Wir stellen vor: Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

EBI-SliderDie ABB beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit kommunalpolitischen Themen in Bornheim. Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA werden erheblichen Einfluss auch auf die Bornheimer Kommunalpolitik haben. So ist es nur logisch, wenn sich überregional Organisationen gründen, die übergeordnete Themen bearbeiten. Die “Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA” ist eine solche Organisation. Da einige Mitglieder der ABB  aktiv in dieser Bürgerinitiative mitarbeiten, möchten wir an dieser Stelle über diese Bürgerinitiative informieren. Das Video der ehemaligen Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin erklärt die Inhalte und Risiken von TTIP und CETA sehr ausführlich.

Der nachfolgende Artikel wurde ohne Korrektur komplett übernommen.


 

Ein internationales Bündnis aus über 250 Organisationen kämpft für einen Stopp der Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA). „Stop TTIP” – so der Name des Bündnisses – hat eine selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative (EBI) gestartet, nachdem die Europäische Kommission den Start einer offiziellen EBI mit rechtlich fadenscheiniger Begründung abgelehnt hatte. Nach nur wenigen Tagen hat das „Stop TTIP”-Bündnis bereits mehrere Hunderttausend Unterschriften gesammelt.

Von Charlie Rutz

Das „Stop TTIP”-Bündnis will TTIP und CETA verhindern, da sie diverse kritische Punkte wie Investor-Staat-Schiedsverfahren und Regelungen zur regulatorischen Kooperation enthalten, die Demokratie und Rechtsstaat aushöhlen. Kritisiert wird zudem, dass die Verhandlungen völlig intransparent ablaufen. Außerdem droht eine Absenkung von Arbeits-, Sozial-, Umwelt-, Datenschutz- und Verbraucherschutzstandards und eine Deregulierung im Bereich öffentlicher Dienstleistungen (z. B. Wasserversorgung) und Kulturgüter.

Nachdem die Europäische Kommission eine EU-Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIP und CETA abgelehnt hatte, hat das „Stop TTIP”-Bündnis am 7. Oktober eine selbstorganisierte EBI gestartet, die hier unterschrieben werden kann… Es sollen europaweit mindestens 1 Million Unterschriften gesammelt werden – momentan sieht es so aus, als könnte diese Zahl noch deutlich übertroffen werden.

Das Ziel: die Freihandelsabkommen stoppen.

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(Aktion von „Stop TTIP” in Berlin | Foto von Jakob Huber | CC BY-NC 2.0)
 

An einem europaweiten Aktionstag gegen TTIP und CETA am 11. Oktober 2014 hat das Bündnis seinen Protest auch auf die Straße getragen. Dazu fanden hunderte dezentrale Aktivitäten in ganz Europa statt. Unter anderem direkt vor der Vertretung der Europäischen Kommission und der U.S.-Botschaft in Berlin. Dort wurden TTIP und CETA symbolisch geschreddert. Fotos von der Aktion können hier eingesehen werden… Infoseite von Attac: https://www.attac.de/o11doa

Die ehemalige Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin erklärt im folgenden Video, was die Freihandelsabkommen beinhalten und warum das “Stop TTIP”-Bündnis diese stoppen will:

Aus demokratiepolitischer und rechtsstaatlicher Sicht sind vor allem der Investitionsschutz und die damit verbundenen Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) kritisch zu betrachten. Es droht eine Paralleljustiz! Durch die geplante Einrichtung von privaten Schiedsstellen, die ausländische Investoren anrufen können, wenn sie ihre Gewinne durch staatliche Maßnahmen beeinträchtigt sehen, wird die Politik entmachtet und die Souveränität des Volkes untergraben.

Während die Verhandlungen über TTIP noch laufen, ist der CETA-Vertrag bereits unter Dach und Fach und wurde auf dem EU-Kanada-Gipfel in Ottawa am 26.9. vorgestellt – die formelle Zustimmung des Europäischen Rates ist vermutlich ab Mitte 2015 zu erwarten.

Nach einer ersten teilweisen Veröffentlichung des Vertrages durch die ARD stellte Netzpolitik.org am 11. September nach eigenen Angaben den kompletten CETA-Text ins Netz. Darin enthalten ist wie bei TTIP der sogenannte Investitionsschutz, der die umstrittenen Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) beinhaltet. Diese werden vor internationalen Gerichten verhandelt, die außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit stehen.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit können Staaten von Konzernen auf Schadenersatz wegen Beeinträchtigung ihrer Investitionen und entgangener Gewinne verklagt werden – eine Berufung gegen diese Urteile ist nicht möglich. Kein Wunder, dass die Konzerne kräftig für die Freihandelsabkommen Lobbyarbeit machen. Mittlerweile hat der Europäische Rat endlich das Verhandlungsmandat für die geplante transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) veröffentlicht.

Mit dem bei TTIP und CETA vorgesehenen Investitionsschutz besteht die große Gefahr, dass ökonomisches Handeln vor allem seitens großer Konzerne der demokratischen Kontrolle entzogen und ein paralleles Rechtssystem etabliert wird.

Wie umfassend der Begriff Investition verstanden wird, zeigt Kapitel 10 (Investment, Article X.3) des geleakten CETA-Textes. Zu den Vermögenswerten, die unter Investitionsschutz fallen sollen, zählen demnach u.a. Unternehmensbeteiligungen, „Rechte des geistigen Eigentums” (z.B. Urheberrechte und Patente), das Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie öffentlich-rechtliche Konzessionen. Ich zitiere die entsprechende Passage (S. 144):
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“‘investment’ means:

Every kind of asset that an investor owns or controls, directly or indirectly, that has the characteristics of an investment, which includes a certain duration and other characteristics such as the commitment of capital or other resources, the expectation of gain or profit, or the assumption of risk. Forms that an investment may take include:

(a) an enterprise;

(b) shares, stocks and other forms of equity participation in an enterprise;

(c) bonds, debentures and other debt instruments of an enterprise;

(d) a loan to an enterprise;

(e) any other kinds of interest in an enterprise;

(f) an interest arising from:

(i) a concession conferred pursuant to domestic law or under a contract, including to search for, cultivate, extract or exploit natural resources,

(ii) a turnkey, construction, production, or revenue-sharing contract, or

(iii) other similar contracts;

(g) intellectual property rights;

(h) any other moveable property, tangible or intangible, or immovable property and related rights;

(i) claims to money or claims to performance under a contract;”
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Diese bei CETA und auch TTIP vorgesehenen Investitionsschutzklauseln unterlaufen demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien. Dementsprechend dazu kommen Benoît Bréville und Martine Bulard im Le Monde diplomatique zu dem Schluss: „Das System der Schiedsverfahren ist also doppelt skandalös: Zum einen begünstigt es die Reichsten. Zum anderen verändert es durch die Praxis, Verfahren mit Vergleichen statt mit Urteilen abzuschließen, die Jurisprudenz als solche und damit das internationale Rechtswesen. Denn wo die ‚Ungerechtigkeitsindustrie’ regiert, ist jede demokratische Kontrolle außer Kraft gesetzt.”

Auf einer Sitzung des Handelspolitischen Ausschusses (Trade Policy Commmittee) am 12. September in Brüssel gab es laut dem Handels- und Investitionsexperten Peter Fuchs (PowerShift) bezüglich CETA folgende Ergebnisse:

  • Die gemeinsame CETA-Erklärung seitens EU und Kanada ist noch keine formelle Zustimmung zu CETA. Die formelle Zustimmung des Europäischen Rates zu CETA bzw. dem Verhandlungsergebnis soll laut EU-Kommission erst nach der Rechtsförmlichkeitsprüfung („legal scrubbing”) und der Übersendung des dann übersetzten Vertragstextes erfolgen. Dies sei frühestens Mitte nächsten Jahres (2015) zu erwarten.
  • eine Paraphierung der derzeit vorliegenden Texte sei nicht nötig und soll nicht erfolgen

Allerdings betont die EU-Kommission, dass die Verhandlungen mit der gemeinsamen Erklärung beendet sein sollen, um größere Nachverhandlungen zu vermeiden. Uneinigkeit gibt es diesbezüglich bei den Mitgliedstaaten. Deutschland und einige andere Staaten verlangen Nachverhandlungen (z.B. zum Investitionsschutz-Kapitel), die baltischen Staaten, Dänemark und Großbritannien übernehmen die Position der EU-Kommission.

Zudem hält die EU-Kommission an ihrer Position fest, CETA als reines Handelsabkommen auszugestalten bzw. abzuschließen. Dagegen sprechen sich die Mitgliedstaaten weiterhin klar für den CETA-Abschluss als gemischtes Abkommen aus. Deutschland unterstrich laut Peter Fuchs, dass aus Sicht der Bundesregierung Investitionsschutz in CETA nicht erforderlich sei. Das bedeute jedoch keine grundsätzliche Ablehnung durch die Bundesregierung, sondern es stehe wohl nur die Frage im Raum, nach welchen Änderungen das Investitionsschutz-Kapitel für Deutschland doch zustimmungsfähig sei.

Weltweit gibt es bereits tausende Investitionsschutzabkommen – davon wurden die ersten dieser Art Mitte des 20. Jahrhunderts vor allem von der Bundesrepublik Deutschland insbesondere mit Entwicklungsländern geschlossen. Im Jahre 1965 wurde das sogenannte Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) mit Sitz in Washington gegründet.

Dieses internationale Schiedsgericht, das geheim tagt und entscheidet, verhandelt gerade auch eine Milliarden-Klage des Energiekonzerns Vattenfall gegen Deutschland wegen des beschlossenen Atomausstiegs. Zeit Online ist darauf in diesem Artikel eingegangen und hat sehr gut herausgearbeitet, wie das ICSID funktioniert.

Ein weiteres Beispiel ist eine Milliarden-Klage des Tabakkonzerns Philipp Morris gegen Australien, weil die dortige Regierung Tabakkonzerne dazu verpflichtete, ihre Zigarettenpackungen ohne Markenlogos und stattdessen mit Schockfotos von erkrankten Rauchern zu versehen.

Wie eine Grafik von Zeit Online aufzeigt, sind vor allem südamerikanische Staaten das Ziel von Klagen im Rahmen des Investitionsschutzes. Doch im „globalen Süden regt sich Widerstand gegen die neoliberale Supra-Verfassung des internationalen Investitionsrechts. Südafrika hat Abkommen mit einigen EU-Staaten, darunter Deutschland, aufgekündigt und erklärt, dass weitere Verträge aus der Post-Apartheid-Ära folgen werden, die das Land damals hastig abgeschlossen hatte, um Investitionen anzuziehen.

Indonesien leitet gerade ähnliche Schritte ein. Indien erarbeitet laut Medienberichten einen Modellvertrag für Investitionsschutz, der sich stark von den Modellen der postkolonialen Ära bzw. der 1990er und 2000er Jahre unterscheiden soll. Bolivien, Ecuador und Venezuela haben einige Investitionsabkommen und die ICSID-Konvention über die Einrichtung des gleichnamigen Schiedsgerichts bei der Weltbank aufgekündigt.

In Ecuador prüft eine Kommission, ob die Abkommen des Landes mit nationalem Recht vereinbar sind.” (Quelle: Pia Eberhardt: Investitionsschutz am Scheideweg: TTIP und die Zukunft des globalen Investitionsrechts, In: FES, Globale Politik und Entwicklung, Berlin 2014, S. 11). Es gibt also auch erfolgreichen Widerstand gegen das Korsett des Investitionsschutzes.

TTIP-Konzernklagen – Eine Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat

Das obige Video zeigt einen aufschlussreichen Vortrag von Peter Fuchs (PowerShift) an der TU Braunschweig über Konzernklagerechte und wie diese unsere Demokratie aushebeln könnten. Warum genau das beim geplanten Investitionsschutz bei TTIP und CETA droht, hat die Lobby-Expertin Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory in einem Interview mit Deutschlandradio Kultur auf den Punkt gebracht: „Und wir wissen von zahlreichen existierenden Klagen weltweit, dass Unternehmen genau diese Klagerechte nutzen, einerseits um eben gegen demokratisch verfasste Gesetze zu klagen, aber auch um diese Gesetze zu verhindern, bevor sie überhaupt beschlossen wurden, indem sie nämlich mit einer Klage drohen. Also, es ist ein System, was sich entwickelt hat zu einer scharfen Waffe für Konzerne, die sie nutzen zur Bekämpfung der Demokratie.”

Die Ablehnung einer Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA durch die EU-Kommission, die das „Stop TTIP”-Bündnis im September starten wollte, zeigt die gravierenden demokratischen Defizite dieser EU-Institution auf. Steffen Stierle von Attac hat dies in einem Beitrag herausgearbeitet.

Er schreibt u.a.: „Wichtige Institutionen wie die EZB und die Troika agieren ohne jegliche parlamentarische Kontrolle, die mächtige Kommission wird ernannt, nicht gewählt, und das Europäische Parlament ist eigentlich gar kein richtiges Parlament, weil es über entscheidende parlamentarische Rechte, wie das Initiativrecht bei der Gesetzgebung, nicht verfügt.”

Dass ausgerechnet die EU-Kommission darüber befindet, ob eine Bürgerinitiative, die sich gegen Entscheidungen der EU-Kommission selbst richten, von EU-Bürger/innen gestartet werden darf oder abgelehnt wird, ist absurd! Solche Abkommen ohne Zustimmung und Einbeziehung der Bevölkerung zu verhandeln und zu beschließen, entbehrt jeglicher demokratischer Legitimation. Die Zivilgesellschaft muss jetzt erst recht für verbindliche direktdemokratische Instrumente wie Referenden und Volksabstimmungen auf allen Ebenen eintreten.


Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Friedrich

    Generell ist es doch bedenkenswert wenn selbst Beiräte (http://www.freenet.de/finanzen/themen/mario-ohoven), Reiner Hoffmann, Detlef Wetzel und Frank Bsirske etc. politischer Verantwortlicher schon nachfragen, ob die Regierung grundsätzlich bereit ist eine eigene Position einzunehmen und damit auch nationale Interessen zu verteidigen, selbst wenn diese nicht mit der Kommission übereinstimmt.

  2. Ohoven

    Ohoven: Erklärung der Wirtschaftsverbände zu TTIP übergeht Interessen des Mittelstands

    “Die gemeinsame Erklärung von BDA, BDI, DIHK und ZDH zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP ist unvollständig. Den Interessen des Mittelstands nach Rechtssicherheit und Planbarkeit tragen die Verbände leider erneut keine Rechnung. Denn bei allen unbestreitbaren Vorteilen für den Handel zwischen der EU und den USA dürfen die erheblichen Risiken für die mittelständische Wirtschaft nicht verschwiegen werden. Der Teufel bei TTIP steckt im Detail”, warnte Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) und des europäischen Mittelstandsdachverbandes (CEA-PME).

    Als Negativbeispiel nannte der Mittelstandspräsident die geplanten Investitionsschutzverträge und das Investor-Staat-Schiedsverfahren. “Der Mittelstand lehnt den Investitionsschutz in der jetzigen Form ab. Mittelständische Unternehmen haben weder die finanziellen Mittel noch die Zeit, um langwierige Gerichtsverfahren zu führen.” Die OECD gehe von durchschnittlichen Verfahrenskosten von acht Millionen Dollar aus. “Das kann sich kein Mittelständler leisten”, so Ohoven.

    Sowohl die USA als auch die EU-Mitgliedsstaaten verfügten über Gerichtsbarkeiten, die höchsten rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen, betonte Ohoven. Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass Schiedsverfahren und Regulationsräte genutzt werden, um indirekten Einfluss auf staatliche Entscheidungen zu nehmen bzw. die Legislative ganz zu umgehen. “Investor-Staat-Schiedsverfahren begünstigen Großkonzerne, die so geltendes nationales Recht und staatliche Gerichtsbarkeit umgehen können.” Ohoven forderte deshalb die Bundesregierung auf, in den anstehenden Verhandlungen TTIP im Sinne des Mittelstands nachzubessern.

    Quelle: BVMW (ots), eingestellt vom Administrator

  3. Freie Wähler Bayern

    FREIE WÄHLER Landesverband Bayern lehnen Freihandelsabkommen CETA und TTIP ab!

    “Der derzeitige Verhandlungsstand zum CETA ist ein Bankrott für die deutsche Politik. Trotz des angeblichen Widerstands Deutschlands gegen den Investorenschutz steht dieser in CETA und wird bei TTIP verhandelt”, so Hubert Aiwanger, Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

    Die FREIEN WÄHLER lehnen die beiden Freihandelsabkommen deshalb ab. Sie forderten die Bayerische Staatsregierung am Mittwoch in einem Dringlichkeitsantrag auf, nicht nur im Bund und gegenüber europäischen Institutionen die ablehnende Haltung Bayerns zum darin geplanten Investorenschutz zum Ausdruck zu bringen, sondern das fertig verhandelte CETA-Abkommen auch im Bundesrat abzulehnen.

    “Unsere nationalen Gerichte sind in der Lage, zügig, kompetent, effizient und kostengünstig alle zu erwartenden Streitfälle zu entscheiden”, sagt Hubert Aiwanger, Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. “Deshalb wollen wir erreichen, dass der Bayerische Landtag die geplante Vereinbarung von Schiedsverfahren für Investor-Staat-Streitigkeiten im Verhältnis zu Kanada im Rahmen von CETA ablehnt und die Staatsregierung aufgefordert wird, im Interesse der bayerischen Bürger mit ‘Nein’ zu stimmen.”

    Es müsse auch zukünftig gewährleistet werden, dass ausschließlich die nationalen Gerichte über Fragen des Schadensersatzes entscheiden dürfen. “Denn nur diese bieten in solchen Streitigkeiten hinreichenden Rechtsschutz und sind außerdem rechtsstaatlich organisiert sowie demokratisch legitimiert”, so Aiwanger weiter. Ferner soll sich der Freistaat bei den anderen 15 Landesregierungen für eine Ablehnung des CETA-Abkommens im Bundesrat einsetzen, um es spätestens dort zu Fall zu bringen.

    “Da CETA als Blaupause des Freihandelsabkommens TTIP gilt, muss die Staatsregierung alles in ihrer Macht stehende tun, um das Abkommen mit Kanada zu verhindern”, so Aiwanger.

    Quelle: Freie Wähler Landtagsfraktion Bayern (ots)

    Übernahme durch den Administrator

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