Reiterhof: Beanstandung des Bürgermeisters erneut zurück gewiesen!

Am 10.09.2015 stimmte der Rat nach dem Ausschuss für Stadtentwicklung in letzter Instanz der Stadt Bornheim über die Beanstandung des Bürgermeisters ab. Der Ausschuss für Stadtentwicklung (StEA) hatte, wie schon berichtet, die Baugenehmigung für den Reiterhof oberhalb von Roisdorf  abgelehnt. Diesem Votum folgte nun auch der Rat als oberste Instanz der Stadt Bornheim. Die Beanstandung dieses Mehrheitsbeschlusses durch den Bürgermeister fand auch im Rat in nichtöffentlicher Sitzung keine Mehrheit. Die Entscheidung, ob der Reiterhof eine Baugenehmigung erhält, trifft nun die Kommunalaufsicht. Gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht kann die Ratsmehrheit in Bornheim Einspruch einlegen. Dann entscheidet das Verwaltungsgericht.

Da es sich um einen nichtöffentlichen Vorgang handelt, kann hier keine weitere Information erfolgen. Die Abstimmung erfolgte in geheimer Abstimmung. Das Thema bleibt also spannend. Die ABB wird weiter zum Thema berichten.


 

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