Es bleibt dabei, mit der ABB keine kommunalen Steuererhöhungen!

Die ABB hat den 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 konsequent abgelehnt, weil damit die Erhöhung der Grundsteuer B in Schritten verbunden ist. Leider fand diese Position im Rat keine Mehrheit! Aus dem Nachtragshaushalt war auch nicht eindeutig ersichtlich, welche zusätzlichen Kosten für die Flüchtlingsproblematik bei ständig steigenden Zahlen enthalten sind. Die neuen Kassenkredite belaufen sich auf zusätzliche 14.239.900 € für 2015 (insgesamt 23.334.738 Millionen € für 2015) und zusätzliche 9.090.000 € für 2016 (insgesamt 16.547.81 € für 2016). Das ist schließlich kein Pappenstiel.

Wir zitieren hier aus dem Kommunalwahlprogramm der ABB:

“Den Beschluss des Rates der Stadt Bornheim, die Grundsteuern so lange in Schritten zu erhöhen, bis der Haushalt ausgeglichen ist, halten wir für falsch. Mittelfristig wollen wir eine Reduzierung der Gewerbesteuer, damit Anreize für Investoren geschaffen werden.”

und weiter

“Die nach dem Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) der Stadt Bornheim zustehenden Mittel für aufgezwungene Ausgaben sind in der Praxis nur auf dem Klageweg zu erhalten. Wir sehen den Stadtrat und den Bürgermeister hier in der Pflicht, alle städtischen Ausgaben auf evtl. Ausgleichsmöglichkeiten durch Bundes- oder Landesmittel zu prüfen und diese auch konsequent einzufordern.”

Zum Thema zugewiesene Leistungen und Konnexititätsprinzip zählen auch die Kosten der Flüchtlingsproblematik! Das alles haben wir ernst gemeint! Das ist und bleibt die Leitlinie für die Politik der ABB in den städtischen Gremien. Und genau so stimmen wir im Rat und in den Ausschüssen auch ab.

Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Wir sprechen hier von der ABB und nicht von der Bornheimer Piratenpartei. Leider hat das Fraktionsmitglied der ABB-Fraktion, das gleichzeitig Mitglied der Bornheimer Piratenpartei ist,  dem Nachtragshaushalt zugestimmt. Das verstößt eindeutig gegen das Kommunalprogramm der ABB!  Im Grundgesetz ist Meinungsfreiheit garantiert. Das müssen wir akzeptieren. Im Grundgesetz steht jedoch leider nichts zum Thema “Verbindlichkeit von Wahlprogrammen”.


 

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