Bürgermeister Henseler will Auftragserteilung für den Umbau Königstraße/Peter Fryns Platz 10 Tage vor der Kommunalwahl durchdrücken

Der Bornheimer Bürgermeister Wolfgang Henseler (SPD) versucht offensichtlich noch vor seiner absehbaren Abwahl im Mai Fakten zu schaffen, die für die Stadt Bornheim teure Konsequenzen haben können. So soll noch vor der Kommunalwahl u.a. die Auftragsvergabe für die geplante Einbahnstraße im Bornheimer Zentrum erfolgen, obwohl dazu kein dringender Anlass besteht.

Im Ratsinformationssystem der Stadt Bornheim wurden die Unterlagen für die am 15.05.2014 stattfindende letzte Sitzung des Rates in der laufenden Legislaturperiode veröffentlicht [1]. Die Einladung des Bürgermeisters listet 41 Tagesordnungspunkte auf, davon alleine 11 im nichtöffentlichen Teil. Die Ratsmitglieder haben damit genau 12 Kalendertage Zeit, sich durch Lesen von 1.540 Seiten Vorlagen- und Antragsdokumenten auf die Sitzung vorzubereiten. Das heißt: jedes Ratsmitglied muss seit Freitag täglich mindestens 128 Seiten teilweise schwieriger Texte lesen, verstehen und für sich selbst so aufbereiten, dass eine Meinungsbildung und die Vorbereitung einer entsprechenden Beschlußfassung auch möglich wird. Für die Mitglieder des Bornheimer Stadtrates, die sich zumeist hauptberuflich eher nicht mit Politik beschäftigen, eine fast unlösbare Aufgabe.

Wenn man sich die einzelnen Tagesordnungspunkte näher ansieht, fällt auf, dass viele der anstehenden Themen erhebliche finanzielle Konsequenzen beeinhalten. So zum Beispiel Punkt 28 aus dem öffentlichen Teil, bei dem aber lediglich von der Verwaltung darüber informiert wird, dass aus Dringlichkeitsgründen mal eben 21 Einzelaufträge im geschätzten(!) Gesamtvolumen von ca. 3.745.000 € erteilt wurden, um Bauzeitenpläne und Fertigstellungstermine einhalten zu können. Erstaunlich, dass ein derart hoher Auftragsstau überhaupt entstehen konnte.

Aber auch der nichtöffentliche Teil der Ratssitzung bietet vielfältige Möglichkeiten, am Willen der Bürger vorbei Fakten durch Auftragsvergaben zu schaffen. Als Beispiel sei der TO-Punkt 33 “Vergabe des Auftrages für Straßen- und Kanalbauarbeiten in der Königstraße und auf dem Peter-Fryns-Platz, Bornheim” (Beschlußvorlage 325/2014-1) einmal näher beleuchtet. Aus den öffentlich zugänglichen Informationen sind folgende Einzelheiten bekannt:
Die Angebote interessierter Firmen werden am 06.05.2014 um 14:00 Uhr geöffnet (submittiert) [2]. Das mit der Bearbeitung beauftragte Ingenieurbüro wird nach der Submission die rechnerische und fachtechnische Angebotsprüfung vornehmen und einen Vergabevorschlag erstellen, der wiederum gem. Nr. 6.2. der Vergaberichtlinie der Stadt Bornheim [3] der örtlichen Rechnungsprüfung vor Auftragsvergabe zur Prüfung vorgelegt werden muss. Für diese beiden zwingend einzuhaltenden Bearbeitungsschritte stehen insgesamt maximal vier durch ein Wochenende unterbrochene Werktage zur Verfügung, damit die Ergänzung der Beschlußvorlage am 13.05.2014 den Ratsmitgliedern zwecks Vorbereitung der Beschlußfassung am 15.05.2014 zur Verfügung steht. Eine noch spätere Vorlage dürfte aufgrund der strittigen Sachlage in diesem Punkt kaum auf Akzeptanz seitens der Ratsmitglieder stoßen.

“Ein äußerst ambitionierter Zeitplan, zumal heute noch nicht einmal bekannt ist, ob überhaupt genügend gültige Angebote eingereicht werden. Erschwerend hinzu kommt die Tatsache, dass nach der Bekanntmachung [2] Nebenangebote ausdrücklich zugelassen sind. All dies erfordert Zeit für die sorgfältige Prüfung vor der Auftragsvergabe, insbesondere um etwaige Lücken in vordergründig preiswerteren Nebenangeboten erkennen und möglichst ohne negative Folgen schließen zu können. Diese Zeit steht – wie aufgezeigt – jedoch nicht zur Verfügung.” erklärt dazu Jürgen Weiler, 2. Vorsitzender der Aktiven Bürger Bornheim (ABB) sowie Sprecher der Bornheimer Piraten und fährt fort: “Aus meiner langjährigen Tätigkeit als beratender Ingenieur bin ich mit den zeitlichen Abläufen bei öffentlichen Vergaben von der Submission bis zur Vergabeentscheidung aus zahlreichen Projekten umfassend vertraut. Das ist hier im konkreten Fall einfach nicht seriös zu leisten. Der Bürgermeister will hier offensichtlich mit der Brechstange noch schnell vor den Kommunalwahlen Aufträge erteilen, obwohl die Grundlagen für eine solche Entscheidung noch gar nicht vorliegen. Dass der Rat nach Aktenlage die Entscheidungsbefügnis dem eigentlich nach §9 (7) der Zuständigkeitsordnung zuständigen Ausschuß entzieht, deutet auf eine geplante Aktion nach Gutsherrenart. Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Bindefrist der Angebote nach dem Bekanntmachungstext [2] erst am 31.08.2014 endet. Zu übertriebener Eile besteht also wirklich kein Anlass.”

Der Bornheimer Bürgermeister wäre gut beraten, die bewährten demokratischen Prozesse nicht durch Umgehung des zuständigen Ausschusses zu untergraben. Die Aktiven Bürger Bornheim fordern daher die Rathausparteien auf, die anstehenden Entscheidungen nicht übers Knie zu brechen sondern dem neuen Rat nach der Wahl zu überlassen.  Somit hätten die Bürger über den Stimmzettel wenigstens ein gewisses Mitspracherecht.

Die ABB fordert in ihrem kommunalen Wahlprogramm neben einer deutlich höheren Bürgerbeteiligung u.A. auch eine grundlegende Verbesserung der Vergabepraxis bei städtischen Vorhaben. [4]

Quellen:
[1] https://session.stadt-bornheim.de/bi/to0040.php?__ksinr=1268
[2]https://www.bornheim.de/fileadmin/pdf/rathaus/stadtverwaltung/ausschreibungen/Bekanntmachung_27-2014-OE-VOB.pdf
[3]
https://www.bornheim.de/fileadmin/pdf/rathaus/stadtverwaltung/ausschreibungen/09_Richtlinien_fuer_die_Vergabe_von_Auftraegen_der_Stadt_Bornhe_.pdf
[4] https://www.aktivebuergerbornheim.de/politik/unser-programm/

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