Laut Kommunalwahlgesetz NRW müssen Parteien oder regionale Wählervereinigungen, die zur Kommunalwahl antreten wollen, sogenannte Unterstützer-Unterschriften sammeln, um beim jeweiligen Wahlamt für die Kommunalwahl zugelassen zu werden. Erst wenn die vorgeschriebene Anzahl dieser Unterstützer-Unterschriften vorliegt, wird die Partei oder Wählervereinigung vom Wahlamt zur Wahl zugelassen.
Diese Hürde haben wir erfolgreich überwunden.
Wir bedanken uns bei den Bornheimer Bürgern und Bürgerinnen, die uns per E_Mail oder SMS Ihre Hilfe angeboten haben. Diese Kontakte haben wir abgearbeitet und die Unterschriften vor Ort abgeholt.
Wir bedanken uns recht herzlichen bei 284 wahlberechtigten Bornheimer Bürgern und Bürgerinnen, die uns durch ihre Unterschrift die Kandidatur zum Bornheimer Kommunalparlament ermöglicht haben.
Vielen Dank auch an alle Sammler aus unserer Mitgliedschaft.
Siehe auch: Der aktuelle Stand der Unterschriftensammlungen