2. Erweiterte Fassung (Antwort Stadt, Presse): Landschafts- und Naturschutz sind uns von der ABB wichtig. Nicht jede Fläche sollte hemmungslos bebaut und umgestaltet werden. Was im Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebiet möglich ist und was nicht ist eigentlich unmissverständlich geregelt. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Einzelne versuchen diese Regelungen stillschweigend zu ignorieren. Wir sind von besorgten Bürgern auf einen besonders krassen Fall in Bornheim-Roisdorf hingewiesen worden. Wir haben diesen Hinweis aufgegriffen und ihn als eine kleine Anfrage der Stadt Bornheim zur Kenntnis gebracht. Ob derart massive Eingriffe in die Landschaft im Landschaftsschutzgebiet in Bornheim-Roisdorf zulässig sind, wird sich aus der Antwort der Stadt Bornheim zeigen. Da darf man mal gespannt sein.
Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Bornheim, den 26.04.2017
Betrifft: Kleine Anfrage zu umfangreichen Erdabgrabungen mit Terrassenbildung im Landschaftsschutzgebiet
Im Hangbereich unterhalb des Heimatblick im Ortsteil Roisdorf werden zur Zeit im Steilhangbereich umfangreiche Rodungen und Erdabtragungen mit Terrassenbildung vorgenommen. Wir bitten zu diesem Thema folgende Fragen zu beantworten:
- Wurde für diesen erheblichen Eingriff in Form einer Landschaftsneugestaltung von der zuständigen Umweltbehörde eine Genehmigung erteilt, wenn ja mit welcher Begründung?
- Wurden die Bestimmungen in der Gesetzgebung / Richtlinien für den Landschafts- und Naturschutz im Land NRW bzw. im Bund verändert bzw. gelockert.
- Sind der Stadt Bornheim diese Landschaftsumgestaltungen im Landschaftsschutzbereich bekannt?
Verfasser: Adelheid Wirtz, Paul Breuer
- Link: Kleine Anfrage der ABB als PDF-Datei vom 26.04.2017
- Link: Antwort der Stadt Bornheim vom 02.05.2017
- NEU: General-Anzeiger: Rodungen im Landschaftsschutzgebiet (04.05.2017)
- NEU: General-Anzeiger: Rodungen waren nicht genehmigt 11.05.2017)
Achtung: Fotos anklicken ergibt scharfes vergrößertes Bild!
Nach unseren Informationen, siehe auch GA-Zeitungsartikel, sind diese Umgestaltungen nicht beantragt und auch nicht genehmigt worden. Vor Ort wird eine Anhörung des Grundstückseigentümers mit der zuständigen Kreisbehörde stattfinden. Leider ist diese Anhörung nicht öffentlich. Ob die zuständige Kreisbehörde die Landschaftsumgestaltung nur mit einem Bußgeld ahndet oder einen vollständigen Rückbau anordnet, wird sich herausstellen. Wir bleiben dran werden weiter berichten. Auf Initiative der ABB im Umweltauschuss muss die Stadt Bornheim auf der nächsten Sitzung einen Sachstandsbericht in der Sache vorlegen.
Wie ist so was überhaupt möglich. Wird hier wieder der Bürger hinters Licht geführt? Solche Arbeiten sind auf jeden Fall genehmigungspflichtig! Liegen diese Genehmigungen vor? Wenn nein, wie wird jetzt vorgegangen? In welchem Interesse geschehen diese Arbeiten?
Gruß Klaus G. Friedrich Eisemuth
Parallel zur Stadt Bornheim haben wir auch die zuständige Stelle im Kreis informiert. Eine erste Rückmeldung des Kreises liegt uns vor. Nach unseren Informationen sind derartige Flächenumgestaltungen im Landschaftsschutzgebiet genehmigungspflichtig. Nach unseren Recherchen liegt ein solcher Antrag beim Kreis nicht vor. Im allgemeinen werden Terrassen in Steilhängen angelegt um die Produktion von landwirtschaftlichen Produkten zu erleichtern bzw. um eine bebaubare Fläche zu schaffen. Was der Eigentümer mit den Umgestaltungen bezweckt wissen wir nicht.
Es ist eigentlich kaum zu glauben, dass die Stadt Bornheim von diesem Vorfall nichts weiß. Sind solche Arbeiten nicht genehmigungspflichtig? Sobald aber ein Weidezaun nicht zu 100 % den Vorstellungen der Stadt Bornheim entspricht wird ein großes Trara gemacht. Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet sind anscheinend nicht so gravierend.
Hallo,
mich würde Sinn und Ziel der Rodungen und Abgrabungen interessieren.
Gruß Bernd