Stadt verweigert der ABB Akteneinsicht zum Thema Flüchtlinge!

Die ABB hat zum zweiten mal Akteneinsicht zum Thema Flüchtlinge beantragt. Nachdem die erste Akteneinsicht problemlos statt finden konnte, wurde die 2. Akteneinsicht  verweigert. Wir dokumentieren hier den zugehörigen Schriftverehr, der als E-Mailschriftverkehr angefallen ist. Es möge sich jede/r Bornheimer Bürger/in eine eigene Meinung zum Thema bilden.


Gesendet: Samstag, (4. April 2015 07 Uhr 13)
An: Brühl, Gerhard-Josef; Zentraler Posteingang Ratsbüro; Henseler, Wolfgang (Bürgermeister); Schnapka, Markus (Beigeordneter)
Betreff: Akteneinsicht Flüchtlinge

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hiermit Akteneinsicht  in der Sache Flüchtlinge (Kosten, Anzahl, Nationalitäten, Grundstückssuche und Unterbringung). Diese Akteneinsicht benötige ich zur Vorbereitung von Anträgen bzw. zur Vorbereitung der Bürgerversammlungen in Bornheim und Widdig zum gleichen Thema. Ich schlage den 13. April 2015 um 10 Uhr vormittags vor, da die Bürgerversammlung zum Thema in Widdig bereits am 14. April 2015 statt findet. Ich bitte um eine zeitnahe Bearbeitung.

Gruß Paul Breuer


Sehr geehrter Herr Breuer, (7. April 13 Uhr 36)

Voraussetzung des Akteneinsichtsrechts eines einzelnen Ratsmitgliedes nach § 55 Abs. 5 GO NRW ist, dass die Akten der Vorbereitung oder der Kontrolle von Beschlüssen des Rates oder eines Ausschusses dienen, dem das Ratsmitglied angehört. Akten zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates setzen einen Vorgang der Verwaltung voraus, der einer Entscheidung des Rates bedarf, bevor er umgesetzt wird (Rehn-Cronauge, Kommentar zur GO NRW § 55 Anm. V. 5). Dies kann ich Ihrem Antrag nicht entnehmen. Bitte spezifizieren Sie Ihren Antrag ggf. auch im Hinblick auf die Akten, die sie konkret einsehen möchten. Gerne können wir hierüber anlässlich der morgigen Akteneinsicht noch einmal sprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag ……………………….
Stadt Bornheim – Der Bürgermeister –


Apr 7 um 14 Uhr 27

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich bedaure, dass nun wieder versucht wird mit juristischen Mitteln eine Akteneinsicht zu verhindern
bzw. zeitlich zu verschieben. Ich beantrage hiermit erneut Akteneinsicht  in der Sache Flüchtlinge
(Kosten, Anzahl der Flüchtlinge und deren Nationalitäten, Grundstückssuche und Unterbringung).
Diese Akteneinsicht benötige ich zur Vorbereitung von Anträgen und der Kontrolle von Beschlüssen
bzw.  zur Vorbereitung der Bürgerversammlungen in Bornheim und Widdig zum gleichen Thema. Ich
schlage den 13. April 2015 um 10 Uhr vormittags vor, da die Bürgerversammlung zum Thema in
Widdig bereits am 14. April 2015 statt findet. Ich bitte um eine zeitnahe Bearbeitung. Wie man
unschwer ermitteln kann, bin ich sowohl Mitglied des Rates als auch Mitglied des ASS.
(Sozialausschuss)

Gruß Paul Breuer

 7. April um 14 Uhr 44

Sehr geehrter Herr Breuer,

Ihre unsachliche Mail verärgert mich sehr. Jedes Ratsmitglied und jeder Fraktionsvorsitzende hat sich an Regeln und gesetzliche Bestimmungen zu halten. Niemand in der Verwaltung versucht, eine Akteneinsicht zu verhindern oder zeitlich zu verschieben. Wenn Sie sich an die vorgegebenen Regeln halten, ist es kein Problem, dass meine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Abstimmung mit mir einen entsprechenden Termin vereinbaren. Also lassen Sie solche Unterstellungen! Außerdem darf ich Sie noch einmal auffordern, Ihren Akteneinsichtswunsch zu konkretisieren. Die von Ihnen genannten Informationen befinden sich verständlicherweise nicht in einer Akte!

Herzliche GrüßeWolfgang Henseler
Bürgermeister der Stadt Bornheim


Guten Tag Herr Henseler. (7. April 15 Uhr 17)

Ich zitiere Ihre Aussage: “Die von Ihnen genannten Informationen befinden sich verständlicherweise nicht in einer Akte!” Das ist aber sehr seltsam, dass meine Frage nach “Kosten, Anzahl der Flüchtlinge und deren Nationalitäten, Grundstückssuche und Unterbringung in keiner Akte verfügbar sind! Handelt es sich hier um nichtöffentliche oder geheime Informationen, die man unbedingt unter Verschluss halten will? Oder ist diese Aussage ein Versehen, was Ihrer “Verärgerung” und vorschnellen Reaktion über mein Ansinnen nach Transparenz und Öffentlichkeit geschuldet ist?
Wir werden nun wohl überlegen, ob wir die Verweigerung der Akteneinsicht nun nicht der Öffentlichkeit in vollem Umfang zugänglich machen müssen.

Gruß Paul Breuer


Herr Breuer,  (7. April 17 Uhr 54)

noch einmal ganz deutlich: es gibt keine Verweigerung der Akteneinsicht, sofern sie mit den Bestimmungen der Gemeindeordnung konform beantragt wird. Ich habe lediglich betont, dass Ihr Antrag auf Akteneinsicht konkretisiert werden muss, weil es bei der Vielzahl der von Ihnen angesprochenen Themen nicht nur eine (1) Akte gibt sondern eine größere Anzahl an verschiedenen zuständigen Stellen in der Verwaltung. Bitte unterlassen Sie zudem die Drohungen!

Gruß Wolfgang Henseler
Bürgermeister der Stadt Bornheim


Man könnte diesen Schriftverkehr beliebig fortführen. Es ist hier auch unerheblich, ob es nur 1 oder mehrere Akten zum Thema gibt. Unser Ansinnen, sich einen Überblick zu verschaffen was “Kosten, Anzahl der Flüchtlinge und deren Nationalitäten, Grundstückssuche und Unterbringung” angeht ist nach Meinung der Stadt unpräzise. Es möge sich jeder Bornheimer Bürger/in nach der Lektüre des E-Mailschriftverkehrs selbst seine Meinung bilden. Fakt bleibt jedoch, wie auch immer die Verwaltung argumentiert, die Einsicht wird verweigert! Hier wird das Recht eines Ratsmitgliedes auf Akteneinsicht verletzt.

Diese juristische Argumentation reiht sich nahtlos ein in die Weigerung, unsere 2. Anfrage zur Flüchtlingsproblematik im Sozialausschuss zu beantworten. Auch hier wurden “juristische Argumente” zur Verweigerung der Antworten angeführt.


Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema. Benutzen Sie bitte folgende Medien:

  • die Kommentarfunktion am Ende des Artikels (wird veröffentlicht)
  • die E-Mailadresse: bornheimer123@yahoo.de (bleibt unveröffentlicht)

Weitere Informationen:


Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Karl Topf

    Hallo, der Schriftverkehr liest sich wie aus dem Drehbuch einer niederbayerischen Posse. Die Zeit, die der geschätzte Herr Bürgermeister aufbringt, um so ausführlich und nichtssagend zu antworten, hätte er besser verwendet, um einen Mitarbeiter zu beauftragen, die gewünschten Akten bereit zu stellen.
    Außerdem stellt sich mir die Frage, warum diese Informationen in mehreren Akten verstreut liegen.

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