Unregelmäßigkeiten beim Versand von Briefwahlunterlagen – Der Bürgermeister schweigt!

briefwahl_umschlag

Es besteht der Verdacht dass ca. 600 angeforderte Briefwahlunterlagen die Wähler nicht erreicht haben (ca. 3.000 Anforderungen minus 2.396 abgegebene Briefwahlstimmen). Bereits vor der Wahl am 19.11.2016 haben wir von der ABB Herrn Bürgermeister Henseler auf die Probleme beim Versand der Briefwahlunterlagen hingewiesen und Aufklärung verlangt. Leider haben wir keine Antwort auf unsere beiden E-Mailanfragen erhalten. Das ist sehr bedauerlich. Auf Anfrage der Bonner Rundschau beim Bürgermeister  (Ausgabe 01.12.2016, Seite 29)  lesen wir erstaunt,  es seien “einige wenige” Bürger betroffen gewesen. In der Ausgabe des General- Anzeiger vom 21.11.2016 auf Seite 19  spricht Bürgermeister Henseler von “Eine(r) Kiste mit beantragten Abstimmungsunterlagen sei verloren gegangenen.” Wieviele zum Versand bestimmte Briefwahlunterlagen sind denn nun nicht verschickt worden? Das ist also die Erklärung für wahrscheinlich ca. 600 Fälle. Unserem Herrn Bürgermeister Henseler scheint offensichtlich nicht klar zu sein, dass auch “einige wenige” oder eine ganze “Kiste”, von verloren gegangenen Briefwahlunterlagen zu einem ungültigen Wahlgang führen. Im Wissen um die Versandprobleme hätte man das Bürgerbegehren zu diesem Termin aufgrund organisatorischen Mängel absagen müssen. Wir veröffentlichen hiermit unseren E-Mailschriftverkehr mit dem Bürgermeister und einen ersten Teil der uns vorliegenden Beschwerden betroffener Wählerinnen und Wähler:


Paul Breuer <bornheimer123@yahoo.de>

Nov 19 um 6:49 PM (Versand vor dem Wahltermin!!)

Sehr geehrter Herr Henseler,

uns liegen mehrere schriftliche Beschwerden vor. Es wird behauptet das die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig bei den Wählern eingegangen sind und eine rechtzeitige Rücksendung per Post nicht mehr möglich war. Es wird berichtet das Anrufe bei der Verwaltung nicht erfolgreich waren, weil niemand erreicht werden konnte. Es wird berichtet dass die Briefwahlunterlagen nach der Beschwerde per Kurier, wenn auch zu spät für einen Rückversand, angeliefert wurden. Sind alle Briefwahlunterlagen per Kurier angeliefert worden? Ich bitte um eine kurzfristige Aufklärung und Rückantwort. Es kann doch wohl nicht sein, dass derartige organisatorische Unzulänglichkeiten zu einer ungültigen Wahl führen.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Breuer (ABB)


Am 24. November 2016 haben wir eine weitere Mail an Bürgermeister Henseler verschickt. Auch auf diese E-Mail hat Herr Bürgermeister Henseler nicht geantwortet.

An: Stadt Bornheim Ratsbüro Stadt Bornheim Henseler Wolfgang

 CC: CDU Heller Petra Grüne Kuhn Arnold

Nov 24 um 4:02 PM

Sehr geehrter Herr Henseler,

bei mir häufen sich Klagen von Bornheimer Bürgern, die mir glaubhaft mitteilen keine Briefwahlunterlagen trotz rechtzeitiger Anforderungen erhalten zu haben. Ich erinnere hier auch noch einmal an meine Mail an Sie.

Ich bitte Sie um eine lückenlose und schonungslose Aufklärung in der Sache, die Sie nicht ausschließlich in interfraktionellen Besprechungen ohne Beteiligung der ABB lösen können.

Wie viele Briefwahlunterlagen sind nicht verschickt worden? Da man Briefwahlunterlagen teilweise mit städtischem Kurierdienst zugestellt hat, muss es doch eine Fehlliste gegeben haben? Wurden Briefwahlunterlagen nur nach ausdrücklicher Beschwerde nachgeliefert oder haben alle Betroffenen diese Kurierzustellung erhalten?

Ich bitte Sie ausdrücklich um eine zeitnahe schriftliche Antwort. Sollten Sie glauben meine erneute Anfrage nicht beantworten zu müssen, werden wir die breite Öffentlichkeit informieren und den Vorfall, den wir inzwischen mehrfach schriftlich belegen können, an die Kommunalaufsicht geben. Ich fordere Sie hiermit noch einmal auf die ABB an der Lösung der Probleme (Mischungsverhältnis, Briefwahlversand) zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Breuer (ABB)

Kopie: Vorstand ABB, Anwaltsbüro


Wir dokumentieren hier einen Teil der Zuschriften, die uns von betroffenen Bürgern und Bürgerinnen als Beleg der Versandunzulänglichkeiten zur Verfügung gestellt wurden. Nicht alle Zuschriften dürfen wir unter vollen Namen veröffentlichen. Aus diesem Grund haben wir diese Namen durch XXXX-Zeichen ersetzt. Im Falle einer Ermittlung durch die Kommunalaufsicht werden wir nach Rücksprache die Namen weitergeben.


Am 19.11.2016 um 12:56
Hallo Herr Breuer,

noch etwas zur Abstimmung, bzw. deren Anfechtung. Eigentlich wollten wir wegen Familienfeiern vom 11.11.16 bis 20.11.16 unterwegs sein. Wie Ihnen am Sonntag, 13.11.16 per Doppel mitgeteilt, waren die Briefwahlunterlagen noch nicht hier. Die Stadt Bornheim hat auf mein Schreiben (mal wieder) nicht reagiert, nicht einmal eine Lesebestätigung.

Deshalb hat meine Frau am Montag viel Zeit investiert und dort mehrfach angerufen. Nachdem denn endlich jemand erreichbar war hieß es “die sind am Mittwoch (09.11.16) zur Post gegangen, aber die scheinen Schwierigkeiten zu haben – die müssten heute in ihrer Post sein.”

Aber es war nichts in der Tagespost. Also erneuter Anruf. Diesmal in der Märchenstunde: “Ja das haben schon mehrere mitgeteilt. Es waren ca. 3.000 Briefwahlunterlagen die am Mittwoch zur Post gingen. Wegen dortigen Problemen müssten die aber spätestens morgen in der Post sein, wenn nicht können sie ja nochmal anrufen, dann lässt sich sicher eine Lösung finden.”

Als meine Frau dann erneut auf die evtl. erforderliche Anfechtung hin wies, lagen nachmittags unsere Briefwahlunterlagen in unserem Briefkasten. Eindeutig nicht per Post versandt, “jungfräulicher” Umschlag ohne Freimachung/Poststempel und am gleichen Tag (14.11.16) ausgestellt.

Ich frage mich nur, was mit den anderen angeblichen rund 3.000 ist – ob die auch von der Stadt verteilt wurden, rechtzeitig bei den Wählern ankamen (Postlaufzeiten für die rechtzeitige Rücksendung) und/oder viele so kurzfristig nicht erreichbar waren und gar nicht rechtzeitig abstimmen konnten.

Außerdem stellt sich die Frage, welches miese Kalkül dahinter steckte, denn selbst eine wirkliche Absendung am Mittwoch 09.11.16 wäre mit doppelten Postlaufzeiten schon sehr knapp gewesen.

Mit freundlichen Grüßen … und der Hoffnung, dass die mehrheitliche Vernunft siegt.

*XXXXXXX  XXXXXXX*


Sehr geehrter Herr Breuer,

wie soeben im Wahllokal Widdig besprochen teilen wir Ihnen mit, dass wir die angeforderten Briefwahlunterlagen bei frühzeitiger schriftlicher Anforderung nicht erhalten haben. Somit konnten wir uns den Gang zur persönlichen Abstimmung trotz anderer Tagesplanung nicht ersparen. Ob andere Personen ebenfalls betroffen sind, entzieht sich unserer Kenntnis.

Sollte dies der Fall sein, halten wir einen organisatorischen Fehler im Verwaltungsbereich für möglich. Dies würde ggf. eine Überprüfung erforderlich machen, da dann mit ziemlicher Sicherheit eine Beeinträchtigung des dokumentierten Bürgerwillens entstanden ist. Nicht jeder ist wie wir in der Lage, trotz schriftlich beantragter Briefwahl aus persönlichen (z.B. gesundheitlichen) Gründen seine Abstimmung im Wahllokal zu erledigen.

Mit freundlichen Grüßen

Marion und Karl Impekoven

Ubierweg 14

53332 Bornheim OT Widdig


Sehr geehrter Herr Breuer,

ich habe direkt nach Erhalt des Briefes mit der Wahlbenachrichtigung  am nächsten Tag den Antrag auf Briefwahl gestellt, indem ich das entsprechende Formular per Post ans Wahlbüro geschickt habe.  Ich hatte dann in den letzten Tagen vor der Wahl keine Zeit, nochmal  nachzuhaken (Mechthild Schulte schreibt von 2 Faxen und 1 Telefonat).

Meine Adresse: XXXXXXXXXX  XX in Walberberg

Mein Nachbar hat mir berichtet, dass er im Wahllokal mitbekommen hat, wie sich ein Wähler heftig darüber beschwert hat, dass seine kranke Frau keine Unterlagen erhalten hat.

Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXXXX  XXXXXXXXXX


Hallo Herr Breuer,

ich komme noch einmal zurück auf unser eben geführtes Telefonat.

Kurz zur Chronologie

Da ich mit Allerwahrscheinlichkeit am Wahlsonntag den 20.11.2016 nicht da bin, habe ich und meine Lebensgefährten nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung sofort die Briefwahl beantragt.

Da wir am Donnerstag den 17.11.2016 noch immer keine Unterlagen zur Abstimmung von der Stadt erhalten hatten, habe ich mittags bei der Stadt angerufen.

Am Telefon erhielt ich von einem Herrn (Namen habe ich mir leider nicht notiert) folgende Auskunft: Seitens der Stadt wäre etwas schief gelaufen wodurch eine große Anzahl von Briefwählern keine Unterlagen erhalten hätten. Nach Durchsage unsrer Geburtsdaten stellte er fest, dass wir zu diesem Kreis gehören würden. Er versicherte mir, dass die Wahlunterlagen seitens der Stadt durch einen Booten zugstellt würden.

Das ist auch geschehen aber wie. Dieser Boote war noch zu faul die Unterlagen in den Briefkasten zu werfen, stattdessen fanden wir sie heute Morgen 18.11.2016 beim Verlassen des Hauses völlig durchnässt vor der Haustüre. Wir haben sie auf der Heizung getrocknet und dann am Nachmittag bearbeitet. Hier musste ich dann im Begleitschreiben lesen, dass alle Briefwahlen die am Sonntag den 20.11.2016 nach 16:00 Uhr bei der Stadt eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden. Frecher geht’s nimmer!!!

Nun kurz zusammengefasst

Wie kann das eine ordentliche Abstimmung geben wenn Briefwählern keine Möglichkeit gegeben wird, ihre Stimme fristgerecht bzw. überhaupt abzugeben.

Haben überhaupt die Wähler, die nicht angerufen haben ihre Wahlscheine erhalten? Und wenn ja mit Sicherheit zu spät für eine ordentliche Wahl am Sonntag bis 16:00 Uhr

Was verlangt die Stadt eigentlich von einem? Briefwahl beantragen aber dann bitte den Brief persönlich in Bornheim abgeben? (Die armen Kranken, Behinderten und Nicht Anwesenden)

Ist die Wahl unter diesen Umständen überhaupt nach dem Wahlrecht vertretbar?

Lieber Herr Breuer, mir ist bewusst dass Sie den ganzen Mist nicht zu vertreten haben. Ich habe aber die Hoffnung, dass Sie die Angelegenheit prüfen und die richtigen Wege kennen was bei solchem Unvermögen einer Verwaltung zu tun ist.

Kann es denn wirklich sein, dass eine Verwaltung ohne Konsequenzen schalten und walten kann wie sie will?

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Schmitz

Matthias-Claudius-Weg 29

53332 Bornheim Walberberg


Auf der letzten Vorstandsitzung der ABB wurde das weitere Verfahren abgestimmt: Die ABB bittet Herrn Bürgermeister Henseler noch einmal eindringlich, das Problem nicht weiter durch aussitzen lösen zu wollen. Wir erwarten eine zeitnahe schriftlichen Stellungnahme, die wir an dieser Stelle auch veröffentlichen werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, was da und in welchem Umfang schief gelaufen ist. Die ABB behält sich weitere Schritte vor. Inzwischen wurde eine offizielle kleine Anfrage an die Stadtverwaltung übergeben. Eine Eingangsbestätigung liegt vor, eine Antwort nicht.


Ist diese Wahl ungültig? Sollte diese Wahl angefochten werden? Hätte der Bürgermeister nach der Aufdeckung der Probleme den Bürgerentscheid verschieben müssen/sollen?  Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema. Bitte benutzen Sie die Kommentarfunktion am Ende des Artikels.


Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Dr. Andreas Wißkirchen

    Ich hätte gerne gewählt, aber die Briefwahlunterlagen wurden mir nicht zugesendet.

    Dr. Andreas Wißkirchen

  2. XXXXX XXXXXXXX

    Sehr geehrter Herr Breuer,
    auch meine Frau und ich konnten an der Wahl nicht teilnehmen. Sofort nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragten wir Briefwahl per E-Mail. Das Wahlbüro mailte zurück, dass sie das ausgefülle Papier bräuchten. Auch das schickten wir umgehend an die Stadtverwaltung. Nach einigen Tagen erhielten wir erneut eine Mail mit der Bitte doch das Papier zuzuschicken. Da das bereits geschehen war ging ich der Sache nicht weiter nach und erwartete die Wahlunterlagen. Die kamen aber nie bei uns an und so waren meine Frau und ich leider nicht in der Lage an der Wahl teilzunehmen.
    Mit freundlichen Grüßen XXXXX und XXXXXX XXXXXXXX

    Ich bitte die Namen zu ixxen !!

    Anmerkung der Redaktion: Namen, Adresse etc. sind der Redaktion bekannt. Die Familie hat uns auch telefonisch ausdrücklich darum gebeten die Namen im Internet nicht zu veröffentlichen. Dem kommen wir natürlich nach!

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