Nitratbelastung in Gewässern: EU-Kommission verklagt Deutschland.

Düngemaschine, Kapazität 29 Tonnen.
Bornheim: Düngemaschine – Kapazität 29 Tonnen – Frühjahr 2016

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen der anhaltenden Verunreinigung der deutschen Gewässer durch Nitrat vor dem Gerichtshof der EU. Das hat sie heute (Donnerstag) bekanntgegeben. Trotz der weiter hohen Nitratbelastung hat Deutschland keine strengeren Gegenmaßnahmen ergriffen. Dazu ist das Land laut geltendem EU-Recht jedoch verpflichtet. Die von der Bundesrepublik zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigen eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee.

28/04/2016 – Nitrat ist für das Wachstum von Pflanzen von entscheidender Bedeutung und wird häufig als Düngemittel eingesetzt. Allerdings führen überhöhte Mengen zu starken Wasserverunreinigungen – mit entsprechenden Folgen für die menschliche Gesundheit, die Wirtschaft und die Umwelt. Eine zu hohe Nitratbelastung fördert in Süßwassergewässern und in der Meeresumwelt das Wachstum von Algen, die anderes Leben ersticken (Eutrophierung). Das verschlechtert die Wasserqualität enorm. Eine Nitratkonzentration von über 50 mg/l kann zudem erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung haben, insbesondere auf schwangere Frauen und Kleinkinder. Zudem verursacht die Entfernung von Nitraten aus dem Trinkwasser hohe Kosten.

Die Nitratrichtlinie

Die Nitratrichtlinie, die die EU-Staaten im Jahr 1991 beschlossen haben, hat zum Ziel, die Wasserqualität in Europa zu verbessern, indem die Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verhindert und der Einsatz beispielhafter landwirtschaftlicher Verfahren gefördert wird. Alle EU-Länder müssen ihre Gewässer überwachen und jene bestimmen, die durch Verschmutzung bedroht sind. Des Weiteren müssen sie Aktionsprogramme aufstellen, um Nitrat-Verunreinigungen zu verhindern und zu verringern. In Deutschland ist die Düngeverordnung der wesentliche Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der Richtlinie.

Der heutige Beschluss folgt auf eine sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden im Juli 2014 übermittelt wurde. Darin wurde Deutschland aufgefordert, stärker gegen die Verunreinigung von Gewässern vorzugehen. Trotz der wachsenden Nitratbelastung hat Deutschland aber keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend der EU-Nitratrichtlinie zu überarbeiten. Da die Europäische Kommission der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird, hat sie beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.

Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren

Die Europäische Kommission ist als “Hüterin der Verträge” dazu verpflichtet, die Anwendung geltenden EU-Rechts in allen EU-Ländern zu überwachen. In Vertragsverletzungsverfahren können die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten Verstöße eines Mitgliedstaates gegen das EU-Recht geltend machen. Es besteht aus drei Stufen. Wenn die Kommission vermutet, dass europäisches Recht nicht fristgemäß, unvollständig oder überhaupt nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, sendet sie im Vorverfahren zunächst ein Fristsetzungsschreiben/Mahnschreiben, in dem sie einen Mitgliedstaat auffordert, innerhalb einer bestimmten Frist zu einem aufgetretenen Problem der Anwendung des Unionsrechts Stellung zu nehmen. Die zweite Stufe ist die mit Gründen versehene Stellungnahme. Hier wird der Mitgliedstaat aufgefordert, den Verstoß innerhalb einer bestimmten Frist abzustellen. Kommt der Mitgliedstaat dem nicht nach, kann die Kommission ein gerichtliches Verfahren vor dem EuGH einleiten. Wenn der Gerichtshof eine Vertragsverletzung feststellt, kann er z.B. ein Zwangsgeld oder andere Strafzahlungen verhängen.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

PS: Der Text wurde ohne Änderungen übernommen von der Europäischen Kommission, Vertretung in Deutschland


Eine weitere sehr wichtige Information bietet die ARD-Mediathek. Wir verlinken hier das entsprechende Videomaterial.

27.10.2016 | 7 Min. | Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg – Neueste Zahlen belegen: Gut ein Viertel der Grundwasservorkommen unter landwirtschaftlichen Flächen sind nitratverseucht. CDU, CSU und Bauernverbände blockieren seit Jahren eine konsequente Überwachung der Gülle-Entsorgung auf deutschen Äckern. Nun droht Deutschland sogar eine Strafe der EU wegen Verstößen gegen Umweltrichtlinien.


Das Thema Gülleaustragung ist auch im Zusammenhang mit der Diskussion um die Umstellung der Bornheimer Wasserversorgung ein wichtiges Thema. Die ABB hat über die Austragung von Gülle/Biogas Abfällen in der Nähe des Urfeder-Wasserwerkes (WBV) ausführlich berichtet.


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