Die Bornheimer CDU und der Ausbau der Koblenzer Straße in Roisdorf: Weit weg von der Realität!

Bild 1: Regelfall mit parkenden Fahrzeugen

Anmerkungen zum Internetartikel der CDU-Bornheim vom 06.06.2017 „Trennung des Ausbaus der Koblenzer Straße von der Planung zur Wohnbebauung ist sinnvoll“

Einerseits muss man sagen, dass das abgebildete Foto im Artikel der CDU von der Koblenzer Straße sehr “geschickt gewählt” wurde. Weiterhin wurde ein Zeitpunkt gewählt, in dem wenige Fahrzeuge auf der Straße parkten und auch die Parkflächen vor den Mehrfamilienhäusern nicht genutzt waren. Zusätzlich wurde scheinbar  gezielt der kurze Abschnitt der Koblenzer Straße dargestellt, der den breitesten Teil der Straße darstellt.

Die abgebildeten Fotos stellen die alltägliche Realität der Koblenzer Straße in Bornheim-Roisdorf mit parkenden Fahrzeugen dar.

Bild 2: Regelfall mit parkenden Fahrzeugen

Folgende Aussagen der Bornheimer CDU stellen die Situation unkorrekt dar:

Zitat: “Beide Maßnahmen haben jeweils unterschiedlichen Charakter und eigenständige Fragestellungen.”

Das neue Baugebiet und der Ausbau der Koblenzer Straße beeinflussen sich gegenseitlich erheblich. Ohne das neue Baugebiet bleibt die Koblenzer Straße eine Straße für die im wesentlichen nur Quellverkehr und Zielverkehr vorgesehen ist. Erst durch das neue Baugebiet wird die Koblenzer Straße zu einer Straße mit zusätzlichem Durchgangsverkehr. Dies wirkt sich erheblich auf den Ausbau der Koblenzer Straße aus! Es gibt aber auch noch eine umgekehrte Wirkung. Wird die Straße ausschließlich für Quellverkehr und Zielverkehr ausgebaut, kommt sie nicht mehr zur Erschließung des neuen Baugebietes in Frage. Es bleibt vollkommen unklar, wie man bei einer so offensichtlichen Abhängigkeit dies als eigenständige Fragestellungen darzustellen versucht.

Zitat: “….. Erschließungsfunktion für die beidseitig der Straße in den letzten Jahren errichteten Wohnhäusern problemlos wahrnimmt und nach einem vorliegenden Verkehrsgutachten auch ausreichend ist, um die äußere Erschließung der geplanten Wohnhäuser im Hinterliegerbereich in baurechtlicher Hinsicht sicherzustellen.”

Es bleibt weiterhin völlig unklar von welchem Verkehrsgutachten hier gesprochen wird. Dass einzige  bekannte Dokument, welches hier gemeint sein könnte ist die Machbarkeitsstudie zum Ausbau Roisdorf Ost. Dort heißt es aber …

Zitat: “Aufgrund der o. g. Flächenverfügbarkeit ist dieser Regelquerschnitt nicht auf der gesamten Länge des unausgebauten Teiles der Koblenzer Straße nördlich des Fuhrweges durchführbar, so dass dort ggfs. auch Engstellen entstehen werden. Zur Umsetzung des Regelquerschnittes ist voraussichtlich noch Grunderwerb erforderlich.”

Eine Darstellung die später durch die Bornheimer Stadtverwaltung mit der Vorlage 039/2017-7 (Stand:13.12.2016) noch verschärft wurde.

Zitat: “… Thema Koblenzer Straße … wurde schnell deutlich, dass ohne zusätzlichen Grunderwerb ein Ausbau nicht möglich ist.”

Wie hier die Bornheimer CDU zu dieser gegenteiligen Aussage kommt, bleibt unklar.

Aussagen wie die folgende

Zitat: “… frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung … jedem Betroffenen, aber auch der Allgemeinheit Gelegenheit gegeben werden, sich mit den Grundzügen der Planung zu befassen und Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Diese sind dann im Entscheidungsprozess zu berücksichtigen und abzuwägen.”

hören sich für die Anwohner der Koblenzer Straße schon sehr nach Hohn an, da sämtliche Versuche der Anlieger seit Anfang 2016, Argumente in die Planung einzubringen, vollständig ignoriert wurden.

Autor: Holger von Rhein (Anlieger der Koblenzer Straße in Roisdorf)


Bild 3: Koblenzer Straße mit parkenden Fahrzeugen
Bild 4: Koblenzer Straße mit parkenden Fahrzeugen
  1. Weitere Informationen:
  2. Der Link zum CDU-Artikel
  3. Infoschrift der ABB zur Koblenzer Straße (Juni 2017)
  4. Internetartikel der ABB zum Thema
  5. Sitzungsunterlagen Rat vom 18.05.2017, siehe Top 10 und 11
  6. Unterschriftenliste der betroffenen Bürger vor Ort

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema Ausbau der Koblenzer Straße. Bitte benutzen Sie die Kommentarfunktion am Ende des Artikels.


 

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Georg Meier

    Sehr geehrter Herr Breuer, mit Erschrecken mussten Zuschauer der Ausschusssitzung feststellen, mit welcher Polemik teilweise das Thema Koblenzer Straße von einzelnen Ausschussmitgliedern diskutiert wurde. Auch gab es seitens einzelner Ausschussmitglieder Unterstellungen in Richtung der anwesenden Anlieger der Koblenzer Straße (die darauf nicht reagieren durften, da ihnen als Zuschauer kein Rederecht zustand), welche in keiner Weise zutreffen. Spannend ist, dass die Redner, die am stärksten gegen die Anwohner gewettert haben, noch kein einziges Wort mit ihnen ausgetauscht haben. Daher möchte ich an dieser Stelle noch einmal folgendes für die Öffentlichkeit wiederholt klarstellen:
    Die Anlieger der Koblenzer Straße sind nicht gegen das Bauvorhaben! Noch liegt es in unserem Interesse dieses zu verzögern. Wir wollen uns nicht um unseren Teil der Ausbaukosten der Koblenzer Straße drücken, noch wollen wir unseren Anteil auf andere abwälzen. Was wir jedoch wollen ist fair behandelt werden! Dies umfasst unter anderem folgende Punkte:
    1. Das Neubaugebiet solle nicht nur ausschließlich über die Koblenzer Straße, sondern zusätzlich auch über den Fuhrweg erschlossen werden.
    2. Die Mehrkosten des Ausbaus der Koblenzer Straße, die nur deswegen entstehen, weil die Koblenzer Straße als Zuweg zum Neubaugebiet herhalten muss, müssen vom Investor des Neubaugebiets übernommen werden.
    3. Die Belastung der Koblenzer Straße durch die illegalen Abkürzer über den Gemüseweg (Uedorfer Weg zum Maarpfad) muss gestoppt werden.
    4. Die Stadt muss Maßnahmen ergreifen, die das Rasen auf der Koblenzer Straße stoppt.
    5. Anmerkung zum Punkt „Fuhrweg“: Mit Hilfe der zweiten Erschließung über den Verknüpfungspunkt am Fuhrweg (ev. auch Alternative 2 gemäß Voruntersuchung) soll eine gleichmäßige Belastungsaufteilung erzielt werden.
    6. Anmerkung zum Punkte „Rasen“: Aufgrund einer Seitenradarmessung (SDR-Messung) der Polizei Bonn Direktion Verkehr vom 01.07.2015 – 08.07.2015 in der Koblenzer Straße in 53332 Bornheim wurde ein V85-Wert von 49 km/h festgestellt. Ausformuliert heißt das, dass 85 % aller Fahrzeuge, die in diesem Zeitraum in der Koblenzer Straße gemessen wurden, mindestens 49 km/h fuhren. Der Schnellste war mit 86 km/h unterwegs. Und das in einer Zone 30!

    Vielen Dank dass sich die ABB für unsere Anliegen in den Gremien der Stadt eingesetzt und die Beschlussvorlagen der Verwaltung abgelehnt hat, weil alle Vorschläge der betroffenen Anlieger ignoriert wurden.

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