Die ABB begrüßt es, dass die Stadtverwaltung in Bornheim eingelenkt hat und den Vorgang Flüchtlingsunterkunft in Widdig nun doch teilweise öffentlich im Sozialausschuss vom 16. Juni 2015 ab 18 Uhr abhandeln lässt. Die ABB hatte den Versuch, das ganze Thema Dorfplatz Widdig nichtöffentlich zu behandeln, heftig im Internet kritisiert. Dieses Einlenken erfolgte jedoch nicht nur aufgrund unserer Kritik. Wird ein Tagesordnungspunkt nichtöffentlich beschlossen, der öffentlich hätte beschlossen werden müssen, ist dieser Beschluss grundsätzlich rechtswidrig. So will es die Gemeindeordnung NRW. Da dieser Tagesordnungspunkt in „öffentlichen Interesse“ liegt und keine „Persönlichkeitsrechte“ verletzt werden, ist die Verwaltung nun zurück gerudert. Das ist erfreulich! Insofern ist es uns nun möglich einige Informationen zum Thema aufzuzeigen.
- Wir veröffentlichen hier die öffentlichen zugänglichen Teile:
- Beschlussentwurf 325/2015-6 – öff. Teil (*) – Flüchtlingsunterkunft – Dorfplatz Widdig
- Mehraufwendungen 2015 (179/2015-6) – Wohncontainer für Asylbewerber
(*) Die Planeintragung der Containergruppe auf dem Flurstück 373 (Dorfplatz) wurde durch die Internetredaktion der ABB nicht maßstäblich nachgetragen.
- Aufschlüsselung der Flüchtlinge nach Nationalitäten
- Ägypten 4 Personen
- Afghanistan 1 Person
- Albanien 15 Personen
- Algerien 3 Personen
- Bangladesch 3 Personen
- Bosnien-Herz. 1 Person
- China 3 Personen
- Eritrea 9 Personen
- Georgien 12 Personen
- Ghana 1 Person
- Guinea 6 Personen
- Irak 6 Personen
- Iran 3 Personen
- Kosovo 8 Personen
- Libanon 2 Personen
- Marokko 3 Personen
- Mongolei 3 Personen
- Nigeria 2 Personen
- Pakistan 5 Personen
- Serbien 35 Personen
- Somalia 3 Personen
- Sri Lanka 2 Personen
- Syrien 11 Personen
- Tadschikistan 1 Person
- Stand Oktober 2014: 142 Personen (*)
- Stand aktuell: 254 Personen (**)
- Schätzung bis Ende 2015: 300 Personen
- (*) Angabe der Stadt Bornheim, (**) Stand 12.6.2015
- Da der ABB die Akteneinsicht verwehrt wurde, können hier keine aktuelleren Zahlen genannt werden.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a
Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) § 29a Sicherer Herkunftsstaat
Sicherer Herkunftsstaaten: Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik, Senega, Serbien
- Anfrage der ABB: Unterdeckung Kosten Flüchtlinge Oktober 2014 (*)
- Gesamtkosten Unterbringung: 229.220,87 €
- Gesamtkosten der Lebenshaltung: 786.693,98 €
- Sonstige Kosten (Verwaltungskosten) 62.290,54 €
- abzgüglich Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz 294.461,00 €
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- Gesamtkostenanteil der Stadt 783.744,39 € (Unterdeckung, Angabe Stadt)
- (*) Basis: 142 Personen, 31. Oktober 2014
Für das Jahr 2015 rechnen wir mit folgenden Gesamtkosten (nur Anteil der Stadt):
- Containergruppe Bornheim Goethestraße: 555.900 €
- Containergruppe Hersel Simon-Arzt Straße: 519.300 €
- Containergruppe Widdig, Annahme ABB 556.000 €
- Hauskauf im Ortsteil Sechtem im Juni 2015 380.000 € (Schätzung ABB)
- Arzt, Betreuung, Unterkunft, Verpflegung etc. 1.880.000 € (*)
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- Gesamtsumme für das Jahr 2015 4.446.000 €
- (*) Basis für 5: 300 Personen, Hochrechnung auf Basis Oktober 2014 (Angabe Stadt)
- geplantes Defizit im Haushalt für 2015: 13,5 Millionen (ohne 1 bis 5)
- Unterbringung der Flüchtlinge in Bornheim:
- Unterbringung in festen Bauten, z. B in Merten Brahmsstraße
- Unterbringung in flexiblen Bauten (Container (*), demnächst Hersel, Bornheim, Widdig)
- Unterbringung in angemieteten Wohnungen
- Unterbringung bei Privatpersonen
- Unterbringung in kirchlichen Einrichtungen
- Unterbringung in gekauften Häusern (z. B. Merten)
- Unterbringung im Hotel
- (*) Die Container in Hersel und Bornheim stehen seit 3-4 Wochen leer!
Zuschüsse: Die Bundesregierung hat „angekündigt“ 1 Milliarde € zusätzlich für die Kommunen zur Verfügung zu stellen. Umgerechnet auf die Stadt Borheim wären das in etwa 50.000 €. Im Zusammenhang mit 4,45 Millionen Eigenanteil der Stadt Bornheim nur im Jahr 2015 ist das fast nichts! Wann von dieser Summe etwas und in welcher Höhe in Bornheim wirklich ankommt, das ist eine ganz andere Frage. Angekündigt wurde in der Vergangenheit vieles, konkret über die Pflichtzuweisung hinaus ist bisher nichts nennenswertes in Bornheim angekommen. Der Bund und das Land lassen die Kommunen nach wie vor finanziell im Kostenregen stehen! Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine sogenannte Pflichtaufgabe der Stadt. Es ist folglich nicht möglich einen Aufnahmestopp zu beschließen, obwohl die Stadt Bornheim mit der Finanzierung der Flüchtlingsproblematik völlig überfordert ist!
Kosten: Die Stadt beabsichtigt Mehrkosten wie folgt teilweise zu decken: Zitat aus Vorlage Hauptausschuss: „Zur Deckung der Mehrauszahlungen stehen in der Produktgruppe 1.01.15 Gebäudewirtschaft bei dem Projekt Nr. 5.000425.700 Neubau Kindergarten Rilkestraße im Haushaltsjahr 2015 Minderauszahlungen in gleicher Höhe zur Verfügung. Dies ist möglich, da in dem Projekt, zusätzlich zu dem ursprünglichen Haushaltsansatz 2015, mehr Mittel durch die Ermächtigungsübertragung 2014-2015 bereitgestellt wurden, als in der Maßnahme letztendlich benötigt werden. Zu der konkreten Höhe der Mehrauszahlung wird auf die Darstellung und Erläuterung in der Ergänzungsvorlage hingewiesen.“ Zitat aus Beschlussentwurf Rat: „Der Rat stimmt gem. § 83 GO überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb der Produktgruppen 1.05.02 Leistungen für Asylbewerber in Höhe von 930.000 € zu. Die Deckung wird gewährleistet durch Mehrerträge und Mehreinzahlungen bei den zweckgebundenen Landeszuweisungen in Höhe von 420.000 €, Mehrerträge und Mehreinzahlungen bei den zu erwartenden in Höhe von 210.000 €, Mehrerträge und Mehreinzahlungen bei der zu erwartenden Gewerbesteuer bei der Produktgruppe 1.16.01 Allgemeine Finanzwirtschaft in Höhe von 200.000 € sowie Minderaufwendungen und Minderauszahlungen innerhalb der Produktgruppe Straßenbau-, -unterhaltung, -bewirtschaftung bei den Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 100.000 €.“
Lebensunterhalt: Zum Lebensunterhalt erhalten Flüchtlinge eine finanzielle monatliche Kopfpauschale. Sie deckt den Lebensunterhalt (Essen, Trinken, Haushalt). Abgaben für Strom, Arzt, Krankenkasse, Wasser, Gas, GEZ, Steuern, Abgaben etc. gibt es nicht. Diese Kosten trägt die Stadt. Dieses monatliche Kopfgeld ist Abgaben- und Steuerfrei.
- Monatliche finanzielle Zuweisungen für Flüchtlinge:
- Alleinstehende Erwachsene 354 €
- Ehe- bzw. Lebenspartner 318 €
- Haushaltsangehörige Erwachsene 283 €
- Kind 14 – 17 Jahre 274 €
- Kind 6 – 13 Jahre 242 €
- Kind bis 5 Jahre 210 €
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- Wer zahlt für die Kosten:
- Asylbewerber, Verfahren läuft: Stadt
- Asylbewerber, abgelehnt: Stadt
- Asylbewerber geduldet: Stadt
- Asylbewerber, anerkannt: ca. 70 % Stadt, Rest Zuschuss Bund/Land
- Dauer des Asylverfahrens 7 bis 12 Monate, bei Revision auch länger
- Nach dem Herausfall aus dem Asylverfahren: Eintritt in Hartz 4 oder Eigenversorgung durch Aufnahme vom Arbeit im Heimatland oder in Deutschland
Keine Zeit zum diskutieren – die Flüchtlinge stehen vor der Türe?
Die Stadt behauptet, die Flüchtlinge ständen vor der Türe und man habe keine Zeit für großartige Diskussionen bzw. Bürgerbeteiligungen. Das ist falsch! Flüchtlinge werden nur in enger Absprache mit der Stadtverwaltung überstellt. In Bornheim steht niemand einfach mal so vor der Türe der Verwaltung! Diese Behauptung ist umso unglaubwürdiger, wenn man feststellen muss, dass die Containergruppen in Hersel und Bornheim seit Wochen leer stehen, weil die Möblierung noch nicht vorhanden ist. Zufall oder nur Unfähigkeit?
Sonderbaurecht: Die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften erfordert nicht zwingend Bauland. Solche Unterkünfte können auch in Gewerbegebieten, außerhalb der Bebauung und auch zeitlich befristet auf zu definierenden „Sonderflächen für die Unterbringung von Flüchtlingen“ errichtet werden. Argumentationen wie geht nicht, nicht geeignet bzw. kein Bauland sind irreführend. Die Verwaltung spricht, um eine Überprüfung einer Absage zu verhindern, folglich auch nur von „nicht geeignet“. Alle vorgeschlagenen Ersatzgrundstücke liegen unmittelbar an einer Bebauung. Folglich ist auch die Erschließung mit Strom, Wasser und Abwasser problemlos lösbar. Die Verwaltung sucht nicht nach Wegen die zum Ziel führen sondern sucht nach Begründungen etwas nicht ausführen zu dürfen.
Siehe : Sonderregelung für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
- Aktuelle Informationen:
- Widdiger Unterschriftenliste für den Erhalt des Dorfplatzes
- Schriftverkehr Anfrage der Stadt vom 15.04.2015
- Antwort_Breuer_auf die Anfrage der Stadt
- Anmahnung einer Antwort Ersatzgrundstück an Linie 16
- Absagen per Formschreiben –> siehe rechte Spalte der Internetseite
- Erleichterungen im Bauplanungsrecht zur Unterbringung von Flüchtlingen in Kraft
- Vortrag Flüchtlinge Bornheim Eine Dokumentation der Stadt von Oktober 2014
- Kontakt per E-Mail: bornheimer123@yahoo.de
- Kontakt Mobiltelefon: 0151 – 722 11 101
- Weitere Informationen zum Thema:
- Pressemitteilung der Bürgerinitiative für den Erhalt des Dorfplatzes
- General-Anzeiger: Unterschriften für Erhalt des Widdiger_Dorfplatzes
- General-Anzeiger: Kritik an Unterschriften für Erhalt des Dorfplatzes_23.04.2015
- Schaufenster: Unterkünfte schaffen 22.04.2015
- Planausschnitt zukünftige_Wohnbaufläche_Widdig-R-01-W
- Unterkünfte für Flüchtlinge: Standortsuche nach Gutsherrenart?
- Lassen der Bund und das Land NRW die Kommunen im Regen stehen?
- Dringlichkeitsentscheidung von SPD&Linken, Grünen und UWG zum Bornheimer Flüchtlingscontainer macht die geplante Bürgerversammlung zur Farce.
- Stadt verweigert der ABB Akteneinsicht zum Thema Flüchtlinge
- Anfrage 2 zur Asylantenproblematik 26.02.2015 als PDF-Datei
- Asylpolitik in Bornheim – Offenheit und Transparenz sind wichtig
- General-Anzeiger 28.03.2015: Flüchtlingsheim auf dem Widdiger Dorfplatz
- Pressemitteilung: Bürgerinitiative Widdiger Dorfplatz erfolgreich
- General-Anzeiger: Stadt will weitere Unterkünfte 07_05_2015
- General-Anzeiger: Flüchtlinge Rat genehmigt Unterkunft in Bornheim 09.05.2015