Reiterhof nach wie vor ohne Wasserversorgung.

Schild_NaturschutzgebietAm 16. August 2015 hat die ABB einen Fragenkatalog zur Wasserversorgung des Reiterhof eingereicht. Auf der Sitzung des Rates vom 10.09.2015 wurden die Fragen im öffentlichen Teil nicht diskutiert. Es lag keine Antwort der Verwaltung vor! Obwohl eine abschließende Abstimmung bei unbeantworteten Fragen nicht zulässig ist, stellte der Bürgermeister seine Beanstandung trotzdem zur Abstimmung.

Nach einer Bearbeitungszeit von mehr als 5 Wochen liegen uns nun die Antworten vor. Obwohl die Wasserversorgung nach wie vor nicht gesichert ist, liegt die Beanstandung nun zur Entscheidung bei der Kommunalaufsicht (Landrat).

Inzwischen hat der Landschaftsbeirat der Kreisverwaltung einstimmig empfohlen eine Genehmigung der beantragten Wasserleitung durch die Buschgasse zu verweigern. Wir hoffen, dass dies auch geschieht. Wir wissen nicht, ob der Investor inzwischen eine Sondergenehmigung zur Verlegung der Wasserleitung über den Blutpfad und die Essener Straße bis zum Baugrundstück beantragt hat.

Wir begrüßen es, dass durch die technischen Fragen der ABB, die ausschließlich durch intensive Akteneinsicht zustande kamen, einige Ungereimtheiten bei den Genehmigungen zutage gefördert und öffentlich diskutiert werden können. Es bleibt nun abzuwarten, ob der Kreis Rhein-Sieg diese fragwürdige Genehmigung einer Wasserleitung durch das Landschafts- und Naturschutzgebiet erteilt oder nicht.

Eines steht fest, solange nicht alle notwendigen Sondergenehmigungen zur Erschließung vorliegen, kann die Stadt Bornheim nicht von der Kommunalaufsicht gezwungen werden, eine Baugenehmigung für den Reiterhof im Landschaftsschutzgebiet zu erteilen. Da die Erschließung nach wie vor nicht geklärt ist, läuft unserer Meinung nach auch die Untätigkeitsklage des Investors gegen die Stadt Bornheim ins Leere.

Wir bleiben am Ball und werden weiter berichten.


Fotos der Buschgasse (rechts und links Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet)

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