Bornheimer Bürger erheben Einspruch gegen die Erhöhung der Grundsteuer B!

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Es bewegt sich etwas in Bornheim. Besorgte Bürgerinnen und Bürger erheben nach § 24 und § 80 Gemeindeordnung NRW Einspruch gegen die beschlossene Erhöhungen der Grundsteuer B. Die ABB findet diese Einsprüche, die formvollendet schriftlich eingereicht wurden, gerechtfertigt. Nun beschäftigt sich der Bürgerausschuss ausschließlich mit diesen beiden Einsprüchen. Wer nun glaubt, dass die Notwendigkeit oder auch die Nichtnotwendigkeit der beschlossenen drastischen Grundsteuererhöhungen für die nächsten Jahre diskutiert und hinterfragt wird, wird leider enttäuscht. So heißt es doch lapidar in den Beschlussentwürfen: Zitat": Der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und betrachtet die Angelegenheit als erledigt." Der Ausschuss wird diese Beschlussvorlagen mit Sicherheit ohne große Diskussionen durchwinken. Die ABB ist leider im Bürgerausschuss nicht mehr vertreten (*). Ernsthafte Diskussionen sind…

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