Merten Kirchstraße: Demnächst Parkzeitbegrenzung auf 1 Stunde? – Ist das der Weisheit letzter Schluss?

Kirchstraße in Merten (betroffener Abschnitt)
Kirchstraße in Merten (betroffener Abschnitt)

Auf der Sitzung des Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 01.10.2014 stellte die UWG folgenden Beschlussentwurf:

“Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob auf der Parkfläche an der Kirchstraße in Merten gegenüber dem kath. Kindergarten zwischen Klosterstraße und Einmündung der Josephine-von-Boeselager-Straße  die Parkzeit auf 1 Stunde zu begrenzen ist.”

Begründung: “Da die Parkfläche offensichtlich von Dauerparkern aus den umliegenden Gewerbebetrieben (*) genutzt wird, kommt es zu den Bring- und Abholzeiten der Kinder zum Verkehrschaos. Hier sind vor allen Dingen die Kleinkinder durch unübersichtliche Situationen einer großen Gefahr ausgesetzt.”

(*) Anmerkung der Redaktion: Woher weiß man das denn so genau?

Die ABB hatte im Vorfeld der Sitzung die Anlieger in Merten mit einer Informationsschrift darauf hingewiesen, dass dieses Thema im Ausschuss behandelt würde. Einige Anlieger waren auch auf der Sitzung als Zuhörer anwesend. Obwohl die ABB in der Info-Schrift zum Thema überhaupt keine inhaltliche Stellung bezogen hat, wurde uns dies von einem erbosten Ratsmitglied aus Merten als “Aufhetzung der Anlieger” vorgeworfen! Eine Einwohnerfrage eines anwesenden Anliegers zum Thema zum Sitzungsbeginn unter dem Tagesordnungspunkt “Einwohnerfragestunde” durfte nicht gestellt werden, weil das laut Geschäftsordnung der Stadt “nicht zulässig” ist. Traurig, dass man hier keine Ausnahme machen wollte.

Die ABB stellte den Antrag, dass zum Thema eine Anliegerversammlung einberufen werden sollte. Dieses Ansinnen lehnte der Ausschuss mit deutlicher Mehrheit (2 Ja, 14 Nein, 6 Enthaltungen) ab. Lediglich die beiden Ausschuss-Mitglieder von ABB und Grünen stimmten für die Einberufung einer Bürgerversammlung.

Bürgerbeteiligung: Leider wieder einmal – Nein Danke!

Der Beschlussentwurf es Bürgermeisters, die Situation vor Ort zu prüfen wurde dann auch einstimmig angenommen. Dagegen zu stimmen wäre unsinnig gewesen, mit der Prüfung sind wir natürlich auch einverstanden. Folglich wurde der Prüfauftrag einstimmig gefasst.


Wir haben uns in der Folgezeit die Situation vor Ort zu den Bring- und Abholzeiten mehrfach angesehen. Ein Verkehrschaos konnten wir nicht, wie von der UWG beschrieben, feststellen. Ein Problem ist jedoch erkennbar. Auf den Parkplätzen der Kirchstraße parken unter Umständen auch Angestellte des Kindergartens, obwohl der Kindergartenträger im hinteren Bereich ausreichenden Parkplatz für die Angestellten geschaffen hat. Wenn dieses Parkangebot entsprechend genutzt wird, kommt es im vorderen Bereich des Kindergartens auf den Parkplätzen zu keiner Vollbelegung. Die Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zum Kindergarten bringen und auch abholen, können dann ohne Probleme die vorderen Parkplätze auf der Kirchstraße benutzen und müssen nicht direkt vor dem Kindergarten anhalten. Wir könnten uns auch vorstellen, dass die Eltern der  Kindergartenkinder auch den hinteren Kindergarteneingang zur An- und Abholung der Kinder in Betracht ziehen und nicht nur den vorderen Eingang nutzen. Bei unseren Stichproben vor Ort, konnten wir feststellen, dass die hinteren Parkplätze auch belegt waren. In Folge konnten wir auf der Kirchstraße vorne auch keine Verkehrsprobleme feststellen.

Mit der gebotenen gegenseitigen Rücksichtnahme aller Beteiligten (Anwohner, Gewerbetreibende, Eltern der Kindergartenkinder, Angestellte des Kindergartens) ist unserer Meinung nach eine Vermeidung von Verkehrsproblemen möglich, ohne in der Sache derart drastische und unbeliebte Maßnahme, wie das begrenzte Parkverbot, einrichten zu müssen.

Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass die anliegenden Gewerbetreibenden und die im direkten Umfeld wohnenden Anlieger auf die freien Parkplätze angewiesen sind, die eben nicht so ohne weiteres auf eine Stunde begrenzt werden können. Es sei denn, die Stadt will ein neues “Jagdgebiet für die städt. Hostessen” eröffnen. Nicht jeder Gewerbetreibende kann eigene Parkplätze einrichten. Das gilt gleichfalls auch für die Mieter, deren Vermieter nicht für ausreichend eigene Parkplätze gesorgt haben. Wir verstehen auch nicht, warum die Stadt bei der Baugenehmigung nicht auf die Bereitstellung von Parkplätzen direkt vor dem Kindergarten auf der Kirchstraße bestanden hat. Das wäre möglich gewesen, wenn das Gebäude etwas mehr nach hinten verlegt worden wäre (siehe Foto 2).

Aus diesen Gründen lehnen wir von der ABB die Begrenzung der Parkdauer auf eine 1 Stunde auf den betroffenen Parkplätzen an der Mertener Kirchstraße ab. Wir können die Mietanlieger und die betroffenen Gewerbetreibenden nicht mit einer 1 stündigen Parkdauer abstrafen.

Wir werden das Thema im Planungsausschuss weiter verfolgen. Sofern ein Termin zur weiteren Behandlung im Stadtentwicklungsausschuss vorliegt, werden wir hier im Internet darüber berichten.

gez. Heinrich Weiler / Paul Breuer

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Kirchstraße in Merten (betroffener Abschnitt)
Kirchstraße in Merten (betroffener Abschnitt)
Kindergarten Kirchstraße(Vorderansicht)
Kindergarten Kirchstraße(Vorderansicht)
Kindergarten Kirchstraße (Zugang von hinten)
Kindergarten Kirchstraße (Zugang von hinten)
Kindergarten Kirchstraße (Parkplätze)
Kindergarten Kirchstraße (Parkplätze)
Kindergarten Kirchstraße (Parkplätze)
Kindergarten Kirchstraße (Parkplätze)

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Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Klaus G. F. Eisemuth

    Alles hier Geschriebene ist richtig, und kaum noch etwas ist zu ergänzen. Auch wenn ich mich hier wiederhole, denn dieses steht schon in unserer Petition, die wir am 17.11.2014 sowohl an den Bürgermeister als auch an den Ausschuss für Stadtentwicklung und alle Fraktionen übergeben haben.

    Wir, die direkt betroffenen Bürger- und Bürgerinnen und Gewerbetreibenden der Kirchstrasse, die sich in der unterschriebenen Petition zusammen gefunden haben, sind entschieden gegen die Abschaffung der freien Parkplätze auf der Kirchstrasse gegenüber dem Kindergarten.

    Vielleicht veröffentlicht die ABB die Petition auch noch, das würde uns freuen. (Anmerkung der Redaktion: siehe Internetartikel “Bürgerinitiative für Freie Parkplätze Merten”)

    Ich schaue mir täglich das Treiben auf der Kirchstrasse an, ich sitze nämlich in unserem Laden genau gegenüber den besagten Parkplätzen.

    Es ist wie es ist, die Eltern parken immer noch mitten auf dem Bürgersteig und das trotzdem mehrere Parkplätze in den Parkbuchten frei sind. Auch wird immer noch in Fahrtrichtung verkehrt geparkt, die Kinder immer noch bevorzugt auf der zur Strasse zugewandten Seite ausgeladen/eingeladen.

    — Ich kann daher diese unverantwortlichen Eltern nicht verstehen. —

    Es ist auch scheinbar den AngestelltenInnen immer noch nicht zuzumuten, die Parkplätze auf der Rückseite des Kindergarten zu nutzen, die ja vorhanden sind. Diese Parken weitestgehend immer noch auf der Kirchstrasse.

    Es ist daher Fakt, dass eine Parkzeit-Begrenzung in keinster Weise zu einer für die Sicherheit relevanten Änderung führen würde. Und dies behauptet ja die UWG.

    Es liegt nämlich nicht dran, dass es keine freien Parkplätze gibt, sondern an einigen Eltern, die sich scheinbar nicht darüber bewusst sind wie sie ihre Kinder durch Ihr handeln in Gefahr bringen.

    Die Eltern die Ihre Kinder mit dem Auto bringen, könnten doch auch den Hintereingang des Kindergartens nutzen. Dieser befindet sich doch in einer Strasse, die gar keinen Durchgangs Verkehr hat und daher auf jeden Fall sicherer ist als die stark befahrene Kirchstrasse.

    Vor dem Neubau des Kindergartens wurde dieser Eingang doch auch genutzt. Man muss erst mal begreifen, warum das jetzt auf einmal nicht mehr möglich sein kann, ich jedenfalls begreife das nicht.

    Es ist mir absolut unbegreiflich, wie die UWG einen solchen Antrag stellen kann, wenn man von der eigentlichen Situation auf der Kirchstrasse und deren Parkplätzen keine Ahnung hat. Wir sind langsam die Politik leid, die ohne Sinn und Zweck am Bürger vorbei geht. Und
    auf die Idee, sinnvoll tätig zu werden durch Polizei/Politessen Kontrollen kommt die UWG scheinbar nicht. Von Polizeikontrollen ist leider nichts zu bemerken!

    Es ist schon schlimm genug, dass unser Bürgeranliegen nur bei der ABB in Bornheim Gehör gefunden hat, obwohl wir alle Fraktionen im Rat angeschrieben haben. Die Meinung eines Bürgers oder Bürgerin nicht zu teilen ist die eine Sache, sich aber überhaupt nicht zu melden eine andere. Da fragt man sich wo der Ansatz eines Volksvertreters oder Volksvertreterin abgeblieben ist.

    Klaus G. F. Eisemuth, Mitglied der Bürgerinitiative „ Freie Parkplätze Kirchstrasse“, 02227 – 9215998

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