Mitgliederversammlung der ABB: Bürgerinitiativen werden unterstützt. Arbeitskreis “Straßenausbau und Sanierung” gegründet.

Koblenzer Straße mit parkenden Fahrzeugen

Rat und Verwaltung der Stadt Bornheim: Gegen die berechtigten Einwände der Betroffenen der Koblenzer Straße in Roisdorf mit dem Kopf durch die Wand!

2. Erweiterte Fassung (Presse, Ergebnis Ratssitzung): Leider arbeitet die Stadtverwaltung  in Sachen Straßenausbau und Straßensanierung nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit mit den betroffenen Anwohnern zusammen. Die Einwände werden als lästig empfunden und die Vorschläge werden nicht ernsthaft geprüft.

Die Verwaltung sucht nicht nach Wegen die zu einem für beide Seiten tragbarem Ziel führen, sondern man sucht nach Gründen die vorgetragenen berechtigten Änderungswünsche der unmittelbar Betroffenen zu unterlaufen.

Bei der Diskussion um den Bebauungsplan RO 22/23/25 kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier die finanziellen Interessen des Investors höher bewertet werden als die berechtigten Interessen der Anwohner der Koblenzer Straße.

In Sachen RO 22/23/25 verstärkt sich unser Eindruck, dass nach der Diskussion um den Ausbau des Oberdorfer-Weges in Roisdorf und nach der Diskussion um den Ausbau des Apostelpfades in Bornheim nun eine weitere Totalkonfrontation mit den Anwohnern der Koblenzer Straße in Roisdorf angestrebt wird. Unter solchen Randbedingungen wird es auch völlig verständlich, wenn die Betroffenen vor Ort der Stadt keine Grundstücksbereiche freiwillig abtreten wollen und somit den Ausbau erschweren bzw. bis zu einer Enteignung verzögern. Leider wurden auch im aktuellen Fall die Argumente der Betroffenen sowie eingereichte Unterschriftenlisten der Betroffenen von der Verwaltung nicht an die Ausschussmitglieder weiter gegeben. Unmöglich!

So sieht die vielgepriesene “Beteiligung der Bürger”, die sich vor dem Kommunalwahlen alle im Rat vertretenen Parteien auf die Fahne geschrieben haben aber nicht aus. Deshalb ist es notwendig, dass sich ortsübergreifend die Betroffenen zusammen setzen um Erfahrungen auszutauschen um gemeinsam der Stadtverwaltung auf Augenhöhe entgegen treten zu können.

Aufgrund der erschreckenden Erkenntnisse der letzten Zeit beim Umgang der Stadt mit den Betroffenen vor Ort  hat die ABB beschlossen noch deutlicher zu handeln und die betroffen Bürgerinitiativen zusammen zu führen und verstärkt zu unterstützen!

Am 03. Mai 2017 tagte die Mitgliederversammlung der ABB. Dort wurden folgende Anträge beschlossen:

Antrag 1: Die ABB gründet einen „Arbeitskreis Straßenausbau und Sanierung“. Dieser Arbeitskreis (AKS) steht Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern zur Mitarbeit offen. Der Arbeitskreis soll vorhandene Bürgerinitiativen unterstützen und Anträge für die Gremien der Stadt Bornheim gemeinsam mit den Betroffenen formulieren und in die Gremien der Stadt Bornheim einbringen. In den Arbeitskreis werden folgende Personen gewählt: Hans Peter Schwarz, Björn Reile, Eckhard Korte sowie ein Vorstandsmitglied der ABB.

Antrag 2: Die ABB unterstützt die Bürgerinitiative in Roisdorf (Oberdorfer Weg), die Bürgerinitiative in Roisdorf (Koblenzer Straße) und die Bürger für Bornheim (Bornheim, Ausbau Apostelpfad) in Ihren Bemühungen einen angemessenen Ausbau im Sinne der Betroffenen vor Ort zu erreichen.


Der Arbeitskreis hat bereits mehrfach getagt und hat zu RO 22/23/25 folgendes beschlossen:

  1. Ein Bebauungsplan RO 25 ist nicht erforderlich. Die Koblenzer Straße muss Bestandteil des Bebauungsplan RO 23 bleiben. Diese Beschlussvorlage soll abgelehnt werden.
  2. Zur Erschließung des Baubereichs RO 23 soll eine zweite Zufahrt nach der  Alternative 2 oder ersatzweise über den Fuhrweg geschaffen werden. Diese 2. Zufahrt soll in den Bebauungsplan RO 23 übernommen werden.
  3. Die Beteiligung des Investors von nur 20 % an den Kosten der Zuwegungen ist nicht ausreichend. Hier ist eine deutlich höhere Kostenbeteiligung erforderlich, dient doch der Ausbau der Koblenzer Straße ausschließlich der Zuwegung für die Bebauung nach RO 23.

Weitere Argumente des Arbeitskreises (AKS):

  • Während der Bauphase (2 – 3 Jahre) muss mit ca. 22.500 Baufahrzeugen gerechnet werden (ca. 750 Arbeitstage = 30 Lkw pro Tag, also 15 Fahrzeuge hin und 15 zurück/das erscheint realistisch). Dies ist aus unserer Sicht unzumutbar für die Betroffenen vor Ort!
  • Nach Fertigstellung muss mit ca. 600 Kfz-Durchfahrten täglich gerechnet werden (Die Koblenzer Str. befahren aktuell ca 450 Kfz + ca. 50 Traktoren täglich, obwohl die Straße im Prinzip eine Sackgasse ist, weil die weiterführende Straße, der Gemüseweg, für Kfz aller Art gesperrt ist/aber wer sollte sich daran halten?). Es kommt also zu einem erheblich höheren Verkehrsaufkommen, was die Straße mit ihren jetzigen Ausmaßen nicht verkraftet.
  • Die Planungen sehen einen Ausbau der Koblenzer Straße auf 10,50 Meter incl. Bürgersteig vor. Dafür ist Grunderwerb erforderlich. Die Anrainer stellen für die derzeitige Planung keine Flächen zur Verfügung! Wie soll der Ausbau denn umgesetzt werden?
  • Die Koblenzer Str. soll als Sammelstraße dienen, also eine Straße, die zur Erschließung des Baugebietes notwendig wird, und zwar als derzeit noch einziger Zubringer. Der Rechtsprechung entnehmen wir, (Zitat), “dass es praktisch kaum möglich ist, für eine Sammelstraße Erschließungskosten zu erheben”. Die vom Investor vorgeschlagene Kostenbeteiligung von 20% und die Restübernahme durch die Anrainer ist damit illusorisch.
  • Vor diesem Hintergrund soll die Koblenzer Straße separiert werden, d. h. sie soll aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Ro 23 ausgegliedert werden (neuer Geltungsbereich Ro 25, der parallel  zu Ro 23 laufen soll) und würde somit den Status Sammelstraße verlieren, mit dem Effekt, dass die Anwohner mit diesem Kunstgriff für die Erschließungskosten voll herangezogen werden können. Ist ein anderer  Grund vorstellbar, warum dieser Schritt vollzogen werden soll? Dem Bebauungsplan Ro 25 muß deshalb entschieden entgegegewirkt werden!
  • Die Koblenzer Straße hat die Ausbaupriorität 3! Im Straßenbauprogramm sind weitaus dringendere Aufgaben vorrangig, d.h. ein Ausbau der Koblenzer Str. steht aktuell nicht an und ist auch, was den Straßenzustand anbetrifft, nicht zwingend notwendig.
  • Die Alternative 2 der Machbarkeitsstudie vom 08.01.2016 für die Erschließung des Baugebietes schließt die Einbeziehung der Koblenzer Str. aus. Warum wurde die Umsetzung dieser Alternative nicht weiter verfolgt? Möglicherweise aus Kostengründen? Bei der Realisierung der Alternative 2 würde kein Bürger durch Straßen- und Baustellenverkehr belastet.
  • Es ist zu überlegen – Vorschlag von Herrn von Rhein – den Fuhrweg in die Erschließung mit einzubeziehen und zwar dergestalt, dass beide Straßen in Einbahnstraßen umfunktioniert werden so dass die eine als Einfahrt in das Baugebiet  genuzt werden kann und die andere als Ausfahrt. Für den Fall würde sich der Ausbau der Koblenzer Str. wahrscheinlich erübrigen. Ein diskutabler Kompromiss!
  • Laut Planungen soll das Baugebiet von Fuß- und Radwegen durchzogen werden, die als “Notwege von Fahrzeugen genutzt werden, falls die übrigen Zufahrtsstraßen blockiert sein sollten”. Warum dann  nicht einen Schritt weitergehen und den Radweg direkt zu  einer Straße erweitern?

Sehr geehrter Herr Breuer, In der Begründung für die Aufstellung des Bebauungsplan Ro 25 wird unter anderem folgende Argumentation aufgeführt. (E-Mail von Herrn von Rhein)

  • “Die Erschließung des Gebietes ist dabei nur über die Koblenzer Straße möglich. Diese muss ausgebaut werden.
    […] Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Ro 23 (vgl. Vorlage 039/2017-7) ist es aber zwingend erforderlich, die Koblenzer Straße auszubauen, um das Baugebiet zu erschließen.” Diese Einschätzung wird von den Anwohnern der Koblenzer Straße nicht geteilt. Wir haben schon im Vorfeld mehrfach darauf hingewiesen, dass im Zuge einer fairen Belastungsverteilung auch noch eine Erschließung über der Fuhrweg möglich ist. Vermutlich ist es bei der Größe des Neubaugebietes aus Sicht von Feuerwehr- und Rettungswegen ohnehin sinnvoll, wenn es zwei Wege in ein Wohngebiet mit so vielen Mitbürgerinnen und Mitbürger hinein gibt.

Weiter wird das Separieren in der Vorlage wie folgt argumentiert:

  • “Auch wenn eine Verbindung der Umsetzung des Bebauungsplanes Ro 23 und dem Ausbau der Koblenzer Straße besteht, soll zu Erleichterung der Umsetzung beider Bebauungsplanverfahren die Koblenzer Straße aus dem Geltungsbereich des Ro 23 herausgenommen werden und durch die Aufstellung des Bebauungsplans Ro 25 einen eigenen Geltungsbereich mit Verfahren erhalten. Beide Verfahren sollen aber parallel verlaufen.” Einem Separieren, des Ausbaues der Koblenzer Straße vom Bebeaungsplan Ro 23, möchten wir klar widersprechen, da die Art und der Umfang des Ausbaues maßgeblich von der gewählten Erschließung des Neubaugebietes abhängig ist. Dieses Vorgehen erweckt den Eindruck schon mal Fakten zu schaffen, um jegliche Argumentation zu alternativen Erschließungen im Keime zu ersticken. Wenn andere Erschließungen erwägt werden, kann sich Art und Umfang des Ausbaus der Koblenzer Straße noch ändern. Daher sollte die Planung des Ausbaues der Koblenzer Straße soweit verschoben werden, bis Ro 23 vollständig beschlossen wurde.

Die vom Investor vorgeschlagene Kostenbeteiligung:

  • “Der Investor hat sich bereit erklärt sich mit 20% der anfallenden Kosten an dem Ausbau der Koblenzer Straße zu beteiligen.” ist vollkommen unzureichend. An anderen Stellen in Bornheim wurden die Kosten für den Ausbau von Straßen, die für die Erschließung notwendig waren, vollständig übernommen. Es ist unverständlich, warum das auch im Falle der Koblenzer Straße (und des Fuhrwegs) von der Stadt nicht eingefordert wird.

Im „Bauprogramm für Straßen und Verkehrsanlagen 2017 – 2021“ vom 29.03.2017 im Ausschuss für Stadtent-wicklungwird für die Koblenzer Straße folgendes vermerkt:

  • Maßnahme: Ro 23 – Koblenzer Straße, Projekt-Nr.: Projekt Dritter Ausbaupriorität: 3 (weitere Projekte, die noch nicht dringend unabweisbar sind und im Straßenbauprogramm dargestellt werden)” Bemerkungen: Was sehr klar hervorhebt, dass ein Ausbau der Koblenzer Straße hier ausschließlich wegen einem Projekt Dritter behandelt wird und es keinen weiteren Anlass gibt.

Wir bitten daher die Ausschuss- und Rats-Mitgliederinnern und -Mitglieder:

  1. Dem Beschlussentwurf aus Vorlage 039/2017-7, was die Verkleinerung des Geltungsbereiches betrifft, nicht zuzu-stimmen.
  2. Den Bebauungsplan Ro 25 bis auf weiteres auf Eis zulegen.
  3. Die Verwaltung mit einer zweiten Erschließung über den Verknüpfungspunkt am Fuhrweg mit dem Ziel einer gleich-mäßigen Belastungsaufteilung zu beauftragen.
  4. Den Geltungsbereich um den Fuhrweg vom Verknüpfungspunkt bis zur Kreuzung mit der Koblenzer Straße zu erweitern.
  5. Dem Investor eine deutlich höheren Anteil am Ausbau der Straßen aufzugeben.

NEU: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und der Rat der Stadt Bornheim haben sich gegen die vor Ort Betroffenen und auf ganzer Linie zu Gunsten des Investors entschieden. Die Argumente der ABB fanden keine Berücksichtigung:

  1. Es bleibt bei nur einer Zufahrt über die Koblenzer Straße über das FLurstück 173 zum Neubaugebiet. Nach unseren Informationen stehen die dahinter liegenden Flurstücke 165, 166, 167 und 168 dem Investor jedoch nicht zur Verfügung, weil die Besitzer dieser Flurstücke nur verkaufen, wenn es zwei Zufahrten zum Neubaugebiet geben wird. Das hat den Rat auf seiner Sitzung vom 17. Mai 2017 erstaunlicher Weise nicht beeindruckt. Man hat nun einen Bebauungsplan beschlossen, der praktisch keine Zuwegung haben wird. Das ist schon beeindruckend!
  2. Es gibt keine zweite Zufahrt über den Fuhrweg bzw. gemäß Alternative 2 der Vorplanungen. Die Anwohner der Koblenzer Straße sollen also die zusätzlichen Lasten des Zubringerverkehrs alleine tragen und dafür auch noch den größten Teil der Ausbaukosten tragen.
  3. Die Stadt wird nicht weiter mit dem Investor verhandeln, damit ein deutlich höherer Anteil als 20 % an den Kosten des Ausbaus der Koblenzer Straße getragen werden müssen.
  4. Die Anwohner der Koblenzer Straße werden nun mit Sicherheit keine Grundstücksabtretungen für den Ausbau der Straße leisten. Damit ist der Ausbau nur über Enteignungen möglich. Auch das hat die Ratsmehrheit nicht beeindruckt. Wie schon beim Ausbau des Apostelpfades in Bornheim, wie schon beim Ausbau des Oberdorfer Weges in Roisdorf, brutal und rücksichtslos gegen die berechtigten Einwände der Betroffenen mit dem Kopf gegen die Wand. Das ist Bornheim – da ticken die Uhren der Verwaltung und nun auch der Mehrheit des Rates anders.
  5. Die ABB hat im Ausschuss und im Rat alle Beschlussvorlagen zum Thema abgelehnt (Vorlage 039/2017-7 / Vorlage_259/2017-7), weil alle berechtigten Einwände der vor Ort betroffenen Bürgerinnen und Bürger ignoriert wurden. Wir bedauern, dass die Versuche der ABB, den Rat zu einer Änderung des Bebauungsplans RO 23 zu bewegen, gescheitert sind. Die ABB wird die Betroffenen vor Ort weiter unterstützen. Das weitere Vorgehen wird im ABB-Arbeitskreis “Straßenausbau und Sanierung (AKS)” besprochen, dem auch Anwohner der Koblenzer Straße angehören. Dieser Arbeitskreis ist öffentlich und steht betroffenen und interessierten Bürgern offen.

Grün: Notwendige Flurstücke zur Erschließung über die Koblenzer Straße (Bild oben anklicken)


Die Vertreter der ABB in den zuständigen Gremien der Stadt Bornheim werden diese Forderungen, die teilweise zusammen mit den betroffen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort diskutiert und beschlossen wurden, in die Gremien der Stadt vertreten und einbringen.



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Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Georg Meier

    Zu der Sitzung des Ausschusses für Stadtenwicklung der Stadt Bornheim am 17.05.2017 möchte ich noch einige Anmerkungen machen. Bei der Sitzung habe ich wieder einmal festgestellt, dass der Bürger der Stadt Bornheim als unwissender, Querulant hingestellt wird, falls er nicht der gleichen Meinung gewisser Leute ist. Ebenso habe ich festgestellt, dass Unwahrheiten, mag es an mangelnder Information oder in täuschender Absicht, verbreitet wurden. Es wurde u.a. behauptet, dass der Investor schon im Besitz besagter Grundstücke ist. Dies war nach Aussage eines der Grundstückbesitzer bis zu diesem Zeitpunkt absolut nicht der Fall. Wenn ich dann noch beobachten muss, dass ein Ausschussmitglied über einen großen Zeitraum mit seinem Smartphone beschäftigt ist, somit meiner Meinung nach sein Dessinteresse zu dieser Sache bekundet, dann aber über den Tagesordnungspunkt mit abstimmt, fehlen mir die Worte.
    Ausschußmitglied Harald Stadler hat die besondere Gabe, dem Bürger zu vermitteln wozu er da ist. Brav seine Steuern und Abgaben zu leisten, aber dann den Mund zu halten. Herrn Stadlers vehementes Plädoyer für den Ausbau zeigt wofür er steht. Die Dreistigkeit für bezahlbaren Wohnraum zu plädieren ist schon etwas Besonderes. Drei Monate zuvor hat seine Partei (SPD) noch der Erhöhung der Grundsteuern zugestimmt. Vom Auftrag, sich für alle Bürger Bornheims einzusetzen, hat sich Herr Stadler schon lange verabschiedet. Er dient nur noch der Obrigkeit.
    Vor längerer Zeit hatten einige Anwohner der Koblenzer Straße ein Treffen mit Frau Kleinekathöfer und Herrn Hanft (beide SPD), um über das Thema Koblenzer Straße zu sprechen. Damals sagte Frau Kleinekathöfer, wenn es einmal zum Ausbau der Straße kommen würde, müsste dies natürlich vom Investor getragen werden, wie das bei anderen Neubaugebieten auch der Fall ist. Jetzt weiß man von dieser Aussage anscheinend nichts mehr.
    Der Investor scheint einen großen Einfluß auf die Stadtverwaltung und den Rat zu haben. Wie er das macht bleibt sein Geheimnis. Diesbezüglich sind die Gedanken aber frei. Fakt ist, dass die Koblenzer Straße in Roisdorf zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgebaut werden muss, da sie noch vollkommen intakt ist. Im Stadtgebiet Bornheim gibt es viele Straßen, die in einem wesentlich schlimmeren Zustand sind. Aber auf die Art und Weise, wie es beschlossen worden ist, spart der Investor viel Geld und die Anwohner der Koblenzer Straße sind die Dummen.

  2. Vendel, Heinz

    Seit wann schert sich denn das “Bornheimer ZK” aus Stadtverwaltung und Bürgermeister um die Anlieger seiner lästigen und “rechtlosen” Bürger, die haben doch gefälligst der Obrigkeit im Rathaus zu gehorchen. Die Bürger in Bornheim haben doch nach Auffassung der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters keine Rechte, keine berechtigten Ansprüche oder keine Anliegen vorzubringen. Die Bürger in Bornheim haben ihren Mund zu halten und vor allem, die Bürger in Bornheim haben kräftig zu zahlen für all das, was die unfähige Stadtverwaltung und ihr smarter Bürgermeister in ihrer selbstverliebten “Vollkommenheit” und in ihrer beispiellosen Arroganz in den Sand setzen. Aber Hochmut kommt vor dem Fall, wie wir in Düsseldorf (Landtagswahl) gerade gesehen haben. Bei der nächsten Kommunalwahl sind die Bornheimer drann, – versprochen! — Weg mit diesen Typen!

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