Online-Meinungsumfrage der ABB zu Thema Flüchtlinge in Bornheim

  • Die Onlinine-Umfrage läuft seit dem 24. November 2015
  • Sachstand der Flüchtlingsunterbringung in Bornheim Stand November 2015
  • regulär zugewiesene Flüchtlinge: 657 Personen
  • im Erstaufnahmelager (Turnhalle): 150 Personen
  • im Duldungstatus: 48 Personen (Stand 02.11.2015)
  • im Jahr 2015 abgeschoben: 5 Personen (Stand Oktober)
  • weitere Zuweisungen pro Woche: ca. 30 Personen
  • Prognose bis März/April 2016: 1.500 Personen (Eintausendfünfhundert)
  • Zunahmeprognose der Bevölkerung in Deutschland: 5 % bis 2020
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  • ang. Sachstand 07.12.2017: Seite_13_von_13   <— Herkunft unklar

Soll in ihrem Herkunftsland politisch, religiös oder ethnisch verfolgten Flüchtlingen, wie im Grundgesetz vorgeschrieben und in den Ausführungsverordnungen geregelt, geholfen werden?

Sollen grundsätzlich alle Flüchtlinge und Wirtschaftsasylanten ohne Obergrenze aufgenommen werden?

Soll die Bundesregierung eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen festsetzen?

Soll die Stadt Bornheim bei der Flüchtlingsproblematik auf eine 100 % Kostenerstattung durch den Bund und das Land NRW bestehen?

Soll die Stadt versuchen die weitere Aufnahme von Flüchtlingen zu verweigern, wenn keine 100 % Kostenerstattung erreicht wird?

Soll die Stadt klagen, um zumindest annähernd kostendeckende Zuschüsse in der Flüchtlingsproblematik zu erreichen?

Sind Sie mit der öffentlichen Informationstätigkeit der Stadt Bornheim zufrieden, was die Kosten und die Entwicklung der Anzahl von Flüchtlingen angeht?

Soll der Bund ein Einwanderungsgesetz entwerfen und verabschieden (Beispiel USA, Kanada, Australien etc.), um eine legale Einwanderung zu regeln?

 

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