Zugewiesene Leistungen: Lassen der Bund und das Land NRW die Kommunen im Regen stehen?

Brief_an_Kraft2. erweiterte Fassung. Die Stadt Bornheim arbeitet seit Jahren mit einem unausgeglichenen Haushalt. Die Unterdeckungen im Haushalt sollen nach der neuen Ratsmehrheit von SPD, Grünen, UWG und Linken durch regelmäßige Steuererhöhungen (Gewerbesteuer, Grundsteuern) langfristig ausgeglichen werden, bis die Stadt einen ausgeglichenen (1) Haushalt hat. Das ist aus der Sicht der ABB der falsche Weg. Wir müssen unsere Aus- und Eingaben sorgfältig analysieren um die Ursachen der Unterdeckung offen zu legen. Nur so findet man Ansätze, der unsäglichen Spirale aus Unterdeckungen und Steuererhöhungen wirksam entgegen treten zu können. Eine der Ursachen der Unterdeckung ist das krasse Missverhältnis von zugewiesenen Leistungen durch den Bund und das Land NRW an die Stadt Bornheim, die nicht in ausreichendem Maß durch finanzielle Beihilfen gegenfinanziert werden.

Diese speziellen Unterdeckungen im Haushalt der Stadt Bornheim sind aus unserer Sicht bisher nicht ausreichend analysiert und offen gelegt worden. Aus diesem Grund hat die ABB zwei weitere Anfragen an die Stadt gerichtet, die darüber Aufschluss geben sollen.

Wir wollen wissen wie viele Zuweisungen es im Einzelnen gibt und welche Unterdeckungen im Einzelnen für die Stadt Bornheim dabei auftreten. Die 2. Anfrage betrifft die Asylproblematik. Aktuelle Zahlen und Kosten sind im Einzelnen bisher nur unzureichend von der Stadt bekannt gemacht worden. Ein besonders krasses Beispiel sind die Unterdeckungen im Haushalt der Stadt in der Asylantenfrage. Hier sind die Kosten erst durch unsere 1. Anfrage im Sozialausschuss offen gelegt worden. Allein im Jahr 2014 ist eine Unterdeckung von 783.744,39 € (73% Eigenanteil der Stadt, Vorlage 737/2005-5, 19.11.2014) entstanden. Im Jahr 2015 sind bereits nur durch die Anschaffung von zwei Wohncontainern weitere 900.000 € zu Buche geschlagen. Statt wie geplant in Summe 200  sollen es nun zwischen  250 bis 270 Asylanten werden, die in Bornheim im Jahr 2015 untergebracht werden müssen. So lesen wir es im Bonner-Generalanzeiger. Die Presse wurde hierüber durch die Stadt unterrichtet, die Fraktionen im Stadtrat nicht!

In Bornheim sind uns Asylanten willkommen und alle Fraktionen wollen diese Menschen auch ordentlich unterbringen.

Wir müssen das aber auch bezahlen können! Es kann nicht sein, dass der Bund und das Land NRW die Kommunen bei zugewiesenen Leistungen finanziell derart brutal im Regen stehen lassen. Wir stellen fest, dass die Stadt zunehmend finanziell nicht mehr in der Lage ist ihre ureigenen kommunalen Aufgaben zufriedenstellend zu lösen. Wenn man die Diskussion über die Zuschüsse für die Bornheimer Musikschule und den Zustand unserer Straßen ansieht, wird das mehr als offensichtlich.

So kann das nicht weiter gehen. Wir können diese Probleme nicht aussitzen! Die ABB hat unter Anderem den Haushalt 2015/16 deshalb abgelehnt, weil das sogenannte Konnexitätsprinzip nicht eingehalten wird. Auch in Bornheim muss die alte Regel gelten: Wer bestellt bezahlt! Gegebenenfalls müssen wir als Kommunalpolitiker den Mut haben, ernsthaft darüber nachzudenken, zugewiesene Aufgaben, deren Kosten nicht ausreichend durch Bund oder Land gedeckt werden, konsequent ablehnen.

Das klingt brutal, wird aber langfristig unter Umständen nicht zu umgehen sein, wenn wir ein Nachdenken und Umsteuern bei den zuständigen Politikern im Bund und im Land NRW anregen wollen.

Wo liegt bei uns in Bornheim die Zumutbarkeits-Obergrenze für die Stadt bei zugewiesenen Leistungen? Sicher nicht bei 73% der anfallenden Kosten für die Stadt! Die ABB will vom Land NRW und vom Bund mehr Geld um alle zugewiesenen Aufgaben, nicht nur in der Asylantenproblematik, umfassend, effektiv und menschenwürdig,  lösen zu können. Wir brauchen mehr Geld! Nicht irgendwann, jetzt!

Wir sind es leid, ständig leere Zusicherungen in der Presse zu lesen, vor Ort kommen aber keine zusätzlichen Gelder an. Und wir wollen, dass sich der Bürgermeister bei seinen Genossen im Bund und Land NRW massiv für deutlich höhere Zuschüsse bei zugewiesenen Leistungen stark macht.

Das Gleiche gilt auch für die örtliche CDU im Bezug auf die Bundesregierung.

(1) ausgeglichener Haushalt – nicht zu verwechseln mit Schuldenfreiheit !


Betr.: Fragen zur Sitzung des Ausschusses Soziales, Schulen und demografischen Wandel

Bezug: Zusatzfragen zur ASS-Vorlage 1/2015

Der Arbeitskreis Soziales innerhalb der ABB-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen. Bitte nehmen Sie die Beantwortung der Fragen als separaten Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Schulen, Soziales und demografischen Wandel (ASS) auf.

  1. Welche Länder gelten derzeit als Länder mit politisch motivierter Verfolgung?
  2. Welche Länder gelten derzeit als Länder mit religiös motivierter Verfolgung?
  3. Welche Länder gelten als Kriegsgebiet, in denen Menschen um ihr Leben fürchten müssen?
  4. Wir bitten die derzeit sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bornheim aufhaltende Gesamtzahl von Asylanten/Flüchtlingen wie folgt aufzuschlüsseln (Zeitpunkt 28.02.2015):
    • Anzahl der Personen im laufenden Prüfungsverfahren:
    • Anzahl der Personen mit Asylstatus:
    • Anzahl der Personen, dessen Asylantrag abgelehnt ist:
    • Anzahl der Personen mit Duldungsstatus:
    • Anzahl von Personen, die sich illegal in Bornheim aufhalten:
  1. Wie viele abgelehnte Asylbewerber bzw. sich illegal in Bornheim aufhaltende Personen wurden aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Bornheim im Jahr 2013, 2014 und 2015 in ihre Heimatländer zurück geführt? Bitte einzeln aufführen.
  2. Wer trägt die Kosten der Rückführungen? Wenn die Kosten von der Stadt zu tragen sind, wie hoch waren diese Kosten im Jahr 2013, 2014 und 2015?
  3. Wo befinden sich die 7 im Jahr 2014 abgelehnten Asylbewerber und wer kommt für die Kosten der Lebenshaltung und Unterkunft auf? Ist diese Zahl zum 28.02.2015 noch richtig? Falls die Stadt für diese Kosten aufkommen muss, wie hoch waren diese Kosten? Falls die Stadt nicht für diese Kosten aufkommen muss, wer trägt diese Kosten?
  4. Welche Aktivitäten hat die Stadt Bornheim gegenüber dem Bund und dem Land NRW in der letzten Zeit unternommen, um die Zuschüsse für Asylanten/Flüchtlinge in Bornheim zu erhöhen? Sofern es darüber Schriftverkehr und Antworten von Bund und vom Land NRW gibt, bitten wir darum, diesen Schriftverkehr komplett zur Verfügung gestellt zu bekommen.
  1. Hat die Stadtverwaltung oder der Rat das Recht einen Aufnahmestopp für Asylanten oder Flüchtlinge zu beschließen bzw. auch durchzusetzen, wenn die finanziellen Belastungen für die Stadt nicht mehr zumutbar sind?
  2. Der Bund und das Land NRW haben mehrfach und publikumswirksam die Erhöhung der Zuschüsse an die Kommunen angekündigt, um die Eigenanteile für Unterkunft und Lebenshaltung, die die Stadt für die Asylanten aufbringen muss, zu senken. Welche Geldüberweisungen sind bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage, konkret über die Standardzuweisungen hinaus, bei der Stadt im Jahr 2014 bzw. 2015 von Bund und Land eingegangen? Wir bitten diese Zahlen nach Bund und Land und Datum der Überweisung aufzuschlüsseln?

Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung.


Neu: Die Antwort der Stadt sieht wie folgt aus:

Betreff Anfrage der ABB-Fraktion vom 25.02.2015 (Eingang 26.02.2015) betr. Flüchtlingen in Bornheim Sachverhalt

Die Anfrage der Fraktion ABB vom 25.02.2015 ist beigefügt. Eine Beantwortung der umfangreichen Fragen ist der Verwaltung nicht möglich.

Nach § 19 (4) der Geschäftsordnung des Rates dürfen Anfragen zurückgewiesen werden, wenn sie nicht den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 entsprechen und/oder die Antwort offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.

Die Anfrage der ABB-Fraktion entspricht nicht den Voraussetzungen des § 19 (4) der Geschäftsordnung des Rates, denn danach dürfen große Anfragen lediglich bis zu fünf Unterfragen enthalten. Die vorliegende Anfrage enthält 10 Unterfragen.

Darüber hinaus ist die Erarbeitung der Anfrage offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Es müssten innerhalb der Verwaltung und möglicherweise auch bei anderen Behörden und Institutionen umfangreiche Recherchen angestellt werden. Der zuständige Fachbereich ist derzeit ohnehin intensiv belastet, um die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen sicherzustellen.

Deshalb bittet der Bürgermeister die ABB-Fraktion Ihre Anfrage geschäftsordnungskonform zu überarbeiten.


Neu: Was soll man da noch sagen? Wir geben in Bornheim in von Januar bis Ende Oktober 2014 ca. 784.000 € (Eigenanteil der Stadt) für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen aus. Die Stadt Bornheim wird einen dritten Wohncontainer für Flüchtlinge aufstellen. Als Standort ist der Widdiger Dorfplatz in der Diskussion. Damit werden im Jahr 2015 alleine für die 3 Wohncontainer bei der Kaufoption ca. 1.35 Mil. € an zusätzlichen Kosten entstehen. Dazu kommen mindestens weitere 750.000 € als weitere Unterdeckung für das Jahr 2015 als Eigenanteil der Stadt für Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und weitere Nebenkosten hinzu.

Wir von der ABB erwarten im Jahr 2015 in Summe eine Unterdeckung von mindestens 2 Millionen Euro, wenn die finanziellen Zuschüsse in der jetzigen Form nicht erhöht werden.

  • Zitat aus der Antwort der Verwaltung: “Der zuständige Fachbereich ist derzeit ohnehin intensiv belastet, um die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen sicherzustellen.”
  • Die Stadt hat also keine Zeit sich mit dem Thema Kosten in der Asylantenfrage zu beschäftigen, bzw. sich ernsthafter um die Erhöhung der Zuschüsse durch Bund und Land NRW  zu kümmern. Echt krass!

Geld scheint in der Asylantenfrage in Bornheim offensichtlich kein Rolle zu spielen. Dagegen wäre nichts einzuwenden, wenn wir in Bornheim ausreichende finanzielle Mittel hätten. Diese Mittel haben wir aber nicht! Über eine solche Antwort der Verwaltung ist schon Kopfschütteln angesagt. Wir von der ABB setzen uns dafür ein, dass die Zuschüsse in der Asylantenfrage deutlich erhöht werden.

NEU: Da die ABB über keine Landtags- oder Bundestagsfraktion verfügt, die wir ansprechen können, können wir Druck auf die Verantwortlichen im Bund und im Land NRW nur über unsere Internetseite aufbauen. Das darf der Bornheimer Bürger von der ABB auch erwarten. Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass inzwischen auch die UWG und die Grünen zum Thema Unterdeckung im Bezug auf die Asylantenfrage Stellung  bezogen haben.

Neu: Grüne Fraktion im Internet: Zitat “Besonders freut es die GRÜNEN, dass auch die unausgewogene Kostenerstattung durch den Bund und das Land die Hilfsbereitschaft nicht abwürgt. Wir werden weiter darauf drängen, dass sich Bund und Länder ihrer Verantwortung stellen und die Kommunen besser unterstützen.”

Neu: Fraktion UWG in Wir Bornheimer: Zitat “Hingegen beklagt die ABB zu Recht, dass Bund und Land immer mehr Aufgaben auf die Kommunen übertragen und dabei nur Teile der dafür anfallenden Kosten erstatten. Hier sind in der Tat die im Bundestag sowie Landtag vertretenen Parteien aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen.”


Betr.: Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates

Hier: Durchführung von Landes- und Bundesaufgaben mit und ohne Konnexitätsausgleich

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Henseler,

im Zuge unserer Beratungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 kamen folgende Fragen auf:

1. Aufgrund landes- und bundesrechtlicher Regelungen führt die Stadt Bornheim öffentliche Aufgaben durch. Welche sind dies im Einzelnen und für welche dieser Aufgaben erhält die Stadt Bornheim Kostenerstattungen durch das Land bzw. den Bund?

2. Wie hoch werden die einzelnen von der Stadt Bornheim hierfür zu erbringenden finanziellen Aufwendungen?

3. In welcher Höhe erfolgt ein Ausgleich bzw. eine anteilige Finanzierung und mit welchen Fehlbeträgen ist zu rechnen?

4. Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung geplant, den ungedeckten Anteil an Finanzierungsmitteln bei den zuständigen Landes- bzw. Bundesbehörden einzufordern?

Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung.

Diese Anfrage ist noch nicht beantwortet worden.


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