Zur Diskussion: Rat der Stadt Bornheim gegen TTIP, CETA und TiSA?

TTIP_Stopp1. erweiterte Fassung: Die ABB beabsichtigt das Thema Freihandelsabkommen in den Rat der Stadt Bornheim zu bringen, zu diskutieren und auch eine Resolution zu verabschieden.  Die ABB ist hierbei auf die Hilfe der anderen Fraktionen angewiesen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir einen ersten Antragsentwurf zur offenen Diskussion. Wir bitten alle Fraktionen und auch die Öffentlichkeit, sich an dieser Diskussion zu beteiligen. Wir nehmen gerne Änderungswünsche zum Beschlussentwurf und zur Begründung entgegen. Das Thema Freihandelskommen wurde auch schon auf der letzten Sitzung des Bürgerausschusses angesprochen. Die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA greifen u.A. massiv in die zukünftigen Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden ein. Diese Verträge werden auf der EU-Ebene geheim ausgehandelt, müssen jedoch, um wirksam werden zu können, national ratifiziert werden. Dies geschieht im Bundestag und im Bundesrat. Die ABB hat zum Thema Freihandelsabkommen bereits umfangreich im Internet informiert.

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  • Kontakt zur ABB:
  • E-Mail: bornheimer123@yahoo.de
  • Mobil: 0151 – 722 11 101

Entwurf vom 13. Februar 2015:

Betrifft.: Sitzung des Rates vom 19. März 2015

Bezug: Beantragung eines Tagesordnungspunktes zu den Freihandelsabkommen

Sehr geehrter Herr …………….,

wir übergeben hiermit einen Antrag der ABB-Fraktion zum Thema Freihandelsabkommen. Wir bitten darum, diesen Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen und allen Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Antragsentwurf zu TTIP, CETA und TiSA

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Bornheim lehnt die Abkommen TTIP, CETA und TiSA ab. Es handelt sich bei diesen Abkommen um Handelsverträge, die die Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden und ihrer Bürger und Bürgerinnen nachhaltig einschränken können und in erster Linie den Interessen von multinationalen Konzernen dienen. Diese Verträge stellen einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Mit den Schiedsgerichten wird nationales Recht unterlaufen.

Die Stadt Bornheim wird diese ablehnende Haltung in geeigneter Weise gegenüber der Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen und sich in den kommunalen Spitzenverbänden dafür einsetzen, dass diese sich ebenfalls gegen den Abschluss bzw. die Ratifizierung der Handelsverträge positionieren. Sie wird darüber hinaus ihre Möglichkeiten nutzen, die Öffentlichkeit über ihre ablehnende Haltung zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA zu informieren.

Begründung:

  • Demokratie und Transparenz

Die Verhandlungen zu allen drei Abkommen fanden und finden als Geheimverhandlungen statt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nicht einmal die EU-Abgeordneten haben uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindetag, sowie Landkreistag) nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht den demokratischen Standards.

Vielmehr muss die Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen, dass die Gestaltungsfähigkeit gegeben ist.

Daher fordern wir die Veröffentlichung aller Verhandlungsdokumente, sowie die Einbeziehung in die Verhandlungen. Dies fordern wir für TTIP, CETA und TiSA.

  • Investitionsschutz für Konzerne

Bei TTIP und CETA erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen demokratisch beschlossene Gesetze. Die Klagen werden vor privaten Schiedsgerichten verhandelt. Diese stellen eine Paralleljustiz dar, die grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates unterläuft und Konzerne mächtiger macht als demokratisch gewählte Regierungen. Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft sieht sich hierdurch benachteiligt und die Rechtsstaatlichkeit in Europa ausgehebelt und lehnt daher den geplanten Investitionsschutz strikt ab.

Auch Beschlüsse von Gemeinden können Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass sich die politischen Gremien von Städten und Gemeinden bei jedem Beschluss überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns schmälern würden und somit eine Klage gegen den Staat auslösen könnten.

  • Kommunale Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungswesen

In den Abkommen wird geregelt, welche Dienstleistungen von den Städte und Gemeinden erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen. Die EU schließt bisher nur hoheitliche Bereiche aus. Das bedeutet, dass z.B. Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitsleistungen oder Nahverkehr verstärkt für Privatisierungen geöffnet werden könnten. Zudem wird die Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen erschwert bzw. verunmöglicht, da von einem bestimmten Schwellenwert an Aufträge nicht nur EU-weit, sondern auch im Land des Vertragspartners ausgeschrieben werden müssen. Hiermit wird die Handlungsautonomie der Kommunen drastisch eingeschränkt.

  • Standstill- und Ratchet-Klausel

Die Abkommen enthalten sowohl die Standstill- (Stillstand) wie auch die Ratchetklausel (Sperrklinke). Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Vertragsverpflichtungen werden. Ein staatliches Unternehmen (wie etwa die Stadtwerke), das einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, könnte so niemals wieder rekommunalisiert werden.

Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass – aus guten Gründen – zahlreiche Privatisierungen öffentlicher Güter wieder rückgängig gemacht wurden. Die Abkommen würden die Rückführung einmal privatisierter Leistungen in die öffentliche Hand für immer unmöglich machen.

  • Living Agreement und Rat für Regulatorische Kooperation

Die EU-Kommission plant die Etablierung eines “Regulierungsrates”, in dem EU- und US-Behörden mit Konzern-Lobbyisten zusammenarbeiten, um Regulierungsmaßnahmen zu diskutieren und gegebenenfalls Standards zu lockern, lange bevor Parlamente diese Vorschläge zu sehen bekommen.

Das Abkommen soll als “lebendes Abkommen” verabschiedet werden, was nichts anderes bedeutet, als dass sich die Verhandlungspartner auf ein allgemeines Rahmenabkommen einigen und die Details (z.B. Absenkung der Standards) dann in einem Ausschuss (im Nachhinein) weiterverhandeln. All dies geschieht am Europaparlament vorbei und entzieht sich dadurch jeglicher demokratischen Kontrolle. Damit sollen EU-Gesetze künftig zunächst von Konzernen und US-Regierung geprüft und dann mitgeschrieben werden. Was schädlich für den Handel erscheint, was den Interessen der Konzerne zuwider läuft, verschwindet so womöglich in der Schublade, bevor gewählte Abgeordnete und Regierungen davon auch nur erfahren.


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