Akteneinsicht zum Thema Flüchtlinge – in Bornheim ein Problem!

Der Bürgermeister kann laut Ratsbeschluss mehrfach bis zu 500.000 € zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Bornheim ausgeben, ohne irgend ein Gremium der Stadt Bornheim einzuschalten. So können erhebliche Summen ohne jegliche Öffentlichkeitsbeteiligung und auch ohne Beschluss der zuständigen Gremien getätigt werden. Dieser unsägliche Beschluss der Selbstentmachtung des Rates und der zuständigen Ausschüsse wurde mit der Dringlichkeit der Beschaffung von Unterkünften (Container) für Flüchtlinge begründet und wurde jüngst im Rat mit nur einer Gegenstimme der ABB auch noch bis Ende 2016 verlängert.

Die ABB ist nach wie vor der Meinung, dass derartig hohe Summen (mehrere Millionen) nicht auf solche Art und Weise an jeglicher Öffentlichkeit vorbei ausgegeben werden sollten.

Aus diesem Grunde haben wir einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, um uns einen Überblick darüber zu verschaffen, was da in Summe und im Detail ausgegeben wurde. Normalerweise sind Akteneinsichten von Ratsmitgliedern kein Problem und sie werden in der Regel auch ohne Schwierigkeiten ermöglicht. Das scheint beim Antragsteller ABB und beim Thema Flüchtlinge nicht zu gelten.

Wir veröffentlichen hier unseren Antrag und die eigenartige Antwort der Verwaltung.


Betr.: Ausgaben der Stadt Bornheim gemäß der Beschlüsse 670/2015-1 bzw. 536/2016-1

hier: Antrag auf Akteneinsicht nach § 55 Abs. 5 GO NRW

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich beantrage hiermit zeitnah die Akteneinsicht zur Ermittlung der Kosten im Einzelnen und in der Summe, die gemäß der oben genannten Beschlüsse 670/2015-1 bzw. 536/2016-1 seit dem Zeitpunkt der Gültigkeit der Vorlage 670/2015-1 bis zum aktuellen Datum des Zeitpunktes der Akteneinsicht angefallen sind.

Diese Akteneinsicht benötige ich zur Überprüfung der o. g. Beschlüsse bzw. zur Vorbereitung von entsprechenden Anträgen.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Breuer


Sehr geehrter Herr Breuer,

mit Ihrem Schreiben vom 10.08.2016 beantragen Sie Akteneinsicht zur Ermittlung der Kosten, die aufgrund der Änderungen der Zuständigkeitsordnung (Ausnahmeregelungen)  seit der Bekanntmachung der Satzung angefallen sind.
Hierzu teile ich Ihnen mit, dass es keinen Aktenvorgang gibt, in dem alle Vergaben oder Aufträge enthalten sind. Diese befinden sich nach Abschluss des Auftrags- bzw. Vergabeverfahrens vielmehr in den Akten des jeweiligen Fachamtes. Bitte teilen Sie mir daher mit, welche Akten Sie konkret einsehen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxxxxxxx xxxxxx 
Stadt Bornheim – Der Bürgermeister – 
Rechts- und Vergabeamt, Ratsbüro
xxxxxxxxxxxx

Zur Antwort der Verwaltung ist folgendes zu sagen: Es wurde Akteneinsicht gefordert. Hier ist nicht von einer speziellen Akte die Rede. Natürlich können die zur Einsicht geforderten Unterlagen in mehreren Akten abgelegt sein. Dann sind eben mehrere Akten zur Einsicht oder Auszüge aus mehreren Akten zur Verfügung zu stellen. Der Antragsteller kann nicht wissen, was genau zu welchem Zweck ausgegeben wurde und in welcher Akte sich die einzelnen Vorgänge (Rechnungen, Aufträge etc.) gerade befinden. Die Frage nach der “konkreten Akte” ist nur ein Vorwand, die Akteneinsicht gemäß § 55 GO (Gemeindeordnung NRW) indirekt zu verweigern. Ein Ratsmitglied hat nach § 55 GO das ausdrückliche Recht Akten der Verwaltung einzusehen.

In der Geschäftsordnung der Stadt Bornheim steht unter § 35: “Informationsrechte des Rates bzw. der Ratsmitglieder. Die Informationsrechte des Rates bzw. der Ratsmitglieder richten sich nach § 55 GO (Gemeindeordnung).”

In der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) lesen wir unter § 55 (Fn 35): Kontrolle der Verwaltung. “(5) Jedem Ratsmitglied oder jedem Mitglied einer Bezirksvertretung ist vom Bürgermeister auf Verlangen Akteneinsicht zu gewähren, soweit die Akten der Vorbereitung oder der Kontrolle von Beschlüssen des Rates, des Ausschusses oder der Bezirksvertretung dienen, der es angehört.”

§ 55.5 GO NRW ist eindeutig. Das von der Stadt in dieser Angelegenheit an den Tag gelegte Verhalten zerstört jegliches Vertrauen und wird auch von den Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr verstanden. Wir sind hier halt in Bornheim, da ticken die Uhren anders. Die ABB wird sich nun überlegen müssen, wie in der Sache weiter verfahren werden soll. Dabei kann nun auch der Rechtsweg nicht mehr ausgeschlossen werden.

Zitat aus dem Kommunalwahlprogramm der ABB:

“Wir wollen uneingeschränkte Transparenz der Willensbildung in der Bornheimer Kommunalpolitik. Diskussionen und Beschlussfassungen müssen grundsätzlich nur in öffentlichen Gremien geführt werden. Demokratische Strukturen, Transparenz, Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit sind unverzichtbar in der Kommunalpolitik. Wir wollen eine „komm hin und mach mit“ Kommunalpolitik und keine interfraktionelle Mauscheldemokratie. Wirksame Mitbestimmung oder nur informieren? Wir wollen eine ernsthafte Beteiligung der Bürger bei elementaren Entscheidungen. Vor allem bei Investitionen, welche die Stadt mit einem erheblichen finanziellem Risiko belasten oder diese in Bezug auf ihre ökologischen und infrastrukturellen Ressourcen maßgeblich beeinflussen.”

Die ABB hat das nicht nur auf Papier geschrieben, wir halten uns auch daran. Es kann doch nicht sein, dass in Bornheim Millionenbeträge komplett hinter verschlossenen Türen ausgegeben werden. Es kann doch nicht sein, dass derart hohe Summen noch nicht einmal den Ratsmitgliedern zugänglich gemacht werden. Warum sollen die Ratsmitglieder bzw. die Öffentlichkeit nicht darüber informiert werden, was uns die Flüchtlingskrise kostet bzw. gekostet hat.

Das nehmen wir als ABB so nicht mehr hin. Dazu benötigen wir die Hilfe der Bornheimer Bürgerinnen und Bürger. Bitte unterstützen Sie die ABB durch Mitgliedschaften, Fördermitgliedschaften und auch durch Spenden.

  • Konto der ABB:
  • Kreissparkasse Köln
  • IBAN: DE39 3705 0299 0046 0145 71
  • BIC: COKSDE33XXX


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Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Mechthild Schulte

    Ich bin ganz Ihrer Ansicht – wenn ich auch in der Flüchtlingsfrage offen bin und speziell die “Bornheimer Flüchtlingshilfe – Arbeiten im Ehrenamt” für eine ausgemacht begrüßenswerte Initiative halte – so sollte doch die Finanzierung der Kosten offengelegt werden.
    Mit freundlichem Gruß
    Mechthild Schulte

  2. Paul Breuer

    Das wollten wir durch die Akteneinsicht klären. Fakt ist, es finden keine öffentlichen Ausschreibungen mehr statt. In Anbetracht der enormen Nachfrage nach Wohncontainern findet kein Wettbewerb der Anbieter statt. Das öffnet Manipulationen Tür und Tor. Es werden jedoch nicht nur Wohncontainer gekauft sondern auch Grundstücke und Immobilien. Weitere Kosten sind Mieten, Hotelkosten, Wachdienste, Betreuungskosten, Verpflegungskosten, Arztkosten und eben auch Barauszahlungen an anerkannte Flüchtlinge sowie Kosten für jene Flüchtlinge und Wirtschaftsasylanten, die nach dem Abgang aus der Flüchtlingsfinanzierung in Hartz IV landen. Das sind nach Angaben der Stadt ca. 40 %. Wir reden hier nach unseren Recherchen von ca. 20 Millionen nur in Bornheim seit dem Beginn der Flüchtlingskrise. Nach dem Motto “Wir schaffen das” spielen Kosten so gut wie keine Rolle mehr. Laut Zeitungsberichten stehen vom Bund und vom Land NRW betriebene Unterkünfte inzwischen leer. Die Flüchtlingee werden also schneller in die Kommunen umgeleitet als neue Flüchtlinge kommen. Bund und Land verlagern so die Kosten auf die Kommunen, weil die Zuschüsse an die Kommunen bei weitem nicht kostendeckend sind (ca. 60%, nachprüfbare Angaben der Stadt gibt es nicht).

  3. Jürgen Schimke

    Wo fließt das Geld denn tatsächlich hin?

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