Antrag der ABB zu Top 3 Ratssitzung vom 03.12.2015 (1. erw. Fassung)

Unterkunft_03Sehr geehrter Herr Henseler.

Sehr geehrter Herr Schnapka.

Ich bedaure es außerordentlich, dass es offensichtlich bis 4 Stunden vor der heutigen Ratssitzung (03.12.2015) noch immer nicht gelungen ist, alle Fraktionen auf einen gemeinsamen Text zu vereinigen. Ich bin nicht unendlich dazu bereit, die eigentliche Zielrichtung durch weitere Verwässerungen zu entstellen. Leider war es bis 13 Uhr 30 auch nicht möglich, jemanden in der Verwaltung zu erreichen, der mir über den Sachstand berichten konnte.

Folglich bleibt mir nun nichts anderes mehr übrig, als einen eigenen Antrag der ABB einzubringen. Ich bitte darum, meinen Antrag den Ratsmitgliedern als Tischvorlage zur Ratssitzung zur Verfügung zu stellen.

Sollte es wider Erwarten doch noch zu einem gemeinsamem Papier kommen, in dem wichtige Forderungen der ABB enthalten sind (Einwanderungsgesetz, 100 % Kostenerstattung, keine weiteren Turnhallen, Kapazitätsgrenze für die Aufnahme für Flüchtlinge, Grundgesetz mit Menschenrechten, Religions- und Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau) werde ich den Antrag zurück ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Breuer
Anlage

Antrag der ABB zu Tagesordnungspunkt 3 der Sitzung des Rates vom 03.12.2015

Der Rat der Stadt Bornheim bekennt sich zu einem guten und angemessenen Umgang mit den zu uns kommenden Flüchtlingen und begrüßt das von der Bundesrepublik beschlossene Maßnahmenpaket. Aus Sicht des Rates müssen aber umgehend Verbesserung umgesetzt werden, um die Situation hier vor Ort zu bewältigen:

  • Die Notzuweisungen von Flüchtlingen müssen schnell beendet werden. Das Land muss endlich eine ausreichende Zahl an Erstaufnahmeeinrichtungen und Zentralen Unterbringungseinrichtungen schaffen. Die Erstaufnahmeeinrichtung in der Turnhalle Bornheim kann nur übergangsweise zur Verfügung stehen. Die Zusage, dass die Turnhalle Bornheim bis März 2016 geräumt wird, muss mit Nachdruck verfolgt werden. Der Rat spricht sich dafür aus, dass in Bornheim grundsätzlich keine weiteren Turnhallen für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden. Der Rat der Stadt Bornheim spricht sich weiterhin dafür aus, dass es möglichst zu einer ausgewogenen dezentralen Unterbringung im Stadtgebiet kommt.
  • So lange keine ausreichende Anzahl an neuen Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen werden kann, lehnt die Stadt Bornheim eine weitere Aufnahme in Form einer Erstaufnahmeeinrichtung ab. Wir begrüßen, dass dies seitens der Verwaltung ebenso in Richtung Bezirksregierung kommuniziert wurde.
  • Die Unterbringung von Flüchtlingen muss trotz Platzmangel in zumutbaren hygienischen Verhältnissen erfolgen und ein Mindestmaß an Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit der vorhandenen Einrichtungen vorherrschen. Hierbei erscheint es unabdingbar, dass die Flüchtlinge hierzu entsprechend angeleitet werden und dies durch wöchentliche Kontrollen der Hausmeister überprüft wird.
  • Die Bezirksregierung muss die Verwaltung über Zuweisungen deutlich früher informieren (Vorlaufzeit, Informationsfluss), damit unsere Handlungsfähigkeit nicht gefährdet ist. Da bei der Aufnahme von Flüchtlingen gerade in der Erstaufnahmeeinrichtung neben den an ihre Belastungsgrenze kommenden Verwaltungsmitarbeiter auch immer Ehrenamtler beteiligt sind, muss der chaotische Ablauf des Verfahrens unverzüglich in eine planbare Zuweisung geändert werden.
  • Bei der Aufnahme in der Ersteinrichtung wird zukünftig eine erkennungsdienstliche Erfassung analog des Personenstandsgesetzes vorgenommen, um die Identität jedes Einzelnen zu dokumentieren.
  • Für Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen in die Europäische Union einreisen und bei uns Arbeit und eine bessere Zukunft suchen, haben wir durchaus Verständnis. Ihnen kann jedoch kein Asyl gewährt werden. Sie müssen in Einrichtungen von Bund und Land bis zum beschleunigten Abschluss des Verfahrens verbleiben. Sie müssen zügig in ihr Heimatland zurückgeführt werden. Das gilt auch für die Menschen, deren Verfahren schon rechtskräftig abgeschlossen und deren Abschiebung bisher nicht erfolgte. Die angeordnete Einzelfallprüfung nach einem rechtskräftigen Abschiebungsurteil muss abgeschafft werden. Das Land muss durch die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises dieser Aufgabe gerecht werden, damit nicht Kapazitäten, die dringend für die große Zahl von Flüchtlingen benötigt werden, die Aussicht auf Anerkennung haben, gebunden werden.
  • Wir fordern das Land NRW auf, die Kosten der Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung, Versorgung und Integration rückwirkend zum 01.01.2015 zu 100 Prozent zu übernehmen und zukünftig monatlich eine pauschale Vorleistung zu erbringen. Hierbei sind auch die zusätzlich anfallenden Personal- und Sachkosten der Kommunen insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten und Schulen zu berücksichtigen. Das Gleiche gilt für die derzeit von den Kommunen getragenen Kosten für ausreisepflichtige Asylbewerber, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt wurden.
  • Der Rat der Stadt Bornheim stellt fest, dass die Aufnahmekapazitäten weitgehend ausgeschöpft sind und die Stadt Bornheim nicht mehr in der Lage ist weiterhin uneingeschränkt Flüchtlinge aufzunehmen.
  • Die neue Asylgesetzgebung sieht unter anderem vor, dass Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen möglichst ausschließlich Sachleistungen bekommen. Um keine falschen Anreize zu setzen, wird der Bürgermeister aufgefordert, diese Gesetzesvorgabe sinngemäß umzusetzen. (Das Taschengeld soll durch Gutscheine ersetzt werden. Um keine falschen Anreize zu setzen, wird der Bürgermeister aufgefordert, dies ebenfalls in Bornheim umzusetzen und mindestens die Hälfte des Taschengeldes in Form von Gutscheinen auszuzahlen. Diese rote Textpassage wird gestrichen!)
  • Der Rat bittet die Bundesregierung ein Einwanderungsgesetz zu beschließen, damit Asyl und Einwanderung nach Deutschland getrennt von einander geregelt werden kann.

  • Die Prioritätenliste zur Schaffung von neuen Unterbringungsmöglichkeiten wird monatlich aktualisiert und den Fraktionen auch außerhalb des Sitzungsrhythmus zur Verfügung gestellt. Alle zwei Wochen lädt der Bürgermeister die Fraktionen zu einem Austausch ein, um den Informationsfluss zu gewährleisten. Diese Informationen werden schriftlich in einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil festgehalten.
  • Die Bürgerinnen und Bürger werden wie in der jüngsten Vergangenheit regelmäßig zu allgemeinen Informationsveranstaltungen eingeladen. Der Bürgermeister stimmt mit dem Rat überein, dass die Öffentlichkeit sachlich und ohne Beschönigung informiert werden muss. Es wird darauf verzichtet, Bilder einzusetzen, welche die öffentliche Meinung manipulativ beeinflussen könnten.
  • Der Bürgermeister wird beauftragt, seine Personalplanung hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen für das kommende Jahr in Hinblick darauf, dass der Flüchtlingsstrom in absehbarer Zeit nicht abnehmen wird, vorzustellen.
  • Wir verfolgen das Ziel, ein friedliche Zusammenleben von Menschen in Bornheim auf Basis unseres Grundgesetzes und unserer politischen Kultur zu ermöglichen. Dazu gehören aber auch insbesondere die unveräußerlichen Menschenrechte, die Religions- und Meinungsfreiheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Bornheim, den 03. Dezember 2015

Paul Breuer

Legende: Es handelt sich hier um die erste Fassung des Diskussionspapier, welches uns von der CDU-Fraktion zur Verfügung gestellt wurde. In grün ausgeführte Texte wurden neu eingebracht. Rote Textpassagen wurden gestrichen. Der Text der Beschlussvorlage sind also nur die schwarzen und grünen Textpassagen.


Sachstand vom 03. November 2015 in Bornheim:

  • regulär zugewiesene Flüchtlinge: 559 Personen
  • im Erstaufnahmelager (Turnhalle): 150 Personen
  • im Duldungstatus: 48 Personen (Stand 02.11.2015, aktuell ?)
  • im Jahr 2015 abgeschoben: 5 Personen (Stand Oktober, aktuell ?)
  • weitere Zuweisungen: ca. 30 – 40  Personen / Woche
  • Prognose bis Ende 2015: 1.009 Personen (Eintausendneun)
  • Prognose bis März/April 2016: 1.500 Personen (Eintausendfünfhundert)
  • Zunahmeprognose der Bevölkerung langfristig: 5 % bis 2020


Das Ziel der ABB und des Fraktionsvorsitzenden der ABB-Fraktion war es in der Flüchtlingsfrage Druck von unten aufzubauen, damit Bund und Land NRW höhere Zuweisungen bereit stellen. Dieses Ziel wurde erreicht! Die unabdingbaren Forderungen der ABB sind im Beschluss des Rates enthalten. Diese Forderungen haben wir im Beschlusstext durch Fettdruck gekennzeichnet. Aus diesem Grund konnten wir den Alternativentwurf zurück ziehen, damit ein einstimmiger Beschluss ohne Enthaltungen zustande kommen konnte.

Unsere Forderung, im Zweifelsfall die Aufnahme weiterer Flüchtlinge zu verweigern, wenn uns in Bornheim keine 100% Kostendeckung zugestanden wird, konnten wir leider nicht durchsetzen. So bleibt die Wirkung des Antrags auf den Bund und das Land NRW ohne Konsequenzen, wenn uns keine 100% Kostendeckung und keine rückwirkenden Zahlungen für das Jahr 2015 bei der Unterbringung und Verpflegung der Flüchtlinge zugestanden werden.

Leider wurde der Beschlussentwurf von der Stadt nicht veröffentlicht. Er lag nur als Tischvorlage in der Ratssitzung vor. Auch die Presse hat den Beschluss wohl nicht zur Verfügung gestellt bekommen. Die Öffentlichkeit hatte also keine Möglichkeit inhaltlich vom Text Kenntnis zu nehmen, geschweige denn sich an der Diskussion zu beteiligen. Das ist schon eigenartig. Auch aus diesem Grund stellen wir den Text jetzt hier ein.

Getreu dem Motto besser ein etwas abgeschwächter Antrag als gar kein Antrag, ist das Ergebnis trotzdem ein großer Erfolg für die ABB.

Was der ABB in der Vergangenheit heftige Kritik eingebracht hat (Linke, Grüne, UWG), ist nun zum großem Teil von allen Fraktionen und der Verwaltung übernommen worden. Wir können nach diesem Ergebnis nachträglich mit der Kritik der Vergangenheit an unserer Flüchtlingspolitik sehr gut leben. Was zählt ist schließlich das Endergebnis. ;-))


Der Beschluss des Rates der Stadt Bornheim vom 03.12.2015. Einstimmig ohne Enthaltungen angenommen.

Aufnahme, Betreuung und Integration von Flüchtlingen

Stellungnahme des Rates und der Verwaltung der Stadt Bornheim

Im Oktober 2014 hat der Rat der Stadt Bornheim die Bornheimer Erklärung verabschiedet und sich damit in besonderer Weise zu seiner Verantwortung gegenüber den uns zugewiesenen Flüchtlingen bekannt. Auf dieser Basis setzen wir uns für folgende Maßnahmen ein, um die Situation für die Flüchtlinge und die Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt weiter bestmöglich zu gestalten:

  • Die Notzuweisungen von Flüchtlingen müssen schnell beendet werden. Bund und Land müssen ausreichend Erstaufnahme- und zentrale Unterbringungseinrichtungen schaffen.

  • Die Kosten der Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung, Versorgung und Integration müssen durch Land und Bund übernommen werden.

  • Das Angebot der Landesregierung für eine monatliche Vorleistung in Form einer Pauschale erfüllt eine wichtige Forderung der Kommunen. Diese Pauschale muss aber so bemessen sein, dass auch anfallende Personal- und Sachkosten insbesondere bei Kindertagesstätten und Schulen berücksichtigt werden.

  • Rückwirkend sind die Kosten für 2015 von Bund und Land zu 100% zu übernehmen. Auch die Kosten für die Betreuung der geduldeten Flüchtlinge, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt wurden, sind von Bund und Land zu übernehmen.

  • Um zu vermeiden, dass es in Kommunen wie Bornheim, in denen ein großer Druck auf dem Wohnungsmarkt herrscht, zu einer Verschärfung bei der Wohnungssuche kommt, müssen Bundes- und Landesregierung noch mehr Bauprogramme auflegen, die mittel- und langfristig für Entlastung sorgen.

  • Damit eine Integration der Flüchtlinge gelingt, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Bund und Land sind hier gefordert die Kommunen umfassend zu unterstützen und entsprechende Initiativen umgehend anlaufen zu lassen.

  • Zur Entlastung der Kommunen und auch der Flüchtlinge selbst muss die Bearbeitung der Asylanträge beschleunigt werden.

  • Die Einführung eines Flüchtlingsausweises und die damit verbundene Verknüpfung von Leistungsgewährung ist von der Bundesregierung umgehend umzusetzen.

  • Für Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen in der Europäischen Union einreisen und bei uns Arbeit und eine bessere Zukunft suchen, haben wir Verständnis. Ihnen kann jedoch kein Asylrecht gewährt werden. Diejenigen, die kein Asyl erhalten, keine Flüchtlingseigenschaften nach der Genfer Konvention und auch keine subsidiären Gründe zum Bleiben aufweisen, sollen in menschenwürdiger Form zügig in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden. Grundlage dafür sind die Beurteilungen des BAMF. Die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises muss dieser Aufgabe gerecht werden, damit nicht Kapazitäten, die dringend für die große Zahl von Flüchtlingen benötigt werden, die Aussicht auf Anerkennung haben, gebunden werden.

  • Auch um das Grundrecht auf Asyl zu bewahren und zu schützen, muss Deutschland seine selbstgewählte Definition als Einwanderungsland in geltendes Recht umsetzen und ein Einwanderungsgesetz schaffen, das die Zuwanderung, die nicht in Form von Flucht geschieht, regelt.

  • Die Bezirksregierung muss die kommunale Verwaltung über Zuweisungen deutlich früher (z.B. Vorlaufzeit) und umfassender (z.B. Informationen über ankommende Flüchtlinge) informieren. Der teilweise irrationale Ablauf des Zuweisungsverfahrens muss durch eine einen planbare Zuweisung abgelöst werden. Nur so kann die Stadt dauerhaft handlungsfähig bleiben denn die Belastungsgrenze der städtischen Verwaltungsmitarbeiter/innen ist längst erreicht. Auch die Tatkraft der ehrenamtlichen Kräfte droht zurückzugehen, wenn die Informationen der Bezirksregierung zur Zahl und Umfang der Flüchtlingsaufnahme unzuverlässig ist.

  • Die Zusage der Landesregierung, dass die Turnhalle Bornheim bis März 2016 als Erstaufnahmeeinrichtung geräumt wird, muss bindend sein und wird von uns mit Nachdruck verfolgt.

Darüber hinaus erklären Rat und Verwaltung der Stadt Bornheim, folgende Kriterien und Zielvorgaben bei der Bewältigung der verschiedenen Aufgaben zu berücksichtigen.

  • Wir stehen für ein friedliches Zusammenleben von Menschen in Bornheim auf Basis unseres Grundgesetzes und unserer politischen Kultur. Dazu gehören auch und insbesondere die Religions- und Meinungsfreiheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

  • Wir streben weiterhin eine ausgewogene und dezentrale Unterbringung im Stadtgebiet an.

  • Turn- und Mehrzweckhallen sollen nur als allerletztes Mittel für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Allerdings können wir auf Grund der nicht zu kalkulierenden Entwicklung dies leider nicht vollständig ausschließen.

Der Rat der Stadt Bornheim beauftragt den Bürgermeister,

  1. die Forderungen des Rates an die zuständigen Stellen in geeigneter Form zu übermitteln.

  2. die Prioritätenliste zur Schaffung von neuen Unterbringungsmöglichkeiten monatlich zu aktualisieren und den Fraktionen als nicht öffentliche Information auch außerhalb des Sitzungsrhythmus‘ zur Verfügung zu stellen.

  3. alle zwei Wochen die Fraktionen einzuladen, um den Informationsfluss zu gewährleisten.

  4. die Bürgerinnen und Bürger weiter regelmäßig zu allgemeinen Informationsveranstaltungen einzuladen, in der die Öffentlichkeit umfassend und sachlich informiert wird.

  5. seine Personalplanung hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen für das kommende Jahr in Hinblick darauf, dass der Flüchtlingsstrom in absehbarer Zeit nicht abnehmen wird, vorzustellen.

  6. Informationen zur Anmietung von Wohnungen und Häusern für Flüchtlinge sowie die zuständigen Ansprechpartner/-innen in der Verwaltung öffentlich bekannt zu geben.

  7. die Unterbringung von Flüchtlingen trotz Platzmangel in zumutbaren sozialen und hygienischen Verhältnissen zu gewährleisten; ein Mindestmaß an Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit der vorhandenen Einrichtung ist sicherzustellen. Die Flüchtlinge sollen diese Aufgaben mit übernehmen. Die Entwicklung solcher Anleitungs- und Mitmachprogramme für die Einrichtungen soll schnellstmöglich umgesetzt und ausgeführt werden. Ferner sollte in jeder Einrichtung eine mehrsprachige Hausordnung gut sichtbar aufgestellt sein und mit bildlichen Darstellungen unterstützen werden.

Die Flüchtlingsarbeit wird – sowohl bei den zugewiesenen Flüchtlingen als auch bei den Erstunterkünften – in großem Umfang von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unterstützt. Ohne dieses beeindruckende Engagement der Bornheimer Bürgerinnen und Bürger sind die Aufgaben der Betreuung und Integration kaum zu leisten. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Ehrenamt weiterhin unbürokratisch und voll umfänglich zu unterstützen und eine effektive und aktuelle Kommunikation sicherzustellen.


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