Roisdorf: Bebauungsplan Ro23 ohne Zuwegung (4. erw. Fassung)

Roisdorf – Koblenzer Straße

Am 28. Februar 2018 fand eine Besprechung von betroffenen Anliegern des Bebauungsplans Ro23 und Grundstückseigentümern innerhalb des Planungsbereichs Ro23 mit dem Ratsvertreter der ABB statt. Dabei wurden folgende Forderungen ausdrücklich bekräftigt:

  1. Ein Bebauungsplan mit nur einer Zuwegung über die Koblenzer Straße wird abgelehnt.

  2. Die Anlieger und die ABB fordern nach wie vor zwei Zuwegungen zum Baugebiet Ro23. (Alternative 1, siehe 13.)

  3. Für die Ertüchtigung der Koblenzer Straße werden die betroffenen Anlieger keine freiwillige Abtretung von Teilen ihrer Grundstücke vornehmen.

  4. Der Investor verfügt nicht über die Grundstücke Flur 167 und 168. Damit ist das Plangebiet Ro23 nach derzeitiger Planung nur mit dem Hubschrauber erreichbar.

  5. Die Eigentümer der Grundstücke 167 und 168 haben den vorgelegten notariellen Vorvertrag des Investors nicht akzeptiert.

  6. Die Flurstücke 167 und 168 werden nur verkauft, wenn die Stadt Bornheim einen verbindlichen Bebauungsplan mit 2 Zuwegungen beschließt.

  7. Der Investor hat die nicht in seinem Besitz befindlichen Grundstücke Flur 167 und 168 gerodet ohne sich die Zustimmung der Eigentümer einzuholen. Das ist ein unglaublich dreister Vorgang!

Paul Breuer (Ratsmitglied ABB): “Ich fühle mich durch die Verwaltung und den Investor getäuscht. Eine Offenlage eines Bebauungsplans ohne geklärte Zuwegung ist völlig sinnlos. Die Offenlage ist folglich viel zu früh erfolgt. Das Verschweigen dieser Zuwegungsprobleme ist ausgesprochen unseriös.”

Björn Reile (2. Vors. ABB): “Leider bestätigt sich auch an diesem Beispiel, die Verwaltung missachtet die berechtigten Forderungen der Anlieger und stellt sich damit ohne Not komplett auf die Seite des Investors gegen die Bürger. Das hat schon ein Geschmäckle! So wie hier am Beispiel Ro23 verfahren wird, fährt man einen Bebauungsplan frontal an die Wand.”

Paul Breuer: “Die ABB wird die Zusammenarbeit mit den Betroffenen vor Ort weiter ausbauen und deren berechtigte Forderungen im weiteren Planverfahren offensiv in die Gremien der Stadt Bornheim einbringen.”

Der General-Anzeiger hat nach einem Treffen mit den Betroffenen und der ABB in seiner Ausgabe vom 02/03.März 2018 sehr ausführlich zum Thema Ro 23 berichtet (siehe 3.). Dabei wurde ausgewogen auch die Stellungnahme der Bornheimer Verwaltung berücksichtigt.

Der Pressesprecher der Stadt nahm wie folgt Stellung: “Wir befinden uns im ersten Schritt des Planungsverfahrens. Dabei spielen die Eigentumsverhältnisse keine Rolle. Die Stadt hat in dem Fall die Planungshoheit, und wie die Vertragssituation zwischen dem Investor und Eigentümer aussieht, ist unerheblich.”

Eine unsäglich ignorante Aussage, die offensichtlich nicht von Sachkenntnis der Situation vor Ort getrübt ist. Die einzige Zuwegung zum Baugebiet über die Koblenzer Straße ist blockiert, weil zwei Schlüsselgrundstücke nur unter der Voraussetzung käuflich sind, dass es eine zweite Zuwegung geben muss. Für die Stadt ist diese Tatsache also unerheblich!

Die Verwaltung lernt einfach nichts dazu! Nach den Problemen beim Ausbau des Apostelpfades in Bornheim (Anlieger treten Teile ihrer Grundstücke nicht ab) und dem Oberdorfer Weg in Roisdorf (20 von 21 Anliegern treten Teile ihrer Grundstücke nicht ab), fährt man nun auch den Bebauungsplan Ro 23 an die Wand. Diese Herrn wollen einfach nicht begreifen, dass man in Bornheim die berechtigten Wünsche und Interessen der unmittelbar Betroffenen nicht einfach ignorieren kann.

Festgefahrener kann die Diskussion zwischen der Verwaltung/Investor und den betroffenen Anliegern und Grundstückseigentümern im Plangebiet Ro 23 nicht sein.

NEU: In der Ratssitzung vom 22. März 2018 gab es eine aufschlussreiche Diskussion zwischen Herrn Harald Stadler (SPD) und Paul Breuer von den Aktiven Bürgern Bornheim (ABB) (siehe 4.). Daraufhin hat sich eine betroffene Grundstückseigentümerin mit einer Pressemeldung zu Wort gemeldet (siehe 11.) Es wurde uns auch ein offener Brief eines Anwohners der Koblenzer Straße an Herrn Harald Stadler von der SPD zur Verfügung gestellt (siehe 10.). Der Rat hat zwar mehrheitlich die Offenlage des Ro23 und eine Anwohnerversammlung beschlossen, die Diskussion wird aufgrund der Sachlage jedoch noch lange weitergehen. Die Möglichkeit, dass der Bebauungsplan Ro23 mit diesem Investor aufgrund der nicht realisierbaren 1. und einzigen Zuwegung über die Koblenzer Straße scheitern könnte, eine zweite Zuwegung wird immer noch abgelehnt, kann nach der derzeitigen Sachlage nicht mehr ausgeschlossen werden. Das wäre sehr bedauerlich. Es ist jedoch eine logische Folge, wenn die Verwaltung, der Investor und die Ratsmehrheit aus CDU, SPD, Grünen, FDP, Linken und UWG nicht doch noch auf die betroffenen Anlieger und einige Grundstückseigentümer zugeht. Wie wenig sich die Sprecherin der Fraktion der SPD im Rat (Ute Kleinekathöfer) mit der Sachlage auseinandergesetzt hat, ist aus ihrer Aussage im Rat ablesbar. Zitat aus GA: “Dann werden die Grundstücke rausgenommen. Wer nicht will, der muss auch nicht.” Das bei der Herausnahme der Flurstücke 167 und 168 aber keine Zuwegung für PKW mehr über die Koblenzer Straße zum Baugebiet Ro23 möglich ist, scheint ihr offensichtlich noch nicht aufgefallen zu sein.
Erstaunlich ist auch folgendes. Im Plangebiet Merten 18 (Me18) übernimmt der Investor die Kosten der Sanierung der zum Neubaugebiet führenden Straßen. Das Gleiche gilt auch für das neben dem Ro23 liegende Baugebiet Ro22. Im Ro23 verlagert man die Kosten der Herrichtung der Koblenzer Straße, die die Erschließung des Neubaugebietes erst ermöglicht, über dem Bebauungsplan Ro25 auf die Anwohner. Wie kann das sein? So etwas versteht außer den Fraktionen SPD, CDU, FDP, UWG, Grüne, Linke und der Verwaltung keiner! Je mehr wir uns von der ABB  in die Materie einarbeiten und die Hintergründe ausleuchten, je mehr Ungereimtheiten fördern wir an den Tag. Anlieger und ABB haben inzwischen einen Vorschlag (Alternative 5) ausgearbeitet, der die Interessen aller Beteiligten zusammen führt (siehe 14.).

Neu: Völlig unbeirrt von den vielfältigen Aktivitäten vor Ort, den Protesten und Verbesserungsvorschlägen der Anlieger und Grundstückseigentümer setzt die Bornheimer Verwaltung die Serie von Fehlplanungen fort. Der überhaupt nicht zuständige Jugendhilfeausschuss ist nun der Verwaltungsvorlage 47/2018-4 gefolgt und hat eine Empfehlung für den Bau einer Kindertagesstätte am Maarpfad / Ecke Gemüseweg in der Nähe der Koblenzer Straße beschlossen (siehe 15.). Wir haben dazu in einer Pressemitteilung unmissverständlich Stellung bezogen (siehe 16.). Mit einem Flugblatt haben wir die vor Ort die betroffenen Anlieger informiert. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Anlieger  mit einer solchen Entscheidung für Ihren Einsatz für eine zweite Zuwegung zum Ro23 bestraft werden sollen (siehe 17.).

Björn Reile / Paul Breuer

Wir bedanken uns für 1.090 Artikelaufrufe (Stand 27.04.2018).


  1. Weitere Informationen:
  2. Pressmitteilung der ABB zur Offenlage Ro 23 (01.03.2018)
  3. General-Anzeiger: Ro23 – Frage nach Eigentumsverhältnissen (03.03.2018)
  4. General-Anzeiger: Ro23 – Roisdorfer Neubaugebiet sorgt für Diskussionen (24.03.2018)
  5. Grundstücke  Flur 167 und 168 im Planungsgebiet
  6. Ro23 – 2 Zuwegungen (Koblenzer Straße und Fuhrweg)
  7. General Anzeiger: 20% sozialer Wohnungsbau in Roisdorf (28.03.2018)        <—– Neu
  8. General Anzeiger: Leserbrief Erst recherschieren dann äußern (28.03.2018)  <—– Neu
  9. Flugblatt der ABB zum Ro23 (07.03.2018)                                     <—– Neu
  10. Offener Brief an Herrn Stadler (SPD-Roisdorf 25.03.2018)            <—– Neu
  11. Offener Brief an Frau Kleinekathöfer (23.04.2018)                         <—– Neu
  12. Pressemitteilung Raaf zu Flur 167 und 168 und Lageplan             <—– Neu 
  13. Machbarkeitsstudie Roisdorf Ost                                                    <—– Neu
  14. Machbarkeitsstudie Roisdorf Ost Alternative 1                               <—– Neu
  15. Vorschlag Ro23 Anlieger und ABB: Alternative 5   Pressemitteilung Ro23 Alternative  <—- Neu
  16. Jugendhilfeausschuss Vorlage 47/2018-4 (Kita Maarpfad)       <— Neu
  17. Pressemitteilung ABB zur Kindertagesstätte am Maarpfad      <—- Neu
  18. Flugblatt zur Kindertagesstätte am Maarpfad                           <—- Neu

Wir bitten um die Teilnahme der betroffenen Anlieger der Plangebiete in Roisdorf.

Soll in Roisdorf das Plangebiet Ro 23 erschlossen werden?

Soll das Plangebiet Ro 23 über zwei Zuwegungen erschlossen werden?

Halten Sie es für gerecht, dass die Kosten der Zuwegungen zu neuen Baugebieten von ca. 80 % von den Anliegern und nicht vom Investor getragen werden sollen?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema. Bitte benutzen Sie die Kommentarfunktion am Ende des Artikels.


 

Dieser Beitrag hat 10 Kommentare

  1. Anlieger Maarpfad

    Ich persönlich, wie wahrscheinlich alle Anlieger, habe grundsätzlich kein Problem mit dem Bau einer Kindertagesstätte. Nur muss man eine solche Einrichtung doch an einem sinnvollen Standort bauen, wo auch eine Anbindung an den Nahverkehr vorhanden ist. Der Maarpfad ist kein geeigneter Standort für eine Kita. Ich gebe die Hoffnung noch nicht auf, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und der Rat diese Fehlentscheidung noch korrigieren wird.

  2. Björn Reile

    Wenn die ganze Situation nicht so traurig wäre, wie in unserer Stadt mit uns Steuerzahlenden, teilweise ehrenamtlich engagierten Wählern und Bürgern umgegangen wird, dann würde man meinen können, man befände sich im Komödianten Stadler (oh Entschuldigung, ein Rechtschreibfehler, ich meinte natürlich Komödianten Stadl). Wie auch (noch immer aktuell) im Oberdorfer Weg, wird in der Koblenzer Straße nach dem Motto “ich bau mir mein Dorf” (frei nach Astrid Lindgren / Pippi Langstrumpf / ich bau mir meine Welt) durch den ehemaligen Ortsvorsteher (SPD) und derzeitigem Vorsitzenden des Gewerbevereines vorgegangen. Zu bemerken ist, dass der Investor Brings für das geplante Neubaugebiet Ro23 ja auch schon in der Vergangenheit Baugebiete in Bornheim (z.B. Am Dietkirchener Hof in Roisdorf / geht vom Oberdorfer Weg ab) erschlossen hat. Und auch hier gab es, lt. Anwohnerinformationen, damals Zugeständnisse beim Straßenbau, im unteren Teil des Oberdorfer Wegs, und das kann man bis heute besichtigen, wurde im Gegenzug für die notwendige Hangabstützung (erfolgte durch den Investor) damals der Straßenausbau durch die Stadt zugesagt, dass ist nie passiert, heute will man davon natürlich nichts mehr wissen und lieber den Anwohnern die Ausbaukosten aufs Auge (Portmonee) drücken. Bei diesen und anderen aktuellen Baustellen (wie die Wasserbeschaffung soll beim WBV bleiben oder die Toom Erweiterung durch den Investor Sutorius, hier wurde ja ein Stück einer öffentlichen Straße verkauft) welche von Herrn Harald Stadler mit vielleicht zu großem Engagement betrieben werden, lassen bei mir Fragen aufkommen, wie „warum macht er das“? Und vielleicht stellen sich auch andere (z.B. Bürger, Wähler, Gewerbevereinsmitglieder, Partei, Stadtverwaltung etc.) inzwischen diese Frage.

  3. Eckhard Korte

    Auch ich habe als Anlieger der Koblenzer Straße die Ratssitzung vom 22. März 2018 als Zuhörer besucht. Es ist unerträglich, wie ein Herr Stadler von der SPD verkündet, mit zwei Eigentümern gesprochen zu haben, denen die Flurstücke 167 und 168 gehören sollen, die die Zuwegung zum Baugebiet erst ermöglichen. Und diese Eigentümer hätten ihm mündlich mitgeteilt, dass sie verkaufen wollten und dass es auch einen unterschriebenen Optionsvertrag gäbe. Die anwesende Miteigentümerin der Erbengemeinschaft dieser beiden Flurstücke war als Gast auf der Ratssitzung anwesend und hat diese Aussage Stadlers nicht bestätigt. Die Eigentümerin hat kein Gespräch mit Herrn Stadler geführt und auch keinen Optionsvertrag unterschrieben. Der Vertreter der ABB im Rat hat mitgeteilt, man solle die anwesende Vertreterin der Erbengemeinschaft befragen, um Klarheit zu bekommen. Das ist jedoch nicht passiert. Die Ratsmehrheit hat bei einer Gegenstimme der ABB die Offenlage und die Abhaltung einer Anliegerversammlung zum Bebauungsvertrag Ro 23 beschlossen und hat damit die berechtigten Interessen der Anlieger zugunsten eines Investors erneut komplett ignoriert. Ein derart dreistes Verhalten ist unglaublich. Man kann das gar nicht glauben, wenn man es in der Sitzung nicht live erlebt hätte. Ich kann da nur sagen, die Anlieger der Koblenzer Straße sind nicht nur Wähler, sie haben auch ein gutes Erinnerungsvermögen. Da werden die Protagonisten von SPD, CDU, UWG, Grünen, FDP und der Linkspartei bei der nächsten Kommunalwahl ihr blaues Wunder erleben.

  4. Georg Meier

    Ich habe am 22.03.2018 in der Ratssitzung den Auftritt von Herrn Harald Stadler (SPD) miterleben müssen. Zuerst bezichtigt er einem anderen Ratsmitglied Unwahrheiten zu verbreiten um anschließend selber an der Wahrheit meilenweit vorbei zu argumentieren. Bevor man andere der Unwahrheit bezichtigt, sollte man sich ausgiebig informieren und nicht nur den Zuträgern, Gönnern und Vertrauten glauben. Laut Miteigentümerin der besagten beiden Schlüsselgrundstücke für die Zuwegung zum Baugebiet, die auf der Ratssitzung anwesend war, sind eben nicht alle dringend benötigten Grundstücke beim Ro23 im Besitz des Investors. Es gibt auch keinen unterschriebenen Optionsvertrag für die Flurstücke 167 und 168. Solche unseriösen Aussagen von einem Ratsmitglied zeugen nicht gerade von professioneller Ratsarbeit und Sachkenntnis. Es ist natürlich die Entscheidung des Harald Stadler überlassen, ob er sich als Lobbyist oder als Vertreter der berechtigten Interessen der betroffenen Anwohner positioniert. Nach seinen Aktivitäten für den Wasserbeschaffungsverband Wesseling/Hersel (WBV) und für den Investor Sutorius (Toom Erweiterung) braucht man sich im aktuellen Fall über nichts mehr zu wundern.

  5. Georg Meier

    Laut Bericht des General-Anzeigers vom 16.03.2018 soll im Rahmen des Bebauunsplanes Rb01 in Rösberg der Rüttersweg ausgebaut werden. Auch hier geht die Stadt Bornheim in keinster Weise auf die Wünsche der Anwohner des Rüttersweges ein. Eine Konfrontation zwischen Stadt und Anwohnern ist auch hier vorprogrammiert.
    Doch was mich am Meisten erstaunt, ist die Tatsache, dass die Kosten für den den Ausbau des Rüttersweges der Investor ,die Firma Hauspartner, komplett trägt. Sieh an, dort müssen die Anwohner nicht die Kosten der Erschließung mittragen, bei der Koblenzer Str. sollen aber die Anwohner fast den gesamten Ausbau tragen. Warum diese Ungleichbehandlung? Man bekommt den Eindruck, dass der Investor des Baugebietes Ro23, über sehr gute Kontakte im Bornheimer Rathaus verfügt.

  6. Niederberger

    Sehr geehrte Stadtverwaltung, sehr geehrter Herr Investor B.,
    durch die Verschleppung des Dialogs mit den Betroffenen haben Sie zu 100% zur Frontenverhärtung beigetragen. Aber anstatt die dargebotenen Hände zu ergreifen, versteigen Sie sich jetzt schon auf dreiste Provokationen. Diese Rodung ist hoffentlich der, wenn auch unrühmliche, so doch letzter Schritt in die falsche Richtung. Die Abstimmung auf dieser Webseite zeigt deutlich: die Anwohner haben nichts gegen das Bebauungs-Vorhaben. Eher im Gegenteil, trägt es vielleicht sogar zu positiven Entwicklung unserer Gemeinde bei.

    Aber nur auf Kosten Unbeteiligter und hinter deren Rücken? Das verdient eine Rote Karte!

  7. Eckhardt Korte

    Die Stadt jagt einem Phantom nach, wenn sie glaubt, die besagten Grundstücke 167 und 168 ständen für die Erschließung zur Verfügung. Wenn die Stadt dahingehend weiterplant, insbesondere mit dem Wissen, dass Ihre Visionen ins Leere laufen, dann sind die damit verbundenen Kosten verschleuderte Steuergelder. In den Diskussionen geistert immer wieder der Begriff Enteignung. Möglicherweise zieht die Stadt irgendwann in Erwägung, die Grundstücke zu enteignen und an den Investor weiter zu verkaufen. Eine Maßnahme, die rechtlich nicht umsetzbar ist, weil es auch ein dahingehendes Allgemeininteresse gibt, dass es mindestens zwei Zuwegungen zu dem Neugebiet geben sollte, um die Belastungen durch zusätzlichen Verkehr, Gefahren für Kinder, Fußgänger, Radfahrer/Lärm/Schmutz etc. auf mehrere Schultern (2 Zuwegungen) zu verteilen. Eine Enteignung von zwei Grundstücken zum Zwecke des Weiterverkaufs an einen Investor ist ohnehin nicht möglich. Insofern muß sich aus meiner Sicht niemand wegen einer möglichen Enteignung Sorgen machen.

  8. ARNE

    Mir fehlen die Worte! Wie dreist muss man sein, um einfach auf einem fremden Grundstück mit fettem Bagger alles platt zu machen. Da wurden Bäume wie Streichhölzer umgeknickt, Stahlschienen aus dem Boden gehoben – und das Ganze sah für mich so aus, als hätte ALLES seine Richtigkeit! Welcher Straftatbestand außer Sachbeschädigung greift denn hier noch? Mal schauen, was der Investor noch so auf Lager hat, um seine Interessen durchzudrücken? Wilder Westen in Bornheim!

  9. Sabine Bergeest

    Ich bin immer wieder erstaunt, was Politiker tun dürfen. Hat dort niemand mehr gesunden Menschenverstand?

  10. Georg Meier

    Die Verantwortlichen der Stadt Bornheim strotzen wieder einmal vor Arroganz. Der Investor rodet Flächen, in deren Besitz er noch gar nicht ist. Ein solches, dreistes Vorgehen ist beispiellos. Ich bin einmal gespannt, wie sie aus der Nummer wieder rauskommen, sollten die Grundstücksbesitzer standhaft bleiben.

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