10 Dauerparkplätze – Bürgermeister setzt Ratsbeschluss nicht um! (Gastbeitrag)

Parkverbot10 Dauerparkplätze auf dem Peter-Fryns-Platz werden offensichtlich doch nicht eingerichtet!

Gemäß Ratsbeschluss vom 17.12.2013 wurde der Bürgermeister Herr Henseler mit der Umplanung des Konzeptes für den Peter Fryns Platz beauftragt. Dies sieht nun die Einrichtung von 10 Dauerparkplätzen auf dem Peter Fryns Platz vor.

Nun liegt mir eine schriftliche Stellungnahme des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW vom 17.07.2014 vor, in dem folgende Sachverhaltsschilderung enthalten ist:

Zitat Anfang:  Die Stadtverwaltung erklärt, dass die Umplanungen keine Anlage von PKW Stellplätzen vorsehe, so dass das ursprüngliche Umbaukonzept Anwendung findet.“ Zitat Ende

Wie kann es sein, dass hier offenkundig gegen einen Ratsbeschluss gehandelt wird?

Wenn die Ausschreibung, die an das Bauunternehmen vergeben wurde keine 10 Dauerparkplätze vorsieht, wer kommt nun für die Mehrkosten auf. Da der Ratsbeschluss die Umsetzung vorgesehen hat und offenbar gegen den Beschluss gehandelt wurde, dürfte die Schuldfrage bei der Stadt Bornheim oder dem Bürgermeister Herrn Henseler liegen.

Aus diesem Grund habe ich am 24.07.2014 einen offenen Brief an den Bürgermeister Herrn Henseler geschrieben, der folgende Fragen klären soll.

Leider habe ich bis heute (31.07.2014) weder eine Antwort auf meine Fragen, noch eine Eingangsbestätigung erhalten. Damit die Bornheimer Bürger weiter gut informiert sind, hier die Fragen die von mir gestellt wurden:

Frage 1:

Wird die vom Rat der Stadt am 17.12.2013 beschlossene Einrichtung von Dauerparkplätzen auf dem Peter Fryns Platz im Rahmen des Umbaus mit umgesetzt?

Frage 2:

Werden 10 Dauerparkplätze auf dem Peter- Fryns- Platz eingezeichnet oder wird es einen „freien Parkbereich“ geben, auf dem Auto`s parken können, also ohne eine offizielle Einzeichnung der Dauerparkplätze?

Frage 3:

Wurde die Einrichtung der 10 Dauerparkplätze auf dem Peter Fryns Platz in der Ausschreibung für die Umbauten des Peter Fryns Platzes ausdrücklich berücksichtigt oder nicht?

Frage 4:

Hat die Stadt Bornheim für die Einrichtung von 10 Dauerparkplätzen auf dem Peter Fryns Platz nun die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mitteilung nach Nr. 5 ANBest-G an die Bezirksregierung ausgelöst?

Frage 5:

Wer hat gegenüber der Bezirksregierung die Aussage getroffen, dass es zu keiner Einrichtung von Dauerparkplätzen kommt?

Ich denke, dass Herr Henseler die Fragen sicherlich schnell und zeitnah beantworten wird.

Zeitgleich ging diese Anfrage auch an die Bezirksregierung Köln, die Kommunalaufsicht in Siegburg und das Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW raus, so dass dieser Sachverhalt nun überall geprüft werden kann.

Diese Situation ist so undurchsichtig, ich sehe in diesem Weg die einzige Möglichkeit, die Angelegenheit klar und offen für alle Bornheimer Bürger darzustellen.

Noch ein paar Worte zu einer möglichen rechtlichen Würdigung des „nicht Umsetzen des Ratsbeschlusses“

Sollte die im Dezember 2013 vom Rat beschlossene Einrichtung von 10 Dauerparkplätzen auf dem Peter Fryns Platz nicht in der Ausschreibung enthalten sein, muss dies nachgebessert werden. Entstehen durch die Nachbesserung der Ausschreibung Mehrkosten dann wäre es denkbar, den oder die „Schuldigen“ zur Kasse zu bitten.

Sollten also durch die Unterlassung Mehrkosten auf die Stadt Bornheim zukommen, wurde gegen § 75 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und damit gegen geltendes Recht verstoßen. Der Satz besagt wörtlich: “Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen“.

Theoretisch müsste dann auch die Haftungsfrage geklärt werden, denn hinsichtlich des finanziellen Schadens für die Stadt Bornheim ist eine persönliche Haftung des Verursachers nicht ausgeschlossen (§ 43 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW).

T. Willkommen


Siehe auch: Rat gegen autofreien Peter-Fryns-Platz

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