Alle Jahre wieder: Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in Bornheim (2. erw. Fassung)

Gemäß Beschlussvorlage der Verwaltung sind weitere Erhöhungen der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer für das Jahr 2018 in Bornheim geplant. Damit erhöht die Stadt Bornheim nach der Erhöhung im Jahr 2017 nun auch “planmäßig” die Steuern für das Jahr 2018. Weitere Informationen können Sie aus der Beschlussvorlage 700/2017-2 ersehen. Die jährlichen Steuererhöhungen sollen bis zum Jahr 2021 weiter gehen, bis der Haushalt der Stadt Bornheim “ausgeglichen” ist.

Siehe: Vorlage 700.2017-2  und  Vorlage 700-2017-2 Ergänzung

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  • Zur Erinnerung – ehemalige Planung – Grundsteuer B (*)
  • 1. Nachtrag zum Haushalt 2015/2016:
  • 2015 => 500 %
  • 2017 => 580 % + 80 Prozentpunkte, Steigerung um  + 16,0 %     (Basis 500)
  • 2019 => 660 % + 80 Prozentpunkte, Steigerung um  + 13,8 %     (Basis 580)
  • 2021 => 710 % + 50 Prozentpunkte, Steigerung um  + 7,6 %       (Basis 660)
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(*) Die Grundsteuer B wird auf Immobilien samt Grundstück erhoben. Auch unbebaute Grundstücke, wenn ein Bebauungsplan vorhanden ist, fallen unter Grundsteuer B. Die relativ geringe Grundsteuer A wird nur auf landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke ohne Bebauungsplan erhoben.

Ursprünglich sollte “nur” jedes zweite Jahr eine Erhöhung erfolgen. Nun geht man offensichtlich einen Schritt weiter – Erhöhung jedes Jahr. Die Grundsteuer B trifft jeden Bürger, jede Familie, alle Mieter und auch alle Gewerbetreibenden. Bei Mietwohnungen wird die Grundsteuer B über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt!


Folgende Steuererhöhungen wurden von der Verwaltung für das Jahr 2018 vorgeschlagen:

Grundsteuer B:
2017: 595 von 100

2018: 645 von 100 (+ 8,4%)

Gewerbesteuer:
2017: 485 von 100

2018: 490 von 100 (+ 1,1%)

Grundsteuer A:
2017: 290 von 100

2018: unverändert 290 von 100


Wahrscheinlich wird diese Beschlussvorlage mit den Stimmen der neuen großen Koalition in Bornheim (CDU & SPD) verabschiedet werden. Der Bornheimer Steuererhöhungswahnsinn geht also ungeniert weiter. Ein großer Teil der Kostenunterdeckung für zugewiesene Leistungen (Flüchtlinge und Wirtschaftsasylanten etc.) des Landes NRW und des Bundes an die Stadt Bornheim wird in Bornheim schamlos von den Bürgerinnen und Bürgern über die Gemeindesteuern eingetrieben.

Es versteht sich von selbst dass die ABB dieser Beschlussvorlage im Rat nicht zustimmen wird.

Neu – Nachtrag 24.11.2017: Auf der Sitzung des Hauptausschusses vom 23.11.2017 gab es nur 3 Gegenstimmen und eine Enthaltung. Die grüne Partei hat zwar vor der Bundestagswahl den Haushalt 2017/2018 abgelehnt, der auf den Erhöhungen der Gemeindesteuern aufbaut. Nun, nach der Bundestagswahl, hat man der Erhöhung der Gemeindesteuern für das Jahr 2018 jedoch zugestimmt.

Die Beschlussvorlage wird auf der Sitzung des Hauptausschusses am 23.11.2017 und auf der Sitzung des Rates  vom 07.12.2017 behandelt. Wir laden alle interessierten Bürger recht herzlich zu diesen öffentlichen Sitzungen als Gäste ein.

Hauptausschuss: 23.11.2017, 18 Uhr, Rathaus, Roisdorf, Ratssaal

Rat: 07.12.2017, 18 Uhr, Rathaus, Roisdorf Ratssaal

Nun sollten auch die Befürworter des ungezügelten Zuzugs von Flüchtlingen und Wirtschaftsasylanten wach geworden sein, da die anteiligen Kosten nun bei jedem Bürger in Bornheim angekommen sind. Es reicht nicht aus nur ein “gutes Herz” zu haben, man muss langfristig denken, deutlich die Kosten vom Bund und vom Land NRW für zugewiesene Leistungen einfordern und auch im Zweifelsfall dem Bund und dem Land NRW die Gefolgschaft verweigern. Das hat jedoch im Bornheimer Rat außer der ABB niemand praktiziert.

Die Grundsteuer B wird jetzt wohl in jährlichen Schritten weiter erhöht werden. Was wir ab Januar 2016, 2017 und nun auch im Jahr 2018 praktisch erleben ist nur die Spitze des Eisberges. Es wird bis zum Jahr 2021 munter mit kommunalen Steuererhöhungen in Bornheim weiter gehen, bis der Wert von 895 % erreicht ist. Das wäre dann eine Erhöhung um 79 % gegenüber dem Jahr 2016. Ob es bei den 895% wirklich bleiben wird, glauben wir auch nicht.

Im November 2015 ging man im 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 noch davon aus, bis 2021 die Grundsteuer B  nur in Schritten von 500, 580, 660 auf 710 % Punkte bis 2021 zu erhöhen. Nun rechnen wir schon mit Werten bis 895 % Punkte im Jahr 2021. Wie Sie sehen, nichts ist schneller überholt als die Berechnungen von gestern.


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  • Grundsteuer A         Grundsteuer B            Gewerbesteuer
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  • 260 %   2016             500 %  2016                 485 %  2016
  • ?  %      2021             895 %  2021                 515 %  2021
  •         ??                      Steigerung + 79 %      Steigerung + 6,2 %
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Als Gründe für die Erhöhung der Gemeindesteuern werden die seit Jahren unauskömmmlichen Zuschüsse für zugewiesene Leistungen des Landes NRW und des Bundes an die Kommunen angesehen (Flüchtlinge, Kindergärten, Kindertagesstätten etc.). Diesen Umstand kritisierte die ABB schon immer. Die Bornheimer Verwaltung nennt in ihrem Begleitschreiben zur Erhöhung der Gemeindesteuern in 2017 zum Abgabenbescheid für die Erhöhung jedoch nur die Kosten für kommunale Daseinsvorsorge, Stadtbücherei, Volkshochschule und das Hallenfreizeitbad. Diese Aufzählung ist unvollständig. Die Kosten für die Flüchtlinge wurden komplett verschwiegen. Man darf gespannt sein, wie die Begründung für die Steuererhöhungen in 2018 ausfallen wird.

Aus diesem Grunde hat die ABB alle Haushaltsentwürfe und Nachtragshaushalte in der Vergangenheit konsequent abgelehnt und auch die Zustimmung der Kosten für weitere Flüchtlingsunterkünfte verweigert. In diesem Punkt stand die ABB im Rat alleine. Alle anderen Parteien und Fraktionen haben der Bornheimer Flüchtlingspolitik kritiklos zugestimmt und auch die Kosten klaglos mitgetragen. Die Erklärungsversuche für die Erhöhungen der Gemeindesteuern sind aus unserer Sicht „sehr schmeichelhaft“, um es milde auszudrücken. Das ist das Ergebnis, wenn der Rat die Bornheimer Verwaltung ermächtigt, mehrfach und in Folge bis zu 500.000 € ohne Einschaltung der zuständigen Gremien (Rat, Sozialausschuss etc.) für die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen ausgeben zu dürfen (Änderung der Zuständigkeitsordnung).

Umso erstaunlicher war es, dass Grüne, UWG, FDP und Linke zusammen mit der ABB den Doppelhaushalt 2017/2018 abgelehnt haben. In der Vergangenheit haben die Fraktionen Grüne, UWG, FDP und Linke zusammen mit CDU und SPD doch durch Ihre diversen Zustimmungen zu den Kosten für Flüchtlinge und Wirtschaftsasylanten entscheidend zur Schieflage des Bornheimer Haushaltes beigetragen. Mitgefangen, mitgehangen kann man da nur sagen! Oder doch nicht? Diese Fraktionen sollen nun in der Öffentlichkeit nicht so tun, als hätten sie die Folgen der Flüchtlingspolitik nicht absehen können, die nun als logische Folge schamlos schrittweise über die kommunalen Steuern an die Bürgerinnen und Bürger weiter gereicht werden.

Siehe General-Anzeiger: Steuern in Bornheim steigen weiter (09.12.2017)


Meinungsumfrage (läuft seit 2016) zur Erhöhung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer:

Hier können Sie abstimmen:

Achtung Reihenfolge: Zuerst Antwort anklicken, dann Abstimmen anklicken. ;-))

Glauben Sie das NUR Steuererhöhungen auf kommunaler Ebene den Haushalt ausgleichen können?
Soll sich die Stadt Bornheim deutlicher für die Einhaltung des Konnexitätsprinzip einsetzen?
Sind Sie bereit die Mehrkosten, die durch Bund und Land verursacht wurden, durch Steuererhöhungen auszugleichen?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema. Halten Sie Steuererhöhungen für richtig oder sollte die Stadt sich ernsthafter für auskömmliche Zuschüsse für zugewiesene Leistungen einsetzen? Bitte benutzen Sie die Kommentarfunktion am ende des Artikels.


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