Der Bebauungsplan Ro25 wird weiter geführt. (1. erw. Fassung)

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Der Bebauungsplan Ro25 (Roisdorf 25) wird gemäß Top 05 der Sitzung des Rates vom 11.05.2021 weiter geführt. (*2) Die ABB-Fraktion hat diesen Bebauungsplan erneut abgelehnt, weil in keiner Weise auf die berechtigten Belange der Anlieger der Koblenzer Straße eingegangen wurde. Alle anderen Fraktionen (CDU, Grüne, SPD, UWG, FDP) haben diesem Bebauungsplan erneut zugestimmt. Betroffenen Bürgern steht laut Baugesetzgebung in NRW ein Einspruchsrecht zu. Von diesem Einspruchsrecht haben etliche betroffene Bürger und die ABB Gebrauch gemacht. (*3) (*4) Wir veröffentlichen als Beispiel den aktuellen Einspruch der Familie Korte. Einsprüche müssen lediglich von der Verwaltung gesammelt werden. Örtliche Praxis ist, diese Einsprüche erst vor der endgültigen Verabschiedung den Rats- bzw. Ausschussmitgliedern mit geschwärzten Absendern zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung in Bornheim beantwortet…

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Anliegerinitiative Me16 & Me17 wehrt sich gegen die Ausbaupläne der Mertener Offenbachstraße (erw. Fassung)

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Am 10. Dezember 2018 veröffentlichten die beiden Sprecher der Mertener Anliegerinitiative für die Bebauungspläne Me16 & Me17, Marc Süß und Marco Düx, nach umfangreicher interner Beratung die nachfolgend abgedruckte Pressemittteilung. Die ABB gibt der Initiative auf Wunsch mit diesem Gastbeitrag die Möglichkeit alle Bornheimer Bürgerinnen und Bürger über den Ortsteil Merten hinaus zu informieren. Die ABB unterstützt die Forderungen der Initiative. Die Forderungen und Vorschläge, die in der Pressemitteilung dargelegt werden  sind vernünftig und nachvollziehbar und decken sich auch weitgehend mit unseren Vorstellungen zum den Bebauungspläne Me16 und Me17. Pressemitteilung: Die Anliegerinitiative Me16 & Me17 wird keine Grundstücke für den Bebauungsplan Me17 an die Stadt Bornheim abtreten. Leider müssen in Merten die Bürger aktiv auf die lokalen Politiker zugehen, da anscheinend der Rat und…

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Kindertagesstätte am Maarpfad: Eine krasse Fehlentscheidung!

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Es ist unglaublich. Die Stadt Bornheim setzt die Serie von krassen Fehlplanungen im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet Ro23 unbeirrt fort. Die neuste Fehlleistung ist der geplante Neubau einer Kindertagesstätte (Kita) am Maarpfad Ecke Gemüseweg, angrenzend an die Koblenzer Straße. Mit völligem Unverständnis haben wir  die Empfehlung der Verwaltung und des Jugendhilfeausschusses, dem die ABB nicht angehört, zur Kenntnis nehmen müssen, dass am Maarpfad eine Kindertagesstätte (Kita) errichtet werden soll. An dieser Stelle gehört keine Kindertagesstätte hin, weil dort völlig abgelegen am Stadtrand, keine Anbindung an den Busverkehr vorhanden ist. Durch diese Standortentscheidung wird ein Zubringer- und Abholverkehr der Kinder mit PKW's unausweichlich. Es ist uns völlig unverständlich, wieso eine Kindertagesstätte nicht im Baugebiet Ro22 an der L118 errichtet wird. Dort ist…

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Anliegerinitiative Ro23: Das Neubaugebiet Ro23 soll weiter geführt werden! (1. erweiterte Fassung)

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Am 5. April traf sich die Arbeitsgruppe Ro23, die von 3 Anliegern der Koblenzer Straße und von Paul Breuer und Adelheid Wirtz von der ABB gebildet wurde. Die Arbeitsgruppe will das Baugebiet Ro23 ausdrücklich nicht verhindern. Damit die Interessen aller Beteiligten (Anwohner, Grundstückseigentümer, Investoren, Stadt Bornheim) sinnvoll zusammen geführt werden können, hat die Arbeitsgruppe einen Vorschlag unterbreitet, den sie Alternative 5 nennt. Das Baugebiet Ro23 wird in Richtung des Wirtschaftsweges erweitert und der Flächennutzungsplan wird entsprechend geändert. Siehe Lageplan. Die Zuwegung zum Ro23 über die Koblenzer Straße wird als Fuß- und Fahrradweg zurück gestuft. Die Zuwegung zum Ro23 über den Fuhrweg bleibt als Fuß- und Fahrradweg bestehen. Die Kosten für die Ertüchtigung des Wirtschaftsweges von der Herseler Straße (L118) bis zum…

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Roisdorf: Bebauungsplan Ro23 ohne Zuwegung (4. erw. Fassung)

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Am 28. Februar 2018 fand eine Besprechung von betroffenen Anliegern des Bebauungsplans Ro23 und Grundstückseigentümern innerhalb des Planungsbereichs Ro23 mit dem Ratsvertreter der ABB statt. Dabei wurden folgende Forderungen ausdrücklich bekräftigt: Ein Bebauungsplan mit nur einer Zuwegung über die Koblenzer Straße wird abgelehnt. Die Anlieger und die ABB fordern nach wie vor zwei Zuwegungen zum Baugebiet Ro23. (Alternative 1, siehe 13.) Für die Ertüchtigung der Koblenzer Straße werden die betroffenen Anlieger keine freiwillige Abtretung von Teilen ihrer Grundstücke vornehmen. Der Investor verfügt nicht über die Grundstücke Flur 167 und 168. Damit ist das Plangebiet Ro23 nach derzeitiger Planung nur mit dem Hubschrauber erreichbar. Die Eigentümer der Grundstücke 167 und 168 haben den vorgelegten notariellen Vorvertrag des Investors nicht akzeptiert. Die Flurstücke 167…

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