2. erweiterte Fassung (Presseecho)
Leider werden die Ortsvorsteher in Bornheim nicht direkt gewählt. Die Wahlordnung in NRW sieht leider keine Direktwahl der Ortvorsteher vor. Aus diesem Grunde können die etablierten Rathausparteien die Ortsvorsteher am Wähler vorbei, weitgehend selbst bestimmen. Dies geschieht schon im Vorfeld der Kommunalwahlen durch eine parteiinterne Mauschelei. Die Parteien bilden schon vor der Kommunalwahl sogenannte Listenverbindungen. Diese Listenverbindungen werden der Öffentlichkeit in der Regel über die Presse oder die Internetseiten der Partei präsentiert. Es wird der Eindruck erweckt, dieses Verfahren sei so vorgeschrieben. Das ist nur bedingt richtig. Es gab bei der Kommunalwahl in Bornheim folgende Listenverbindungen:
- Listenverbindung 1: CDU-FDP
- Listenverbindung 2: SPD&UWG-Grüne
Die ABB hat sich trotz Nachfrage an dieser Kungelei nicht beteiligt. Das Vorschlagsrecht für einen Ortsvorsteher hat die Listenverbindung, die im jeweiligen Wahlbezirk bzw. in den zusammengehörenden Wahlbezirken (z. B. Bornheim 1, 2 und 3) die meisten Stimmen erringt. Der Wähler erkennt vor der Kommunalwahl natürlich noch nicht, wer denn nun von den beiden Listenverbindungen im jeweiligen Ortsteil Ortsvorsteher werden soll. In Ausnahmefällen, wie z. B. in Brenig, wird auch schon einmal ein Ortsvorsteher-Kandidat vor der Kommunalwahl als Ortsvorsteher „gefeiert“. Der Schuss ging jedoch nach hinten los. CDU/FDP erreichten in Brenig nicht mehr Stimmen als SPD/UWG und Grüne. Nach der Kommunalwahl treffen sich die Parteien der jeweiligen Listenverbindung und kungeln, wahrscheinlich auch unter Berücksichtigung der Wahlergebnisse innerhalb der Listenverbindung, die Ortsvorsteher aus. Die Ergebnisse werden dann in einer Einheitsliste für alle Bornheimer Stadtteile zusammengefasst. Der Rat darf diese Einheitsliste der Ortsvorsteher-Vorschläge, ohne jegliche Diskussion versteht sich, dann nur noch durchwinken. Dies ist nach der Kommunalwahl auch so erfolgt. Alle Ratsfraktionen haben dieses Verfahren mitgetragen, auch die ABB.
Was der Wähler davon hält, scheint keine Frage zu sein. Für uns ist dieses Wahlverfahren nach wie vor ein völlig undurchsichtiges und undemokratisches Verfahren. Diese Pöstchenschieberei hat die ABB, wenn auch mit Bauchschmerzen, damals mitgetragen. Das war ein Fehler.
Inzwischen ist der Ortsvorsteher aus Bornheim zurück getreten. Das war bedauerlich. Es musste also ein/e neue/r Kandidat/in gesucht werden. Da CDU und FDP in Bornheim mehr Stimmen erreicht haben, als SPD/Grüne und UWG, schlugen CDU und FDP Ihre Kandidatin vor. Dieses Vorschlagsrecht wird nun von der SPD bestritten, weil CDU und FDP in Bornheim unter 50 % der Stimmen geblieben sind (CDU/FDP=45,43 / SPD/Grüne/UWG=43,69%). Ob und in welchem Umfang CDU und FDP eine Verständigung mit den anderen Fraktionen gesucht haben, soll hier nicht bewertet werden. Die Kandidatin der Listenverbindung CDU/FDP fiel bei geheimer Wahl durch.
Das Problem ist für die ABB nicht die Person, sondern das krass undemokratische Verfahren, das zur Wahl der Ortsvorsteher angewendet wird.
Um hier die Spekulationen, wer mit JA oder NEIN oder mit Enthaltung in geheimer Wahl abgestimmt hat nicht weiter zu befeuern sagen wir – die Beschlusslage der ABB-Fraktion war Enthaltung!
Es ist im Nachhinein auch nicht mehr von besonderem Interesse, ob die Fraktion der Grünen nun teilweise mit Ja oder teilweise mit Ja und Enthaltung abgestimmt hat und ob es infolge dessen wieder einmal Abweichler bei der Abstimmung aus der CDU-Fraktion gegeben hat oder auch nicht.
Das Kind ist in den Brunnen gefallen und ALLE Fraktionen haben sich ordentlich blamiert.
Natürlich liegt die Schuld immer bei den Anderen, wie sollte es in Bornheim auch anders sein. CDU und FDP haben Grund beleidigt zu sein. SPD, Grüne und UWG haben keinen Grund zum Feiern. Richtig ist, CDU und FDP haben das Vorschlagsrecht, das bedeutet aber nicht gleichzeitig die Zustimmungspflicht der anderen Fraktionen bei der Abstimmung. Es ist bisher noch immer gut gegangen. Jetzt aber nicht mehr. Nur das zählt jetzt noch. Jetzt sind Lösungen notwendig. Eigene Rechtfertigungsversuche oder das Zuschieben der Schuld auf andere, helfen nicht weiter.
CDU und FDP müssen nun einem neue/n Kandidaten/in suchen oder mit gleichem Personal neu antreten. Oder wird es aus der Fraktionsgruppe SPD/Grüne und UWG einen eigenen Vorschlag geben? Alles ist offen.
Haben die Akteure aus CDU, SPD, Grünen, FDP und UWG aus der Misere etwas gelernt? Nein! Der Bürgermeister hat bereits zu einen weiteren „Interfraktionellen Treffen“ eingeladen. Es wird also weiter gekungelt. Natürlich nichtöffentlich. Nur die Fraktionsvorsitzenden sind eingeladen.
Auf die Idee, einmal die Bürger zu befragen, ist man natürlich nicht gekommen. Das ist nur noch traurig! Der Gesetzgeber sollte endlich das Wahlrecht abändern. Ortsvorsteher sollten im Rahmen der Kommunalwahl direkt gewählt werden. Vielleicht kommen dann auch ein paar Wähler mehr, als nur 54 %, zur Kommunalwahl.
Es bleibt also spannend, wie die Ortsvorsteherwahl in Bornheim zu einem würdigen Ende geführt werden kann. Das denkbar unwürdigste Ende wäre allerdings der Versuch, mit der „neuen Ratsmehrheit“ aus SPD, Grünen, UWG, der Linkspartei samt Herrn Montenarh aus Walberberg (Neues Buntes Bündnis mit Reserverad) einen Kandidaten gegen CDU und FDP durchdrücken zu wollen.
Für den Vorstand der ABB
Adelheid Wirtz, Marcus G. Rey, Heinrich Weiler, Paul Breuer
- Weitere Informationen:
- Die 14 Bornheimer Ortsvorsteher
- General-Anzeiger Bonn: Tiefe Gräben von Bornheim
- General-Anzeiger Bonn: Das ist mal wieder Kasperletheater
- KStA: Streit um gescheiterte Wahl der Ortsvorsteherin
- Neu: 24.02.2015: ABB: Alle Fraktionen haben sich ordentlich blamiert
- NEU: Rundschau: Streit um gescheiterte Ortsvorsteherinnen Wahl
- NEU: 13.02.2015: Grüne: Nachhaltige Schädigung eines Ehrenamtes
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