Normenkontrollklage Me16: Danke für die Spenden!

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Einige Anlieger des Bebauungsplans Me16 (Merten 16) haben gegen diesen sehr umstrittenen Bebauungsplan eine Klage eingereicht, weil alle Änderungswünsche der Anlieger ignoriert wurden. (2.) Die ABB-Fraktion hat die Zustimmung zum Me16 verweigert, weil wir keine Innenerschließung befürworten und weil die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch den Me16 den Anliegern nicht zumutbar sind. Darüber hinaus halten wir die Abtrennung des Me17 vom Me16 und damit die Übertragung der Kosten für die Erweiterung der Offenbachstraße vom Investor auf die Anlieger für unzulässig (Gefälligkeitsplanung zugunsten des Investors zu Lasten der Anlieger). Da die Kläger ein hohes finanzielles Risiko,  auch im Namen aller Anlieger des Me16, eingegangen sind, haben wir als ABB und ABB-Fraktion einen Spendenaufruf gestartet. Bis zum 17.12.2021 sind bereits 1.205 € eingegangen. Hinzu kommen weitere…

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Vorkaufsrecht zum Wohle der Stadt oder Insidergeschäfte? Stadt Bornheim verliert Prozess vor dem Verwaltungsgericht Köln! (1. erw. Fassung)

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  Gemäß § 24 Baugesetzbuch kann die Stadt in einen notariell abgeschlossenen Kaufvertrag zu gleichen Konditionen einsteigen und somit dem ursprünglichen Käufer den Erwerb des Grundstückes verweigern. Der Gesetzgeber hat hierzu strenge Verfahrensregelungen vorgegeben. Hier in Bornheim gibt es in kurzer Zeit schon drei Fälle, in dem die Stadt den Kauf eines Grundstückes durch die Anwendung von Vorkaufsrecht verhindert hat. Wir diskutieren im Rat der Stadt Bornheim seit längerem darüber, dass die Stadt der vorhandenen Wohnungsnot durch verstärkte und beschleunigte Schaffung von Bauland entgegen tritt. Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden. Es kann jedoch nicht sein, dass die Stadt Bornheimer Bürgern den Kauf eines Grundstücks verweigert, die nachweislich dort bauen wollen und die sogar eine Bauvoranfrage bei der Stadt gestellt haben. Es…

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Stadt Bornheim: Vorkaufsrecht zum Wohle der Stadt oder Insidergeschäfte?

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Erweiterte Fassung (Beschlussvorlage, Termine): Gemäß § 24 Baugesetzbuch kann die Stadt in einen notariell abgeschlossenen Kaufvertrag zu gleichen Konditionen einsteigen und somit dem ursprünglichen Käufer den Erwerb des Grundstückes verweigern. Der Gesetzgeber hat hierzu strenge Verfahrensregelungen vorgegeben. Hier in Bornheim gibt es in kurzer Zeit schon drei Fälle, wo die Stadt den Kauf eines Grundstückes durch die Anwendung von Vorkaufsrecht verhindert hat. Wir diskutieren im Bornheim seit längerem darüber, dass die Stadt der vorhandenen Wohnungsnot durch verstärkte und beschleunigte Schaffung von Bauland entgegen tritt. Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden. Es kann jedoch nicht sein, dass die Stadt Bornheimer Bürgern den Kauf eines Grundstücks verweigert, die nachweislich dort bauen wollen und die sogar eine Bauvoranfrage bei der Stadt gestellt haben. Es kann doch nicht…

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