Unterkünfte für Flüchtlinge: Standortsuche nach Gutsherrenart?

Wohncontaineranlage3. erweiterte Fassung – Terminangabe der Verwaltung für die Widdiger Bürgerversammlung ohne Benennung der konkreten Probleme.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.08.2014 die Errichtung von zwei Übergangswohnheimen beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wurde davon ausgegangen, dass durch die Errichtung dieser Übergangswohnheime und Anmietung zusätzlichen Wohnraumes der Bedarf zur vorübergehenden Unterbringung der Flüchtlinge gedeckt werden kann. In der Zwischenzeit hat sich jedoch die Aufnahmesituation verschärft. Die ursprüngliche Prognose von 200 Aufnahmen in 2015 muss laufend korrigiert werden: Nach den aktuellen Vorausberechnungen des BAMF bzw. des UNHCR ist mit einer Zuweisung von 250 Personen zu rechnen.

Wenn die Entwicklung so weiter geht, werden es nach Schätzungen der ABB bis Ende 2015 300 Personen sein. Der Eigenanteil der Stadt wird dann nach Schätzung der ABB bei ca. 2,5 Millionen € liegen, die im Haushalt der Stadt Bornheim nicht gedeckt sind.

  • Entwicklung der Aufnahmequoten:
  • 31.07.2014 111 Personen
  • 31.12.2014 192 Personen
  • 01.03.2015 222 Personen
  • Ende 2015 geschätzt 300 Personen

Derzeit (17.03.2015) leben in Bornheim 222 Personen, die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, davon 150 in städtischen Einrichtungen und insgesamt 72 in angemieteten Liegenschaften oder privaten Wohnungen. Hinzu kommen noch 6 Obdachlose in den städtischen Wohnheimen. Die Verwaltung ist bestrebt, verstärkt Wohnungen und Häuser anzumieten. Bisher wurden zwei Häuser und zwei Wohnungen belegt. Zwei weitere Häuser und zwei weitere Wohnungen werden in Kürze angemietet. Diese Maßnahmen werden jedoch nicht ausreichen, den Bedarf für die Unterbringung von Flüchtlingen zu decken. Die Errichtung weiterer Übergangswohnheime ist daher unabweisbar.


Beschlussentwurf der Verwaltung:

Der Ausschuss für Schule, Soziales und demografischen Wandel beschließt,

1. am Standort Bornheim – Sechtemer Weg sowohl die Errichtung eines Wohnheimes in Festbauweise als auch eines Übergangswohnheimes in Pavillonbauweise zu prüfen.

2. den Standort Bornheim – Goethestraße für die Bebauung mit einem Übergangswohnheim in Pavillonbauweise festzulegen,

3. das Grundstück Widdig – Römerstraße sowohl die Errichtung eines Wohnheimes in Festbauweise oder alternativ eines Übergangswohnheimes in Pavillonbauweise festzulegen

und beauftragt die Verwaltung, dem Rat in seiner nächsten Sitzung die aus der Umsetzung resultierenden finanziellen Auswirkungen darzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.


So konnten wir es aus der Vorlage der Verwaltung entnehmen. Die Verwaltung hat offensichtlich nichts dazu gelernt. Von Bürgerbeteiligung ist keine Rede! Das stört offensichtlich nur bei der Beschlussfassung.

Der Standort Widdig – Römerstraße (Dorfplatz) steht im Eigentum der Stadt Bornheim. Natürlich kann die Stadt dort ein Übergangswohnheim in Pavillonbauweise für Flüchtlinge errichten. Offensichtlich ist der Verwaltung die derzeitige Nutzung des Dorfplatzes entgangen:

  • Standort des Rettungsbootes der örtlichen freiwilligen Feuerwehr
  • Standort von Glascontainern
  • Nutzung als öffentlicher Parkplatz für die Anlieger der Römerstraße
  • Zubringer für die dahinter liegenden Flächen, wenn dort in Zukunft Bauland erschlossen werden soll
  • Wo verbleiben die Wohncontainer, wenn die Aufstellfrist abgelaufen ist, bzw. wenn kein Bedarf mehr besteht? Vorübergehend, was heißt das konkret?

Die Vorlage der Verwaltung erreichte die Mitglieder des Sozialausschusses einen Tag vor der Sitzung. Die Mitglieder des Ausschusses sollten allen ernstes einen derart gewichtigen Punkt 3 mal eben so durchwinken, ohne jegliche Beteiligung der Bürger, versteht sich. Der Ausschuss wies dieses Unterfangen konsequent nach unaufgeregter Diskussion einstimmig zurück.

Die Verwaltung wurde beauftragt zuerst Bürgerversammlungen in Bornheim und Widdig abzuhalten, weitere Standorte in Widdig zu prüfen und dann erst entsprechende Beschlüsse zu fassen. Geht doch! Es wird also zwei Bürgerversammlungen zum Thema geben. Warum nicht gleich so!

Als Widdiger Ratsmitglied habe ich mich natürlich, wie auch unser Ortsvorsteher Herr Velten, mit der Problematik beschäftigt.

E-Mail an die Verwaltung: Zitat Anfang: „Ich möchte daran erinnern, dass ich einige aus meiner Sicht bessere Grundstücke als den Dorfplatz für die Aufstellung einer Unterkunft in Widdig gefunden habe. Ich habe hier auch teilweise die Zusicherung der Eigentümer, die Grundstücke zur Verfügung stellen zu wollen, teilweise sogar kostenlos über längere Zeit. Meiner Bitte, diese Grundstücke vor Ort zeigen zu dürfen, ist niemand von der Verwaltung gefolgt. Obwohl Sie (H. Schnapka) und Herr Schier mir zugesagt haben, dass man Kontakt mit mir aufnehmen werde, ist nichts passiert. Es beschleicht mich der Eindruck, dass für die Verwaltung das Thema schon erledigt ist, man es nur noch beschließen will. Von einer Bürgerbeteiligung ist offensichtlich auch keine Rede. Oder will man die Bürger vor Ort erst nach dem Beschluss informieren? Ich habe auch mit Herrn …………….. aus Widdig gesprochen. Er würde in Absprache mit der Verwaltung bis zu 8 Flüchtlinge in seinen Monteurzimmern aufnehmen. Herr Schnapka, warum bemühe ich mich, wenn doch offensichtlich kein Interesse seitens der Verwaltung an einer Hilfe von Bürgern vor Ort besteht? Den Widdiger Dorfplatz als Unterkunft zu benutzen und damit als Dorfplatz und Parkplatz für die Anlieger unbrauchbar zu machen, ist aus meiner Sicht der Dinge die schlechteste aller Lösungen überhaupt. Eine solche Unterkunft sollte in der Nähe einer Nachverkehrsverbindung und in der Nähe einer Einkaufsmöglichkeit liegen. Darüber hinaus dürfen die berechtigten Interessen der Bürger in Widdig an einem Erhalt des einzigen Dorfplatzes nicht unberücksichtigt bleiben. Gruß Paul Breuer.“ Zitat Ende.

Am Dienstag, den 31. März 2015 findet nun endlich das längst überfällige Gespräch der Verwaltung vor Ort in Widdig mit den beiden Widdiger Ratsmitgliedern Velten und Breuer statt. Man kann nur hoffen, dass sich die Verwaltung dazu bewegen lässt, besser geeignete Standorte als den Widdiger Dorfplatz zur Kenntnis zu nehmen und dessen Verwendbarkeit ernsthaft zu prüfen bzw. mit den Eigentümern zu Vereinbarungen zu kommen. Ein Termin für die vom Ausschuss beschlossene Bürgerversammlung steht noch nicht fest.

1. Erweiterung: Leider wurde der Ortstermin, der am 31. März 2015 um 14 Uhr auf dem Widdiger Dorfplatz stattfinden sollte, kurzfristig von der Verwaltung wegen Krankheit der Sachbearbeiterin abgesagt. Wir wünschen gute Besserung!

2. Erweiterung: Am Folgetag (1. April 2015), nach erfolgter Gesundung, wurde mitgeteilt, dass man sich nicht vor Ort sondern in der Verwaltung treffen wolle. Soweit waren wir schon vor 3 Wochen. Wie schon gesagt, seitens der Verwaltung besteht kein ernstes Interesse daran, sich von Bürgern vor Ort helfen zu lassen. Auch nicht von Mitgliedern des Rates aus dem betroffenen Ort. Traurig!

3. Erweiterung: Am 4. April 2015 wurde nur in Teilbereichen des Ortes eine Einladung zur Bürgerversammlung bzgl. der Flüchtlingsfrage verteilt. Dabei wurde das Problem allgemein beschrieben. Leider fehlt der Hinwies, dass es sich beim geplanten Standort des Wohncontainers um den einzigen Widdiger Dorfplatz handelt, der dann für lange Zeit, wenn nicht für immer, nur noch eingeschränkt für für die Widdiger Vereine und Einwohner nutzbar sein wird. Die Bürgerversammlung findet am 14. April 2015 um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle in Widdig, Römerstraße 5a statt.

Die ABB steht nach wie vor grundsätzlich dafür, dass Flüchtlinge in Bornheim aufgenommen und auch menschenwürdig untergebracht werden. Wichtig ist aber auch, dass die betroffenen Bürger vor Ort frühzeitig informiert und in die Überlegungen und Lösungen eingebunden werden. Die ABB setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Zuschüsse von Bund und Land NRW zur Unterbringung und Betreuung der zugewiesenen Flüchtlinge deutlich erhöht werden müssen. 73 % Eigenanteil der Stadt sind unzumutbar!

Vorstand der ABB: Adelheid Wirtz, Heinrich Weiler, Marcus G. Rey, Paul Breuer


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Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. H. Mörke

    Hierzu sollten nicht nur die unmittelbar Betroffenen ihre Meinung sagen und ihr Recht auf Beteiligung anfordern.
    Wir leben doch in einer Demokratie, oder ist Bornheim da ausgenommen?

  2. Paul Breuer - Redaktion

    Hallo Herr Flohr. Wie wir erfahren haben, hat die Stadt ein aktuelles Gutachten erstellen lassen, was sich kritisch zu dem Standort Sechtener Weg bzgl. der Methanausgasung aussprechen soll. Laut Aussage der Verwaltung würde die Ertüchtigung des Baugrundes für den Wohncontainer mehr als 100.000 € betragen. Das wurde in interfraktioneller Besprechung mitgeteilt. Das ist der Grund, warum nun ein anderer Standort für den Bornheimer Wohncontainer gesucht wird. Hätte man auf Ihre Warnung gehört, hätte man sich das Gutachten ersparen können. Das Gutachten liegt der ABB nicht vor. Wir werden es jetzt wohl anfordern.

  3. Winand Flohr

    Den Artikel im General-Anzeiger vom 28./29.3.2015 „Flüchtlingsheim auf dem Dorfplatz – in Bornheim und Widdig sollen neue Standorte für Unterkünfte festgelegt werden“ habe ich mit besonderem Interesse gelesen.

    Hinsichtlich der Information der Bürger durch die Stadt hat sich im Vorjahr Ähnliches wie in Widdig in Zusammenhang mit dem in Bornheim, Sechtemer Weg, geplanten Flüchtlingsheim ereignet. Auch hier wurden die unmittelbaren Anlieger erst am Vorabend der diesbezüglichen Informationsveranstaltung der Stadt Bornheim, die 2014 im Katholischen Pfarrzentrum Bornheim stattfand, über das Vorhaben informiert. Diese Information erfolgte letztlich jedoch nur aufgrund des Umstandes, dass die Anlieger von dritter Seite auf die Veranstaltung hingewiesen wurden.
    Eines hat mich aber besonders betroffen gemacht:
    Der Standort des Flüchtlingsheimes war seitens der Stadt im Anschluss an die dort bereits vorhandene
    Bebauung in Richtung Hexenweg auf städtischem Gelände geplant. Bei diesem Bereich handelt es sich um eine unmittelbar an den Gehweg angrenzende Teilfläche der ehemaligen Kiesgrube der Stadt Bornheim. Der Kiesabbau erfolgte hier bereits ab 1900. Ab ca. 1950 übernahm der Kiesabbaubetrieb Arnold Kuhl den Abbau. Nachfolger im Pachtverhältnis mit der Stadt wurde später sein Schwiegersohn Josef Krings. Deutlich in Erinnerung ist mir aus meiner Lehrzeit ab 1962 beim damaligen Bürgermeisteramt in Bornheim noch die Tatsache, dass die Firma Kuhl seitens des Ordnungsamtes ständig angemahnt wurde, weil der Kiesabbau soweit an den Gehweg herangeführt wurde, dass die Begrenzungspfähle und damit auch der Zaun am Sechtemer Weg, aber auch bei ähnlichem Abbau die Zäune am Hexenweg, abzurutschen drohte/n.
    Die Verfüllung der Kiesgrube bis an den Rand des Gehweges Sechtemer Weg und zum Hexenweg hin dauerte schätzungsweise bis Mitte der 70er bis Mitte der 80er Jahre an. Hiernach wurde die Gesamtfläche vom Kies- und Containerbetrieb Krings als Abstellfläche für die LKW und als
    Lagerfläche für Steine und andere Baustoffe genutzt. Was die Verfüllung selbst anbetrifft, kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass neben Bodenmassen und Betonresten auch andere Abfälle abgekippt wurden. Wie viele andere Bornheimer haben wir damals z. T. mit Handwagen unseren Hausmüll und andere entsorgungsbedürftige Dinge abgekippt. Diese Lösung haben auch Sonstige, z.B. Firmen, Landwirte usw., genutzt.
    2003 / 2004 bekam ich von dem für das Bauwesen zuständigen Beigeordneten den Auftrag, auf einem an den Sechtemer Weg (= Fläche für das Flüchtlingsheim) im Anschluss an die vorhandene private Wohnbebauung angrenzenden städtischen Gelände 5 Bauflächen für eine Einfamilienhaus-Bebauung in Hilfsleistung für die Bauverwaltung, die hierzu offenbar personell nicht in der Lage war, für den Verkauf herzustellen bzw. vorzubereiten.
    Auch ein Bauunternehmer aus Brühl, der die Flächen übernehmen und bebauen sollte, war bereits seitens des Beigeordneten ausgesucht (Ausschreibung ?-Fehlanzeige).
    In Zusammenhang mit der Maßnahme wurde mir u. a. ein vorher von der Bauverwaltung in Auftrag gegebenes Bodengutachten vorgelegt.
    Bezüglich der geplanten Wohnbebauung kam das Gutachten zunächst u dem Schluss, dass wegen der unregelmäßigen Baugrundverfüllung die Wohnbebauung auf Bodenplatten aus Beton errichtet werden sollte, die auf in den Baugrund eingebrachten und mittels Rüttelstopfverfahren verdichteten Beton-Gründungspfählen ruhen.
    Aufgrund von Bodenbohrungen (Bodenluftuntersuchung) wurde lt. Gutachten im Bereich der geplanten Bauflächen ferner auf Methangasvorkommen im explosiven Bereich und zusätzlich auf eine Kontamination des Baugrundes aufgrund Verfüllung mit Schadstoffen hingewiesen.
    Zu Letzterem wurde ein Bodenabtrag und die Aufbringung eines einwandfreien Bodenbelags in erforderlicher Stärke gefordert. Angesichts des Methangasvorkommens im explosiven Bereich und der im Baugrund festgestellten Schadstoffe habe ich damals empfohlen, nicht nur für diesen Bereich, sondern für den Bereich der gesamten ehemaligen Kiesgrube einen kompletten Bodenaustausch und die anschließende Erstellung von einwandfreien Bauflächen auf lageweise verdichtetem Baugrund zu prüfen.
    Hierzu hatte ich mit dem Vermessungsbüro Blank, Waldorf, entsprechende Planunterlagen erstellt, die sich nicht nur auf die möglichen Bauflächen im Bereich der ehemaligen Kiesgrube, sondern auf den gesamten Bereich entlang des Hexenweges bis zur Königstraße hin erstreckten.
    Anhand der im Plan dargestellten Bauflächen (allein im Kiesgrubengelände 40 Baugrundstücke bis zu 400 m²) und entsprechenden Berechnungen zur Entsorgung des belasteten Bodens im Kiesgrubenbereich wäre eine Kosten-/Nutzen-Berechnung, die aus meiner Sicht für die Stadt bei Wahrnehmung geeigneter städtebaulicher Instrumente gerade angesichts der schon damals sehr prekären Finanzsituation absolut positiv ausgefallen wäre, problemlos möglich gewesen.
    Im Rahmen einer kurz darauf folgenden fachbereichsübergreifenden Besprechung, in der das Thema und die Empfehlung erörtert wurde, bekam ich seitens des v. g. Beigeordneten und damaligen Leiters des Fachbereichs Städtebau zu hören: „Haha, der Flohr fängt an zu planen!“.
    Damit war auch der von mir angeregte Bodenaustausch und die mögliche Bauflächenentwicklung von Tisch.
    Aufgrund dessen habe ich den Auftrag zur Herstellung von 5 verkaufsfertigen Wohnbauflächen am Sechtemer Weg gegenüber dem für die Bauverwaltung zuständigen Beigeordneten abgelehnt.
    Abgelehnt deshalb, weil ich die Sache aufgrund der Methangasvorkommen im explosiven Bereich und der Kontamination des Baugrundes mit meinem Gewissen im Interesse späterer Nutzer nicht vereinbaren konnte.
    Hinzu kam die Tatsache, dass ich in einer ausführlichen Stellungnahme u. a. darauf hingewiesen habe, dass andere Aussagen in dem von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten „mehr als schwammig“ waren und dass Haftungsansprüche gegen die Stadt bei Realisierung des Vorhabens vorprogrammiert waren.
    Anlässlich der städtischen Bürgerversammlung im Pfarrzentrum Bornheim in Zusammenhang mit der
    Standortwahl für das Flüchtlingsheim am Sechtemer Weg habe ich die Sachlage dem städt. Sozialdezernenten, Herrn Schnapka, in Anwesenheit aller Versammlungsteilnehmer mitgeteilt.
    Gleichzeitig hatte ich ihn gebeten, die geschilderte Problematik in die Überlegungen der Stadt einzubeziehen und habe ihm dringend empfohlen, die Sache zu überprüfen, damit die Flüchtlinge später keinen gesundheitlichen Schäden ausgesetzt werden.
    Diese Überprüfung und eine entsprechende Mitteilung über das Ergebnis an mich wurde von ihm zugesagt. Auf die Mitteilung warte ich bis heute.
    Auch das Versprechen von Herrn Schnapka betreffend die künftige rechtzeitige Beteiligung der Bürger erwies sich als „Luftnummer“.
    Statt dessen erschien in der Ausgabe des General-Anzeigers vom 18. Dezember 2014 zur vorgesehenen Errichtung des Flüchtlingsheimes am Sechtemer Weg ein großer Artikel mit der Überschrift „Flüchtlinge – Anwohner kritisieren, dass auf dem Gebiet der ehemaligen Müllkippe am Sechtemer Weg in Bornheim Container für Asylbewerber aufgestellt werden sollen. Die Stadtverwaltung weist Vorwürfe zurück: eine Gefährdung ist ausgeschlossen“.
    In dem Zeitungsartikel äußert sich der städt. Umweltschutzbeauftragte Dr. Paulus wie folgt:
    „.. in den Jahren 2002, 2003 und 2007 hat es Gutachten zur Belastung gegeben. 2010/11 dann wiederum eine große Bodenanalyse. Bei dieser wurden Bodenluft und Grundwasser untersucht. Nie habe es Anzeichen auf Gefahren gegeben. Auch sei alles mit dem Rhein-Sieg-Kreis abgestimmt worden“.
    Ich kann nur dazu sagen, dass das Gutachten, welches ich seinerzeit vorliegen hatte, nicht mit dem Kreis abgestimmt wurde.
    Zusätzlich und angesichts der Äußerungen von Herrn Dr. Paulus („Gefährlich ist es nicht“, quasi summa sumarum: alles paletti!) eine ganz provokante Frage:
    Wenn alles in Bezug auf den Baugrund am Sechtemer Weg so problemlos war, warum hat die Stadt angesichts ihrer finanziellen Situation dann nicht schon längst dort Bauflächen entwickelt?
    Als ich nunmehr den Artikel im General-Anzeiger vom 28./29.3.15 las, da dachte ich zuerst, ich hätte Sehstörungen.

    Stand da doch tatsächlich Folgendes:

    „Als Ersatz für das geplante Wohnheim am Sechtemer Weg soll nunmehr ein Grundstück an der Goethestraße zwischen der Europaschule und der LVR-Heinrich-Welsch-Schule dienen. Weil ein Bodengutachten für die Nutzung des Grundstückes am Sechtemer Weg einen sehr hohen und finanziellen und zeitlichen Aufwand ergeben hat, wurde der Standort zunächst zurückgestellt. Die Goethestraße wurde bereits als Standort für einen Schulcontainer des LVR genutzt. Daher kann die Prüfung auf Eignung in einem kurzfristigen Rahmen erfolgen, Lösung von den Ausschussmitgliedern wohlwollend aufgenommen“.
    Richtig ist, dass die Anwohner am Sechtemer Weg in der Sache letztlich eine Rechtsanwältin eingeschaltet hatten, die in der Sache mit Hinweis auf die Geschichte der ehemaligen Kiesgrube gegenüber der Stadt Druck machte.
    Apropos: „Prüfung der Eignung des Ersatzgeländes auf Eignung kann in kurzfristigem Rahmen erfolgen“:
    Wieso noch eine derartige Prüfung, wenn dort bereits Container standen, die für Schüler über Jahre hinweg geeignet waren? Das kann doch wohl nur eine Lachnummer sein.
    Für wie bescheuert hält man eigentlich die Bürger der Stadt und auch die Rats- und Ausschussmitglieder, die obendrein ganze Posse lt. GA „mit Wohlwollen abnicken“?
    Man kann darauf gespannt sein, wie die Bürger, Vereine und Einrichtungen, die sich für eine menschenwürdige Unterbringung und Integration einsetzten, auf so etwas reagieren.
    Übrigens: Einer Anwohnerin, die gerne eine Wohnung für eine Flüchtlingsfamilie zur Verfügung gestellt hätte, wurde von Herrn Schnapka mitgeteilt, dass die Stadt keine vollständig eingerichteten Wohnungen anmietet.
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Dinge in Ihrer Fraktion diskutieren und ein solches Vorführen in Zukunft in Zusammenarbeit mit den übrigen Fraktionen verhindern würden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Winand Flohr

  4. Weyer

    Geehrte Damen und Herren der ABB,
    der Artikel Standortsuche nach Gutsherrenart beschreibt sehr gut die Situation in der wir uns leider in der Stadt Bornheim bewegen. Die Verwaltung beschließt und entscheidet einfach über die Bürger hinweg.
    Wäre es nicht zweckmäßiger die Bürger gleich mit einzubinden? Der Dorfplatz in Widdig ist völlig ungeeignet zur Errichtung von Unterkünften. Wenn uns die Parkplätze wegfallen und noch einige Poller auf der Römerstrasse gesetzt werden, dann ist der Verkehrsinfarkt vorhersehbar. Wir haben in Widdig doch gar keine Infrastruktur, wo sollen denn die Leute einkaufen ?

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