Umstrittene Flüchtlingsunterbringung nun auch in Hemmerich

Bornheim_HemmerichWir möchten einer breiten Bornheimer Öffentlichkeit die Diskussion und den Sachstand bei der Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtteil Hemmerich zur Verfügung stellen.  Nach den Erfahrungen in anderen Stadtteilen (Widdig, Bornheim Sechtemer Weg, Brenig etc.) wird sich die Stadt wohl auch hier über die berechtigten Interessen der Anlieger hinweg setzen.  Wir veröffentlichen hier ein Schreiben der Stadt an die betroffenen Bürger in Hemmerich und die Antwort der Betroffenen an die Stadt.


Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema. Bitte benutzen Sie die Kommentarfunktion am Ende des Artikels.


Flüchtlingsunterbringung

Standort Hemmerich

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Anwohner.

Wir möchten Sie hiermit zu den geplanten baulichen Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung am Standort Hemmerich / Kreuzbergstr. – Jennerstr. informieren.

Wir sind hier für die technische Umsetzung der Maßnahme zuständig. Es ist derzeit geplant, den Haupt-Containerblock (ca. 6 x 33 m) mit ca. 3m Abstand längs zum Nachbargrundstück aufzustellen; ergänzend dazu einen kleinen Block aus Gemeinschaftsraum und Hauswirtschaftsraum. Der Baumbestand wird von der Aufstellung betroffen sein.

Um den Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege gesamt nachzukommen, soll es von der Jennerstraße her einen Zugang geben, der mit Pollern abgegrenzt wird und im Notfall der Feuerwehr als Zufahrt dient. Da die Anlage als Unterbringung mit selbständigem Wohnen geplant ist, ist von einem geringen Verkehrsaufkommen auszugehen. Parkplätze sind dafür im Bereich Kreuzbergstr. vorhanden. Die Abgrenzung zwischen Wohnanlage und der Platz- / Schulhoffläche soll mit mobilen Absperrelementen erfolgen.

Zur Terminplanung:

– die Tiefbaufirma wird nach jetziger Planung ca. ab der 12.KW (ab 21.03.) mit der Erschließung  beginnen.

– der Beginn der Aufstellung der Container ist derzeit ab der 14.KW (ab dem 04.04.) geplant.

– die Bau- und Ausbauarbeiten werden ca. 5 Wochen in Anspruch nehmen.

Gerne Informiere ich Sie weiter über den wesentlichen Verlauf der Maßnahme.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag
gez. Krasztinat

Dipl.-Ing. Markus Krasztinat
Stadt Bornheim – Der Bürgermeister –
6.3 – Gebäudewirtschaft

Rathausstraße 2
53332 Bornheim

Telefon: +49 2222 945-342
Fax: +49 2222 919 95 801
E-Mail: markus.krasztinat@stadt-bornheim.de
Internet: www.bornheim.de


Xxxxx und Xxxxx Xxxx                                   53639 Königswinter, den 12.02.2016

                                                                           Xxxxxxxxx xx

                                                                           Jennerstraße xxxxx xxxxx

                                                                           Jennerstraße xxx (bevollmächtigt)

An die Ratsmitglieder,

der Stadt Bornheim

Rathausstraße 2

53332 Bornheim

Containererrichtung in Bornheim-Hemmerich, OGS-Schulhofgelände

Sehr geehrte Damen und Herren,

Respekt und Wir schaffen das!

            sind die Schlagwörter der Zeit.

Das gilt bitte für alle und berechtigt zu keiner Gutsherrenart der Verwaltung.

Im Rahmen der von Herrn Bürgermeister Henseler eingeladenen direkten Anwohnerbesprechung am 18.12.2015 wurden von diesem Zusagen hinsichtlich der Bürgerinformation, der Einsichtnahme in die Bauplanung, der nochmaligen Überprüfung der Einfahrt von der Jennerstraße, Möglichkeiten größerer Abstände der Container zu den Nachbargrundstücken, Errichtung eines Sichtschutzzaunes gemacht. Ein Protokoll darüber liegt Ihnen und dem Bürgermeister vor.

Trotz mehrfacher, schriftlicher Nachfragen sind diese Zusagen bisher nicht eingehalten worden, es erfolgen keinerlei weitere Informationen. Eine Frist bis zum 11.02.2016 verstrich ergebnislos. Unterschiedliche Aussagen der Stadtverwaltung an verschiedenste Personenkreise befördern die Unsicherheit und die Zweifel über die Kompetenz der Verwaltung für einen geordneten Betrieb.

Wir bitten Sie eindringlich, das Vorhaben der Stadtverwaltung mit den im Folgenden aufgeführten Begründungen bis auf Weiteres zu stoppen. Zumindest solange, bis die Fragen vollständig geklärt sind.

Kann sich die Stadtverwaltung einfach über Gesetze, Genehmigungsverfahren, Anwohnerbedürfnisse und das immer deutlicher werdende Gefährdungspotenzial hinwegsetzen?

 Spielen die Sicherheiten der Bürgerinnen und Bürger, der Kinder und der provozierten gefährlichen Verkehrssituationen keine Rolle?

Wie sollen die Ordnungsbehörden zukünftig eingeschätzt werden, wenn gegebene Zusagen, auch nach nochmaliger Befragung und mehrfacher schriftlicher Rückfragen nicht eingehalten werden?

Die Ordnungsbehörden sind offensichtlich bereits in der Vorbereitungsphase nicht in der Lage, eine ordnungsgemäße Steuerung zu gewährleisten.

Ein freundliches Schreiben zum zukünftigen Verhalten und zur Verhinderung heikler Situationen (siehe Schule und Polizei Bornheim) reicht nicht aus.

Wer übernimmt die Verantwortung?

Alle hier in diesem Schreiben aufgeführten Punkte sind ungeklärt.

Die Anwohner werden die vorherige und vollständige Klärung der Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen einfordern.

Nach § 23 der Gemeindeordnung Unterrichtung der Einwohner sollen diese „ … Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde ….  das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren …  unterrichtet werden.“

Welche Glaubwürdigkeit gegenüber der Stadtverwaltung ist gegeben? Wie können die Bürgerinnen und Bürger davon überzeugt sein, dass die Sicherheit dauerhaft und ausreichend gewährleistet ist, dass es bei der geplanten Belegungsanzahl bleibt, die Belastungen und Beeinträchtigungen nicht noch steigen, sowie regelmäßig die Erfordernis des Fortbestandes geprüft wird.

Aufgrund der bisherigen Informationspolitik und der Nichteinhaltung von Zusagen sind erhebliche Zweifel vorhanden. Alle aufgeführten Punkte zusammengenommen beeinträchtigen maßgeblich und dauerhaft den sozialen Frieden in diesem Ortsteil und stellen eine wünschenswerte Willkommenskultur nachhaltig in Frage. Insbesondere vor dem Hintergrund, möglicher alternativer Standorte, die der Stadtverwaltung u.a. als Angebote von Eigentümern bereits seit einiger Zeit vorliegen.

Nach einstimmiger Meinung der Anwohner, bzw. der unmittelbar von einer Containererrichtung betroffenen Nachbarn sind eine Reihe von Fragen vor einer endgültigen Entscheidung für diesen Standort zu klären, und für die Betroffenen glaubhaft, nachvollziehbar und akzeptierbar vorzustellen. Diese Fragen ergeben sich zwangsläufig durch die räumliche Enge und begründen die damit einhergehenden dauerhaften Gefährdungen und Beeinträchtigungen. Jeder einzelne Punkt hat eine hohe Priorität. Bestätigt wird dieser Fragenkatalog auch durch eine zunehmende Anzahl von Ereignissen und Erfahrungen sowohl in Bornheim selbst, als auch bundesweit.

Im Namen und einvernehmlicher Abstimmung der Anwohner-Interessengemeinschaft möchte ich die Stadtverwaltung Bornheim, vertreten durch den Bürgermeister und die Entscheidungsträger des Rates um die vollständige Beantwortung der folgenden Fragen bitten:

Sicherheitskonzept

Kinder (dazu zählen die OGS-Schulkinder, Nachbarschafts- und Spielplatzkinder, Schulbus-Kinder)

Verkehrssituation (Engstelle Jennerstraße und Bushaltestelle)

Sicherheitsdienste (Belästigung, Übergriffe, Nachtruhe, Respekt zur Nachbarschaft, Frauenbild)

Infektionsrisiko durch enge Bebauungssituation und nicht auszuschließende Höherbelegung

Schutz vor politisch motivierten Angriffe rechter und/oder linker Gruppierungen

Haftpflichtschutz bei Unfällen, Diebstählen, fahrlässigen oder vorsätzlichen Schadensfällen

Bauplanung, –durchführung und -kosten, Betrieb, späterer Rückbau

Zeitplanung

Baugenehmigungsverfahren und Nennung der Aussetzung bisheriger  Bauvorschriften

Ermittlung der einmaligen und der dauerhaften Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen

Vorlage alternativer Standortberechnungen

Risikoabwägung bzw. -vorsorge

Einfahrt, An- und Abfahrt, Versorgung, Entsorgung, Rettungsdienste

Abstand zu den Nachbargrundstücken

Sichtschutz

Versorgungsleitungen

Entsorgungsleitungen (Abwasser, Regenwasser)

Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung einschl. Folgekosten nach § 14 GemHVO

Bauliche Maßnahmen zur zwangsläufigen Begrenzung der max. Belegungsanzahl

Dauerhafte und regelmäßige Überprüfung zur Erfordernis des Fortbestandes

Planungen zum Rückbau der Container und Rückbau der Einfahrt

Konsequenzen und Verantwortlichkeiten

Welche Standards sollen zukünftig für alle Beteiligten, also auch die Bürgerinnen und Bürger gelten?

Wie wird mit möglichen Beeinträchtigungen, Gefährdungen –auch der Verkehrssituation-, Über- und Angriffen von unterschiedlichen Seiten umgegangen, wie darauf reagiert?

Wer trägt für mögliche Sach- und/oder Personenschäden die Verantwortung?

Welche Maßnahmen zum Erhalt des sozialen Friedens sind vorgesehen?

Wie soll die Willkommenskultur gefördert werden?

Wie reagiert die Stadtverwaltung bzw. die Ordnungsbehörden auf Hinweise und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern?

Welche Personen können als Ansprechpartner namentlich für einzelne Kompetenzen schriftlich aufgeführt werden, die auch ggf. persönlich bei Unterlassung der Einleitung erforderlicher Maßnahmen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?

Alternative Standortprüfungen (soweit uns bekannt)

Hemmerich, Ringelpfad (Angebot des Eigentümers)

Waldorf, erschlossenes Grundstück (Nähe Aussiedlerhof)

Umgebung Hemmerich, (Angebot eines privaten Eigentümers)

Freie Parzellen im Neubaugebiet (im Eigentum der Stadt Bornheim)

Weitere -der Stadt Bornheim bekannte- mögliche Standorte.

Die betroffenen Anwohner behalten sich weitere Schritte vor, dazu zählen auch alle rechtlichen Möglichkeiten bis hin zu gerichtlichen Entscheidungen. Ebenso die ggf. erforderliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die Stadtverwaltung im rechtlichen Sinne fahrlässig, bzw. sogar grob fahrlässig handelt, wenn sie sich über die vorherige Klärung und Beantwortung der Fragen hinwegsetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Xxxxxxxxxx


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  • E-Mailverkehr Xxxx & BM  Link wg. Datenschutz entfernt

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