Das Kommunalwahlgesetz NRW – Wie man erfolgreich Kandidaturen verhindert/erschwert

KWahlGIn NRW wurde seinerzeit die 5 % Hürde für die Kommunalwahlen abgeschafft. Das war jedoch nicht das Werk einsichtiger Politiker, die den Idealen der Demokratie folgend mehr Bürgern die Mitsprache in den kommunalen Parlamenten einräumen wollten. Mitnichten! Gegen die 5 % Hürde wurde massiv geklagt. Diese Klagen hatten Erfolg. Das Landesverfassungsgericht gab den Klägern recht. Wahrlich ein Erfolg. Kleine politische Gruppen, die erfolgreich die Hürden des Anmeldeverfahrens zur Kommunalwahl übersprungen hatten, konnten nun auf Ratsmandate hoffen, auch wenn die Anzahl der Stimmen unter 5 % lag. Das hatte zur Folge, etliche Wählervereinigungen zogen in die Räte ein. Ein Sieg der Demokratie. Der zuständige Staatssekretär musste seinen Hut nehmen, hatte er es doch nicht geschafft das Verfassungsgericht mit seinen Argumenten für die Beibehaltung der 5 % Hürde zu überzeugen.

Das Kommunalwahlgesetz musste folglich angepasst werden. Die Auflagen, unter welchen Bedingungen eine regionale Wählergruppe zur Wahl zugelassen werden darf, wurden ebenfalls angepasst.

  • Es gibt keine Erst- und Zweitstimme. Folge: Wer z.B. in Bornheim keine 22 Direktkandidaten findet, kann nur dort gewählt werden, wo ein Direktkandidat aufgestellt wurde. Mögliche Stimmen in einem unbesetzten Wahlkreis gehen verloren und fehlen im Endergebnis. Die Kommunalwahl ist eine reine Personenwahl, weil die Wählergruppe oder Partei mit der Zweitstimme nicht zur Wahl steht. Das ist für kleine Wählergruppen ein ernsthaftes Problem. In Städten zwischen 30.000 und 50.000 Wahlberechtigten müssen 22 Wahlbezirke (ergibt 44 Sitze im Rat) besetzt werden. Rein theoretisch wären ca. 2,3 % der Stimmen in allen 22 Wahlkreisen notwendig, um 1 von 44 sitzen zu erringen. Fehlen nur 11 Direktkandidaten erhöht sich der Prozentsatz in den restlichen Wahlkreisen schon auf 4,6 %, um einen Sitz zu erringen. Bei großen Städten (36 Wahlbezirke bei mehr als 500.000 Wahlberechtigten) ist dieses Verhältnis noch wesentlich ungünstiger.
  • Es müssen Unterstützerunterschriften gesammelt werden. In Bornheim sind es pro Wahlkreis 5 Unterstützerunterschriften. Die Unterstützer müssen im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigt sein. Deshalb ist es nicht möglich an zentralen Stellen mal eben 22 x 5 Unterschriften zu sammeln! Für die Reserveliste sind es 37. Diese 37 Unterschriften sind nicht an einen bestimmten Wahlkreis gebunden. Für einen Bürgermeisterkandidaten sind es sogar 220. Das hört sich zunächst einmal unkompliziert an. Das ist es aber nicht. Man geht zum Wahlamt und fordert die Formblätter für die Kommunalwahl an. Die werden auch problemlos übergeben. Nun fängt man an, die Kandidaten zu suchen und füllt pflichtgemäß die Formblätter aus. Nachdem das erledigt ist, möchte man nun auch die Unterstützerunterschriften sammeln. Diese Formblätter werden jedoch von Wahlamt vorerst nicht übergeben. Diese Formblätter werden vom Wahlamt erst übergeben, wenn ALLE nach dem Kommunalwahlgesetz vorgeschriebenen Modalitäten erledigt sind. Diese Modalitäten sind sehr vielfältig.
  • Die Kandidaten müssen feststehen und alle Kandidaten-Formblätter müssen ausgefüllt beim Wahlamt eingereicht sein.
  • Die vorgeschriebenen Wahlversammlungen müssen mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen einberufen werden. Dort werden die Wahlkreiskandidaten in einem aufwändigen Wahlprozedere gewählt. Das Gleiche gilt für die Reserveliste. Die Protokolle der Versammlungen müssen vorliegen und in die Formblätter des Wahlamtes übertragen werden. Es müssen 2 Vertrauenspersonen gewählt werden und es müssen 2 eidesstattliche Erklärungen vorgelegt werden, aus denen ersichtlich wird, ob die Wahlversammlungen und Einzelabstimmungen auch demokratisch abgelaufen sind. Das alles erfordert einen gewaltigen Aufwand.
  • Die Wählergruppe muss formal gegründet sein und deren Existenz muss nachgewiesen werden (Wahlprotokoll, Satzung, Vorstand, Programm) .
  • Erst nachdem das vorgeschriebene Prozedere vollständig und lückenlos beim Wahlamt eingereicht und geprüft ist, werden die Unterschriftenlisten vom Wahlamt erstellt, personalisiert, beglaubigt und an die Wählergruppe übergeben. Jetzt erst darf die Wählergruppe die Unterstützer-Unterschriften sammeln.
  • Es ist also nicht möglich die Unterstützer-Unterschriften parallel zur Kandidatensuche zu sammeln, was einen erhebliche Zeitersparnis bedeuten würde. Im Kommunalwahlgesetz steht ausdrücklich geschrieben. Vorab gesammelte Unterstützer-Unterschriften sind ungültig! Wie gesagt, es wird alles getan um den regionalen Wählergruppen, die in den Stadtrat einziehen wollen, das Leben so schwer wie möglich zu gestalten.

So darf es auch nicht verwunderlich sein, das in den kommunalen Parlamenten neue Wählergruppen, die in Konkurrenz zu den etablierten Parteien treten, nicht die Regel sondern die Ausnahme darstellen. Wer unterzieht sich solch einem Stress? Da muss die Verdrossenheit über die etablierten Rathausparteien und der persönliche Idealismus schon sehr gross ein, wenn sich einfache Bürger einem solchen Stress freiwillig unterziehen.

Solche Kommunalwahlgesetze und Verordnungen kommen natürlich nicht von ungefähr. Sie wurden von den etablierten Parteien im NRW Landtag beschlossen, die natürlich kein Interesse daran haben können, die kommunalpolitische Vielfalt in den Kommunen zu erhöhen. Man braucht es eigentlich nicht zu erwähnen, das Prozedere um die Unterstützerunterschriften gilt natürlich auch nur für Parteien und Wählergruppen, die nicht im Landtag, im Bundestag oder im jeweiligen Kommunalparlament schon vertreten sind. Verstanden?

Gehen wir nun einmal davon aus, eine Wählergruppe hat das aufwändige Prozedere geschafft und steht zur Wahl zur Verfügung. Sie ist auch in den Rat eingezogen, jedoch nur mit einem Sitz! Nun gehen die Benachteiligungen konsequent weiter:

  • Eine Fraktion besteht aus mindestens 2 Ratsmitgliedern.
  • Nur eine Fraktion (mind. 2 Ratsmitglieder) darf Tagesordnungspunkte beantragen/erzwingen.
  • Nur einer Fraktion stehen Räumlichkeiten im Rathaus (Büro) zur Verfügung.
  • Nur einer Fraktion stehen zusätzliche finanzielle Hilfen zur Verfügung (bis 1.200 €/Monat zusätzlich)
  • Nur eine Fraktion wird im Amtsblatt der Stadt mit Kontaktdaten aufgeführt. Einzelratsmitglieder werden totgeschwiegen!
  • Nur Fraktionen werden zu Arbeitskreisen des Rates und der Ausschüsse eingeladen.
  • Viele wichtige Informationen werden nur über die Fraktionsspitzen verteilt. Dabei wird gelegentlich vergessen, das es auch auch fraktionslose Einzelabgeordnete gibt. Versuchen Sie einmal zu beweisen, das sie etwas nicht bekommen haben!

Dies sind nur einige Beispiele. Man könnte die Liste der Ungereimtheiten beliebig fortsetzen. Man kann also feststellen, die 5 % Hürde wurde zwar abgeschafft, hinten herum aber weitgehend über aufwändige Verfahrensvorschriften und verschärfte Geschäftsordnungen in den Räten faktisch wieder eingeführt. Demokratische Strukturen und gleiche Ausgangsbedingungen für alle sind in den Räten leider keine Selbstverständlichkeit. Demokratie muss man sich ständig im wahrsten Sinne des Wortes erkämpfen. Dieser Weg ist steinig und sehr oft auch frustrierend.

Die Aktiven Bürger Bornheim (ABB) sind gestartet um in den Rat der Stadt Bornheim gewählt werden zu können. Wir sind noch nicht am Ziel angekommen. Es fehlen uns noch einige helfende Mitglieder und auch noch ein paar im Wahlkreis verankerte Direktkandidaten und Unterstützer-Unterschriften.

Wenn Sie das etablierte Parteienmonopol im Rat der Stadt Bornheim aufbrechen wollen. Wenn Sie wie wir mit vielen Beschlüssen des Rates nicht einverstanden sind, dann helfen Sie uns dabei in den Rat der Stadt Bornheim gewählt werden zu können.

Uns fehlen noch 4 im jeweiligen Wahlbezirk verankerte Direktkandidaten (siehe Artikel), 110 Unterschriften für 22 Wahlbezirke, 37 Unterschriften für die Reserveliste und 220 Unterschriften für den Bürgermeisterkandidaten. Das sind in Summe 368 Unterschriften. Bitte rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine SMS oder E-Mail, wenn sie uns dabei helfen wollen.

Wir erobern unsere Stadt zurück!

Kontakt:  Mobil 01573 – 2483997    kontakt[ät]aktivebuergerbornheim.de

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