Rechtskräftige Verabschiedung des Bebauungsplans Ro25 erzwingt Normenkontrollverfahren! (1. erw. Fassung)

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Leider sind alle Diskussionen, Gespräche, Versprechungen und inoffizielle Zusagen von örtlichen Kommunalpolitikern im Sande verlaufen. Auch führte die kritische Teilnahme der Betroffenen auf den Anliegerversammlungen der Stadt Bornheim zu keinem Ergebnis. Die Ankündigung des neuen Bürgermeisters vor der Kommunalwahl, „er werde sich alle neuen Baugebiete ansehen” ergaben beim umstrittenen Bebauungsplan Roisdorf 25 (Ro25) keine Änderung und Einsicht. Die Stadt Bornheim, der Ausschuss für Stadtentwicklung und der Rat halten weiterhin ohne Korrektur am Bebauungsplan Ro25 fest. Trotz aller Ungereimtheiten, den Einsprüchen der Anlieger sowie den Einsprüchen von zwei Rechtsanwaltskanzleien soll der Bebauungsplan Ro25 rechtskräftig verabschiedet werden. Im Ausschuss für Stadtentwicklung am 16.03.2022 (18 Uhr, Ratssaal, Roisdorf) und dann folgend im Rat, am 17.03.2022 (18 Uhr, Rheinhalle, Hersel) wurde der Ro25 gemäß Beschlussvorlage…

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Der Bebauungsplan Ro25 wird weiter geführt. (1. erw. Fassung)

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Der Bebauungsplan Ro25 (Roisdorf 25) wird gemäß Top 05 der Sitzung des Rates vom 11.05.2021 weiter geführt. (*2) Die ABB-Fraktion hat diesen Bebauungsplan erneut abgelehnt, weil in keiner Weise auf die berechtigten Belange der Anlieger der Koblenzer Straße eingegangen wurde. Alle anderen Fraktionen (CDU, Grüne, SPD, UWG, FDP) haben diesem Bebauungsplan erneut zugestimmt. Betroffenen Bürgern steht laut Baugesetzgebung in NRW ein Einspruchsrecht zu. Von diesem Einspruchsrecht haben etliche betroffene Bürger und die ABB Gebrauch gemacht. (*3) (*4) Wir veröffentlichen als Beispiel den aktuellen Einspruch der Familie Korte. Einsprüche müssen lediglich von der Verwaltung gesammelt werden. Örtliche Praxis ist, diese Einsprüche erst vor der endgültigen Verabschiedung den Rats- bzw. Ausschussmitgliedern mit geschwärzten Absendern zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung in Bornheim beantwortet…

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Bund der Steuerzahler: Gesetzentwurf überzeugt nicht!

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BdSt NRW bewertet den Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes „Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes überzeugt nicht“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW.  „Denn die neuen Regelungen bedeuten für die Kommunen mehr Bürokratie und die von den Bürgern zu zahlenden Zinsen sind immer noch zu hoch. Auch fehlen für Eigentümer von Tiefen- und Eckgrundstücken verbindliche Regelungen, die die Bürger entlasten. Im Namen unserer fast 470.000 Unterstützer der Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“ fordern wir deshalb das Parlament auf, den Straßenbaubeitrag komplett abzuschaffen“, erklärt Steinheuer, „denn überzeugend zu reformieren ist er nicht, wie dieser Gesetzentwurf zeigt. Eine pragmatische Lösung könnte sein, das in der Gesetzesbegründung angekündigte flankierende Förderprogramm des Landes von jährlich 65 Millionen Euro weiter aufzustocken, damit die…

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Straßenbaukostenbeiträge abschaffen – Eine Aktion des Bundes der Steuerzahler NRW – Wir machen mit! (1. erw. Fassung)

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Es geht im wahrsten Sinne des Wortes um Ihr Geld. Die ABB unterstützt das Volksbegehren des Bundes der Steuerzahler NRW zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge im Land Nordrhein-Westfalen. Die Mitglieder der ABB werden in einigen Bereichen der Stadt Bornheim für diese Initiative Unterschriften sammeln. Wenn Sie in der nächsten Zeit ein Flugblatt der ABB zu diesem Thema im Briefkasten finden, dann wird man an den Folgetagen bei Ihnen klingeln und Sie und die ganze Familie um die Unterschriften bitten. Diese Unterschriftenaktion soll folgendes bewirken: 1. Der Landtag muss sich bei erfolgreicher Unterschriftensammlung mit dem Thema befassen. 2. Die Straßenbaubeiträge, die die Anlieger von Straßen bezahlen müssen, sollen abgeschafft werden. 3. Sofern Straßenbaubeiträge aktuell in den Kommunen erhoben werden und die Beitragsbescheide noch…

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Kindertagesstätte am Maarpfad: Eine krasse Fehlentscheidung!

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Es ist unglaublich. Die Stadt Bornheim setzt die Serie von krassen Fehlplanungen im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet Ro23 unbeirrt fort. Die neuste Fehlleistung ist der geplante Neubau einer Kindertagesstätte (Kita) am Maarpfad Ecke Gemüseweg, angrenzend an die Koblenzer Straße. Mit völligem Unverständnis haben wir  die Empfehlung der Verwaltung und des Jugendhilfeausschusses, dem die ABB nicht angehört, zur Kenntnis nehmen müssen, dass am Maarpfad eine Kindertagesstätte (Kita) errichtet werden soll. An dieser Stelle gehört keine Kindertagesstätte hin, weil dort völlig abgelegen am Stadtrand, keine Anbindung an den Busverkehr vorhanden ist. Durch diese Standortentscheidung wird ein Zubringer- und Abholverkehr der Kinder mit PKW's unausweichlich. Es ist uns völlig unverständlich, wieso eine Kindertagesstätte nicht im Baugebiet Ro22 an der L118 errichtet wird. Dort ist…

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Anliegerinitiative Ro23: Das Neubaugebiet Ro23 soll weiter geführt werden! (1. erweiterte Fassung)

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Am 5. April traf sich die Arbeitsgruppe Ro23, die von 3 Anliegern der Koblenzer Straße und von Paul Breuer und Adelheid Wirtz von der ABB gebildet wurde. Die Arbeitsgruppe will das Baugebiet Ro23 ausdrücklich nicht verhindern. Damit die Interessen aller Beteiligten (Anwohner, Grundstückseigentümer, Investoren, Stadt Bornheim) sinnvoll zusammen geführt werden können, hat die Arbeitsgruppe einen Vorschlag unterbreitet, den sie Alternative 5 nennt. Das Baugebiet Ro23 wird in Richtung des Wirtschaftsweges erweitert und der Flächennutzungsplan wird entsprechend geändert. Siehe Lageplan. Die Zuwegung zum Ro23 über die Koblenzer Straße wird als Fuß- und Fahrradweg zurück gestuft. Die Zuwegung zum Ro23 über den Fuhrweg bleibt als Fuß- und Fahrradweg bestehen. Die Kosten für die Ertüchtigung des Wirtschaftsweges von der Herseler Straße (L118) bis zum…

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Roisdorf: Bebauungsplan Ro23 ohne Zuwegung (4. erw. Fassung)

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Am 28. Februar 2018 fand eine Besprechung von betroffenen Anliegern des Bebauungsplans Ro23 und Grundstückseigentümern innerhalb des Planungsbereichs Ro23 mit dem Ratsvertreter der ABB statt. Dabei wurden folgende Forderungen ausdrücklich bekräftigt: Ein Bebauungsplan mit nur einer Zuwegung über die Koblenzer Straße wird abgelehnt. Die Anlieger und die ABB fordern nach wie vor zwei Zuwegungen zum Baugebiet Ro23. (Alternative 1, siehe 13.) Für die Ertüchtigung der Koblenzer Straße werden die betroffenen Anlieger keine freiwillige Abtretung von Teilen ihrer Grundstücke vornehmen. Der Investor verfügt nicht über die Grundstücke Flur 167 und 168. Damit ist das Plangebiet Ro23 nach derzeitiger Planung nur mit dem Hubschrauber erreichbar. Die Eigentümer der Grundstücke 167 und 168 haben den vorgelegten notariellen Vorvertrag des Investors nicht akzeptiert. Die Flurstücke 167…

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Die Bornheimer CDU und der Ausbau der Koblenzer Straße in Roisdorf: Weit weg von der Realität!

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Anmerkungen zum Internetartikel der CDU-Bornheim vom 06.06.2017 „Trennung des Ausbaus der Koblenzer Straße von der Planung zur Wohnbebauung ist sinnvoll“ Einerseits muss man sagen, dass das abgebildete Foto im Artikel der CDU von der Koblenzer Straße sehr "geschickt gewählt" wurde. Weiterhin wurde ein Zeitpunkt gewählt, in dem wenige Fahrzeuge auf der Straße parkten und auch die Parkflächen vor den Mehrfamilienhäusern nicht genutzt waren. Zusätzlich wurde scheinbar  gezielt der kurze Abschnitt der Koblenzer Straße dargestellt, der den breitesten Teil der Straße darstellt. Die abgebildeten Fotos stellen die alltägliche Realität der Koblenzer Straße in Bornheim-Roisdorf mit parkenden Fahrzeugen dar. Folgende Aussagen der Bornheimer CDU stellen die Situation unkorrekt dar: Zitat: "Beide Maßnahmen haben jeweils unterschiedlichen Charakter und eigenständige Fragestellungen." Das neue Baugebiet und der…

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Mitgliederversammlung der ABB: Bürgerinitiativen werden unterstützt. Arbeitskreis “Straßenausbau und Sanierung” gegründet.

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Rat und Verwaltung der Stadt Bornheim: Gegen die berechtigten Einwände der Betroffenen der Koblenzer Straße in Roisdorf mit dem Kopf durch die Wand! 2. Erweiterte Fassung (Presse, Ergebnis Ratssitzung): Leider arbeitet die Stadtverwaltung  in Sachen Straßenausbau und Straßensanierung nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit mit den betroffenen Anwohnern zusammen. Die Einwände werden als lästig empfunden und die Vorschläge werden nicht ernsthaft geprüft. Die Verwaltung sucht nicht nach Wegen die zu einem für beide Seiten tragbarem Ziel führen, sondern man sucht nach Gründen die vorgetragenen berechtigten Änderungswünsche der unmittelbar Betroffenen zu unterlaufen. Bei der Diskussion um den Bebauungsplan RO 22/23/25 kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier die finanziellen Interessen des Investors höher bewertet werden als die berechtigten Interessen der Anwohner der Koblenzer Straße.…

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