Ein Mann sieht rot! Seltsame Aktion des Bürgermeisters!

Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir hier einen Schriftverkehr, der ein bezeichnendes Licht auf die derzeitigen Aktivitäten unseres Herrn Bürgermeisters in Bezug auf die Flüchtlingsproblematik wirft.

Brief vom 10.11.2015 an 221 Adressaten

Um in der gleichen Angelegenheit weiteren Druck aufzubauen erhielten 221 Personen einige Tage später zusätzlich die folgende E-Mail:

 

 

Bild (E-Mail) unten anklicken führt zur lesbaren Vergrößerung!

E_Mail_BMUnser Kommentar: Wir wissen nicht, wie viele der angeschrieben Adressaten dieser Aufforderung gefolgt sind und die geforderten zwei Unterschriften gutgläubig und/oder verängstigt geleistet haben. Wir wissen nur, dass einige dieses eigenartige Papier nicht unterschreiben werden, bzw. nach der Lektüre der oben veröffentlichten E-Mail des Bürgermeisters einige Personen ihre bereits geleisteten Unterschriften zurück verlangt und auch zurück erhalten haben. Es bleibt nach dem Schriftverkehr auch im Dunkeln, was denn da konkret und mehrfach an die Presse weiter geleitet worden sein soll und ob das wirklich unter die genannten Paragrafen der nichtöffentlichen Behandlung fällt.

Man gewinnt bei dieser Aktion des Bürgermeisters vielmehr den Eindruck, dass hier massiv Druck auf die Kritiker der Bornheimer Flüchtlingspolitik ausgeübt werden soll. Nach der argumentativen Nazi-Keule, wer kritisch zur Flüchtlingsproblematik berichtet oder sich  mündlich äußert  wird als Pegida oder einfach als rechtsradikal/Nazi abgestempelt, kommt jetzt wohl die “juristische Zusatzkeule”. Der Bürgermeister stellt hier 221 Personen, gewählte Vertreter und auch die Mitarbeiter seiner Verwaltung, praktisch unter Generalverdacht.

Es ist schon erstaunlich, dass in Bornheim beim Thema Flüchtlinge praktisch fast alles unter “nichtöffentlich” behandelt wird (Vergaben, Käufe, Mietverträge, Turnhallen als Unterkünfte vorbereiten, Kosten, Anzahl der Flüchtlinge und deren Nationalitäten etc.). Um die Bürger und Bürgerinnen einzubinden, könnte man viele Vorgänge in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil aufsplitten. Teilweise ist das auch so gehandhabt worden. Warum bei gewichtigen Themen, bei denen es sich um Millionenbeträge handelt, nicht immer?

Warum z. B. soll nicht öffentlich bekannt werden, dass eine Aufnahmeeinrichtung für ca. 150 Flüchtlinge am Rand von Bornheim jährliche Gesamtkosten für Unterkunft, Miete, Catering, Nebenkosten  etc. geschätzte ca. 1,6 Millionen € (siehe GA 20.10.2015) kosten wird. Warum bringt ein Zeitungsartikel speziell zu diesem Thema den Bornheimer Bürgermeister Henseler derart in Rage? Das verstehen wir nicht. Es geht hier schließlich um das Geld der Bürger und Bürgerinnen aus Bornheim, die diese Kosten schließlich durch die Steuern erwirtschaften müssen. Herr Henseler sollte sich einmal Gedanken darüber machen, ob das alles, was er selbstherrlich nichtöffentlich einstuft, auch wirklich nichtöffentlich eingestuft werden darf. Genau das ist hier ja wohl die Frage, die wir uns alle nach dieser Aktion des Bürgermeisters stellen müssen. Was öffentlich und was nichtöffentlich ist, liegt nicht allein in der Hand des Bürgermeisters sondern ist gesetzlich genau geregelt. Nicht ohne Grund wurden die Regeln im Kommunalrecht, was nichtöffentlich zu sein hat, sehr eng gefasst!

In Bornheim wird fast alles, was das Thema Flüchtlinge angeht, nur noch per Dringlichkeitsentscheidung vom 6 (nicht 7) Fraktionsvorsitzenden und dem Bürgermeister beschlossen. Der Rat oder der betreffende Ausschuss darf diese Kaufverträge/Mietverträge etc. nur noch abnicken. Rat und Ausschüsse als gewählte Gremien werden so faktisch ausgeschaltet. Wenn ein Vertrag doch schon per Dringlichkeitsentscheidung abgeschlossen und rechtverbindlich unterschrieben ist, was soll dann der Rat oder der zuständige Ausschuss dann noch nachträglich beschließen?

Selbst aktuelle Flüchtlingszahlen sollen nichtöffentlich behandelt werden. Unglaublich aber wahr. Natürlich veröffentlichen wir als ABB auch weiterhin solche aktuellen Zahlen! Akteneinsichten wurden uns verwehrt, große Anfragen wurden in wichtigen Punkten nicht beantwortet. Hier werden die Rechte unserer Fraktionen praktisch außer Kraft gesetzt. Es wird auch unter der Argumentation der “Eile bzgl. des Massenandrangs von Flüchtlingen” das Vergaberecht außer Kraft gesetzt. Ab bestimmten Summen ist eine Ausschreibung zwingend! Freihändige Vergabe kann doch nur die Ausnahme sein. In Bornheim wird die Ausnahme zur Regel gemacht. Diese bedenkliche Praxis kritisieren  wir!

Jetzt will man wohl auch noch Anzeigen gegen unbekannt erstatten. Unser Herr Bürgermeister überschreitet hier wieder einmal rote Linien. Wir veröffentlichen hier einen offenen Brief zum Thema, der auch an uns geschickt wurde.


An den Bürgermeister

der Stadt Bornheim
Herrn Wolfgang Henseler
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Versand per E-Mail                                             Mittwoch, 25. November 2015
Persönliche Stellungnahme / Offener Brief bez. Ihrer E-Mail vom 24.11.2015 18:20 Uhr
Sehr geehrter Herr Bürgermeister der Stadt Bornheim,
Sehr geehrter Herr Henseler,
bitte, lassen Sie Ihre Unterschriftenaktion sein. Bei allem Respekt, verzichten Sie bitte auf Ihre unglückliche „Unterschriften Aktion“. Mir als Bornheimer Bürger, der in freier und geheimer Wahl, Stadträte unseres Stadtrates bestimmt hat, widerstrebt Ihr Verhalten, meine gewählte Stadtratsmitglieder mit einer Unterschrift-Kampagne zu nötigen, die rechtlich mit Sicherheit sehr bedenklich ist und in keinem Fall durch die von Ihnen zitierte Gemeinde Ordnung NRW gestützt wird.
Augenscheinlich verwechseln Sie, hier als Verwaltungschef, die Ihnen unterstehenden städtischen Mitarbeiter mit den von uns unseren frei gewählten Ratsmitgliedern wenn Sie schreiben:
…Dies erwarte ich auch von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und lasse mir das ausdrücklich bestätigen…
Die freigewählten Ratsmitgliedern sind nicht weisungsgebunden und unterstehen nach allgemeinem demokratischen Regeln nur Ihrem Gewissen. Kein Verwaltungschef oder Bürgermeister kann von Ihnen Unterschriften verlangen, wie Sie es tun.
Wenn Sie schreiben :
…Ich weiß, dass diese Erklärung nicht die Qualität einer eidesstattlichen Versicherung hat……… Eine Einlassung in dem Sinne, dies nicht gewusst zu haben, kann dann nicht als Ausrede diene zeigt, das die von Ihnen eingeforderten Unterschriften, als eine „Art Eidesstattlichen Versicherung“ gewertet werden sollen.
Diese, Ihre Maßnahmen, sind rechtlich völlig irrelevant und werden auch im Verwaltungsrecht keinen Bestand haben. Man wird Ihnen die Gängelung von Ratsmitgliedern vorhalten und diese Vorhaltung ist nur schwer zu entkräften.
Weiter schreiben Sie:
…Trotzdem war mir eine solche Erklärung auch für den Fall wichtig, dass wir einen konkreten Vorgang zur Anzeige bringen….
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wo wollen Sie denn den konkreten Vorgang zur Anzeige bringen? Bei der Polizei? Bei der Staatsanwaltschaft? Sie bauen in Ihrem Schreiben einen derartigen Druck auf, der von Ihnen nicht zu halten ist.
Die einzige Möglichkeit einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht zu begegnen, ist die Einleitung eines Ahndungsverfahrens beim Rat der Stadt Bornheim selbst.
Hierbei wird folgendes zu beachten sein:
Da der Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nicht mit Strafe bedroht ist, kann der Rat gem. §30 Abs. 6 i.V.m. §29Abs. 3 S.1 GO NRW ein Ordnungsgeld bis 250,00 € festsetzen. Ob ein Ordnungsgeld festgesetzt wird, steht im Ermessen des Rates.
Unter Berücksichtigung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann bei dieser Ermessungsentscheidung anstelle der Verhängung eines Ordnungsgeldes auch ein milderes Ordnungsmittel (z.B. Rüge, Ermahnung, bei Ersttat) erfolgen.
Das Ahndungsverfahren mündet in einem Beschlussvorschlag der dem Rat zur Abstimmung vorgelegt wird.
Das sind Ihre Möglichkeiten, Herr Bürgermeister, die sie mit Ihrem Rechtsamt auf Anwendung prüfen sollten. Lohnt sich der von Ihnen betriebene Aufwand? Oder fördert Ihr Arrangement noch mehr die sich steigende Politikverdrossenheit in der Bevölkerung?
Ich bitte Sie, nehmen Sie Ihre unselige Aktion zurück, suchen Sie nach anderen Lösungen und schaffen Sie damit ein bisschen mehr Frieden in unserer Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
(Name und Adresse sind der Redaktion bekannt)


Stand vom 24. November 2015 in Bornheim:

  • regulär zugewiesene Flüchtlinge: 657 Personen
  • im Erstaufnahmelager (Turnhalle): ca. 150 Personen
  • im Duldungstatus: 48 Personen (Stand 02.11.2015, aktuell ?)
  • im Jahr 2015 abgeschoben: 5 Personen (Stand Oktober, aktuell ?)
  • weitere Zuweisungen pro Woche: ca. 30 Personen
  • Prognose bis März/April 2016: 1.500 Personen (Eintausendfünfhundert)
  • Zunahmeprognose der Bevölkerung langfristig: 5 % bis 2020

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Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Hannelore u. Manfred Fuchs

    Was soll man denn zu diesem Vorgang noch sagen? Es ist doch schon seit Monaten offentsichtlich, daß von ganz oben Druck ausgeübt wird, daß nicht die ganze Dimension der Flüchtlingswelle (Kosten, Kriminalität usw.) den Bürgern offen gelegt werden soll. Nun gibt es erfreulicherweise doch noch Bürger, die sich nicht den Mund verbieten lassen. Wir – ein Ehepaar – gehören auch dazu und wir fragen uns, in welcher Demokratie leben wir eigentlich? Wir sind nicht rechtslastig, nicht fremdenfeindlich, als geborene Rheinländer hatten wir noch nie Probleme mit Fremden, aber jetzt das grosse ABER: Zuviele auf einmal, unkontrolliert – noch immer – trotz der eilig vorgetragenen Beteuerungen, daß jetzt alles kontrolliert würde, was WDR-Recherchen und Berichten zufolge reines Wunschdenken ist. Zu viele Kriminelle, sogar von IS gesteuerte und mörderische Assad-Kämpfer, die wir bereitwillig in unser bisher so sicheres Land geholt haben. Hiermit muss sofort SCHLUSS sein. Nur noch einige wenige wirklich arme Flüchtlingsfamilien – keine alleinstehenden Männer dürfen noch unkontrolliert in unser Land und dies gemessen an einer “Kapazitätsgrenze”, die automatisch auch eine Obergrenze ist. Die grossen Parteien haben keinen wirklichen “Weitblick”. Dies sagen sehr besorgte Bürger, die sich keinen Maulkorb mehr verpassen lassen wollen.

  2. Name und Adresse sind der Redaktion bekannt.

    Natürlich kann man die gesamte Gemeindeordnung des Landes NRW nicht im Kopf haben. Auch der Bürgermeister nicht. (vielleicht sein Rechtsamt?)
    Bei Aktionen und Diskussionen, wie Sie sich zur Zeit bzgl. der Unterschriftenabforderung darstellen, ist ein Blick in diese Verordnung sicher hilfreich und erhellend.
    Hier ist aufgeführt unter GO § 43, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder:
    (2) Für die Tätigkeit als Ratsmitglied, Mitglied einer Bezirksvertretung oder Mitglied eines Ausschusses gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 mit folgenden Maßgaben entsprechend:

    1. Die Pflicht zur Verschwiegenheit kann ihnen gegenüber nicht vom Bürgermeister angeordnet werden.

    Gibt es Fragen wie die Unterschriften Aktion zu werten ist?

    Mit freundlichen Grüßen
    Ein Bornheimer Bürger

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