Bürgermeister Henseler setzt Ratsbeschluss zur Zweibahnlösung nicht um.

Anstecker_Einbahnstrasse_NeinDas Thema Königstraße beschäftigt uns alle sehr. Dieses Thema wird in Bornheim leider verstärkt aus taktischer und juristischer und zunehmend weniger aus fachlicher Sicht diskutiert. Fachlich ist die Verbreiterung der Fahrbahn und die Verkleinerung der Gehfläche überhaupt kein Problem. Alle Details für eine Zweibahnlösung sind im beauftragten Leistungsverzeichnis enthalten. Es kommt hier lediglich zu Verschiebungen der Massenansätze. Die Massen der Einheitspreispositionen, die zur Straße gehören, werden erhöht. Die Massen der Einheitspreispositionen, die zur Fußgängerzone gehören, werden vermindert. Die Kanaleinläufe zur Entwässerung der Straße werden um ca. 1 Meter seitlich verlängert werden müssen. Auch das ist kein Problem.
In der Mitte der Straße könnte es eine unterbrochene weiße Fahrbahnmarkierung geben. Auch diese Einheitspreisposition ist schon im Leistungsverzeichnis enthalten (Parktaschen). Es kann auch sein, dass die Mitte der Fahrbahn etwas erhöht werden muss, um den richtigen Neigungswinkel für das Abfliessen des Regenwasser zu erleichtern. Auch das ist fachlich unproblematisch. Es gibt also keinen fachlichen Grund, diese Kostenverschiebungen nicht zu ermitteln und nachprüfbar gegenüber zu stellen.
Diese Gegenüberstellung ist durch einen Fachmann in maximal 2 Tagen erledigt. Der Bauauftrag wurde als Aufmaßauftrag und nicht als Pauschalauftrag vergeben. Folglich ist es völlig unproblematisch, in der Bauausführung gewisse Änderungen ausführen zu lassen. Das geschieht bei allen Bauaufträgen. So etwas ist völlig normal. Eine Detailänderung erzwingt keine Aufhebung des Bauvertrages. Ein solche Detailänderung nimmt auch keine Baufirma zum Anlass, Mehrkosten zu verlangen.
Wenn Massenansätze im Leistungsverzeichnis stark erhöht oder stark vermindert ausgeführt werden, kann der Auftragnehmer diese Einheitspreispostionen nachverhandeln. Das führt dann zu Preiserhöhungen bei Mindermassen und zu Preisreduzierungen bei Mehrmassen. Auch in diesem Fall werden sich die Kostenverschiebungen weitgehend aufheben.
Das Problem Einbahnstrasse oder Zweibahnstraße ist juristisch und fachlich völlig unproblematisch. Das Problem in Bornheim ist lediglich der fehlende Wille des Bürgermeisters, diese Detailänderungen umzusetzen.
Statt mit der Ratsmehrheit sinnvoll zu kooperieren, eröffnet der Brügermeister Nebenkriegsschauplätze um die Umsetzung des Beschlusses der Ratsmehrheit zu unterlaufen und so weitere vollendete Tatsachen zu schaffen.
Die Befürworter der Einbahnstraßenlösung (SPD, Grüne, UWG, Bürgermeister) veranstalten ein regelrechtes Geschrei um angebliche Mehrkosten, obwohl die Ergebnisse der Prüfung der Kostenverschiebungen noch gar nicht vorliegen. Es wird sogar von Regresszahlungen, Auftragsaufhebungen, Neuplanungen, Neuausschreibungen, Bauverzögerungen etc. geschwafelt. Solche vorschnellen Äusserungen sind fachlich unqualifiziert und unseriös. Sie verschärfen die Diskussion unnötig und vermitteln der Öffentlichkeit ein falsches Bild der Realität. Das ist der totsichere Weg, das ganze Projekt regelrecht an die Wand zu fahren.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Breuer (Ratsmitglied der ABB)

Die Lokalpresse zum Thema Königstraße

Wir bedauern, dass unser Leserebrief an den Bonner General-Anzeiger keine Beachtung fand. Wir verhehlen jedoch nicht eine gewisse Enttäuschung darüber, dass in der örtlichen Lokalpresse aus unserer Sicht keine ausgewogene Berichterstattung zum Thema Königstraße erfolgt. Inzwischen liegt uns eine Kostenschätzung und eine juristische Bewertung des Bürgermeisters vor. Wir werden diese Unterlagen prüfen und entsprechend reagieren. Wir sind jedoch empört über die Aussagen des Bürgermeisters, der die Befürworter der Zweibahnlösung in die Nähe von Geldverschwendern und Geldveruntreuern stellt. Diese Einschüchterungs-Strategie und Drohgebärde nach der Taktik “haltet den Dieb” ist zunehmend unerträglich.


Weitere Informationen zum Thema:

Rat: Bauarbeiten für die Einbahnstraße im Detail gestoppt
Der Rat der Stadt Bornheim hat auf seiner 1. Sitzung einen Teilbaustopp für die Königstraße beschlossen. In der von der SPD erzwungenen geheimen Abstimmung wurde der Antrag von CDU, FDP und ABB mit 25 zu 24 Stimmen angenommen. Das Ansinnen der SPD, durch die geheime Abstimmung “Abweichler” zu motivieren, wurde enttäuscht. Die Fraktionen CDU, FDP und ABB stimmten geschlossen für den Antrag, die Königstraße in Zukunft als verkehrsberuhigte Zweibahnlösung auszubauen. Die Gegner der Einbahnstraßenlösung haben dadurch einen ersten Teilsieg errungen.

Antrag von CDU-, FDP- und ABB-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

Herrn Bürgermeister Wolfgang Henseler Vorsitzender des Rates der Stadt Bornheim Rathausstr. 2 53332 Bornheim
Bornheim, 11. Juni 2014
Antrag zur 1. Sitzung des Rates der Stadt Bornheim
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit beantragen wir die Aufnahme des Punktes „Verkehrsführung und Umbau der Königstraße” auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Bornheim. Zu diesem Punkt beantragen wir den folgenden Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Bornheim zieht gemäß § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 1 Abs.2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim den o.a. Tagesordnungspunkt an sich.
2. Der Rat der Stadt Bornheim ist der Auffassung, dass auf dem Abschnitt der Königstraße zwischen Pohlhausenstraße und Secundastraße ein verkehrsberuhigter Zweirichtungsverkehr die beste Variante darstellt. Die derzeit eingerichtete Einbahnstraßen-Regelung lehnt der Rat ab.
3. Der Rat beauftragt den Bürgermeister, für die nächste Sitzung des Rates eine Beschlussvorlage vorzubereiten, die folgende Punkte umfassen soll:
a. Darstellung von Handlungsoptionen zur Umwandlung der geplanten Einbahnstraße in einen Zweibahnverkehr. Zu dieser Darstellung gehören insbesondere belastbare, detaillierte und nachprüfbare Aussagen zu den zu erwartenden Kostenverschiebungen im Vergleich zur bisher verfolgten Planung.
b. Rücksprache mit dem beauftragten Bauunternehmen, ob eine Umplanung der Baumaßnahme grundsätzlich möglich und mit welchen Kosten verbunden wäre.
c. Darstellung, ob diese Umplanungen auch durch die Stadt Bornheim zu leisten wären.
d. Beschlussvorschlag zur ggfls. nötigen Beauftragung eines Verkehrs- und Bauplaners für die Veränderung der Planungen.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Arbeiten nicht auszuführen, die sich ausschließlich auf die Einbahnstraße beziehen und die nach erfolgter Neuplanung wieder zurückgebaut werden müssten. Die bereits begonnen Kanalbaumaßnahmen sollen weitergeführt werden, unabhängig von der endgültigen späteren Oberflächengestaltung.
Die Begründung dieses Antrags erfolgt mündlich in der Sitzung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Petra Heller       gez. Christian Koch       gez. Paul Breuer
CDU-Fraktion            FDP-Fraktion                ABB-Fraktion

Thema Straßenbeleuchtung

Die Straßenbeleuchtung der Königstraße darf unserer Meinung nach erst beauftragt werden, wenn die verkehrsberuhigte Zweibahnlösung geplant und verabschiedet ist. Dann erst können die Leuchtenstandorte in die Bauplanung integriert und für die Beleuchtungsaufgabe geeignete Leuchten mit entsprechender Lichtlenkung bestimmt und montiert werden. Der Rat hat den Bauauftrag für die neue Straßenbeleuchtung in der Königstraße folgerichtig nicht erteilt. Die Mehrheit des Rates war der Meinung, dass keine weiteren vollendeten Tatsachen geschaffen werden sollten, die dann nach erfolgter Umplanung zur verkehrsberuhigten Zweibahnlösung wieder zurück gebaut werden müssen.


Wer verusacht denn hier eventuelle Mehrkosten, ABB, FDP und CDU oder der Bürgermeister durch seine Weigerung, den aktuellen Ratsbeschluss zeitnah umzusetzen?

Die Historie: Eine Kette von Fehlentscheidungen des Bürgermeisters

  1. ABB, FDP, CDU und der Bornheimer Gewerbeverein sprechen sich für eine verkehrsberuhigte Zweibahnlösung aus. Die vielfältigsten Proteste der Betroffenen wurden vom Bürgermeister arrogant und überheblich ignoriert. Das Ziel Einbahnstraße wurde trotzig weiter verfolgt. Kompromisslösungen, wie der Vorschlag des Gewerbevereins, wurden leichtfertig abgelehnt. Fehler des Bürgermeistes Nummer 1.
  2. Durch die Auftragserteilung, gerade einmal 10 Tage vor der Kommunalwahl, sollten vollendete Tatsachen geschaffen werden. Die Zuschlagsfrist für die Auftragserteilung endet erst am 31. August 2014. Warum diese Eile? Durch die übereilte Beauftragung sollte der Beschluss zur Einbahnstraße unumkehrbar gemacht werden! Fehler des Bürgermeisters Nummer 2.
  3. ABB, FDP und CDU gewinnen die Kommunalwahl. Der Bürgermeister schätzt die kommunalpolitische Situation falsch ein. Er glaubt nicht, dass es jemand wagt, das Thema Einbahnstraße erneut im Rat zur Abstimmung zu stellen. Fehler des Bürgermeisters Nummer 3.
  4. Der Bürgermeister verzögert ohne Not die konstituierte Ratssitzung um ca. 14 Tage. In Alfter geht das 14 Tage schneller. Dadurch sollte Zeit gewonnen werden. Fehler des Bürgermeisters Nummer 4.
  5. ABB, FDP und CDU stellen den Antrag (Zweibahnlösung) für die 1. Ratssitzung.
  6. Der Bürgermeister lässt trotzdem nur 2 Tage vor der 1. Ratssitzung die Bagger anrollen, obwohl er sich an drei Fingern abzählen kann, dass der Antrag für die verkehrsberuhigte Zweibahnlösung eine sichere Mehrheit im Rat finden wird. Das ist ein unglaublicher Vorgang, dessen negative Auswirkungen der Bürgermeister alleine zu tragen hat. Der Bürgermeister rennt hier im wahrsten Sinne des Wortes mit dem Kopf gegen die Wand. Fehler des Bürgermeisters Nummer 5.
  7. ABB, FDP und CDU setzen den Teilstopp der Arbeiten an der Königstrasse im Rat durch.
  8. Der Bürgermeister kündigt an, diesen Beschluss rechtlich prüfen zu lassen. Dies ist nur insofern in Ordnung, wenn gleichzeitig der Teilstopp der Arbeiten an der Einbahnstrasse an die Fa. Strabag weiter geleitet wird. Dies ist jedoch vom Bürgermeister nicht zu erwarten. Er wird wahrscheinlich nach Gründen suchen, den Stopp nicht zu veranlassen. Am 9. Juli 2014 können wir im Bonner General-Anzeiger auf Seite 17 erstaunt folgende Aussagen des Bürgermeisters lesen: Zitat Anfang: “Laut Bürgermeister Wolfgang Henseler hat die Verwaltung inzwischen eine Fachkanzlei damit beauftragt, die Rechtslage nach dem Beschluss zu prüfen. Ein Ingenieurbüro befasse sich außerdem mit den Konsequenzen, die eine Verzögerung der Bauarbeiten mit sich bringe. “Wir müssen spätestens Mitte kommender Woche der Baufirma sagen, was sie mit der Straße machen soll”, sagte er. Generell befürchtet Henseler, dass die Stadt im Fall einer Umplanung eine Entschädigung an die Baufirma zahlen müsse. Auch sei unklar, ob für eine Zweispurlösung überhaupt Zuschüsse von der Bezirksregierung fließen würden. Insgesamt soll die Stadt 1,5 Millionen Euro an Fördergeldern für das Integrierte Handlungskonzept erhalten. Bereits bei der Entscheidung, auf dem Peter-Fryns-Platz doch Parkplätze einzurichten, habe die Bezirksregierung aber unmissverständlich klar gemacht, dass es dann dafür kein Geld gebe, so Henseler. Der Bürgermeister behält sich vor, den Beschluss des Rats zu beanstanden, sollte er gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber könnte der Rat dann in seiner nächsten Sitzung im September entscheiden. Bis dahin dürfte aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Beanstandung nach bisheriger Planung, also die Einbahnstraße, gebaut werden. Sollte es keine juristischen Einwände gegen den Ratsbeschluss geben und eine Neuplanung weiterhin erwünscht sein, muss der Rat zunächst einen Beschluss für einen verkehrsberuhigten Begegnungsverkehr fassen. Dann startet laut Henseler eine neue Planungsphase; Monate könnten vergehen, bis die Aufträge vergeben sind. “Es geht nicht nur um eine reine Verschiebung von Pflastersteinen zu Asphalt.” Zitat Ende. An solchen Äußerungen ist klar zu erkennen, der Bürgermeister setzt die Beschlüsse des Rates nicht um, sondern sucht krampfhaft nach Möglichkeiten den Ratsbeschluss nicht auszuführen. Die Kostenverschiebungen (Einbahnstrasse zu Zweibahnstraße) infolge der Massenänderungen in einer Excel-Tabelle gegenüber zu stellen, würde selbst bei gründlichster Bearbeitung maximal 2 Tage dauern. Genau diese Klärung wird aber nicht herbei geführt. Statt dessen werden massenweise Nebenkriegsschauplätze eröffnet, vom eigentlichen Thema wird abgelenkt. Fehler des Bürgermeisters Nummer 5.
  9. Der Bürgermeister wollte auf der 1. Ratssitung auch den Bauauftrag für die Außenbeleuchtung der Königstraße durchsetzen, obwohl die Planung der Königstraße (Einbahn oder Zweibahnlösung) zur Zeit noch völlig offen ist. Hier sollte eine weitere vollendete Tatsache geschaffen werden. Der Rat hat den Bauauftrag natürlich nicht erteilt. Fehler des Bürgermeisters Nummer 6.
  10. Statt die Entscheidung des Rates zu akzeptieren und den Beschluss zügig umzusetzen, erwarten wir weitere juristische Winkelzüge des Bürgermeisters und den Weiterbau der ursprünglichen Einbahnlösung. Das kann in der Tat die Kosten hochtreiben. Das wäre dann der Fehler Nummer 7 des Bürgermeisters.
  11. Die Befürworter der Einbahnstraßenlösung (SPD, Grüne, UWG) veranstalten ein regelrechtes Geschrei um angebliche Mehrkosten, obwohl die Ergebnisse der Prüfung der Kostenverschiebungen noch nicht vorliegen. Es wird sogar von Regresszahlungen, Auftragsaufhebungen, Neuplanungen, Neuausschreibungen, Bauverzögerungen etc. gesprochen. Solche vorschnellen Äusserungen sind fachlich unqualifiziert und unseriös. Sie verschärfen die Diskussion unnötig und vermitteln der Öffentlichkeit ein falsches Bild der Realität. Angesichts eines solchen Verhaltens stellt sich die Frage: Wer bestimmt hier eigentlich die Geschicke der Stadt, König Henseler oder die gewählten Vertreter im Rat der Stadt Bornheim?

Weitere Informationen:

Schreiben uns Ihre Meinung zum Thema. Wir werden die Zuschriften mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung an dieser Stelle im Internet veröffentlichen.

 

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. G. Pohl

    In der Mitte der Straße kann es keine unterbrochene weiße Fahrbahnmarkierung geben.
    Bei 6 m Fahrbahbreite ist das nicht zulässig.

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