Neuer Programmpunkt im Kommunalwahlprogramm der ABB beschlossen.

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Am 31. Januar 2017 fand die erste Mitgliederversammlung der ABB im neuen Jahr statt. Dort wurde der bereits im Vorfeld durch die Arbeitsgruppe "schulische Inklusion" verfasste Text gründlich ausdiskutiert, erneut verändert und einstimmig beschlossen. Die Kernforderungen der ABB zur schulischen Inklusion sind nun verbindlich wie folgt formuliert: Durch die schulische Inklusion darf niemand benachteiligt werden, weder einzelne Schüler, noch Lehrer und auch keine Schulen. Die zwangsweise Schließung von hoch spezialisierten Sonderschulen für behinderte Kinder ist aus der UN-Konvention nicht ableitbar. Dort steht das Recht auf Bildung von behinderten Kindern im Mittelpunkt. Eine Schließung von Sonderschulen für behinderte Kinder wird dort nicht gefordert und kann aus dem Text auch nicht abgeleitet werden. Wir lehnen diese Art von schulischer Inklusion in NRW ab,…

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