bürgerinnen und Bürger in einem Krieg verlieren werden, ist unsere Freiheit, unseren Wohlstand und zuletzt, mit den zu erwartenden Atomschlägen, unser aller Leben. Also kann es für uns nur heißen, den Wettrüstungstreiben der Regierungen Einhalt zu gebieten.
Wir Bürgerinnen und Bürger müssen viel mehr als bisher gegenüber den Politikern dafür eintreten, dass wir Frieden ohne Rüstung wollen.
Wir sollten anstatt enormer Ressourcen-Verschwendung für die Bundeswehr eine Politik der sinnvollen Projekte einfordern. Gerade an der Massenflucht nach Europa, die durch Kriege, bittere Armut und wirtschaftliche Perspektivlosigkeit ausgelöst wird, sehen wir die Notwendigkeit, weitere Aufrüstung, Waffenexporte und Kriege zu verhindern.
Die DFG-VK Bonn-Rhein-Sieg hat bei dem neuerdings stattfindenden jährlichen „Tag der Bundeswehr“ ein interessantes Bürgerfunk-Programm mit vielfältigen Interviews von Befürwortern und Gegnern und mit Kommentaren von Dieter Riebe aus Waldorf, der auch aktives Mitglied in der ABB ist, produziert. Diese sehr interessanten Interviews und die Kommentare haben wir hier als Audio-Datei verlinkt:

Eine interessante Information zum Thema Kriegseinsätze der Bundeswehr im Ausland ist auch:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 26

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Strafgesetzbuch (StGB) § 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

 

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