Artenschutz: Kein Thema beim Bau von Flüchtlingsunterkünften in Sechtem?

Vogel_Holzweg_Bild_0112. erweiterte Fassung (Ausschuss-Beschluss): Die Stadt Bornheim beabsichtigt in Bornheim-Sechtem am Holzweg eine Containergruppe zur vorübergehenden Unterbringung von ca. 100 Flüchtlingen zu errichten. Zahlreiche Anwohner haben die Stadt auf in der Nähe liegende Nistplätze für gefährdete Vogelarten hingewiesen. In zahlreichem Schriftverkehr mit der Stadt und dem Sechtemer Ortsvorsteher haben die vor Ort betroffenen Bürger auf das Thema Artenschutz hingewiesen. Es wurde auch ein Artenschutzgutachten vorgelegt und es wurde selbstverständlich auch ein Ersatzgrundstück benannt.

Erfreulicherweise wurde der Tagesordnungspunkt Flüchtlingsunterkunft Holzweg zunächst von der Tagesordnung genommen. Die Container für zwei weitere Standorte sind jedoch schon geordert. Inzwischen haben die betroffener Bürger vor Ort eine kleine Anfrage formuliert, die über die ABB eingereicht wurde. Die Antworten auf die gestellten Fragen sind jedoch ernüchternd, um es einmal vorsichtig zu formulieren.

Vogel_Holzweg_Bild_021Frage 1: Ist der Stadt bekannt, dass der geplante Containerstandort Holzweg unter anderem von Schleiereulen, Waldohreulen und Fledermäusen als Jagd- und Nistgebiet genutzt wird?“

Herr Henseler antwortete damit, dass dies zwar bekannt ist, sich jedoch nicht exakt auf den geplanten Standort bezieht, sondern dieser lediglich ein Teil des Jagdgebietes sei. Wenn man sich die Örtlichkeiten anschaut stellt man schnell fest, dass einige der Nistplätze nahezu direkt an das Grundstück angrenzen und nur durch den Holzweg davon getrennt sind.

Frage 2: “Wurde das Gebiet, speziell um die geplante Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise auf das Vorhandensein geschützter Tierarten gemäß Artenschutzgesetz geprüft?“

Herr Henseler antwortet mit „Ja“. Ein entsprechendes Gutachten oder zumindest ein Prüfergebnis haben wir von der Stadt eingefordert. Der ABB liegt ein privat beauftragtes Gutachten sowie Bildmaterial und entsprechende Anwohneraussagen vor. Wir bezweifeln, dass die Stadt Bornheim speziell zum Standort Holzweg ein entsprechendes Gutachten beauftragt hat, das den Standort Holzweg als geeignet deklariert. Zumal viele der Nistplätze auf Privatgelände, ja sogar in Schuppen von Anwohnern liegen, die bislang nicht von einem Gutachter der Stadt besichtigt wurden.

Frage 3: “Welche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Tierarten werden im Falle der Errichtung der Flüchtlingsunterkünfte von der Stadt Bornheim eingeleitet, da ja mit erheblichen Lärm und Lichtemissionen beim Betrieb einer solchen Unterkunft zu rechnen ist?

Es wurde uns mitgeteilt, dass gemäß einem der ABB nicht vorliegenden Artenschutzgutachten keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich seien.

Dies sieht das BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) aber anders:

Der § 44 BNatSchG beschreibt hierfür ein sogenanntes. „Störungsverbot“. Zitat §44.2: “Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten:  (2) Es ist verboten wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.”

Es kann nicht sein, dass bei der Erstellung der Flüchtlingsunterkunft in Bornheim-Sechtem (Holzweg) die Gebote und Verordnungen des Artenschutzes außer Kraft gesetzt werden. Es liegt der Verwaltung ein Vorschlag für ein Ersatzgrundstück am Staffelsweg an der Keldenicher Straße in Bornheim-Sechtem vor.  Angeblich sollen dort für Schallschutz Kosten von ca. 150.000 € zwingend (?)  erforderlich sein. Entlang von Bundesbahnstrecken gibt es hunderttausende Wohnungen ohne derart aufwändigen Schallschutz. Warum sollte ausgerechnet eine vorübergehende Notunterkunft für Flüchtlinge in Bornheim-Sechtem besser gestellt werden als hunderttausende sonstige Wohnungen entlang der Bundesbahnstrecken. Die Stadt sollte die Ersatzstandorte nicht künstlich mit horrenden unnötigen Mehrkosten “totrechnen”.

Die ABB hat inzwischen das von der Stadt Bornheim angesprochene “Gutachten” (siehe Antwort auf Frage 3) angefordert. Eine Antwort liegt noch nicht vor. Wir fordern die Stadt auf, die Ersatzgrundstücke ernsthaft zu prüfen und die Sorgen der vor Ort betroffenen Bürgerinnen und Bürger und den Artenschutz ernst zu nehmen.

Verfasser: Paul Breuer (ABB)

Die Anwohner: Fam. Dicken, Fam. Bizer/Odenthal, Fam. Eulen, Fam. Meinl und weitere


Neu: Inzwischen hat der zuständige Ausschuss einen anderen Standort in Bornheim-Sechtem beschlossen. Damit wurde dem Artenschutz und auch den Sorgen der unmittelbar betroffenen Bürger und Bürgerinnen entsprechend Rechnung getragen. Das ist erfreulich.


an 
Stadt Bornheim Henseler  und  Stadt Bornheim Engels Andre                              20. April 2016  12:26

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