2. erweiterte Fassung: Die Diskussion um den Reiterhof nimmt kein Ende. Auf der Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 17. März 2016 wurde mit den Stimmen von CDU, Bündnis90/DieGrünen, der ABB und Teilen der UWG-Fraktion folgender Antrag mit 11 Ja, 9 Nein und 3 Enthaltungen angenommen. Das ist sehr erfreulich!
Der Bürgermeister wird beauftragt,
Die ABB vertritt in dieser Angelegenheit eindeutige Positionen:
- Landschafts- und Naturschutzschutz sollen im Bereich oberhalb von Roisdorf nicht durch neue Bauvorhaben nachhaltig und dauerhaft belastet werden.
- Die über die Essener Straße geplante neue Wasserleitung zur Versorgung des Reiterhofs verläuft durch das Landschaftsschutzgebiet. Dafür ist eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplans Bornheim durch den Rhein-Sieg-Kreis als Untere Landschaftsbehörde (ULB) erforderlich. Eine solche liegt nicht vor. Der ULB kann nur angeraten werden eine solche Ausnahmegenehmigung nicht zu erteilen. Sie würde sich damit ohne Not in das derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängige streitige Verfahren um die Erteilung der Baugenehmigung für den Reiterhof einmischen, obwohl noch keinesfalls feststeht, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.
- Wir bezweifeln die Wirksamkeit des zwischen dem Wasserwerk Bornheim und dem Bauherrn Heynmöller auf Veranlassung des Bürgermeisters abgeschlossenen Vertrages zum Bau der neuen Wasserleitung. Der Bürgermeister ist für die Erteilung der Baugenehmigung für den Reiterhof nicht zuständig. Deshalb war er auch nicht berechtigt, eigenmächtig den Bau der Wasserleitung für dieses Bauvorhaben im laufenden Streitverfahren anzuordnen oder zu veranlassen.
- Die vom Kreis geforderte Menge von 96.000 Liter/Stunde für Löschzwecke ist nicht nachgewiesen. Wir bezweifeln auch, dass diese Wassermenge vom Blutpfad aus überhaupt lieferbar ist.
- Wir unterstützen die Aktivitäten des Landschaftsschutzvereins (LSV) und des BUND in dieser Angelegenheit ohne Einschränkung.
- Die Untätigkeitsklage des Bauherrn Heynmöller gegen die Stadt Bornheim wurde nicht zuletzt deshalb zugunsten des Bauherrn entschieden, weil die Vertreter der Stadt Bornheim bei der Verhandlung in keinster Weise die Argumente der Ausschussmehrheit vorgetragen und vertreten haben. Es reicht eben nicht, dem Gericht die Argumente des Ausschusses nur als Teilinhalt der übersandten Akten zur Verfügung zur stellen.
- Der Bürgermeister und die Verwaltung unterlaufen zum wiederholten Mal Mehrheitsbeschlüsse bzw. führen diese nicht aus.
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Der Bürgermeister geht zu Unrecht davon aus, dass er darüber zu entscheiden habe, ob Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt wird oder nicht. Dafür ist allein der Stadtentwicklungsausschuss und gegebenenfalls der Rat zuständig. Soweit er in der Vorlage für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 17.03.2016 sein Absicht kundgetan hat, keine Berufung einzulegen und er das Urteil den Ausschussmitgliedern nur zur Kenntnisnahme vorgelegt hat, dürfte er seine Kompetenzen überschritten haben. Zuständig und ausschlaggebend ist nach wie vor der Ausschusses für Stadtentwicklung.
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Wir begrüßen es außerordentlich, dass sich nach dem Rat nun auch der Ausschuss für Stadtentwicklung zunehmend gegenüber dem Bürgermeister/Verwaltung emanzipiert und sich nicht mehr ohne weiteres vor den Karren einzelner Interessengruppen spannen lässt.
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Der Bürgermeister hat den Mehrheitsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses, den seinerseits der Rat ebenfalls mehrheitlich bestätigt hat, beanstandet. Eine Entscheidung der Kommunalaufsicht des Kreises über die Beanstandung des Bürgermeisters liegt nach mehr als 5 Monaten bis heute nicht vor. Unglaublich!
- Das Protokoll über die Gerichtsverhandlung liegt den Rats- und Ausschussmitgliedern bis heute nicht vor. Warum?
- Es ist auch befürchten, dass der Bürgermeister/Verwaltung die Übergabe aller notwendiger Akten (nicht nur die Prozessakten) an die zu beauftragende Rechtsanwaltskanzlei verzögern bzw. ganz verhindern wird. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit (Einbahnstraße Königstraße, Wasserversorgung etc.) ist unser Vertrauen darauf, dass der Bürgermeister demokratisch zustande gekommene Mehrheitsentscheidungen akzeptiert und umsetzt zutiefst erschüttert.
- Um endlich Licht in dieses “unsäglich eigenartige Verfahren” zu bringen, hat die ABB nun eine Akteneinsicht beantragt. Die Akteneinsicht ist noch nicht abgeschlossen. Über das Ergebnis werden wir ausführlich berichten.
Stellen Sie sich bitte folgendes Szenario vor:
- Der Kläger trägt umfangreich seine Sicht der Dinge vor.
- Die Beklagte (Stadt Bornheim) beteuert dagegen vor Gericht lediglich, dass sie nicht untätig gewesen sei und sie noch immer auf eine Entscheidung der Kommunalaufsicht warte. Obwohl die Stadt erkennt, dass das Gericht nicht nur über die bisherige Untätigkeit befinden wird, sondern eine Sachentscheidung zur Frage der Erteilung einer Baugenehmigung treffen wird, unternimmt die Stadt keinerlei Versuch, die maßgeblichen Gründe für den Mehrheitsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vor Gericht darzulegen. Warum auch, wird sich die Verwaltung gesagt haben, der Bürgermeister ist ja, obwohl nicht zuständig, für den Reiterhof! Die Verwaltung glaubt, ihre Pflicht zur sachgerechten Vertretung der Stadt Bornheim damit erfüllt zu haben, dass sie die schriftlich dokumentierten Gründe, die seinerzeit zu dem Mehrheitsbeschluss geführt haben, lediglich den Akten beigefügt hat.
- Dem Gericht liegt auch ein Vertrag zum Bau einer Wasserleitung zum Baugebiet vor.
- Der Kreis Rhein-Sieg beteuert in einem Schreiben, zwei Tage vor Prozessbeginn, dass er die landschaftsrechtliche Zustimmung für diese Wasserleitung in Aussicht stelle.
- Was glauben Sie denn, wie das Gericht vor dem Hintergrund einer solchen Prozesssituation und der Untätigkeit der Stadt entscheidet? Die Stadt und auch der Kreis Rhein-Sieg haben damit alles Erdenkliche unternommen, damit die Klage des Bauherrn gegen die Stadt Bornheim vor Gericht totsicher zum Erfolg führt.
- Das ist es, was wir dem Bürgermeister und der Verwaltung Bornheim vorwerfen. Man wollte diesen Prozess verlieren!
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Um so wichtiger ist es jetzt, dass sich eine qualifizierte und von der Stadt und dem Kreis unabhängige Anwaltskanzlei dieser Sache annimmt.
Das Thema Reiterhof bleibt also spannend. Es ist erfreulich, dass nun auch die UWG in der Sache keine einheitliche Meinung mehr zugunsten der Verwaltung und des Bürgermeisters für den Reiterhof einnimmt. Die Gegner von neuen Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet sind damit zahlreicher geworden. Die ABB wird an der Seite des LSV und des BUND weiterhin für den uneingeschränkten Natur- und Landschaftsschutz eintreten. Wir werden auch weiterhin im Internet ausführlich zum Thema berichten.
Unseren Kritikern aus der Linkspartei (siehe unten, Artikel im GA) können wir nur folgendes empfehlen: Versuchen Sie doch einmal, gründlich nachdenken und alle Informationen auszuwerten ….. die Wahrheit liegt auf der anderen Seite!
Ein besonders erschreckendes Zeugnis argumentativer Armut liefert die SPD im Generalanzeiger vom 24.03.2016. Dort spricht sie vom “Theaterfestspiele” Reiterhof, der Stadtentwicklungsausschuss habe ein “unrühmliches Kapitel geschrieben”. Die Stadt dürfe nicht “fundamentalistischen Hobby-Juristen ausgeliefert” werden. Die SPD will “Impulse” ausgeben, “ob und gegebenenfalls welche planerischen Instrumente künftig genutzt werden, um die Entwicklung in diesem Bereich zu steuern.” Auch hier findet der interessierte Leser keine Argumente sondern lediglich markige Sprüche, die von keiner besonderen Sachkompetenz abgeleitet werden.
Die ABB stellt hier erneut und unmissverständlich klar. Im Landschaftsschutzgebiet wollen wir keine Bebauung und die ABB springt auch keinen interessierten Gruppierungen zu Seite, die oberhalb von Roisdorf den Natur- und Landschaftschutz durch sogenannte “privilegierte landschaftliche Betriebe” unterlaufen wollen. Ist die erste Bebauung durchgedrückt, wird die nächste Bebauung folgen. Niemand sollte so naiv sein zu glauben, dass der Reiterhof nur eine einmalige Ausnahme bleiben wird. Entweder ist man für den Landschafts- und Naturschutz oder man ist dagegen.
- Weitere Informationen:
- Die Tagesordnung der Ausschusssitzung
- Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes
- Vorlage Nr. 195/2016-1
- Antrag der ABB auf Akteneinsicht
- Die Internetseite des LSV
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- General-Anzeiger: Heftige Reaktionen (21.03.2016)
- General-Anzeiger: Berufung im Reiterhof-Streit möglich (22.03.2016)
- General-Anzeiger: Beanstandung Reiterhof liegt auf Eis (23.03.2016)
- General-Anzeiger: SPD für Ende Theater um Reiterhof (24.03.2016)
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- NEU: Rundschau: Jurist soll vorurteilslos beurteilen (19.03.2016) <——-
- NEU: Rundschau: Gespenst Schadensersatz (21.03.2016)
- NEU: Rundschau: Leserbrief – Reiterhof (21.03.2016)
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Kommentar zum GA Artikel: SPD für Ende des “Theaters”um Reiterhof.
Herr Hanft, der SPD Fraktionsvorsitzende spricht in diesem Artikel von “fundamentalistischen Hobby-Juristen.“ Wen meint er damit? Für die Arbeit im Rat und in den Ausschüssen wird nur eine Aufwandsentschädigung vergütet, sie ist nicht für den Lebensunterhalt gedacht. Dieser Einsatz ist freiwillig, also auch für ihn ein ehrenamtliches, politisches Hobby. Er ist kein Jurist. Schließt er hier womöglich von sich auf andere? Wir als Mitglieder der ABB kämen nie auf die Idee die Gegner des Reiterhofs, wo nur Pro oder Kontra möglich sind und es keine Kompromissmöglichkeit gibt, als Fundamentalisten zu bezeichnen. Dieser Kommentar ist an den Haaren herbeigezogen und gibt nur Anlass zum schmunzeln. Es besteht offensichtlich ein Mangel an überzeugenden Argumenten. Sagt diese Wortwahl möglicherweise etwas über seine Denkweise aus? Erst wenn alle noch offenen Fragen zufriedenstellend beantwortet sind ist eine Entscheidung für oder gegen eine Baugenehmigung möglich. Außerdem sprechen 13.000 Unterschriften für eine Petition zum Schutz dieses betroffenen Natur- und Landschaftsschutzgebietes auf der Ville eine mehr als deutliche Sprache. Diese Unterschriften an den Petitionsausschuss im Düsseldorfer Landtag vom Frühjahr 2000 kamen in einem Zeitrahmen von ca. 4 Wochen zusammen. Das war kurz vor der Landtagswahl NRW im Mai 2000. Eine solche Tragweite und der geballte Volkswillen muss man keinem erklären der schon einmal Unterschriften gesammelt hat. Die Möglichkeit sich für oder gegen diesen “privilegierten landwirtschaftlichen Hobby-Reiterhof“ in Bornheim Roisdorf zu entscheiden, dass dann auch noch in den Zusammenhang zum Fundamentalismus zu setzen ist schon ziemlich abartig! Vielleicht sollte sich Herr Hanft einmal darüber informieren, was Fundamentalismus ist?
Zitat aus Wikipedia: “Fundamentalismus (von “Unterbau” lateinisch ” fundamentum “Unterbau”, “Grund”, “Fundament”) ist eine Überzeugung oder eine Geisteshaltung einer sozialen Bewegung, die ihre Interpretation einer inhaltlichen Grundlage (Fundament) als einzig wahr annimmt. Fundamentalismus wird durch eine stark polarisierte Auslegung einer Letztbegründung umgesetzt”